Haus geerbt und Hartz 4

7. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bibi123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Haus geerbt und Hartz 4

Hallo,

Ich habe da eine Frage die mich sehr beschäftigt.Meine Mama ist vor kurzen nach einer sehr schweren krankheit gestorben.ich habe Sie die letzten beiden Jahre zu Hause gepflegt.Dafür hat sie mir was ich nicht wusste das haus vererbt ca.100.000€ Bargeld ist nicht vorhanden.Aber Ich muss meinen Geschwistern ja den Pflichtteil ausbezahlen.Nun meine Frage Ich beziehe Hartz 4 müsste ein Kredit aufnehmen um meine Geschwister auszubezahlen.
Bemühe mich natürlich jetzt schnell wieder um Arbeit aber was macht das Arbeitsamt sagt es Ich muss das Haus verkaufen lebe dort auch schon immer drin.es schmerzt mir sehr es ist mein elternhaus und Ich weiss nicht weiter.
Bitte um Hilfe lebe auf dem Land hier ist es erstmal mit Zeit verbunden wieder Arbeit zu finden.

Gruss Bibi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

1. Wie groß ist das Haus?
2. Ist das Haus schuldenfrei?
3. Gibt es - von den baulichen Gegenheiten her - die Möglichkeit, einen Teil des Hauses zu vermieten?
4. Wohnst Du jetzt alleine in dem Haus, oder mit Familie?
5. Hast Du bisher Miete bezahlt?

Prinzipiell werden Erbschaften in der Regel als Einkommen gewertet und verringern somit den Leistungsanspruch, bzw. schließen diesen vorrübergehend sogar ganz aus. Andererseits ist ein Haus aber nunmal kein Bargeld und nicht immer so ohne weiteres, schon gar nicht von heute auf morgen, verwertbar. Auch wohnst Du bereits jetzt in diesem Haus und m.E. kann Dich niemand zum Umzug zwingen. Wenn Du bisher Miete bezahlt hast, fällt diese natürlich künftig weg und dadurch reduzieren sich Deine ALG II Leistungen. Es werden nur noch die angemessenen Betriebskosten als KdU übernommen.

Ich denke auch nicht, dass man Dich zwingen kann, das Haus zu verkaufen. Allerdings wirst Du eventuell, je nachdem wie groß das Haus ist, einen Teil vermieten müssen. Die Miete wird Dir dann als Einkommen angerechnet.

Soviel zu den Solzialrechtlichen Dingen.

Was die Auszahlung Deiner Geschwister betrifft, kann ich nicht so viel sagen. Kredit wird sicherlich sehr schwierig. Wer gibt schon einem ALG II Empfänger einen Kredit. Tut mir leid, ist aber nunmal so. Außerdem müsste der ja auch abbezahlt werden. Und Tilgungsraten übernimmt die ARGE jedenfalls nicht. Zinsen in diesem Fall vermutlich auch nicht. Meines Erachtens solltest Du also versuchen, Dich auf eine irgendwie praktikable Lösung mit Deinen Geschwistern zu einigen.

Gruß,

Axel



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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
Bibi123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Lieber Axel,

Danke dir soweit erstmal.Hilft mir schoneinmal weiter.Werde erstmal alles auf mich zu kommen lassen-müssen-.Hoffe das Ich bald wieder ein Job habe dann ist wieder alles einfacher.
Danke

Bibi

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#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 610x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist ein Haus Vermögen, die erzielte Miete ist Einkommen.

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#4
 Von 
Bibi123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Was ist dann da der unterschied?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 610x hilfreich)

Auf das Haus ist keine Einkommensteuer zu bezahlen, aber auf die Miete.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

Vermögen ist statisch, Einkommen kommt laufend neu. Freigrenzen: Beim Vermögen Lebensalter mal 150 (wenn Sie z.B. 40 sind, können Sie 6000 Euro Vermögen haben). Bei Mieteinnahmen dürfte es gar keinen Freibetrag geben, d. h., es wird mit Ihrem Alg-2-Anspruch verrechnet.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Erst einmal erzählen, wie groß das Haus ist.
Ist es schuldenfrei? Wenn ja, wird sich das Sozialamt eine Grundschuld eintragen lassen. Du bekommst Hartz IV nur noch als Darlehen und bist auch nicht krankenversichert. Wenn das Haus zu groß ist und keine Möglichkeit einer Vermietung besteht, deine Geschwister ihr Erbe haben möchten, bleibt dir nur der Weg eines Verkaufes.
Nach Auszahlung deiner Geschwister hast du ein Vermögen.

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