Hauskauf & Bürgergeld

19. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
JoachimS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf & Bürgergeld

Hallo,

wie verhält es sich mit folgender Situation:

Person A (Sohn) erhält Bezüge vom Jobcenter und hat die Möglichkeit, mit dem Geld der Eltern ein Haus auf seinen Namen zu kaufen, welches ihm dann gehört und in dem er dann auch wohnt.

Der Sinn:
Umgehung der 10-Jahre-Frist, in der eine geschenkte Immobilie von den Eltern zurückgefordert werden muss um die Pflegekosten zu bezahlen.

Die Idee:
Abmeldung des Sohnes vom Jobcenter für den Zeitraum des Kaufes und anschließend wieder Anmeldung beim Jobcenter.

Das Haus wurde also vom Sohn mit dem Geld der Eltern auf seinen Namen gekauft. Er meldet sich beim Jobcenter mit selbstbewohnter Immobilie wieder an.

Frage:
Kann das Jobcenter bei Neuanmeldung Bürgergeld verweigern, da der Sohn potentiell Vermögen besaß, auch wenn ihm dies nicht gehörte?

Kann der Staat innerhalb der 10 Jahre das Haus potentiell zurückfordern, da es vom Geld der Eltern gekauft wurde?

Vielen Dank für die Antworten! ☺

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127400 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von JoachimS):
Das Haus wurde also vom Sohn mit dem Geld der Eltern auf seinen Namen gekauft

Es gibt also ein Schenkung in Höhe von mehreren hunderttausend EUR.



Zitat (von JoachimS):
Kann das Jobcenter bei Neuanmeldung Bürgergeld verweigern, da der Sohn potentiell Vermögen besaß, auch wenn ihm dies nicht gehörte?

Ja.

Vor allem wird es durchaus von Sozialleistungsbetrug ausgehen und die entsprechenden Maßnahmen einleiten.

Man sollte sich also auf gewisse Unbequemlichkeiten im Lebensablauf einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3940 Beiträge, 635x hilfreich)

Zitat (von JoachimS):
Kann das Jobcenter bei Neuanmeldung Bürgergeld verweigern, da der Sohn potentiell Vermögen besaß, auch wenn ihm dies nicht gehörte?


Er bekam Geld geschenkt, hat sich dafür Eigentum gekauft.

Warum nicht den einfacheren Weg wählen, Arbeit suchen - nicht mehr vom Jobcenter abhängig sein, dann gibt es keine Probleme.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40260 Beiträge, 14322x hilfreich)

So etwas nennt man Umgehungsgeschäft. Und Umgehungsgeschäfte dieser Art (Verschweigen einer Schenkung) werden in der Regel auch als Betrug definiert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35882 Beiträge, 6091x hilfreich)

Zitat (von JoachimS):
Umgehung der 10-Jahre-Frist, in der eine geschenkte Immobilie von den Eltern zurückgefordert werden muss um die Pflegekosten zu bezahlen.
Nicht nur A und dessen Eltern sind schon auf solche Idee gekommen und tief gestürzt.
Das Wort *Umgehung* sagt schon, dass hier Rechtsvorschriften umgangen werden sollen.
Zitat (von JoachimS):
Die Idee:
Versteh ich nicht. Der Zeitraum des Kaufes dürfte etwa 1 Std. betragen, man säße beim Notar und würde den *Kaufvertrag* unterschreiben wollen. Und danach würde man wieder Bürgergeld beantragen wollen?
Zitat (von JoachimS):
Er meldet sich beim Jobcenter mit selbstbewohnter Immobilie wieder an.
Und A meint, er wäre superschlau und die im JC einfach nur dumm?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48953 Beiträge, 17232x hilfreich)

Zitat (von JoachimS):
Der Sinn:
Umgehung der 10-Jahre-Frist, in der eine geschenkte Immobilie von den Eltern zurückgefordert werden muss um die Pflegekosten zu bezahlen.


Die wird natürlich nicht umgangen, da für die Geldschenkung genauso eine 10-Jahresfrist gilt.

Zitat (von JoachimS):
Kann der Staat innerhalb der 10 Jahre das Haus potentiell zurückfordern, da es vom Geld der Eltern gekauft wurde?


Nicht weil er es von den Eltern gekauft hat, sondern weil ihm der Kaufpreis geschenkt wurde.

Zitat (von JoachimS):
Die Idee:
Abmeldung des Sohnes vom Jobcenter für den Zeitraum des Kaufes und anschließend wieder Anmeldung beim Jobcenter.


Es handelt sich dann hoffentlich um ein sehr kleines Haus (<90m² Wohnfläche). Dann könnte das funktionieren. Ansonsten wird er wahrscheinlich direkt nach Wiederanmeldung zum Verkauf aufgefordert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127400 Beiträge, 40801x hilfreich)

Der beste Weg dürfte sein, das man sich ein Job sucht und man damit erst mal aus der Bedürftigkeit herausfällt.
Dann die Schenkung und den Kauf vornehmen.
Sollte man dann wieder bedürftig werden, weil es mit dem Job doch nicht geklappt hat, wäre das wohl sanktionsloses Pech.



Zitat (von JoachimS):
hat die Möglichkeit, mit dem Geld der Eltern ein Haus auf seinen Namen zu kaufen

Und die restlichen 30-40% vom Kaufpreis die an Kosten fällig werden, hat der Sohn auf dem Konto?

Und wie gedenkt man die Unterhaltskosten zu finanzieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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