Guten Tag,
ich habe mir gerade ein Haus angeschaut und würde mich gerne dafür bewerben. Das Haus kostet in Berlin 1500 Euro WARM, wir haben drei Kinder und bewohnen eine Wohnung die zu klein für uns ist (nach unserem empfinden). Die Wohnung hat etwa 80 m2 und es fehlt schon an einem Zimmer, wenn die Kinder grösser sind.
Das Haus wäre ideal und die Wohnung kostet 800 Euro knapp.
Und ich habe mir die Liste angeschaut. Die Leistungen vom JC sind einfach fernab der Realität. Der Richtwert bei 5 Personen liegt bei 679,97 Euro kalt. So eine Wohnung existiert in Berlin nicht. Also zu dem Preis. Das ist einfach nicht möglich. Und das Haus ist schon günstig.
Die zulässigen Gesamtaufwendungen liegen bei 857,00 Euro. Heisst das JC geht bis zu diesem Betrag mit? Alles darüber hinaus muss ich zahlen?
Ich möchte auch nicht dass das Jobcenter ins Spiel kommt oder der Vermieter davon erfährt - denn so bekommt man ein Haus niemals.
Welche Möglichkeiten habe ich? Bis welcher Höhe geht das jobcenter mit? Was kann ich tun ? Wenn ich es einfach nehme kann das JC mich zwingen auszuziehen.
In einem Forum meinte man Konsequenzen wäre:
aktuelle Kosten der Unkunft
keine Hilfe beim Umzug
keine Nebenkostennachforderungen
Differenz aus Regelsätzen müssen bezahlt werden
Aktuelle KdU heisst? Die Kosten die wir jetzt haben oder den maximalen Satz aus der Tabelle die mir vorliegt!? Diese 857,00 Euro.
Liebe Grüsse und vielen Dank
Haus trotz ALG 2 ohne Jobcenter
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
So sieht es erst mal aus, ja.ZitatDie zulässigen Gesamtaufwendungen liegen bei 857,00 Euro. Heisst das JC geht bis zu diesem Betrag mit? Alles darüber hinaus muss ich zahlen? :
ZitatIch möchte auch nicht dass das Jobcenter ins Spiel kommt oder der Vermieter davon erfährt - denn so bekommt man ein Haus niemals. :
Das wird schwierig, wie erklären Sie dem Vermieter, wo das Geld herkommt als ALG 2-Bezieher?
Das Jobcenter geht bis zur Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft mit. Wenn Sie es einfach nehmen, dann zwingt Sie niemand, auszuziehen, aber das JC wird aller Voraussicht nach dann nur KdU in der bisherigen Höhe weiterzahlen und das hier natürlich auch:ZitatWelche Möglichkeiten habe ich? Bis welcher Höhe geht das jobcenter mit? Was kann ich tun ? Wenn ich es einfach nehme kann das JC mich zwingen auszuziehen. :
Zitatkeine Hilfe beim Umzug :
keine Nebenkostennachforderungen
Differenz aus Regelsätzen müssen bezahlt werden
Aktuell heißt "das, was jetzt ist". Also das, was Sie jetzt gerade für Ihre aktuelle Wohnung zahlen.ZitatAktuelle KdU heisst? Die Kosten die wir jetzt haben oder den maximalen Satz aus der Tabelle die mir vorliegt!? Diese 857,00 Euro. :
Das heißt:
1. Das Jobcenter übernimmt auch für das Haus nur die KDU (Kosten der Unterkunft), die man Ihnen auch jetzt für die Wohnung zahlt. Die Differenz wäre vom Regelsaztz zu bezahlen. Was m.E. rechnerisch nicht funktionieren wird.
2. Sie werden keinerlei Kosten bzgl. des Umzugs erstattet bekommen.
3. Sie werden keine Kaution vom Jobcenter erhalten.
4. Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen sind von Ihnen selbst zu tragen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@jennymilky:
Also, zuerstmal sind die angemessenen KdU in Berlin mit Wirkung zum 01.01.2019 deutlich erhöht worden. Die angemessene Bruttokaltmiete beträgt nunmehr für 5 Personen 875,16 Euro. Dazu kommen angemessene Heizkosten - je nach Heizart - von mindestens 135,00 Euro. Insgesamt betragen die angemessenen KdU/H also mindestens 1.010,00 Euro.
