Hallo in die Runde,
meine Schwiegereltern haben vor einigen Jahren (ca. 5-6 Jahre) ihr Haus meiner Ehefrau überschrieben. In der Übertragungsurkunde ist der Wert des Hauses zum Übertragungszeitpunkt niedergeschrieben.
An der Nutzung des Hauses hat sich seitdem nichts geändert, meine Schwiegereltern wohnen nach wie vor in dem Haus und selbstverständlich wurde auch keine Mietzahlung o.ä. eingefordert oder geleistet. Lediglich die laufenden Kosten für die Immobilie selbst wurden seitdem von meiner Frau getragen (Grundsteuer, Versicherung, kleinere Handwerkereinsätze).
Nun wird meine Schwiegermutter u.U. zum Pflegefall und wird in ein Heim umziehen müssen und es steht im Raum, dass auch mein Schwiegervater aus dem Haus ausziehen könnte (in eine kleinere Wohnung, die an das Pflegeheim angeschlossen ist).
Mit dieser veränderten Situation ergeben sich nun neue Pflichten (und Kosten), aber auch Optionen für die weitere Nutzung des Hauses.
Zu den Kosten:
Die Kosten für das Pflegeheim plus die Miet- und Lebenshaltungskosten für die Wohnung meines Schwiegervaters übersteigen die Rente, die die beiden haben. Welche Leistungen stehen meinen Schwiegereltern zu, die wir ggf. beantragen können?
Eine Idee ist, das (dann freiwerdende) Haus zu vermieten und die Mieteinnahmen für die Deckung des Fehlbetrags zu verwenden. Das könnte in etwa hinkommen, zumindest solange nicht auch mein Schwiegervater zu einem Pflegefall wird. Momentan sind meine Frau und ich nicht auf diese Mieteinnahmen angewiesen; es würde uns also nicht sonderlich weh tun.
Ist das (rechtlich gesehen) eine gute Idee oder schneiden wir uns da ggf. ins eigene Fleisch, weil die Vermieterin dann ja meine Frau wäre und sie damit den Fehlbetrag "aus unserer Tasche begleicht" (was für die Miete total okay ist, aber für den Fall, dass auch mein Schwiegervater zum Pflegefall wird, auf lange Sicht eine wirklich teure Tasse werden könnte. Und es hat ja auch eine steuerlichen Aspekt, weil wir damit Mieteinnahmen versteuern müssten, die wir aber gar nicht haben).
Weiterhin steht die Überlegung im Raum, das Haus nach dem Auszug meiner Schwiegereltern grundlegend zu sanieren, was sicherlich auf lange Sicht eine gute Investition wäre und sich auch in einem höheren zu erlösenden Mietzins niederschlagen würde. Weil die Übertragung des Hauses aber erst 6 Jahre zurückliegt, stellen wir uns hier die Frage, wie hoch das Risiko für eine Investition für uns wäre.
Soweit wir das verstanden haben (bitte um Berichtigung, wenn wir da falsch liegen), ist die Eigentumsübertragung erst nach 10 Jahren "in trockenen Tüchern". Ist es korrekt, dass das Sozialamt (oder wer auch immer) innerhalb dieser 10 Jahresfrist die Schenkung anfechten könnte, wenn die Deckung der Kosten eben nicht mehr funktioniert (z.B. wenn beide zu einem Pflegefall würden)? Falls ja: was wäre dann mit zwischenzeitlich getätigten Investitionen, die das Haus aufwerten, aber natürlich uns (und nicht unsere Schwiegereltern) mit einem Kredit belasten?
z.B. Hauswert bei Übertragung: 200.000 EUR
Investition: 100.000 EUR (von uns eingebracht)
nach 8 Jahren (hypothetisch) wird auch mein Schwiegervater zu einem Pflegefall und das Sozialamt stellt Ansprüche an meine Frau.
Besteht das Risiko darin, dass das Sozialamt dann 40.000 € (20% von 200.000, weil jeweils nach einem Jahr 10% des Hauses endgültig übertragen sind) einfordert?
Oder 200.000 ?
Oder gar den neuen Hauswert, wir den Umbau damit also "doppelt" bezahlen?
ich hoffe, ich habe das richtige Forum gewählt. Ich bin für jeden guten Rat und Tipp, wie man mit dieser Situation gut umgehen kann, dankbar.
