Heizmittelablehnung wegen Ansparungsmöglichkeit

11. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Googlefreak1984
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Heizmittelablehnung wegen Ansparungsmöglichkeit

Hallo,

heute Mal ein Frage im eigenen Interesse (für einen direkten Angehörigen).

Eigentlich besteht nur eine Frage. Ich schreibe danach aber noch wieso, zum Verständnis.

Darf ein Jobcenter einen Neukunden Antrag ablehnen, der einen Antrag stellt um sein selbst zu beschaffendes Heizmittel übernehmen zu lassen, mit der Begründung " man hätte sich dies in der Vergangenheit durch das übersteigende Einkommen ansparen können" ???

Ich persönlich würde es pauschal erstmal mit Nein beantworten, mit der Begründung, es zählt der Monat der Hilfebedürftigkeit.

Und nun das zum besseren Verständnis.
2 Personen Haushalt, durchschnitlich vorangegangenes Einkommen 1500€ Netto, Hauswert (Vermögen) 45.000 ca., Auto im Kaufwert vor einen Jahr zu 1500€ kein weiteres Vermögen (Sparbuch, Aktien oder ähnliches), Neben- & Betriebskosten ca. 170€ pro Monat, 55€ Haftpflichtversicherungen pro Monat, 55€ Heizkostenstrom + ca. 310€ Heiz- & Warmwasseraufbereitungskosten pro Monat (berechnet aus Bedarf ca. 2500 Liter pro Jahr bei z.Z. 1.49€ pro Liter, also 3725€ / 12 Monate).

Ich hoffe ich habe nichts vergessen.

Ach doch, der Kunde würde das Heizmittel gerne zu Oktober also zu Beginn der Heizperiode bestellen, da es dann wohl leer ist und hat auch im November nur noch ca. 1165€ Netto und ab Dezember nur noch 795€ und ab März 2023 ist dieser dann Mittellos.

Ich kenne mich zwar nicht aus, deshalb Frage ich ja, aber das kann ich nicht nachvollziehen. Denn wenn ich ganz laienhaft rechne;

1500 Netto, -310 Heizmittel -55 Zusatzheizkosten, - 55 Haftpflichtversicherungen, - 170 Neben/ Betriebskosten komme ich auf wie heißt es übersteigendes Einkommen von 102€. Sofern diese Beträge auch anrechnungsfähig und angemessen sind, wie es denke ich heißt.

Und wenn ich jetzt 102€ x 12 Monate rechne als Ansparung, komme ich auf 1224€ was nur für ca ⅓ des Jahresbedarf ausreichen würde. Und somit nur von Oktober bis Januar reichen würde.

Zudem denke ich Mal gelesen zu haben, das Ansparung nicht für die Dinge der Grundsicherung gelten sondern nur für die des alltäglichen Bedarf wie Kühlschrank, Waschmaschine, Kleidung sowas etwa.

Aufgrund meines vorherigen und ersten Beitrag weiß ich, dass man nicht allen Informationsangeboten trauen darf und es auch viel mit der persönlichen Interpretation zutun hat. Deshalb hier schonmal ein Sorry ich bin auch nur ein Mensch und kann etwas falsch verstehen, aber nach was anderem kann ich ja erstmal nicht gehen, oder ?

Vielen lieben Dank für eure kommenden Antworten euer Google-Freak

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15 Antworten
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#1
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(617 Beiträge, 112x hilfreich)

Die Frage ist also, ob der Staat jemand 2500l Heizöl für 3725 Euro kauft, weil er zukünftig bedürftig werden könnte. Warum sinkt das Nettoeinkommen eigentlich so stark? Ich denke es kann eine Rolle spielen - vielleicht kommt ja doch ein neuer Job im November und das Nettoeinkommen steigt sogar.

Jeder mit einem eigenen Öltank lernt, das er monatlich Geld zurücklegen muss um ihn dann wieder füllen zu können. Von daher ist es ein wenig spät für solche Gedanken aber nun gut.

