Hausbesuch vom JobCenter

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)
Hausbesuch vom JobCenter

Hallo,

ich hatte heute Morgen einen Hausbesuch vom JobCenter. Also ich grad vom Hof fuhr um mit meinem Husky die Wälder unsicher zu machen, sah ich die 2 Damen an der Klingel am hauseingang und bin umgedreht. Meine Mutter (ich lebe im elterlichen Haushalt) hatte den beiden Damen bereits gesagt, dass ich eben vor 1min losgefahren bin. Also habe ich umgedreht und aus dem Auto heraus mit den beiden geredet was sie denn möchten. Sie wollten im Auftrag der Leistungsabteilung sehen ob ich tatsächlich bei meinen Eltern lebe. Erst empfand ich es als frech zu verlangen, dass ich das Auto abstellen und sie mal kurz in die Wohnung lassen sollte. Habe dann mit diskutiert, dass ich seit meinem 6. Lebensjahr in exakt dieser Wohnung bei und mit meinen Eltern lebe und mir nicht erklären kann, wie jetzt der Verdacht aufkommen könnte, ich würde dort gemeldet aber nicht wohnhaft sein. Jedenfalls habe ich die Damen dann hineingelassen, ihnen mein Zimmer, meine Tiere (einen Hund und eine Landschildkröte im Terrarium) und meine persönlichen Aktenordner mit Versicherungsunterladen, Kontoauszügen usw. gezeigt. Dann wurde ich gefragt wieso mein Auto auf einem Gästeparkplatz steht. Und ich kommentierte es damit, dass ich keine 20€ im Monat für einen Stellplatz aufbringen kann und daher auf einem der beiden Stellplätze meiner Eltern, sofern frei, oder aber in angrenzenden Nebenstraßen parken würde.

So weit so gut, jetzt ging es ans eingemachte. "Sie sind recht groß, passen sie auf das Sofa?" Ich: "natürlich, man kann es ja ausziehen" Sie: "machen sie mal den Bettkasten auf, ich würde gern das Schlafzeug sehen"

Ab da war der Ofen für mich aus. Ich zeige den Leuten sicher nicht mein von der Sommerhitze vollgeschwitztes Bettzeug und meine Schlafsachen und öffne auch keine Schubladen um ihnen meine Unterwäsche und Socken zu zeigen. Ich habe Ihnen dann noch Die Futternäpfe und die große Tüte Hundefutter gezeigt und angemerkt, dass ich doch wohl, würde ich hier nicht wohnen, zumindest meine Tiere mitgenommen hätte und wohl kein Futter in einer nicht von mir Bewohnten Wohnung lagern und zum Verzehr bereitstellen würde.

Dann kamen die Fragen nach Wäsche waschen und Nahrung. Ich sage "Wenn meine Mutter kocht bekomme ich auch etwas ab, ja" und dass ich, wie auf den Auszügen ersichtlich sein dürfte, etwas mehr als meinen Mietanteil an meine Eltern überweise, für bspw. Waschmittel usw.

Daraufhin vermerkten sie, dass ich nicht bereit war Schränke und Bettkasten zu öffnen und fragten an der Tür nochmal ob ich denn wirklich hier wohne. Das kommentierte ich mit "ja natürlich" und so zogen die beiden dann ab


Meine Frage: tauchen die jetzt regelmäig auf, wird hier jetzt die Weigerung das Bettzeug zu zeigen nachteilig auf mich zurückfallen oder war es das jetzt mit "schnüffeln"????

Falls die jetzt die Zahlung einstellen und ich erstmal Widerspruch und Klageweg beschreiten muss, stehe ich Monatelang mit viel weniger Geld da, das wäre eine Katastrophe. Hatte das schon mal bei einer 30% Sanktion. Am Ende rechtswiedrig, aber erstmal hat man weniger Geld und muss sehen wie man klar kommt.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Andre:

Zitat:
Meine Frage: tauchen die jetzt regelmäig auf, wird hier jetzt die Weigerung das Bettzeug zu zeigen nachteilig auf mich zurückfallen oder war es das jetzt mit "schnüffeln"????


Sorry, aber meine Glaskugel ist gerade in Reparatur. Niemand hier kann wissen, ob die jetzt regelmäßig auftauchen. Auch wie die weitere Reaktion seitens des Jobcenters sein wird, kann hier niemand vorhersehen.

