Hallo @ alle!
Ich gehöre auch zu den jenigen, für die ab Januar dieses Jahres Harz IV in kraft getreten ist.
Ich habe einen Arbeitsvertrag (Nebenjob) auf 165 bzw. 300 Euro Basis bekommen. Wieviel wird mir dann eigentlich abgezogen? Darf ich diese Arbeit eigentlich noch weiter führen? Oder bin ich gezwungen einen 1 Euro Job an zu nehmen?
Mir wurde in der Agentur für Arbeit erklärt, daß wenn ich einen Nebenjob hätte, keinen 1 Euro Job annehmen müßte. Ein paar Tage später habe ich gelesen, das man die 1 Euro Jobs annehmen muß um keine Sperre von bis zu 3 Monaten zu bekommen.
Ich hoffe mir kann hier geholfen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst
Harz IV + Nebenjob
7. Januar 2005
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Frage vom 7. Januar 2005 | 20:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Harz IV + Nebenjob
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#1
Antwort vom 8. Januar 2005 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (31441 Beiträge, 16786x hilfreich)
Hi,
klar darfst Du einen Nebenjob haben! 85 % davon werden Dir vom Alg 2 abgezogen, so daß Du von 300 Euro 45 behalten darfst.
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 8. Januar 2005 | 18:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort Mümmel!
Das mit dem Nebenjob ist nun geklärt, aber muss ich dann trotzdem noch einen 1 Euro Job annehmen, oder darf ich meinen Nebenjob weiter machen und kann den 1 Euro Job ablehnen ohne das es irgendwelche Konsequenzen nach sich zieht, wie zum Beispiel eine Sperrzeit?
MfG
Horst
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