Haushaltsgemeinschaft Anrechnung

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ingwerkeks97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haushaltsgemeinschaft Anrechnung

Hallo zusammen, folgendes Problem:
Meine Mama hat bis 31.12.2022 einen befristeten Vertrag gehabt, der verlängert werden sollte. Nun ist sie Anfang November an einer Psychose erkrankt. Ich bin 25 Jahre alt und wohne mit meiner Mama zusammen in einer Wohnung. Eigentlich hätte sie Anspruch auf Krankengeld gehabt, aber aus Unwissenheit wurde dies nicht gewährt aufgrund Lücken in der Krankschreibung. Nun habe ich beim Sozialamt nachgefragt, weil Mama aktuell nicht erwerbsfähig ist. Hier sei aber laut Sozialamt das Jobcenter zuständig. Meine Mama ist 61. Meine Frage ist: Wenn meine Mama Bürgergeld beantragt, wird dann mein Einkommen (zurzeit 1.800 netto) auf ihren Anspruch angerechnet? Wir sind ja dann eine Haushaltsgemeinschaft. Danke im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28293 Beiträge, 5148x hilfreich)

Zitat (von Ingwerkeks97):
Hier sei aber laut Sozialamt das Jobcenter zuständig.
Das sehe ich auch so. Deine Mutter ist noch nicht im Rentenalter, ist bis vor kurzem erwerbstätig gewesen, kann auch nach Ende der Krankheit wieder erwerbstätig werden.
Zitat (von Ingwerkeks97):
Wenn meine Mama Bürgergeld beantragt, wird dann mein Einkommen (zurzeit 1.800 netto) auf ihren Anspruch angerechnet? Wir sind ja dann eine Haushaltsgemeinschaft.
ICH würde jetzt Bürgergeld beim JC beantragen. Das JC wird dann entsprechend *vermuten*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Ingwerkeks97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
CH würde jetzt Bürgergeld beim JC beantragen. Das JC wird dann entsprechend *vermuten*.


Danke dir! Leider habe ich die Monate davor monatlich 500 Euro an meine Mutter überwiesen für anteilige Miete und Verpflegung (sie hat damals immer gekocht und alles Andere bezahlt).

Könnte ich die Haushaltsgemeinschaft trotzdem widerlegen?

Im Prinzip waren diese 500 Euro nicht viel mehr als die Hälfte der Warmmiete.

Danke!

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36661 Beiträge, 13627x hilfreich)

Wieso "leider?" Sie hat Kosten gehabt, Du bist für Deinen Anteil aufgekommen. Was ist an daran nun wirklich zu bedauern? Verstehe ich nicht. Abgesehen davon geht es jetzt um die Finanzierung der Zukunft der Mutter.

Bei der Haushaltsgemeinschaft wird natürlich die hälftige Warmmiete berechnet, auch sonstige Nebenkosten. So, und ansonsten gibt es ja viele Freibeträge u.s.w. Also auf jeden Fall sofort den Antrag stellen, und dann sieht man anhand der Rückfragen und des Bescheids klarer, und kann nachreichen, Berechnungen überprüfen u.s.w.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28293 Beiträge, 5148x hilfreich)

Zitat (von Ingwerkeks97):
Könnte ich die Haushaltsgemeinschaft trotzdem widerlegen?
Die Vermutung der HG gilt erst ab Hilfebedürftigkeit.
zB heute Antragstellung---> dann wird die Hilfebedürftigkeit ab 1.2. geprüft. Vergangenheit ist nicht relevant.

Du hast weiterhin deinen hälftigen Anteil an Wohnkosten zu tragen und sowieso deine Kosten für deinen Lebensunterhalt.
(5) Leben Hilfebedürftige... so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann Damit sind Leistungen zusätzlich zu deinen sowieso-Kosten gemeint.
Es kann und wird nicht erwartet, dass du auch auf dem Niveau des Bürgergeldes lebst.
Mindestens der doppelte Regelbedarf, das wären jetzt 2 x 502,- = 1.004,-- und deine hälftigen Wohnkosten, ca 500,----macht schon ca 1.500,- aus.
Sehr oft kommen noch weitere Belastungen (Ausgaben) hinzu. Diese sind dann ggfls. entspr. nachzuweisen.

Deshalb: Erstmal den Antrag stellen, bevor der Monat rum ist.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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