Hallo, mein Freund und ich haben uns getrennt aber ein gemeinsames 1 jähriges Kind. Er möchte in die Wohnung über uns einziehen, damit er die Kleine öfter sehen kann. Wir haben uns im Guten getrennt. Wir hätten somit zwei völlig getrennte Wohnungen in einem Haus, also unter einer Adresse. Er hat eine Vollzeit Stelle und ich würde gerne Hartz4 beantragen, da ich noch keinen Krippenplatz habe und somit noch keine Möglichkeit zu arbeiten. Zählt dies dann trotzdem als Bedarfsgemeinschaft weil das Amt die gleiche Adresse sieht (aber getrennte Wohnungen!) Oder habe ich Anspruch auf volles ALG2? Danke und Grüße
Hartz4, getrennte Wohnungen, gleiches Haus
6. Februar 2020
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Frage vom 6. Februar 2020 | 21:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz4, getrennte Wohnungen, gleiches Haus
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#1
Antwort vom 6. Februar 2020 | 23:40
Von
Status: Unbeschreiblich (107844 Beiträge, 38082x hilfreich)
Das Amt wird wohl erst mal eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen.
Steht die Wohnung denn im Mietvertrag genau bezeichnet?
#2
Antwort vom 7. Februar 2020 | 14:32
Von
Status: Unbeschreiblich (26680 Beiträge, 4959x hilfreich)
Das kannst du gern tun.Zitatich würde gerne Hartz4 beantragen, :
Zu prüfen hat das JC auf jeden Fall, ob du Anspruch hast.
Ob Einkommen und Vermögen nicht zu hoch sind..
Das Einkommen ist das Kindergeld für dein Kind. 204,- von der Familienkasse.
Dazu der Unterhalt des Kindsvaters für das Kind. ---xxx €
Evtl. dein Vermögen in Geld auf dem Konto. Kompliziert würde es werden, wenn ihr noch ein gemeinsames Konto habt...
Nach der Trennung kannst du für dich und das Kind Alg2/Hartz 4 beim Jobcenter/JC beantragen.
Ob ihr euch im Guten oder im Streit getrennt habt, geht das JC nichts an. Er zieht aus.
Unabhängig davon habt ihr dann 2 getrennte Haushalte. Hoffentlich dann auch 2 Mietverträge. Eine BG könnt ihr nicht sein nur wegen der gleichen Adresse . Das ließe sich auch erklären/nachweisen.
Bisher habt ihr beim JC gar keine Kundennummer. Du bist eine neue Antragstellerin mit einem Kind.
Das JC wird zunächst leisten.
Fragen:
-Ist die Miete dann für 2 Personen noch angemessen nach JC- Richtlinien? Kennst du die Richtwerte für deine Stadt?
-Wer steht jetzt im aktuellen Mietvertrag?
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#3
Antwort vom 7. Februar 2020 | 17:45
Von
Status: Lehrling (1227 Beiträge, 466x hilfreich)
Es wird auch geprüft werden in wieweit der Vater des Kindes zusätzlich zum Unterhalt für dieses noch Betreuungsunterhalt für die Mutter leisten kann
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