Heilverfahrenskontrolle Berufsgenossenschaft

1. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
bbbwww
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heilverfahrenskontrolle Berufsgenossenschaft

Guten Tag,
die Berufsgenossenschaft will nach einem langwierigem Arbeitsunfall eine Heilverfahrenskontrolle bei mir durchführen, kann ich das ablehnen und mich von anderen ärzten behandeln und begutachten lassen?
danke

-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@bbbwwww

Da es sich bei einer Heilverfahrenskontrolle um eine Überprüfung des Therapieerfolgs handelt (mit dem die BG nicht zufrieden ist), wird hier kaum freie Wahl des Arztes bestehen. Da würde sich die Katze ja in den berühmten...beissen

Wenn das Ergebnis nicht so aussfällt, wie du es einschätzt, ist aber Widerspruch möglich.

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.938 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.