Halle,
ich habe da ein Frage, welche mir sehr unter den Nägeln brennt.
Meine Schwiegermutter hatte letzte woche einen Herzstillstand und liegt jetzt mit Hirnschäden im Koma.
Wenn Sie diese Situation überleben sollte muß sie in ein Pflegeheim, da eine Versorgung seitens meines Schwiegervaters zuhause nicht möglich ist.
Mein Schwiegervater bezieht eine Rente von ca. 2100 €
Ein wenig sparvermögen ist auch vorhanden.
Die gemeinsame Eigentumswohnung ist abgezahlt.
Meine Schwiegermutter hat selber keine Einkünfte.
Die Zuzahlung zu einem Heimplatz beträgt ca. 2500 €
Wie weit kann das zuständige Sozialamt an die Vermögenswerte meines Schwiegervaters heran.
Stimmt das, dass 1400 € an Rente nicht antastbar sind ?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar
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Heimunterbringung Kostenübernahme
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Der Freibetrag vom Vermögen beträgt 2600 € und für den Ehepartner noch einmal 614 € dazu. Die Eigentumswohnung dürfte, sofern diese angemessen ist, geschützt sein, solange Dein Schwiegervater diese bewohnt.
Bzgl. des Einkommens:
Deinem Schwiegervater muss der Regelsatz eines ALG II Empfängers (derzeit 359 €) verbleiben, weiter können vom Einkommen bzw. von der Rente die Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung abgezogen werden. Dann würde Deinem Schwiegervater eine angemessene Miete verbleiben. Da er Wohungseigentum hat, welches lastenfrei ist, könnte ggf. ein Erhaltungswert angerechnet werden. Weiter müssen ihm vom Einkommen die Wohnungsnebenkosten verbleiben. Ggf. bekommt er einen Mehrbedarf (z. B. bei Schwerbehinderung).
Man kann also sagen, wenn die Schwiegermutter ins Heim muss, sind beide Sozialhilfeempfänger und keinesfalls besser gestellt.
Es nützt im übrigen nichts, jetzt noch Vermögen zu verschenken, würde zurückgefordert werden.
Shenja
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