Haus trotz ALG 2 ohne Jobcenter

10. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)
Haus trotz ALG 2 ohne Jobcenter

Guten Tag,

ich habe mir gerade ein Haus angeschaut und würde mich gerne dafür bewerben. Das Haus kostet in Berlin 1500 Euro WARM, wir haben drei Kinder und bewohnen eine Wohnung die zu klein für uns ist (nach unserem empfinden). Die Wohnung hat etwa 80 m2 und es fehlt schon an einem Zimmer, wenn die Kinder grösser sind.

Das Haus wäre ideal und die Wohnung kostet 800 Euro knapp.

Und ich habe mir die Liste angeschaut. Die Leistungen vom JC sind einfach fernab der Realität. Der Richtwert bei 5 Personen liegt bei 679,97 Euro kalt. So eine Wohnung existiert in Berlin nicht. Also zu dem Preis. Das ist einfach nicht möglich. Und das Haus ist schon günstig.

Die zulässigen Gesamtaufwendungen liegen bei 857,00 Euro. Heisst das JC geht bis zu diesem Betrag mit? Alles darüber hinaus muss ich zahlen?

Ich möchte auch nicht dass das Jobcenter ins Spiel kommt oder der Vermieter davon erfährt - denn so bekommt man ein Haus niemals.

Welche Möglichkeiten habe ich? Bis welcher Höhe geht das jobcenter mit? Was kann ich tun ? Wenn ich es einfach nehme kann das JC mich zwingen auszuziehen.

In einem Forum meinte man Konsequenzen wäre:

aktuelle Kosten der Unkunft
keine Hilfe beim Umzug
keine Nebenkostennachforderungen
Differenz aus Regelsätzen müssen bezahlt werden

Aktuelle KdU heisst? Die Kosten die wir jetzt haben oder den maximalen Satz aus der Tabelle die mir vorliegt!? Diese 857,00 Euro.

Liebe Grüsse und vielen Dank

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Die zulässigen Gesamtaufwendungen liegen bei 857,00 Euro. Heisst das JC geht bis zu diesem Betrag mit? Alles darüber hinaus muss ich zahlen?
So sieht es erst mal aus, ja.
Zitat (von jennymilky):
Ich möchte auch nicht dass das Jobcenter ins Spiel kommt oder der Vermieter davon erfährt - denn so bekommt man ein Haus niemals.

Das wird schwierig, wie erklären Sie dem Vermieter, wo das Geld herkommt als ALG 2-Bezieher? :???:
Zitat (von jennymilky):
Welche Möglichkeiten habe ich? Bis welcher Höhe geht das jobcenter mit? Was kann ich tun ? Wenn ich es einfach nehme kann das JC mich zwingen auszuziehen.
Das Jobcenter geht bis zur Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft mit. Wenn Sie es einfach nehmen, dann zwingt Sie niemand, auszuziehen, aber das JC wird aller Voraussicht nach dann nur KdU in der bisherigen Höhe weiterzahlen und das hier natürlich auch:
Zitat (von jennymilky):
keine Hilfe beim Umzug
keine Nebenkostennachforderungen
Differenz aus Regelsätzen müssen bezahlt werden


Zitat (von jennymilky):
Aktuelle KdU heisst? Die Kosten die wir jetzt haben oder den maximalen Satz aus der Tabelle die mir vorliegt!? Diese 857,00 Euro.
Aktuell heißt "das, was jetzt ist". Also das, was Sie jetzt gerade für Ihre aktuelle Wohnung zahlen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Das heißt:
1. Das Jobcenter übernimmt auch für das Haus nur die KDU (Kosten der Unterkunft), die man Ihnen auch jetzt für die Wohnung zahlt. Die Differenz wäre vom Regelsaztz zu bezahlen. Was m.E. rechnerisch nicht funktionieren wird.
2. Sie werden keinerlei Kosten bzgl. des Umzugs erstattet bekommen.
3. Sie werden keine Kaution vom Jobcenter erhalten.
4. Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen sind von Ihnen selbst zu tragen.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@jennymilky:

Also, zuerstmal sind die angemessenen KdU in Berlin mit Wirkung zum 01.01.2019 deutlich erhöht worden. Die angemessene Bruttokaltmiete beträgt nunmehr für 5 Personen 875,16 Euro. Dazu kommen angemessene Heizkosten - je nach Heizart - von mindestens 135,00 Euro. Insgesamt betragen die angemessenen KdU/H also mindestens 1.010,00 Euro.