Mal ein paar Gedankenanstösse:

- Anstatt 1x2500l zu kaufen, kann man durchaus auch 3 mal 833l Kaufen. Das machen zur Zeit viele Menschen, die von den hohen Heizölpreisen überrascht wurden. Natürlich fallen dann zusätzliche Transportkosten an

- Energie sparen. Auch darüber machen sich gerade sehr viele Menschen Gedanken. Ich denke in diesem Winter werden viel mehr Decken im Wohnzimmer verwendet als die letzten Jahre. Ich kann mir gut vorstellen, das man 500l locker sparen kann.

Es gibt übrigens auch Anbieter, die Ratenzahlung anbieten und sogar nach Verbrauch abrechnen. Die machen den Tank erst voll und erstellen dann monatliche Abschläge. Auch sowas kann eine Lösung sein.

Aber einen Antrag stellen kann man sicher. Vielleicht wird ein Darlehen gewährt um das Heizöl zu kaufen. Schliesslich lagert man dann ja das flüssige Gold im Keller für einige Monate.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Googlefreak1984
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich hätte vielleicht erwähnen sollen das meine Angehörigen um die es geht im ALG 1 sind. Der eine fällt Mitte November raus und der andere Ende Februar.

Zwingend sofort die 2500 ltr möchten sie ja nicht, sie hätten ja kein Problem alle 2-3 Monate zu bestellen, haben sie früher auch gemacht, wo sie noch arbeiten waren wegen Preisänderung.

Das andere wäre ein Heizkonto und das beinhaltet wohl eine große Einmalzahlung als Liquiditätsprüfung.

Und wie gesagt jeder denkt anders, doch benannte übrigen 102€ (übersteigtendes Einkommen) wird zum einen für andere Dinge benötigt, die ja eben nicht anrechnungsfähig sind die nicht Mal Luxus sind wie Teilkasko (Differenzbetrag), Futter für den Hund, Strom, Klamotten oder eben für anderweitige Dinge wie Rechnung durch Reparaturkosten am und im Haus.


Davon Mal abgesehen was wir alle also Ihr und ich für moralische Einstellungen haben, was natürlich egal wie diese ist vollkommen in Ordnung ist, geht es mir persönlich hier ja um das rechtliche.

Darf das Jobcenter Heizmittel Ansparungen verlangen ?

Bzgl. des Sparen von Heizmitteln möchte ich noch etwas anmerken und zwar folgendes. Es wurde von meinem Angehörigen mit mir zusammen ein sog. Kostensenkungsverfahren durchgeführt. Sprich wir haben uns hingesetzt und detailliert besprochen wo Geld zu sparen ist. Und was soll ich sagen, ich bin zwar kein Experte aber da kommt nicht wirklich etwas bei rum. Denn der größte Posten Heizmittel und Strom sind eben leider nicht nennenswert zu reduzieren.

Ich entschuldige mich jetzt schon einmal, da ich nicht weiß wie ich das folgende so kurz wie möglich halten.
Die Heizanlage verbraucht die Hälfte des mtl. Stromabschlag, geheizt wird der Wohnraum auf ca. 18-21°C bei Abwesenheit sonst weniger und sie sind viel unterwegs in der Natur. Andere Räume werden nur so geheizt, dass die Rohre nicht einfrieren. Tja und die Heizanlage läuft von alleine, sprich wenn das Wasser im Tank unter eine bestimmte Temperatur sinkt wird es wieder aufgeheizt.

So nun erstmal Feierabend hier, das war hier denke ich genug Text.

Gruß Google-Freak

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#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(617 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von Googlefreak1984):
1500 Netto, -310 Heizmittel -55 Zusatzheizkosten, - 55 Haftpflichtversicherungen, - 170 Neben/ Betriebskosten komme ich auf wie heißt es übersteigendes Einkommen von 102€. Sofern diese Beträge auch anrechnungsfähig und angemessen sind, wie es denke ich heißt.


1500 euro Netto
-55 Strom für Heizung
-55 Haftpflicht
-170 Neben/Betriebskosten
-310 Heizmittel
= 910 Euro übrig. Das ist mehr als der Regelsatz für 2 Personen.
- 808 Euro Regelbedarf = 102 Euro. Ist das dein "übersteigendes Einkommen"?