Marc
Hausübertragung, Pflegefall - welche Optionen gibt es, was gibt es zu beachten?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?

Hallo,
Du siehst das richtig, die Schenkung ist nur und erst "in trockenen Tüchern", wenn 10 Jahre verstrichen sind, ohne dass die Schenker verarmt sind.
Es sind auch nicht pro Jahr 10 Prozent des Wertes gesichert, sondern der Rückforderungsanspruch bezieht sich auf den gesamten Wert des Hauses, wobei getätigte Investitionen aber zu berücksichtigen sind.
Was nun die beste Lösung wäre, hängt von einigen Faktoren ab, auch solchen, die nicht vorhersehbar sind zB wird der Vater auch pflegebedürftig und ggfs. wann?
Vermieten und die Einnahmen einsetzen wäre mE keine schlechte Lösung, wobei ich die steuerliche Belastung nicht einschätzen kann. Die Zahlungen an die Eltern sind dann aber ggfs. auch steuerlich zu berücksichtigen.
Grüße
sonmischt.
Eine Nachfrage aber noch: besteht denn ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht für die Eltern?
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Nein, kein eingetragenes Wohn- oder Nießbrauchrecht. Du willst darauf hinaus, dass andernfalls die 10-Jahresfrist nicht läuft, oder?
Doch, die Frist liefe schon, allerdings würden -zumindest beim Nießbrauch- die Mieteinkunfte ja ohnehin den Eltern / Schwiegereltern zustehen.
Die Eltern könnten z.B. ihr eigenes Vermögen für die Pflege mitverwenden. Schonvermögen pro Person 5000 €.
Das Sozialamt würde höchstens ein Darlehen gewähren, welches nach dem Tod der Schwiegereltern zurückgefordert wird.
ZitatNun wird meine Schwiegermutter u.U. zum Pflegefall und wird in ein Heim umziehen müssen :
u.U, bedeutet doch, noch nicht sicher. Habt ihr euch bzgl. Pflege daheim genau erkundigt? Evtl. 3 x täglich Pflegedienst selbiger würde viel abnehmen, dazu gibt es die Alltagsbegleiter usw. Es wird bei Pflege daheim in D sehr viel geboten. Bevor man also ein Pflegeheim in Betracht zieht, sollte man heimische Pflege versuchen und wenn es wirklich nicht geht, bleibt nur ein Umzug ins Heim.
Geld aus der Pflegeversicherung, bei *vollstationärer Unterbringung* und je nach Pflegegrad der Person.ZitatWelche Leistungen stehen meinen Schwiegereltern zu, die wir ggf. beantragen können? :
Ja, gute Idee. Wird häufig gemacht.Zitatdas (dann freiwerdende) Haus zu vermieten und die Mieteinnahmen für die Deckung des Fehlbetrags zu verwenden. :
Das ist auch möglich.Zitatdas Haus nach dem Auszug meiner Schwiegereltern grundlegend zu sanieren, :
Ja. Sollte dann dieser Fall eintreten, kann man die Differenzsumme (die als Sozialhilfe zu zahlen wäre), auch selbst zahlen. Es kommt dabei natürlich auf die Dimensionen an.ZitatIst es korrekt, :
Jetzt in der Theorie hört sich das mit dem Wohnrecht/Nießbrauch noch überlegenswert an. Je älter und gebrechlicher die Eltern werden, umso unwahrscheinlicher wird zumindest die Wohnrechtsausübung.
ZitatGeld aus der Pflegeversicherung, bei *vollstationärer Unterbringung* und je nach Pflegegrad der Person. :
Das Pflegegeld bekommt komplett das Heim, egal welcher Grad.
In der Regel sind es rund 2700 € Eigenleistung monatlich, Je nach Träger auch über 3000 €.
Mit einem Darlehen würde ich nicht rechnen. Das Sozialamt würde wohl zunächst auf den vorhandenen Vermögenswert "Rückforderungsanspruch" bzw "Teilwertersatz" hinweisen und versuchen, die Eltern dazu zu bringen, die Forderungen gegen die Tochter geltend zu machen, so dass keine Bedürftigkeit mehr besteht.