Damit ist das Haus aber immer noch rund 500,00 Euro zu teuer. Und 500,00 Euro aus der Regelleistung zu finanzieren, sorry, aber - zumindest ohne zusätzliches Einkommen mit entsprechenden Freibeträgen - ist unmöglich und wird recht schnell dazu führen, dass das Jobcenter nachforschen wird, welche weiteren Einnahmequellen Ihr so habt.

Soviel vorab.

Ansonsten bleibt es bei dem, was schon geschrieben wurde. Es wird vom Jobcenter keine Umzugskosten, keine Mietkaution, keine künftige Übernahme von Neben- oder Heizkostennachforderungen geben.

Ob darüber hinaus nur die Kosten der bisherigen Wohnung, oder aber zumindest die maximal angemessenen Kosten übernommen werden, hängt davon ab, ob das Jobcenter den Umzug grundsätzlich als notwendig anerkennt. Sofern die Größe der Wohnung das einzige Argument für den beabsichtigten Umzug ist, würde ich das mal als grenzwertig ansehen. Es steht zu befürchten, dass das Jobcenter die Notwendigkeit nicht anerkennen wird und Ihr die ggf. vor Gericht erstreiten müsst. Erfolgsaussichten ungewiss.

So leid es mir tut, aber so sieht's aus.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119498 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Ich möchte auch nicht dass das Jobcenter ins Spiel kommt

Das bedeuten man will sich zukünftig ohne ALG II das Leben finanzieren?
Denn sonst kommt das JC denknotwendigerweise immer ins Spiel...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Ich werde den Antrag einfach mal stellen. Fragen kostet nix. Mehr als Nein können sie nicht sagen. Zu fünft sind 72 m2 einfach zu wenig. Wir dürften 102 m2 haben und das Haus ist laut Berliner Mitspiegel noch ein Schnäppchen. Deren Vorstellungen was man haben darf in Berlin sind einfach Fantasie. Das geht nicht.

-- Editiert von jennymilky am 11.03.2019 10:21

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#7
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Das Haus ist Erstbezug aber da ich noch selbständigkeit in Nebentätigkeit ausübe lässt sich denke da eine gute Vita bilden. Ich bin nicht verpflichtet mitzuteilen dass ich Geld vom Amt bekomme.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Es kann doch jeder Vermieter Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate verlangen. Somit sind sie verpflichtet ihm diese zu geben oder sagen, dass die Geld vom Amt bekommen.
Manche Vermieter lassen sich vom Arbeitgeber bestätigen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt.

Kaution können sie so bezahlen, nehme an, es werden 2 oder 3 Kaltmieten sein.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31952 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Das Haus ist Erstbezug
Und wie groß ist es?
Zitat (von jennymilky):
Die Wohnung hat etwa 80 m2 und es fehlt schon an einem Zimmer, wenn die Kinder grösser sind.
Soweit ist es noch nicht.
Zitat (von jennymilky):
Zu fünft sind 72 m2 einfach zu wenig.
Kommt auf das Alter der Kinder an. Und wie groß ist die Wohnung nun? Bitte entscheide dich für die richtigen Quadratmeter.

Zitat (von jennymilky):
Wir dürften 102 m2 haben und das Haus ist laut Berliner Mitspiegel noch ein Schnäppchen.
Ja, mit 5 Personen sind 102 qm als mx. angemessen in der AV Wohnen.
Ausschlaggebend sind allerdings die Kosten. Der Berliner Mietspiegel hat bei JC-Leistungsbezug keine direkte Relevanz.
Zitat (von jennymilky):
Und das Haus ist schon günstig.
Diese Aussage ist relativ. Wie wird denn das Haus beheizt?

