Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und wollte mich deshalb hier an dieses Forum wenden und hoffe, jemand kann mir einen Rat geben. Folgender Sachverhalt:
Im Jahr 2018 habe ich meine Berufsausbildung im Juli abgeschlossen und mich daraufhin zwischen Berufsausbildung und Start meines Dualen Studiums im September arbeitslos gemeldet. Allerdings ist mir bei der Meldung an die Arbeitsagentur ein Fehler unterlaufen und ich habe nicht angegeben, dass ich einen Nebenjob mit unter 15 Stunden die Woche ausübe.
Der Fehler ist auch gegen Ende des Jahres 2018 aufgefallen und ich habe den zu viel erhaltenen Betrag von 234,80€ sofort zurückgezahlt.
Ich dachte, dass die Sache damit erledigt gewesen sei. Jedoch erhielt ich gestern einen Brief vom Hauptzollamt, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit gegen mich eingeleitet wurde.
Anbei war ebenfalls ein Anhörungsbogen beigelegt, mit dem ich mich zum Tatvorwurf äußern kann.
Jetzt zu meiner Frage: Wie soll ich in diesem Falle weiter vorgehen? Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen und zurücksenden, oder sogar einen persönlichen Termin vor Ort machen, um die Sache zu klären?
Und was kann dabei im schlimmsten Falle auf mich zukommen?
Im Link unten habe ich den Brief vom Hauptzollamt eingefügt, falls in meinem Text noch Informationen fehlen sollten.
https://imgur.com/a/U4U4PGW
Ich bedanke mich schon jetzt vielmals für Antworten zu meinem Anliegen.
Liebe Grüße,
Hauptzollamt Jobcenter - Ordnungswidrigkeit
20. Oktober 2019
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Frage vom 20. Oktober 2019 | 10:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptzollamt Jobcenter - Ordnungswidrigkeit
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 13:19
Von
Status: Unbeschreiblich (30542 Beiträge, 5453x hilfreich)
Das ist meine Empfehlung.ZitatWie soll ich in diesem Falle weiter vorgehen? Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen und zurücksenden, :
Das empfehle ich nicht.Zitatoder sogar einen persönlichen Termin vor Ort machen, um die Sache zu klären? :
Ein Bußgeld. Die Spanne kannst du dort lesen.ZitatUnd was kann dabei im schlimmsten Falle auf mich zukommen? :
-ICH- würde den Überweisungsbeleg als Kopie beifügen.Zitatich habe den zu viel erhaltenen Betrag von 234,80€ sofort zurückgezahlt. :
Empfohlen wird vom HZA sogar, dein Einkommen zu erklären. Als Student--- und evtl. >Nebenjob---, denn sie müssen deine wirtsch. Situation berücksichtigen.
Das empfehle ich auch.
-ICH- würde auch noch eine deutliche Entschuldigung dazu schreiben. z.B. weil Ferien/Urlaub war...Damit sie evtl. anerkennen, dass es weder vorsätzlich noch fahrlässig war.
Abwarten, was folgt.
Ich schätze: Nichts. Außer einem Schreiben, dass man von einem Bußgeld absieht.
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