Hartz4 mit Miete als Untermieter bei Schwester

16. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)
Hartz4 mit Miete als Untermieter bei Schwester

Hallo folgender Fall,

eine Schwester kauft das Elternhaus, aufgrund der Scheidung der Eltern. Bruder zieht in ein Zimmer im Haus der Schwetser ein (Hat schon vorher in diesem gewohnt! Da waren die Eltern noch Eigentümer). Bruder ist 22 Jahre, abgeschlossene Ausbildung und bezieht 240€ Alogeld (seit 09/2009)

Mutter wohnt in der kleinen Einliegerwohnung (kein Platz für den Bruder), lebt von 600€ Unterhalt. Der Vater ist in eine andere Stadt gezogen und will mit dem Sohn nichts zu tun haben.

Schwester ist weder die Caritas noch die Wohlfahrt und verlangt Miete vom Bruder, da dieser kein Eigentümer ist, sondern nur Untermieter (mit Mietvertrag).

Sie will 200€ zzgl. NK ca. 50€ für das Zimmer (ca. 20qm), davon darf das Wohnzimmer, Küche, Bad genutzt werden. Heizung, Wasser etc.... was dazu gehört!

Muss das Amt die Miete zahlen?! Die Schwester würde den Bruder rauswerfen.
Also Hartz4 (meine ich?!)

Geht das?! Zahlt das Amt die Miete?! Der Bruder will unbedingt arbeiten, findet aber nichts, trotz knapp 80 Bewerbungen in zwei Monaten!

DANKE! Ihr seit super!!! :)



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-- Editiert am 16.10.2009 19:46

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7 Antworten
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#1
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

Sehr geehrte terrax25,

da der Bruder kein Nestflüchter ist, sondern mehr oder weniger aus dem Nest geworfen wurde, muß das Amt die Miete übernehmen. Die Miete ist nicht überdimensioniert. Da der Bruder z. Zt. keine Arbeit hat, hat er Anspruch auf Prozeßkostenhilfe. Wenn das Amt sich weigert, die Miete zu übernehmen, kann er sich anwaltlich vertreten lassen.

Freundliche Grüße

N. Unruh

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Terrax:

Und ergänzend zu Frau Unruh: Was erhält der Bruder denn nun, Arbeitslosengeld oder Hartz IV (ALG II)? Unf jeden Fall sind 240 Euro deutlich zu niedrig, sofern da nicht noch anderes Einkommen vorhanden ist. Die Regelleistung beträgt 359 Euro.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

die 240€ sind ALG1. Er wurde von als AZUBI nicht übernommen. Was schon sehr traurig ist. Er hat in der Lehre pro Woche 50!!! Stunden gearbeitet, war Sam und sogar Sonntags da und war nicht ein Tag krank!

Naja.... die Ausbeuter in Form der Muschel :(

Wir danken für die Hilfe! Wir werden es gleich umsetzen!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
die 240€ sind ALG1


Dann soll er umgehend - am besten heute per Fax und Montag persönlich - die Übernahme der Mietkosten beantragen und ergänzendes ALG II.


Wenn es Probleme gibt, so bekommt er bei seinem Einkommen sicher einen Beratungsschein.

MfG

N. Unruh

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

doofe frage. Aber wie macht man das, ich habe die ganzen Formulare für Hartz4 runtergeladen... das sind 7 Stück (EK - KDU - Einkommensteuerbescheid - V-Alg - HG - VM - Hauptantrag)

oder muss man was ganz anderes machen?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

Es reicht aus, zunächst formlos den Antrag zuzufaxen (Hiermit beantrage ich ergänzendes ALG II (Regelleistung und Miete), da ich nur 240 € ALG I beziehe. Ich werde mich am Montag persönlich mit den Formularen melden.

quote:
Einkommensteuerbescheid


Sie meinen wahrscheinlich Einkommensbescheinigung. Die braucht's nur, wenn er einem zusätzlichen Job nachgeht.

HG - Die brauchen Sie nicht ausfüllen, wenn Sie Ihren Bruder als Untermieter ansehen, der für sich selber wirtschaftet. (Da können durchaus Fallstricke liegen, da das Amt schnell geneigt sein wird, aufgrund familiärer Bindung Einstehensgemeinschaften anzunehmen. Hier sollten Sie dem Amt sehr deutlich klar machen, dass Sie Ihrem Bruder nicht zum Unterhalt verpflichtet sind und auch keinen leisten. GGf. - wie schon erwähnt - möge sich Ihr Bruder bei einer Beratungsstelle oder mittels Beratungsschein bei einem Anwalt seiner Wahl beraten lassen, wenn es da Probs gibt.

MfG N. Unruh

PS: Hatte ich schon erwähnt, dass ich grundsätzlich dazu rate, zu ARGE/JobCenter nie allein zu gehen? Dann tu ich es jetzt. Es gibt vermutlich keine andere Behörde mit einer derart hohen Quote von demotivierten und schlecht qualifizierten Mitarbeitern - das wirkt sich auf die Behandlung der anspruchsberechtigten Antragsteller aus. Letztere behandelt JobCenter/ARGE häufig als Gegner, bezeichnet sie aber als Kunden.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)

Guten Morgen Frau Unruh,
guten Morgen alle anderen User,

der Antrag wurde vorab gefaxt und gestern in den Briefkasten geworfen. Ich habe diesen kompl. inkl. dem Kontoauszug (letzen drei Monate) und meinem letzen Kto-Auszug vom Bausparvertrag (Guthaben Stand heute 100€) vervollständigt.

Mein Schwager, der mit mir den Untermietvertrag gemacht hat, hat ebenfalls noch auf einem Beiblatt einiges kommentiert. Das ohne Miete mir eine obdach gewährt wird, meine Eltern nicht zahlen wollen/können. Ich zu meinem Vater ein gestörtes Verhältnis habe und ich auf Hilfe angewiesen bin.

Ich hoffe das es klappt. Sonst weiß ich nicht was ich machen soll..... Wie lange dauert soeine bearbeitung?! Zahlen die auch Rückwirkend für 10/09 ?

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