Haushaltshilfe - Ersattung???

26. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
AllesMist
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Haushaltshilfe - Ersattung???

Hallo Liebe Forenmitglieder, ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich war mit meinem Sohn 2 x im Krankenhaus, 1 mal für 2 Tage, und das 2 mal für 3 Tage.
Im Nachhinein habe ich erfahren, das mein Mann seinen Verdienstausfall durch den Antrag auf Haushaltshilfe bekommt, da wir noch einen Sohn im Alter von 5 Jahren haben.
Er musst in meiner Abwesenheit den Haushalt führen und unseren Sohn betreuen. Mein Mann ist selbständig und viel im Außendienst tätig, so dass er die kompletten 5 Tage zu Hause war. Es würde sich auch nicht lohnen den vormittag zu arbeiten und dann wieder nach Hause zu fahren.Die Kinderärtztin bescheinigte uns eine tgl. Haushaltshilfe für 6 Std./tgl.
Unser Großer geht tgl. von 8:30-14.00 Uhr in die Kita.
Heute kam der ersehnte Brief mit der Berechnung.

Für den 1. Krankenhausaufenthalt, bekommen wir den Anspruch von Tag 1 14:00 bis 18:00, also 4 Std. erstattet, Tag 2 7:00-8:30, also 1,5 Std. erstattet.
Es wird genau dargelegt wann ich im KH sein musste bzw. entlassen wurde und demzufolge zu Hause war...
Kranknehausaufenthalt 2 gleiches Schema....
Insg. bekomme ich nun 17,5 Std. erstattet.
Nun die Berechnung, mein Mann ist selbständig und hat daher seinen Steuerbescheid einreichen müssen.
Hiernach wird aus seinem zu versteuernden Einkommen der fiktive Anspruch auf Krankengeld errechnet. Also ca. 70 % weniger, dann wurde dieser Betrag durch 30 Kalendertage geteilt um den täglichen Anspruch zu errechnen. Im Antag wurde angegeben das mein Mann von 7.00 - 18.00 arbeitet. Ergibt für die KK eine tgl. Arbeitszeit von 11 Std.. Es ist sehr schwierig die genaue Arbeitszeit einzutragen da mein Mann flexibel sein muss.
sicher ist es nicht der Fall das er immer tgl. 11 Stunden arbeitet. Der tgl. Anspruch wurde dann durch 11 Arbeitsstunden geteilt und ergibt einen Stundenlohn der dann mal die 17,5 h errechneten Stunden genommen wurde. Das Ergebnis ist ein echter Witz.
Kann mir jemand etwas zu der Berechnung sagen?
Ein Bekannter hat auch Haushaltshilfe beantragt, allerdings ist er angestellt, er hat fast seinen Nettolohn erstattet bekommen. Ausgangspunkt war hier auch nicht das fiktive Krankengeld sondern der Nettolohn.
Vielleicht kennst sich ja jemand aus?
Danke



-- Editiert von AllesMist am 26.04.2008 13:38:30




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

lles mist

quote:
Die Kinderärtztin bescheinigte uns eine tgl. Haushaltshilfe für 6 Std./tgl.


und wieso habt ihr die nicht in anspruch genommen?

worum geht es eigentlich? um haushaltshilfe oder krankengeld? das sind zwei verschiedene dinge.
das eine ist in sgb V, §38 , das andere in sgb V §§ 44-51 geregelt. die berechnung des kg ergibt sich dabei aus sgb V, § 47.



sunbee

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#2
 Von 
AllesMist
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht hier um Haushaltshilfe.
Mein Mann ist von seiner selbständigen Tätigkeit fern geblieben und hat unseren Sohn betreut und den Haushalt geschmissen. Deshalb brauchten wir keine "fremde" Haushaltshilfe.
Es ist schön schön und gut das dir Kinderärtztin 6 Std./Tag bestätigt,
aber die Krankenkasse hat wohl im Krankenhaus nachgefragt, wann ich kam und wann ich wieder entlassen wurde und hat für sich entschieden welche tatsächlichen Stunden angefallen sind.
Beim 1. Krankenhausaufenthalt war ich um 10:00 Uhr im KH es sind von mir aus so ca. ne Stunde bis dort hin, also schreibt die KK das von 7:00-8.30 UHr keine Kostenerstattung erfolgt da ich ja erst um 10 dort war. Ich bin aber schon um 8:00 Uhr losgefahren und war nach langer Parkplatzsuche 9:30 Uhr im KH. Mein Mann musste unseren Großen dann zur Kita bringen.

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#3
 Von 
AllesMist
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Im SGB V § 38 , steht das der Verdienstausfall ersattet werden kann, jedoch nicht das die Grundlage hierfür 70 % vom Lohn sind....
Bei unserem Bekannten wurde der Verdienstausfall auf das volle Nettogehalt angerechtnet.....

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

llesmist

sgb v, §38, abs 4 bitte zuende lesen.

es gibt (geringfügige) unterschiede je nach gkv. meine hat an die fremde haushaltshilfe einer hilfestation 14,50€ gezahlt. einer bekannten, weil die vorherige plötzlich anfing rumzuschlampen, nur 7,50€

die ärztin hat 6 stunden aufgeschrieben, der mdk nicht widersprochen schriftlich? dafür krepelt die kasse jetzt mit stundenberechnungen rum?
dann würde ich, schriftlich und nachweislich, die gkv an meine rechte und ihre pflichten erinnern.

...laut sgb V, §38, abs 4 steht einem verwandten bis zum 2. grad, der die haushaltshilfe übernimmt, der verdienstausfall in angemessener höhe zu. bitte teilen sie mir diese höhe schriflich mit. desweiteren mache ich sie darauf aufmerksam, dass eine verordnung über 6 st. täglich vorliegt, der ihre gutachter nicht widersprochen haben. mir liegt hierzu kein zeitnaher bescheid vor.

vorsichtshalber mache ich sie darauf aufmerksam, dass rückwirkend hierüber keine gegenteilige entscheidung getroffen werden kann als die der behandelnden ärztin.

ich erwarte also die zahlung des von ihnen festgelegten satzes, den ihre gkv für angemessen hält in der multiplikation 6 für jeweils xy tage bis zum 123 tag.

sollte wider erwarten keine zahlung erfolgen, werde ich einen antrag auf eilbeschluß beim hiesigen sozialgericht stellen müssen.
mfg allesmist



sunbee


-- Editiert von sunbee1 am 26.04.2008 17:46:56

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#5
 Von 
AllesMist
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist nur das ich den Antrag erst hinterher eingereicht habe, da ich nicht wusste das die GKV diesen "Ausfall" meines Mannes bezahlt.

Es hat aber von der GKV keiner gesagt, das ich es nicht noch einreichen kann, im Gegenteil, es kam ja der Antrag....
Aber wenn ich den Antrag vor dem Krankenhausaufenthalt gestellt hätte, wüsste die GKV ja auch nicht wann ich aus dem KH entlassen bzw. aufgenommen wurde. Die haben das ja quasi auf die Minute berechnet, ab wann ich den Haushalt wieder übernommen habe.
Es ist ne echte Frechheit.

UND wie die dann noch drauf kommen, das fiktive Krankengeld als Grundlage für die Berechnung zu nehmen.
Komischerweise wurde nichtmal der Eigenanteil abgerechet.

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