Damit ist das Haus aber immer noch rund 500,00 Euro zu teuer. Und 500,00 Euro aus der Regelleistung zu finanzieren, sorry, aber - zumindest ohne zusätzliches Einkommen mit entsprechenden Freibeträgen - ist unmöglich und wird recht schnell dazu führen, dass das Jobcenter nachforschen wird, welche weiteren Einnahmequellen Ihr so habt.
Soviel vorab.
Ansonsten bleibt es bei dem, was schon geschrieben wurde. Es wird vom Jobcenter keine Umzugskosten, keine Mietkaution, keine künftige Übernahme von Neben- oder Heizkostennachforderungen geben.
Ob darüber hinaus nur die Kosten der bisherigen Wohnung, oder aber zumindest die maximal angemessenen Kosten übernommen werden, hängt davon ab, ob das Jobcenter den Umzug grundsätzlich als notwendig anerkennt. Sofern die Größe der Wohnung das einzige Argument für den beabsichtigten Umzug ist, würde ich das mal als grenzwertig ansehen. Es steht zu befürchten, dass das Jobcenter die Notwendigkeit nicht anerkennen wird und Ihr die ggf. vor Gericht erstreiten müsst. Erfolgsaussichten ungewiss.
So leid es mir tut, aber so sieht's aus.
Gruß,
Axel
ZitatIch möchte auch nicht dass das Jobcenter ins Spiel kommt :
Das bedeuten man will sich zukünftig ohne ALG II das Leben finanzieren?
Denn sonst kommt das JC denknotwendigerweise immer ins Spiel...
Ich werde den Antrag einfach mal stellen. Fragen kostet nix. Mehr als Nein können sie nicht sagen. Zu fünft sind 72 m2 einfach zu wenig. Wir dürften 102 m2 haben und das Haus ist laut Berliner Mitspiegel noch ein Schnäppchen. Deren Vorstellungen was man haben darf in Berlin sind einfach Fantasie. Das geht nicht.
-- Editiert von jennymilky am 11.03.2019 10:21
Das Haus ist Erstbezug aber da ich noch selbständigkeit in Nebentätigkeit ausübe lässt sich denke da eine gute Vita bilden. Ich bin nicht verpflichtet mitzuteilen dass ich Geld vom Amt bekomme.
Es kann doch jeder Vermieter Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate verlangen. Somit sind sie verpflichtet ihm diese zu geben oder sagen, dass die Geld vom Amt bekommen.
Manche Vermieter lassen sich vom Arbeitgeber bestätigen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt.
Kaution können sie so bezahlen, nehme an, es werden 2 oder 3 Kaltmieten sein.
Und wie groß ist es?ZitatDas Haus ist Erstbezug :
Soweit ist es noch nicht.ZitatDie Wohnung hat etwa 80 m2 und es fehlt schon an einem Zimmer, wenn die Kinder grösser sind. :
Kommt auf das Alter der Kinder an. Und wie groß ist die Wohnung nun? Bitte entscheide dich für die richtigen Quadratmeter.ZitatZu fünft sind 72 m2 einfach zu wenig. :
Ja, mit 5 Personen sind 102 qm als mx. angemessen in der AV Wohnen.ZitatWir dürften 102 m2 haben und das Haus ist laut Berliner Mitspiegel noch ein Schnäppchen. :
Ausschlaggebend sind allerdings die Kosten. Der Berliner Mietspiegel hat bei JC-Leistungsbezug keine direkte Relevanz.
Diese Aussage ist relativ. Wie wird denn das Haus beheizt?ZitatUnd das Haus ist schon günstig. :
Eine gute Vita? Du meinst sicher, wie du dich dem Vermieter als Mieterin darstellst?
