Harz 4 und bei nebenjob reingelegt worden

14. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
mason
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Harz 4 und bei nebenjob reingelegt worden

Folgender sachverhalt, mal angenommen eine Bekannte 60 jahre alt bezieht harz 4 und hat für 6 Wochen nebenher in einer Gaststätte in der Küche ausgeholfen, hat mitten im Monat angefangen und hat in den ersten 2 Wochen ca 200 € verdient und in den letzten 4 Wochen 80 €, die Bekannte hatte vergessen die Lohnbescheinigungen beim amt einzureichen. Post vom Amt mit der bitte die fehlenden Bescheinigungen einzureichen, die Bekannte geht los und bittet beim bestizer der Gaststätte um diese Bescheinigungen, der Besitzer schreibt eine Bescheinigung über 1300 € aus, das wurde aber nie verdient von meiner Bekannten. Auf nachfrage an den Besitzer sagte der nur das muße sie in kauf nehmen, eine Mitarbeiterin sagte zu meiner Bekannten das der Besitzer die Leute die er Schwarz beschäftigt über Lohnsteuerkarten der Leute abrechnet die geringfügig beschäftig sind. Wie soll sich meine Bekannte jetzt verhalten da das Geld nie von Ihr verdient wurde, es gibt keine Quittung, keinen eingang auf Bankkonto noch sonstiges, wie wird sich das Amt verhalten? sollte meine Bekannte eine Anzeige beim Finanzamt machen und das Amt über diese Sache informieren.

mason

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@mason:

quote:
Wie soll sich meine Bekannte jetzt verhalten da das Geld nie von Ihr verdient wurde,


Vom AG mit Nachdruck eine korrekte Verdienstbescheinigung anfordern und mal vorsichtig darauf hinweisen, dass er ansonsten mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat.

Im Übrigen, dass keine Quittungen vorliegen, ist gegenüber der ARGE zwar schlecht, ansonsten aber eher ein Problem des Arbeitgebers. Wenn der nämlich 1.300 Euro Verdienst bescheinigt, dann muss er diesen Verdienst auch auszahlen, bzw. nachweisen, dass er das ausgezahlt hat.

quote:
wie wird sich das Amt verhalten?


Wenn diese Bescheinigung bei der ARGE eingereicht wird, dann wird die ARGE (zu Recht) 1.300 Euro Verdienst anrechnen und das "zuviel" gezahlte ALG II zurück fordern.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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