Hallo, bei mir soll jetzt bald eine Hausdurchsung sein wegen angebliche Leistungen vom Jahr 2009. Ich bin mir 100% sicher das ich den keine ncent schulde, meine derlen wurden immer bis 0 abgezogen, man kann da garnicht drum herum. Bin zum Jobecenter, die haben selber gesagt das alles Getilgt ist und sie davon nichts wissen. Der vom Hauptzollamt will trotzdem unbegründet in meine Wohnung und das verletzt meien Privatephäre etc..
Das kann ja nicht sein das Zol lheißen und überall rein dürfen nur weil die ein Brief schreiben?
Das Amt weiß selber nichts davon da es auch solange her 5 Jahre und aufeinmal ein Brief kommt, ich war imemr Arbeitslos und habe mein Geld vom Amt bekommen mit abzüge und hatte auch immer konstant meine Termine und da wurde mir auch nichts gesagt.
Nun kommt ein Brief ohne eine Rechnung je in mein leben bekommen zu haben ohne Alles, ohne das mir jemand gesagt hat das ich jemanden Geld schulde, das sie meine Wohnung durchsuchen wollen evt. Software Entwicklungen klauen wollen wer weiss was die vor haben.
Ich möchte keien Fremde menschen in meiner Wohnung weil das Energien sind die ich nicht eingeladen habe, ich darf doch entscheiden wer in meienr Wohnung darf, dürfen die ohne Gerichtlichenbeschluss überall rein wo die einen brief hinschicken?
Wenn ja dann würde ich mich nicht wunder wenn bald die anarchy ausbricht..
Wie kann ich mich schützen??
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-- Editiert purasa am 07.07.2014 08:11
-- Editiert purasa am 07.07.2014 08:12
Hausdurchsuchung Hauptzollamt (JobCenter)
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



"bald eine Hausdurchsuchung?" Normalerweise werden die nicht angekündigt. Denn dann gehen sie ja ins Leere.
wirdwerden
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Ich würde unverbindlich beim Anwalt nachfragen oder bei der Polizei, nicht das es wieder irgendeine Masche ist. Normal kommt mir das nämlich auch nicht vor.
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Ich würde unverbindlich beim Anwalt nachfragen oder bei der Polizei, nicht das es wieder irgendeine Masche ist. Normal kommt mir das nämlich auch nicht vor.
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Na, offenbar geht es hier um einen Hausbesuch zwecks Pfändung. Der wird durchaus angehkündigt. ich darf doch entscheiden wer in meienr Wohnung darf, dürfen die ohne Gerichtlichenbeschluss überall rein wo die einen brief hinschicken?
Nein, dürfen sie nicht. Aber beim nächsten Mal werden die dann mit einem Gerichtsbeschluß und der Polizei wiederkommen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
das sie meine Wohnung durchsuchen wollen evt. Software Entwicklungen klauen wollen
Das wird so wohl kaum in dem Brief gestanden haben.
Im übrigen wird keine Hausdurchsuchung gemacht, weil man jemand Geld schuldet, das ist reines Zivilrecht, völlig absurd.
Wenn es hingegen einen Schuldtitel (z.B. ein Urteil) gibt, kann ein Gerichtsvollzieher natürlich - ggfs. unter Beiziehung der Polizei - eine Pfändung auch gegen den Willen des Schuldners durchsetzen.
Ich kann mir aber keine Konstellation vorstellen, unter der der Zoll (!) bei zivilrechtlichen Schulden (!) eine vorangekündigte (!) Hausdurchsuchung (!) vornimmt.
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@BigiBigiBigi:
Sorry, aber hast Du den Beitrag des TE richtig gelesen? Es geht nicht um irgendwelche zivilrechtlichen Schulden, sondern um (angebliche) Schulden beim Jobcenter. Und dafür ist dann sehr voll das Hauptzollamt die zuständige Vollstreckungsbehörde.
@purasa:
Ebenfalls sorry, aber Deine Dartellung scheint mir etwas wirr und Dein Trotzverhalten ein wenig überzogen.
Offensichtlich hast Du eine Vollstreckungsankündigung erhalten, was erst einmal ein völlig normaler Vorgang ist. Ursprung des Ganzen ist offensichtlich, dass die Bundesagentur für Arbeit, als Forderungseinzugsstelle für das Jobcenter, dem Hauptzollamt mitgeteilt hat, dass eine überfällige Forderung nicht (vollständig) beglichen wurde und zwangsweise eingezogen werden soll.
Du solltest dem Hauptzollamt (das sind im Übrigen auch keine Unmenschen) schriftlich/nachweislich mitteilen, dass die Forderung bestritten wird und Du Dich zwecks Klärung der Angelegenheit mit der Bundesagentur für Arbeit kurzchließen wirst. Bis dahin bittest Du darum, die Zwangsvollstreckung auszusetzen.
