Hallo zusammen, folgendes Problem:
Meine Mama hat bis 31.12.2022 einen befristeten Vertrag gehabt, der verlängert werden sollte. Nun ist sie Anfang November an einer Psychose erkrankt. Ich bin 25 Jahre alt und wohne mit meiner Mama zusammen in einer Wohnung. Eigentlich hätte sie Anspruch auf Krankengeld gehabt, aber aus Unwissenheit wurde dies nicht gewährt aufgrund Lücken in der Krankschreibung. Nun habe ich beim Sozialamt nachgefragt, weil Mama aktuell nicht erwerbsfähig ist. Hier sei aber laut Sozialamt das Jobcenter zuständig. Meine Mama ist 61. Meine Frage ist: Wenn meine Mama Bürgergeld beantragt, wird dann mein Einkommen (zurzeit 1.800 netto) auf ihren Anspruch angerechnet? Wir sind ja dann eine Haushaltsgemeinschaft. Danke im Voraus.
Haushaltsgemeinschaft Anrechnung
4. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 4. Februar 2023 | 19:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haushaltsgemeinschaft Anrechnung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 5. Februar 2023 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (28293 Beiträge, 5148x hilfreich)
Das sehe ich auch so. Deine Mutter ist noch nicht im Rentenalter, ist bis vor kurzem erwerbstätig gewesen, kann auch nach Ende der Krankheit wieder erwerbstätig werden.ZitatHier sei aber laut Sozialamt das Jobcenter zuständig. :
ICH würde jetzt Bürgergeld beim JC beantragen. Das JC wird dann entsprechend *vermuten*.ZitatWenn meine Mama Bürgergeld beantragt, wird dann mein Einkommen (zurzeit 1.800 netto) auf ihren Anspruch angerechnet? Wir sind ja dann eine Haushaltsgemeinschaft. :
#2
Antwort vom 8. Februar 2023 | 20:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatCH würde jetzt Bürgergeld beim JC beantragen. Das JC wird dann entsprechend *vermuten*. :
Danke dir! Leider habe ich die Monate davor monatlich 500 Euro an meine Mutter überwiesen für anteilige Miete und Verpflegung (sie hat damals immer gekocht und alles Andere bezahlt).
Könnte ich die Haushaltsgemeinschaft trotzdem widerlegen?
Im Prinzip waren diese 500 Euro nicht viel mehr als die Hälfte der Warmmiete.
Danke!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Februar 2023 | 20:55
Von
Status: Unbeschreiblich (36661 Beiträge, 13627x hilfreich)
Wieso "leider?" Sie hat Kosten gehabt, Du bist für Deinen Anteil aufgekommen. Was ist an daran nun wirklich zu bedauern? Verstehe ich nicht. Abgesehen davon geht es jetzt um die Finanzierung der Zukunft der Mutter.
Bei der Haushaltsgemeinschaft wird natürlich die hälftige Warmmiete berechnet, auch sonstige Nebenkosten. So, und ansonsten gibt es ja viele Freibeträge u.s.w. Also auf jeden Fall sofort den Antrag stellen, und dann sieht man anhand der Rückfragen und des Bescheids klarer, und kann nachreichen, Berechnungen überprüfen u.s.w.
wirdwerden
#4
Antwort vom 9. Februar 2023 | 13:35
Von
Status: Unbeschreiblich (28293 Beiträge, 5148x hilfreich)
Die Vermutung der HG gilt erst ab Hilfebedürftigkeit.ZitatKönnte ich die Haushaltsgemeinschaft trotzdem widerlegen? :
zB heute Antragstellung---> dann wird die Hilfebedürftigkeit ab 1.2. geprüft. Vergangenheit ist nicht relevant.
Du hast weiterhin deinen hälftigen Anteil an Wohnkosten zu tragen und sowieso deine Kosten für deinen Lebensunterhalt.
(5) Leben Hilfebedürftige... so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann Damit sind Leistungen zusätzlich zu deinen sowieso-Kosten gemeint.
Es kann und wird nicht erwartet, dass du auch auf dem Niveau des Bürgergeldes lebst.
Mindestens der doppelte Regelbedarf, das wären jetzt 2 x 502,- = 1.004,-- und deine hälftigen Wohnkosten, ca 500,----macht schon ca 1.500,- aus.
Sehr oft kommen noch weitere Belastungen (Ausgaben) hinzu. Diese sind dann ggfls. entspr. nachzuweisen.
Deshalb: Erstmal den Antrag stellen, bevor der Monat rum ist.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.959
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
57 Antworten