Eine gute Vita? Du meinst sicher, wie du dich dem Vermieter als Mieterin darstellst?
Die meisten Vermieter wollen eine *Mappe*...also wirklich eine Selbstdarstellung und Einkommensnachweise.
Eine Vita mit welchem monatl. Einkommen willst du dann darstellen ?
Zitat (von jennymilky):
Ich bin nicht verpflichtet mitzuteilen dass ich Geld vom Amt bekomme.
Stimmt. Der Vermieter will sicher nur wissen, welches Einkommen regelmäßig erzielt wird.
Kindergeld und Nebenjob-Einnahme wird nicht genügen.

Fragen? Stimmt. Kostet nix.
Aber auch in Berlin fragt man beim JC, indem man einen Antrag stellt. Zu dem beiliegenden Mietangebot.

Derzeit sehe ich 2 hinderliche Punkte.
-Ist der Umzug aus sozialhilferechtlicher Sicht erforderlich?
-Sind die Kosten im angemessenen Rahmen?
Beide werden vom JC mit --nein-- beantwortet werden.
Zieht ihr trotzdem um, wird nicht das JC euch zum Ausziehen zwingen, sondern früher oder später der Vermieter...

Weißt du eigentlich, wie viele Personen in Berlin zu angemessenen KDU wohnen? Es klingt nicht so, nach dem, was du hier schreibst. von wegen.... geht nicht. Es geht, wenn es auch oft schlecht geht.

Mal zum Reinziehen:
http://www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_wohnen-571939.php#p2019-01-01_1_61_2
dort wichtig: Die ANLAGEN

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119498 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es kann doch jeder Vermieter Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate verlangen.

Oder noch weiter zurückliegend.



Zitat (von Loni12):
Somit sind sie verpflichtet ihm diese zu geben oder sagen, dass die Geld vom Amt bekommen.

Nö, zu gar nichts ist man da verpflichtet.



Zitat (von jennymilky):
ässt sich denke da eine gute Vita bilden.

Da muss man nur auf die Grenze zum Betrug / zur arglistigen Täuschung beachten. Die ist da nämlich fließend und kann dann ganz schnell zur fristlosen Kündigung führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Nur, was nützt einem die beste Vita, wenn auf jeden Fall rund 500 € im Monat fehlen? Die Nebenkosten (Heizung, etc) sind bei einem Haus ungleich höher, Müll Gebühren auch und so weiter.... Und das Jobcenter wird sich dann bei sowas raushalten mit Zahlungen, siehe oben. Wie Harry sagt, wenn der Vermieter da draufkommt, sind die Mietschulden das eine Problem - wenn es in den Bereich Strafrecht geht, weil man im Prinzip wusste, daß man die Chose nicht zahlen können wird, dann ist die schöne Vita endgültig den Bach runter.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich verstehe das richtig, du arbeitest voll und bekommst aufstockend vom JC?
Dann würde ich einfach sagen; gehe mit den letzten 3 Gehaltsabrechnungen zum Vermieter und frag ihn, ob ihn das als Sicherheit genügt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31952 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
ch verstehe das richtig, du arbeitest voll und bekommst aufstockend vom JC?
Das verstehst du falsch.
Zitat (von jennymilky):
da ich noch selbständigkeit in Nebentätigkeit ausübe

Es wird überhaupt nicht erwähnt, wie hoch die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit sind.
Es ist auch keine Nebentätigkeit. Sonst gäbe es eine Haupttätigkeit.
Zitat (von FrauStressfrei):
gehe mit den letzten 3 Gehaltsabrechnungen zum Vermieter
Auch falsch verstanden. Gehaltsabrechnungen bekommt man von einem Arbeitgeber, bei dem man angestellt ist.
Das ist bei der TE offenbar nicht der Fall.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Dann ist es völlig unwahrscheinlich dass der Vermieter ausgerechnet ihn auswählt. So ganz ohne Sicherheiten

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Möglicherweise will die TE die "Einnahmen" durch das JC zu den Einnahmen aus der Selbstständigkeit hinzuzählen, um zu verschleiern, daß sie vom JC abhängig ist. Davor kann man unter dem Gesichtspunkt der arglistigen Täuschung nur warnen!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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