Hallo!
Einige haben vielleicht den anderen Thread von mir schon gelesen. Es ging darum, ob ich falls es jemals zu Hartz IV kommt, ausziehen müsste.
Da fällt mir aber ein, dass meine Mutter meine Wohnung als Zweitwohnsitz gemeldet hat, schon vor einiger Zeit weil sie beruflich hier viel in der Gegend war.
Ist das ein Hindernis für den Staat?
Sie können mich aus der Wohnung ja nicht zwangsweise ausziehen lassen wenn noch jemand anders zumindest zur Hälfte hier mit wohnt oder wie ist das?
Grüße Zollerina
HartzIV: Zwangsumzug trotz Zweitwohnsitz?
1. November 2006
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Frage vom 1. November 2006 | 18:02
Von
Status: Schüler (386 Beiträge, 121x hilfreich)
HartzIV: Zwangsumzug trotz Zweitwohnsitz?
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#1
Antwort vom 1. November 2006 | 21:05
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@zollerina
tja, dann bildest du mit deiner mutter eine bedarfsgemeinschaft und ihr einkommen würd dir angerechnet werden
sunbee
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