Hallo, ich wohne der Zeit in einer 2 Raum Wohnung und möchte mit meinem Neugeborenen in eine 3 raum wohnung ziehen.
Die Wohnung ist 61.1 qm und kostet 275, 00 Euro zzgl neben Kosten. Der aktuelle Rahmen in meinem Ort liegt bei 352,50 Euro KM und 60 qm also eig. total angemessen. Ich habe eine Ablehnung vom Amt bekommen mit der Begründung sie sei zu groß. Könnt ihr mir helfen was ich jetzt machen kann.
In meiner jetzigen Wohnung ist null Platz für ein neugeborenen selbst ich habe nicht mal einen richtigen Kleiderschrank.
Ich danke euch schon mal.
Sonnige Grüße Klara
Harz 4 umzug
19. März 2020
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Frage vom 19. März 2020 | 09:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Harz 4 umzug
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#1
Antwort vom 19. März 2020 | 11:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!
Ja, gern, das kannst du machen.Zitatund möchte mit meinem Neugeborenen in eine 3 raum wohnung ziehen. :
Wenn das JC deinen Umzug für ---nicht erforderlich im Rahen der soz-hilfe-rechtl. Regelungen--- hält, dann bedeutet das nur, dass das JC dir nicht neuen KDU, und auch keine Umzugskosten und auch kein Kautionsdarlehen gewähren wird.
Es wird weiterhin deine bisherigen KDU zahlen.
Aber umziehen darf jeder--- er muss nur die evtl. KDU-Differenz selbst zahlen, und auch die Kaution und die Umzugskosten.
Was genau hast du beantragt---und was genau steht in der Abl.- Begründung?ZitatIch habe eine Ablehnung vom Amt bekommen :
Man könnte auch Widerspruch erheben---und diesen gut begründen.
Kein Kleiderschrank--- wäre keine gute Begründung
Fragen:
- wie groß ist deine jetzige Wohnung? Ist es 2 Zi-K-D-B?
- wie viel kostet die jetzige Wohnung? Grundmiete---Betriebskosten---Heizkosten
- wie genau heißt der aktuelle Rahmen für die neue Wohnung? Grundmiete--Betriebskosten---Heizkosten
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