Die meisten Vermieter wollen eine *Mappe*...also wirklich eine Selbstdarstellung und Einkommensnachweise.
Eine Vita mit welchem monatl. Einkommen willst du dann darstellen ?
Stimmt. Der Vermieter will sicher nur wissen, welches Einkommen regelmäßig erzielt wird.ZitatIch bin nicht verpflichtet mitzuteilen dass ich Geld vom Amt bekomme. :
Kindergeld und Nebenjob-Einnahme wird nicht genügen.
Fragen? Stimmt. Kostet nix.
Aber auch in Berlin fragt man beim JC, indem man einen Antrag stellt. Zu dem beiliegenden Mietangebot.
Derzeit sehe ich 2 hinderliche Punkte.
-Ist der Umzug aus sozialhilferechtlicher Sicht erforderlich?
-Sind die Kosten im angemessenen Rahmen?
Beide werden vom JC mit --nein-- beantwortet werden.
Zieht ihr trotzdem um, wird nicht das JC euch zum Ausziehen zwingen, sondern früher oder später der Vermieter...
Weißt du eigentlich, wie viele Personen in Berlin zu angemessenen KDU wohnen? Es klingt nicht so, nach dem, was du hier schreibst. von wegen.... geht nicht. Es geht, wenn es auch oft schlecht geht.
Mal zum Reinziehen:
http://www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_wohnen-571939.php#p2019-01-01_1_61_2
dort wichtig: Die ANLAGEN
ZitatEs kann doch jeder Vermieter Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate verlangen. :
Oder noch weiter zurückliegend.
ZitatSomit sind sie verpflichtet ihm diese zu geben oder sagen, dass die Geld vom Amt bekommen. :
Nö, zu gar nichts ist man da verpflichtet.
Zitatässt sich denke da eine gute Vita bilden. :
Da muss man nur auf die Grenze zum Betrug / zur arglistigen Täuschung beachten. Die ist da nämlich fließend und kann dann ganz schnell zur fristlosen Kündigung führen.
Nur, was nützt einem die beste Vita, wenn auf jeden Fall rund 500 € im Monat fehlen? Die Nebenkosten (Heizung, etc) sind bei einem Haus ungleich höher, Müll Gebühren auch und so weiter.... Und das Jobcenter wird sich dann bei sowas raushalten mit Zahlungen, siehe oben. Wie Harry sagt, wenn der Vermieter da draufkommt, sind die Mietschulden das eine Problem - wenn es in den Bereich Strafrecht geht, weil man im Prinzip wusste, daß man die Chose nicht zahlen können wird, dann ist die schöne Vita endgültig den Bach runter.
Ich verstehe das richtig, du arbeitest voll und bekommst aufstockend vom JC?
Dann würde ich einfach sagen; gehe mit den letzten 3 Gehaltsabrechnungen zum Vermieter und frag ihn, ob ihn das als Sicherheit genügt.
Das verstehst du falsch.Zitatch verstehe das richtig, du arbeitest voll und bekommst aufstockend vom JC? :
Zitatda ich noch selbständigkeit in Nebentätigkeit ausübe :
Es wird überhaupt nicht erwähnt, wie hoch die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit sind.
Es ist auch keine Nebentätigkeit. Sonst gäbe es eine Haupttätigkeit.
Auch falsch verstanden. Gehaltsabrechnungen bekommt man von einem Arbeitgeber, bei dem man angestellt ist.Zitatgehe mit den letzten 3 Gehaltsabrechnungen zum Vermieter :
Das ist bei der TE offenbar nicht der Fall.
Dann ist es völlig unwahrscheinlich dass der Vermieter ausgerechnet ihn auswählt. So ganz ohne Sicherheiten
Möglicherweise will die TE die "Einnahmen" durch das JC zu den Einnahmen aus der Selbstständigkeit hinzuzählen, um zu verschleiern, daß sie vom JC abhängig ist. Davor kann man unter dem Gesichtspunkt der arglistigen Täuschung nur warnen!
Und jetzt?
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