Hartz4 Aufstockung

3. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mimi37
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz4 Aufstockung

Hallo,

Ich arbeite in Teilzeit in einem ambulante Pflegedienst in der Hauswirtschaft.
Jetzt habe ich Schwierigkeiten mit meinem Arbeitgeber ( näheres steht im Forum im Thema Arbeitsrecht )

Ich habe bis Ende Februar Hartz4 bezogen,bin froh das ich da raus gekommen bin.

Da mein Chef meinen Vertrag gekürzt hat,heißt es für mich weniger Einkommen.
Ich will raus aus dem Betrieb und suche etwas anderes,ist aber nicht so einfach.

Nun meine Frage ich und meine beiden Kinder ( 16 und 15 Jahre ) sind mit meinem Partner Anfang Mai in eine größere Wohnung gezogen davor hatte jeder seine eigene Wohnung gehabt.
Mein Partner geht arbeiten.

Falls ich nicht so schnell etwas neues finde kann ich beim jobcenter aufstocken ?
Und wie sieht es in dem Fall aus,muss mein Partner lohnabrechnugen vorzeigen ?

Viel dank im voraus :)

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Ist dein Partner der Vater der Kinder?

Wenn nicht, könntet ihr angeben das ihr nicht füreinander einsteht und keine Bedarfsgemeinschaft seit. Im ersten Jahr nach den Zusammenzug ist das noch möglich (also Mai 2020 - April 2021). Danach seit ihr leider automatisch eine Bedarfsgemeinschaft und das Gehalt deines Partner wird eurem Haushalt zugerechnet.

§ 7 Abs. 3a SGB II

Zitat:

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mimi37
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Ist dein Partner der Vater der Kinder?


Nein ist er nicht.

Vielen Dank für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Wenn nicht, könntet ihr angeben das ihr nicht füreinander einsteht und keine Bedarfsgemeinschaft seit.
Steht ihr beide im Mietvertrag als Hauptmieter, wird es schon schwieriger. Keine Unterstützung durch den Partner heiß auch: keine gemeinsamen Versicherungen, kein gemeinsames Konto, und so weiter ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mimi37
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Steht ihr beide im Mietvertrag als Hauptmieter, wird es schon schwieriger. Keine Unterstützung durch den Partner heiß auch: keine gemeinsamen Versicherungen, kein gemeinsames Konto, und so weiter ..


Mein Partner ist nur Hauptmieter.
Wir haben kein gemeinsames Konto,keine Versicherung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Mimi37):
Mein Partner ist nur Hauptmieter.
Wir haben kein gemeinsames Konto,keine Versicherung
Und Du zahlst an ihn seit Mai jeden Monat nachweislich Miete und Nebenkosten etc. anteilig?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mimi37
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Und Du zahlst an ihn seit Mai jeden Monat nachweislich Miete und Nebenkosten etc. anteilig?


Ich glaube ab da wird es schwierig mein Partner zahlt die Miete alleine.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Mimi37):
kann ich beim jobcenter aufstocken ?
Ja, du kannst ergänzendes Alg2 beantragen.

Ihr seid zu viert in eine gemeinsame Wohnung gezogen und steht aber nicht füreinander ein? Was ist denn *Partner*?
Das JC wird euch 4 als BG/Bedarfsgemeinschaft berücksichtigen.
d.h. das gemeinsame Einkommen und das Kindergeld wird berücksichtigt.

Ob das JC noch *aufstockt/ergänzt*, kommt eben auf das Einkommen an.

Es wird nicht schwierig. Es ist dann ganz einfach so... Der Partner ist Partner nach § 7(3a) SGB II.

Zu überlegen ist aber, ob ihr anstelle Alg2 vielleicht Wohngeld bekommen könntet.
Schnell und grob durchrechnen geht damit:
http://1ngo.de/web/Wohngeld.html
-------------------------------------
Zitat (von Sunrabbit):
Im ersten Jahr nach den Zusammenzug ist das noch möglich
Aber vermutlich sehr schwer durchzusetzen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Der Partner ist Partner nach § 7(3a) SGB II.


Was nicht zwangsläufig und automatisch auch eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet.

@Sunrabbit:

Zitat:
Danach seit ihr leider automatisch eine Bedarfsgemeinschaft


Das ist so absolut wie es da steht nicht ganz richtig. Nach einem Jahr (oder bei Vorliegen eines der anderen Vermutungstatbestände) tritt eine gesetzliche Vermutung und damit eine Beweislastumkehr ein, was nichts anderes bedeutet, als das im ersten Jahr des Zusammenlebens das Jobcenter das Bestehen eines gegenseitigen Verantwortungs- und Einstehenswillens beweisen muss und nach einem Jahr das Paar den Nachweis führen muss, eben doch nicht füreinander einstehen zu wollen. Beides ist - im Sinne eines Vollbeweises - nahezu unmöglich und es zählen letztendlich Indizien die so oder so ausgelegt werden können.

@Mimi:

Zitat:
Ich glaube ab da wird es schwierig mein Partner zahlt die Miete alleine.


Das wird man schon als schwerwiegendes Indiz dafür werten müssen, dass ein Unterstützungswille mindestens auf Seiten Deines Partners offensichtlich gegeben ist. Und vor dem Hintergrund gehe ich auch davon aus, dass das Jobcenter von Beginn an eine BG unterstellen wird. Und dann heißt es für Euch, mitspielen oder den Kampf (mit ungewissem Ausgang) aufnehmen.

Zitat:
Und wie sieht es in dem Fall aus,muss mein Partner lohnabrechnugen vorzeigen ?


Im Falle das eine BG von Euch nicht bestritten wird, muss Dein Partner auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen, also ja, auch die Lohnabrechnungen. Und dann kommt es eben maßgeblich auf die Höhe seines Einkommens an, ob Ihr aufstockende Leistungen erhaltet oder nicht.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Ich war selbst mal in der gleichen Situation. Bin mit meiner Freundin(H4-Empfängerin) und ihre 2 Kinder (3 Jahre und 6 Monate) zusammen gezogen. Sehr früh, nach wenigen Monaten Beziehung. Grund war, das es eine Fernbeziehung war und sie aus ihrer Wohnung heraus musste, da die Wohnung komplett am Schimmeln war (Bauschaden und Vermieter stellte sich quer). Also sind wir zusammen in eine neue größere Wohnung gezogen.

Ich hab damals die Mieter der gemeinsamen Wohnung komplett bezahlt und dies der Argentur für Arbeit schriftlich mitgeteilt. Meine damalige Freundin hat dann für sich und die Kinder weiter Leistungen (allerdings ohne Kosten zur Unterkunft) erhalten. Wir haben mit offenen Karten gespielt und das hat auch gut funktioniert.

Die Beziehung hielt nur noch 11 Monate, wir gingen aber davon aus, das die Leistungen nach den 12 Monaten dann komplett weggefallen wären. Dann wird es teuer, da z.B. die Krankenversicherung über die Arge wegfällt und Familienversicherung nur nach Heirat möglich gewesen wäre. Aber das ist ein anderes Thema.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.