Du solltest jetzt sofort aktiv werden und vom Jobcenter schriftlich/nachweislich eine Kopie vom Ermittlungsbericht anfordern, damit Du zumindest genau weißt, wass die konkret geschrieben haben.

Ganz allgemein gilt:

Du bist nicht verpflichtet, die Mitarbeiter des Jobcenters in Deine Wohnung zu lassen. Erst Recht besteht keine Verpflichtung, Türen und Schubladen von Schränken zu öffnen. Hierüber haben die Mitarbeiter Dich eigentlich auch zu informieren. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Beantragung einer Erstausstattung oder von Renovierungskosten) würde ich die auch definitiv nicht reinlassen, aber dafür ist es jetzt zu spät. Du wirst jetzt - mit Ausnahme der Anforderung des Ermittlungsberichtes - erstmal abwarten müssen, was als nächstes kommt und dann ggf. reagieren.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Habe heute Post vom JC bekommen.

Die wollen Betriebskostenabrechnung von 2016, konsoauszüge von januar bis august 2017 usw.

http://www.directupload.net/file/d/4824/w95pbhx5_jpg.htm

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Die Kontoauszüge kann man vorzeigen oder (teilweise) geschwärzte Kopien einreichen.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Andre:

Die Betriebskostenabrechnung ist auf jeden Fall vorzulegen, es sei denn, Du hast mit Deinen Eltern eine Pauschalmiete vereinbart und es erfolgt gar keine Abrechnung. Kontoauszüge für knapp acht Monate sind sicherlich grenzwertig und der Zeitraum bedarf eigentlich einer konkreten Begründung. Da würde ich es aber eher nicht drauf ankommen lassen, sondern die Auszüge vorliege. Jedenfalls indirekt hast du das im Rahmen des Hausbesuches ja selbst angeboten.

Überhaupt: Was ist eigentlich aus dem Hausbesuch geworden. Ist da noch was gekommen, außer diese Mitwirkungsaufforderung? Hast Du das Protokoll angefordert?

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo Axel,

Neine die Abrechnung is schon richtig, die bekommen sie immer bei weiterbewilligungsanträgen. Aber warum grad jetzt nach dem Hausbesuch?!

Ein protokoll habe ich nicht. Als ich Dienstag beim Termin war und das angesprochen habe sagte sie mir ich müsste das bei dem anfordern der den Auftrag erteilt hat. Wer den erteilt hat weiß ich allerdings nicht weil mir nur gesagt wurde "die Leistungsabteilung hat uns beauftragt" Also scheint mal wieder keiner Bock zu haben mir das auszuhändigen. Schon lustig eigentlich. Ich meine da könnte theoretisch drin stehen ich habe 3 50" curved TV's oder sonst irgendwas..... ohne eine Unterschrift von mir kann so ein Protokoll doch eh nichts wert sein oder?! Im Prinzip könnten die da alles reinschreiben. Rembrandt an der Wand, Rolex-Sammlung auf dem Tisch.....

-- Editiert von Andre83 am 24.08.2017 22:08

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Andre:

Ich zietiere nochmal aus meiner ersten Antwort:

Zitat:
Du solltest jetzt sofort aktiv werden und vom Jobcenter schriftlich/nachweislich eine Kopie vom Ermittlungsbericht anfordern, damit Du zumindest genau weißt, wass die konkret geschrieben haben.


Wenn der Bericht vorläge, könnte man vielleicht entsprechende Schlüsse daraus ziehen, warum die Abrechnung gerade jetzt angefordert wird. So wäre das rein spekulativ. Und natürlich hat so ein Bericht auch eine gewisse Beweiskraft. Die Mitarbeiter, die vor Ort waren, können ggf. auch als Zeugen gehört werden und werden sich bei ihrer Aussage natürlich an das halten, was sie im Bericht geschrieben haben. Das die Darstellungen in so einem Bericht häufig sehr einseitig, verfälscht sind, ist für mich ein offenes Gehemnis. Genau darum brauchst Du den, um Dinge ggf. frühzeitig richtigstellen zu können.