In den allermeisten Fällen ist das erstmal völlig ausreichend und das Zollamt wird Dir sehr wahrscheinlich mitteilen, dass Dein Schreiben an die BA weitergeleitet wurde und Du von dort gesonderte Nachricht erhälst.
Sollte wieder Erwarten der Zoll zum angekündigten Termin doch vor der Tür stehen, ist es zunächst einmal Deine Entscheidung, ob Du die reinlässt oder nicht. Gegen Deinen Willen dürfen die - ohne richterlichen Beschluss - sich jedenfalls keinen Zutritt verschaffen.
Spätestens dann, wenn Du die weggeschickt hast, solltest Du allerdings einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, weil die ansonsten sicherlich sehr schnell mit einem Durchsuchungsbeschluss zurück kommen.
Die eigentliche Klärung der offenen Forderung wirst Du mit der BA herbeiführen müssen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Ich kann mir aber keine Konstellation vorstellen, unter der der Zoll (!) bei zivilrechtlichen Schulden (!) eine vorangekündigte (!) Hausdurchsuchung (!) vornimmt.
Lieber Kollege: Man nennt das Sachpfändung und der Laie kann das schon mal mit einer Hausdurchsuchung verwechseln...
Und was die Zuständigkeit des Zolls anbelangt - der ist für viel zuständig, u. a. auch für Jobcenterschulden, wie Axel schon zutreffend feststellte.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Oops, da war ich wohl noch im Halbschlaf.
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Hallo danke für die Antworten,
also ich könnte noch am letztens Tag am morgen den Termin verschieben auf 2-3Wochen.
Die Sache ist die, das ich den aber keinen vom JobCenter Geld schulde.
Die Zweite Sache ist das ich meine Eidestaatlichversicherung schon abgegeben habe und auch schulden habe UND letztes Jahr auch schon mal ein angeblicher "Grichtsvollziher" kam, DER ABER KEIN Gerichtsvollziher war, was ich später heraus gefunden habe von der Echten zuständigen Gerichtsvollziherin wo ich bei ihr im Büro war.
Wo ich meine Eidestaatlicheversicherung wieder abgeben musste, sagt die Frau das sie die einzigste Gerichtsvollziherin sei für diesen Bereich und für mich zuständig ist.
Bedeutet letztes Jahr war ein "bestimmt" Gläuber von mir bei mir unter den Namen vom Gerichts vollziher um zu gucken ob ich wirklich kein Geld habe oder warum auch immer die da waren.
Bestimmt war das einer von "Vodafone" oder "Telekom" (gläubiger mit den meisten schulden, wenn jemand schon erfahrung damit den gemacht hat, bitte schreiben)
Deswegen ist meine bedenken begründet und auf den neuen brief ist auch keine email, kein nachname nichts drauf, da steht nur "Herr Claus", laut Jobcenter waren dort auch zukunft Beträge drauf die garnichts zustande gekommen sein konnten.
Ich gehe morgen zum Amt (Jobcenter) und soll denen nochmal das schreiben zum kopieren geben (wieder, hatte ich schon vor 2 wochen gemacht, aber die haben die unterlagen angeblich nicht)
Darf man bei solchen Leuten die betrüger sein können nach Perso verlangen und den Perso gegebenfalls fototgrafieren bevor man die in die Bude rein lassen muss obwohl man kein CEnt schulden hat!
Ich werde mir auch ein Anwalt holen und die Anwaltskosten zu den schicken.
Ich glaub hier werde ich ja schnell einen finden.
LG
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-- Editiert purasa am 08.07.2014 17:13
-- Editiert purasa am 08.07.2014 17:19
-- Editiert purasa am 08.07.2014 17:22
http://www.123recht.net/Vollstreckungsankuendigung-oder-Betrugsversuch-__f474098.html
Haben die Threads was miteinander zu tun?!
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" "
quote:
Darf man bei solchen Leuten die betrüger sein können nach Perso verlangen
Man darf. Ausweisen mit dem Personalausweis muß sich aber niemand. Personen mit offizieller Funktion (Polizei, Gerichtsvollzieher, Mitarbeiter des Jobcenters etc.) haben einen Dienstausweis.
quote:
und den Perso gegebenfalls fototgrafieren
Nö: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
quote:
bevor man die in die Bude rein lassen muss
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: entweder der Betreffende hat einen Gerichtsbeschluß (Polizei, Gerichtsvollzieher) oder nicht. Im ersteren Fall muß man ihn hereinlassen (bzw. kann sich nicht beschweren, wenn er sich mit Gewalt Zutritt verschafft), im letzteren nicht, unabhängig vom Ausweis.
