Harz 4 absage bei Studenten

15. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go599517-18
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Harz 4 absage bei Studenten

Hallo, ich bin 30 und befinde mich im Studium, Mein Bafög Anspruch ist bereits ausgelaufen und nach Jahrelanger Mini-joberei möchte ich mich auf meinen Abschluß konzentrieren und wollte Harz 4 beantragen.

Nun habe ich eine Absage erhalten, weil ich BAfög erhalten habe und generell Student bin.

Ist das so rechtens oder habe ich einen Anpruch?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40278 Beiträge, 14326x hilfreich)

Studenten sind in der Regel von ALG II ausgeschlossen. Es gibt einige Ausnahmen, die findest Du im SGB II. Schau mal in §§ 7 und 27 SGB II. Du wirst sehen, dass es schon besonderer Umstände bedarf, um als Student SGB II zu bekommen. Ob die bei Dir vorliegen, das können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1157 Beiträge, 197x hilfreich)

Sollte man als Student nicht in der Lage sein, das herauszufinden, bevor man den ALG-2-Antrag ausfüllt? :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127513 Beiträge, 40821x hilfreich)

Zitat (von go599517-18):
und wollte Harz 4 beantragen.

Hatz 4 wurde schon vor Jahren abgeschafft und selbst der Nachfolger stht vor der Ablösung.



Zitat (von go599517-18):
Ist das so rechtens oder habe ich einen Anpruch?

ALG II ist eine reine Notfallmaßnahme für Bedürftige. Es dient weder der Selbstverwirklichung noch der Bequemlichkeit bei Studentischen Abschlüssen.

Somit wird man Pech haben, falls keine der wenigen Ausnahmen zutrifft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35943 Beiträge, 6099x hilfreich)

Zitat (von go599517-18):
weil ich BAfög erhalten habe und generell Student bin.
Der genaue Wortlaut wäre wichtig.
Vermutlich hast du tatsächlich keinen Anspruch, weil deine Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist bzw. war.
Ob du eine Härte gem. § 27 (3) SGB II geltend machen könntest, wirst du selbst herausfinden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html

Gegen den Ablehnungsbescheid kann man innerhalb 1 Monat Widerspruch beim JC erheben... und eben den Härtefall versuchen nachzuweisen.

wenn schon denn schon:
Zitat (von go599517-18):
Harz 4
weder so
Zitat (von Harry van Sell):
Hatz 4
noch so hieß das jemals.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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