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

@Axel,

war heute da und habe schriftlich den Ermittlungsauftrag, das Protokoll und den derzeitigen Ermittlungsstand angefordert. Die Dame am Thresen hat sich das durchgelesen und was zimlich unglücklich und klang sehr genervt.

"unangemeldeter Hausbesuch.. tzzzz...Hausbesuche sind immer unangekündigt mein Herr"

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Andre:

Hast Du eine Kopie Deines Schreibens mit Eingangsstempel des Jobcenters?

Zitat:
zimlich unglücklich und klang sehr genervt.


Es ist ja auch nicht Dein Job, die Dame vom Amt glücklich zu machen. :grins: Insofern wäre mir das ziemlich egal.

Zitat:
Hausbesuche sind immer unangekündigt mein Herr"


Mag ja sein, ändert aber nichts an der Richtigkeit Deiner Feststellung und auch nichts an der Verpflichtung des Jobcenters, Dir die geforderten Unterlagen auszuhändigen.

Gruß,

Axel

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#9
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Ja habe das Schreiben in doppelter Ausfertigung mit eingabgsstempel und Unterschrift

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#10
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Also ich habe ein Schreiben bekommen (Aufforderung zur Mitwirkung), wonach ich nun knapp 8 Monate Auszüge vorlegen soll. Zudem wollen die die Betriebskostenabrechnung von 2016 und eine Erklärung meiner Eltern ob das Drittel an mich ausgezahlt wurde.

Ich habe da 3 Überweisungen an jemanden von dem ich mir Geld für eine Anschaffung geliegen und eben wann immer es mir möglich war zurückgezahlt. Daher eben diese 3 Überweisungen. Kann das JobCenter da wegen dem Zuflussprinzip irgendwie Stress machen und sagen "also hatten sie, als sie sich Bargeld geliehen haben" eine Einnahme? Weil irgendwie muss ich ja erklären wieso ich 3 mal Summen von 80 - 150€ überwiesen habe.

Das Protokoll und der Ermittlungsauftrag sind auch da. zwar haben die einiges weggelassen und unwichtiges dafür notiert. Aber ließt sich erstmal nicht besonders "schlimm" sag ich mal. In dem Beiliegenden Schreiben stand, dass mir kein derzeitiger Ermittlungsstand mitgeteilt werden könnte, da es bisher keine Erkentnisse gibt. Ob das nun gut oder schlecht ist entscheidet sich wohl nachdem die meine Auszüge gesichtet haben. Auf ca. 120€ rückzahlung wegen der Betriebskostengutschrift werde ich mich allerdings mindestens einstellen dürfen.

@ Axel, falls du mal reinschauen willst kann ich dir die hochladen.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und was ist jetzt die Frage?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

also 1. soll ich zur Abgabe der Betriebskostenabrechnung und Kontoauszügen eine Stellungnahme zum Protokoll beilegen?
2. dürfen die überhaupt Auszüge von fast 8 Monaten verlangen
3. einige Angaben im Protokoll sind, vorsichtig gesagt "angepasst"....soll heißen. Mir wurde nicht wie es im Protokoll steht gesagt, dass der Einlass freiwillig ist, sondern erst auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass es zwar freiwillig sei, ich aber eine Mitwirkungspflicht habe und bei der Weigerung die Konsequenzen in Form der Einstellung der Zahlungen tragen müsste.

Einige besprochene Punkte, bspw. wieso mein Auto auf einem Gästeparkplatz steht sind völlig weggelassen worden. steht so aber im Protokoll. Was ja aussagen soll, dass ich nur "Gast" war. Aber dass ich sagte, dass ich nur da stehe weils schneller ging und ich sonst in nebenstraßen parke weil ich keine 21€ im Monat für einen Stellplatz habe, wurde absichtlich weggelassen.
Außerdem steht im protokoll, ich hätte nicht deutlich gemacht ob und wie viel ich Miete zahle. Auch das stimmt nicht. Meine Kontoauszüge habe ich ihnen unter anderem in deinem Ordner gezeigt und ihnen auch die monatlichen Überweisungen auf den Auszügen per Dauerauftrag an meine Eltern gezeigt.

Also das Protokoll ist irgendwie, tendenziös würde ich meinen. Als hätte das Ermittlungsprotokoll irgendwie zweifel aufrecht erhalten soll die eigentlich ausgeräumt hätten sein müssen nach der Begehung

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