Hallo,
wie verhält es sich mit folgender Situation:
Person A (Sohn) erhält Bezüge vom Jobcenter und hat die Möglichkeit, mit dem Geld der Eltern ein Haus auf seinen Namen zu kaufen, welches ihm dann gehört und in dem er dann auch wohnt.
Der Sinn:
Umgehung der 10-Jahre-Frist, in der eine geschenkte Immobilie von den Eltern zurückgefordert werden muss um die Pflegekosten zu bezahlen.
Die Idee:
Abmeldung des Sohnes vom Jobcenter für den Zeitraum des Kaufes und anschließend wieder Anmeldung beim Jobcenter.
Das Haus wurde also vom Sohn mit dem Geld der Eltern auf seinen Namen gekauft. Er meldet sich beim Jobcenter mit selbstbewohnter Immobilie wieder an.
Frage:
Kann das Jobcenter bei Neuanmeldung Bürgergeld verweigern, da der Sohn potentiell Vermögen besaß, auch wenn ihm dies nicht gehörte?
Kann der Staat innerhalb der 10 Jahre das Haus potentiell zurückfordern, da es vom Geld der Eltern gekauft wurde?
Vielen Dank für die Antworten! ☺
Hauskauf & Bürgergeld
19. Februar 2024
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Frage vom 19. Februar 2024 | 20:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf & Bürgergeld
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#1
Antwort vom 20. Februar 2024 | 01:50
Von
Status: Unbeschreiblich (127400 Beiträge, 40801x hilfreich)
ZitatDas Haus wurde also vom Sohn mit dem Geld der Eltern auf seinen Namen gekauft :
Es gibt also ein Schenkung in Höhe von mehreren hunderttausend EUR.
ZitatKann das Jobcenter bei Neuanmeldung Bürgergeld verweigern, da der Sohn potentiell Vermögen besaß, auch wenn ihm dies nicht gehörte? :
Ja.
Vor allem wird es durchaus von Sozialleistungsbetrug ausgehen und die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
Man sollte sich also auf gewisse Unbequemlichkeiten im Lebensablauf einstellen.
#2
Antwort vom 20. Februar 2024 | 07:23
Von
Status: Bachelor (3940 Beiträge, 635x hilfreich)
ZitatKann das Jobcenter bei Neuanmeldung Bürgergeld verweigern, da der Sohn potentiell Vermögen besaß, auch wenn ihm dies nicht gehörte? :
Er bekam Geld geschenkt, hat sich dafür Eigentum gekauft.
Warum nicht den einfacheren Weg wählen, Arbeit suchen - nicht mehr vom Jobcenter abhängig sein, dann gibt es keine Probleme.
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#3
Antwort vom 20. Februar 2024 | 08:38
Von
Status: Unbeschreiblich (40260 Beiträge, 14322x hilfreich)
So etwas nennt man Umgehungsgeschäft. Und Umgehungsgeschäfte dieser Art (Verschweigen einer Schenkung) werden in der Regel auch als Betrug definiert.
wirdwerden
#4
Antwort vom 20. Februar 2024 | 15:22
Von
Status: Unbeschreiblich (35882 Beiträge, 6091x hilfreich)
Nicht nur A und dessen Eltern sind schon auf solche Idee gekommen und tief gestürzt.ZitatUmgehung der 10-Jahre-Frist, in der eine geschenkte Immobilie von den Eltern zurückgefordert werden muss um die Pflegekosten zu bezahlen. :
Das Wort *Umgehung* sagt schon, dass hier Rechtsvorschriften umgangen werden sollen.
Versteh ich nicht. Der Zeitraum des Kaufes dürfte etwa 1 Std. betragen, man säße beim Notar und würde den *Kaufvertrag* unterschreiben wollen. Und danach würde man wieder Bürgergeld beantragen wollen?ZitatDie Idee: :
Und A meint, er wäre superschlau und die im JC einfach nur dumm?ZitatEr meldet sich beim Jobcenter mit selbstbewohnter Immobilie wieder an. :
#5
Antwort vom 21. Februar 2024 | 00:10
Von
Status: Unbeschreiblich (48953 Beiträge, 17232x hilfreich)
ZitatDer Sinn: :
Umgehung der 10-Jahre-Frist, in der eine geschenkte Immobilie von den Eltern zurückgefordert werden muss um die Pflegekosten zu bezahlen.
Die wird natürlich nicht umgangen, da für die Geldschenkung genauso eine 10-Jahresfrist gilt.
ZitatKann der Staat innerhalb der 10 Jahre das Haus potentiell zurückfordern, da es vom Geld der Eltern gekauft wurde? :
Nicht weil er es von den Eltern gekauft hat, sondern weil ihm der Kaufpreis geschenkt wurde.
ZitatDie Idee: :
Abmeldung des Sohnes vom Jobcenter für den Zeitraum des Kaufes und anschließend wieder Anmeldung beim Jobcenter.
Es handelt sich dann hoffentlich um ein sehr kleines Haus (<90m² Wohnfläche). Dann könnte das funktionieren. Ansonsten wird er wahrscheinlich direkt nach Wiederanmeldung zum Verkauf aufgefordert.
#6
Antwort vom 21. Februar 2024 | 01:08
Von
Status: Unbeschreiblich (127400 Beiträge, 40801x hilfreich)
Der beste Weg dürfte sein, das man sich ein Job sucht und man damit erst mal aus der Bedürftigkeit herausfällt.
Dann die Schenkung und den Kauf vornehmen.
Sollte man dann wieder bedürftig werden, weil es mit dem Job doch nicht geklappt hat, wäre das wohl sanktionsloses Pech.
Zitathat die Möglichkeit, mit dem Geld der Eltern ein Haus auf seinen Namen zu kaufen :
Und die restlichen 30-40% vom Kaufpreis die an Kosten fällig werden, hat der Sohn auf dem Konto?
Und wie gedenkt man die Unterhaltskosten zu finanzieren?
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