Funktioniert das nicht zeitnah (weil Deine Frau nicht freiwillig bezahlt), wird die Behörde den Eltern Leistungen bewilligen (nicht darlehensweise, sondern als Beihilfe). Den Anspruch gegen Deine Frau wird der Träger der Sozialhilfe nach § 93 SGB XII auf sich überleiten und ihn -ggfs gerichtlich- geltend machen. Dann kann es teuer werden.
Ist wahrscheinlich nicht das, was Du lesen wolltest, aber so sind nunmal die Spielregeln bei Schenkungen.
-- Editiert von sonmischt am 02.08.2022 19:17
-- Editiert von sonmischt am 02.08.2022 19:20
Ich hab kein Problem mit den Regelungen; was wir zu bezahlen haben, werden wir tun. Aber es ist ja trotzdem sinnvoll zu wissen, welche Optionen es gibt und welche Ansprüche die Schwiegereltern haben.
Meine Frau würde das Elternhaus gerne halten; es wird aber so oder so nicht das Familienzuhause für uns werden. Und insbesondere möchten wir nicht einen Kredit aufnehmen, den sich das Sozialamt (oder wer auch immer) mit einem Grinsen im Gesicht einstreicht, weil wir etwas nicht bedacht haben.
Vielen Dank schon mal in die Runde
Ich wollte Dir auch gar nichts böses unterstellen und lese aus dem, was Du schreibst durchaus heraus, dass Ihr bereit sein, Euer Möglichstes zu tun.
Ich habe noch nicht erlebt, dass eine Behörde, aus welchem Anlass auch immer, breit grinst und Geld einstreicht.Zitatden sich das Sozialamt (oder wer auch immer) mit einem Grinsen im Gesicht einstreicht, weil wir etwas nicht bedacht haben. :
Vermutlich hast du die falschen Infos gelesen? Es wird ja grundsätzlich viel Falsches im Netz verbreitet.
Sehr häufig ist zu lesen: Der Staat nimmt sich sonst das Haus meiner Eltern...
Unterhaltspflichtig würde deine Frau. Für eine evtl. Sozialhilfeberechnung würde euer beider Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
Es ist demzufolge noch gar nichts konkret?ZitatNun wird meine Schwiegermutter u.U. zum Pflegefall :
Dann könntest ihr die Idee aus #5 von @Loni12 nochmal überdenken.
Zunächst Pflege zu Hause (von Pflegediensten aller Art und Umfang) bis letztlich vollstationäre Unterbringung.
Dann ergäbe sich uU auch erst viel später ein Umzug des Vaters in eine heimnahe Wohnung.
Die Unterbringung im Heim ist stets die teuerste Variante.
Zu berücksichtigen sind hier die in Kürze garantiert kommenden Erhöhungen der Eigenanteile. (Energiekrise als Stichwort)
Um Elternunterhalt geht es aber in dem Thema gar nicht. Da müsste Deine Frau nur ran, wenn sie 100.000 Euro oder mehr Einkommen pro Jahr hat.
Es geht hier "nur" darum, dass derjenige, der Vermögen verschenkt und innerhalb von 10 Jahren verarmt, das Geschenk zurückverlangen oder Teilwertersatz geltend machen kann. Die Sozialhilfeträger machen das nach Überleitung ggfs selbst. Hierbei geht es darum, keine öffentlichen Mittel einzusetzen, wenn es nicht nötig ist.
Ein breites Grinsen habe ich dabei aber auch noch nie gesehen.
Das „breite Grinsen" bezog sich insbesondere auf eine ggf von uns zu machende Investition in eine Immobilie, die nachher doch nicht meiner Frau gehört. Das würden wir uns dann in der Tat 2x überlegen. Nach dem Thread hier scheint das aber kein generelles Problem zu sein.
Also mal abwarten, wie sich die Situation entwickelt.
Ja, das stimmt. Ich meinte auch keinen Elternunterhalt, sondern im Fall des Falles vor Ablauf der 10-Jahresfrist und einer evtl. Rückforderung der Schenkung...ZitatUm Elternunterhalt geht es aber in dem Thema gar nicht. :
Der Schenker (hier zunächst die Mutter) soll ggfls. die Schenkung von der Tochter zurückfordern. Das Sozialamt würde uU diesen zu berechnenden Teilwertersatz geltend machen. Diesen hätte die Tochter dann zu zahlen.
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