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Kleine Korrektur: die öffentliche Hand benötigt keinen Gerichtsbeschluss. Ein Verwaltungsakt, der bestandskräftig geworden ist, der kann vollstreckt werden. Und da wird auch nicht der Gerichtsvollzieher vom Amtsgericht bemüht, das Hauptzollamt ist die Vollstreckungsbehörde der AfA und des Job-Centers. Die haben sozusagen ihre eigenen Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsbeamte.
Vielleicht sollte der Betroffene mal in seinen Unterlagen wühlen und schauen, ob da eine Aufforderung zur Rückzahlung von erhaltenen Geldern existiert. Wenn er sich dagegen nicht gewehrt hat, dann sieht es düster aus.
wirdwerden
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Hallo @pOtH
Nein das ist nicht mein Beitrag, da hat wohl jemand das selber problem wie ich. Es scheint eine Neue Masche vom Staat oder evt von irgendwelche Betrüger zu sein.
Ich habe meine Unterlagen durchgeguckt und habe keine Darlen oder ähnliches was unbezahlt ist.
Wieso schaut es düster aus für mich?
Ich bin extra auf diese Seite gekommen um Hilfe zu bekommen, auch wenn ich keine Hilfe bekomme, werde ich keine Angst haben.
Ich leg mich nicht mit den Staat an, aber lasse auch nciht alles mit mir machen.
Es gibt Menschenrechte die auch EU weit gehen, es gibt auch Grundgesetze, wenn man zu unrecht in jemanden seine Wohnung geht und seine Privaten Sachen durchwühlt ggf. noch Sachen mit nehmt obwohl man Keinen Cent schulden hat.. Das ist genauso wie einbrechen und man sollte sich sogar körperlich verteidigen dürfen. Nur weil die eine Marke haben, dürfen die nicht zu unrecht sowas machen.
Wenn das in Deutschland so "Normal" ist und der HZA oder Polizei, sonst wer.. "über die Gesetzte" stehen (Einbruch, Verleumdung, Diebstahl, Körperverletzung usw)
dann, ist das nicht OK und man sollte gegen Deutschland direkt vorgehn. Dann bringt das nichts gegen das HZA vorzugehen. Ich bin auch nicht ohne, ich kann auch vieles in bewegung oder zum still stehen bringen.
Naja hier komme ich wohl nicht weiter, ich weiss auch nicht wer für die Seite zuständig ist und wo er selber arbeitet. ;-)
Naja wenn ihr das liest, bitte verteilt diese Nachricht damit alle bescheid wissen.
Ich nehme mir jetzt einen Anwalt und wir gucken dann weiter was passiert. Die Rechnung wird dann zum Amt geschickt, Anwaltskostens, Hausfriednsbruch, Freihaitsberaubung es zählt auch schon zu Körperverletzung usw.. wenn es zu einer unberechtigten pfändung kommt ohne Schulden zu haben, Rechnung bekommen zu haben oder je eine Mahnung gesehen zu haben.
Ich kenn meine Rechte und ihr solltet das auch eigentlich kennen, jetzt sind die vielleicht stärker..es gibt aber immer einen der ist stärker und kann längere strippen ziehen.
Viel glück noch mit eure Webseite ;-)
Danke für den versuch zu helfen.
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-- Editiert purasa am 10.07.2014 19:23
man sollte gegen Deutschland direkt vorgehn. Dann bringt das nichts gegen das HZA vorzugehen. Ich bin auch nicht ohne, ich kann auch vieles in bewegung oder zum still stehen bringen.
Aha - Sie werden jetzt also Deutschland zum Stillstand bringen? Überschätzen Sie sich da nicht irgendwie ein bißchen?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:<hr size=1 noshade>Ich kenn meine Rechte <hr size=1 noshade>
Würdest Du sie wirklich kennen, hättest Du nicht so einen Unsinn hier gepostet ...
quote:<hr size=1 noshade>Ich nehme mir jetzt einen Anwalt <hr size=1 noshade>
Ein guter Entschluss, denn DER kennt Deine Rechte tatsächlich.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Naja hier komme ich wohl nicht weiter, ich weiss auch nicht wer für die Seite zuständig ist und wo er selber arbeitet. ;-)
Gebt doch endlich zu, daß Ihr alle zu der Verschwörung gegen den TE gehört :-)
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Wenn man nichts zu verbergen hat, lass sie doch kommen.
Wenn ich das hier so verfolge, dann weißt Du sicher am besten, wie man zu Geld kommt und die Behörden wohl auch... Diese wollen sich nur noch vergewissern.
Oder Du bist ein braver, zielorientierter und strebsamer Steuerzahler in Deutschland, so wie es sich in Deutschland auch gehört.
Ob rechtens oder nicht, hier gibts deutsche Gesetze, wenn man sich daran hält passiert einem auch nichts.
ist hier die rede von einer pfändung von zurückgeforderten leistungen?
warum bist du nicht gegen diese fordungen angegangen?
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