Wann wurde zuletzt getankt? Alle Monate danach sind ja eben keine Heizmittelkosten von 310 Euro entstanden sonden 0 - das Heizmittel war ja schon bezahlt. Genau diese 310 Euro hätte man zurücklegen müssen. Hätte man das z.B. 6 Monate getan, hätte man 1860 Euro gespart und könnte davon das Heizmittel kaufen.

Du schreibst auch was von 2 Personen im Haushalt, aber nur eine ist im ALG-1 Bezug? Was ist mit der anderen Person? Eigentlich müßte die ja auch etwas beisteuern.

Der Regelsatz für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft liegt bei 404 Euro. Wobei da auch Kosten im Regelsatz berücksichtig sind, die unter Neben/Betriebskosten fallen - der Regelsatz ist nicht nur Essen. Und ja: reparaturen am Haus sind ein schwieriges Thema. Aber ich kann das Geld ja nicht für Reparaturen ausgeben und dann erwarten das der Staat mein Heizmittel bezahlt.

Schlussendlich gehts aber nicht ums gönnen oder sonstwas. Der Amt wird hier nicht 3725 Euro als Sozialleistung bewilligen und der Antragsteller nimmt nächsten Monat eine neue Stelle an und verdient 1800 Euro Netto und freut sich, da das Heizmittel fürs nächste Jahr im Haus und bezahlt ist. Die Bedürftigkeit für die Zukunft ist doch gar nicht sicher. Daher würde ich im Zweifel nach einen Kredit fragen. Den kann man dann vielleicht mit 310 Euro/Monat abzahlen.

Schlussendlich wird sich der Bekannte aber eh mit dem Amt auseinandersetzen müssen... da ja absehbar ist, dass das Einkommen weiter fallen wird und ggfs. Aufstockung benötigt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Googlefreak1984
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Also zum einen steht in meinen letzten Beitrag das Beide im ALG 1 Bezug sind ganz oben im ersten Absatz.

Zum anderen komme ich wie folgt auf rechnerisch 102€ übersteigende Einkommen.

1500€ Netto
- 808€ Regelbadrf für Zwei Personen
- 170€ Betriebs/ Nebenkosten
- 55€ Heizstrom
- 55€ Haftpflichtversicherungen
- 310€ Heizmittel
------------
102€ übersteigenden Einkommen

Ja es wurde kein Heizöl bezahlt, somit wäre rein rechnerisch das übersteigende Einkommen bei 412€, korrekt.

So nun kommt aber das letzte bzw. das laufende Jahr noch zu zahlendes Heizöl mit 500€ dazu, zzgl. 800€ Strom Nachzahlung, sowie Reparaturkosten für das Haus von ca. 300€, Wartungsarbeiten / Schornsteinfeger und wie heißt der Mist Fakalschlammabfuhr mit zusammen 375€, Kfz Reparatur 100€, Medikamente 50€, und Fahrtkosten zum Arzt Pflichttermin 50€ und zu guter Letzt Reha.nebekosten von 50€. Macht zusammen ohne den Strom schon Mal 1425€ an anrechnungsfähigen Betragen (so denke ich zumindest). Wenn ich nun auch noch die Stromnachzahlung mit den 55€ mtl. an Heizstrom berechne (55€*12 Monate) sind das nochmal 660€ drauf, also 2085€.

Das wären dann bissel mehr als 5 Monat (2085/412€) nicht Sparen können, macht ab Anfang des Jahres 3 Monate zum Sparen (Juni, Juli, August) und somit 1230€. Wenn sie dieses Geld tatsächlich hatten, wäre das alles kein Problem. Denn dann davon Öl bestellen, die nächsten 3 Monate wieder 1230€ sparen und wieder Öl bestellen.

Da Sie doch aber nur noch 2 Monate rein rechnerisch gemäß anrechnungsfähigen Ausgaben sparen könnten zumal die 412€, da dann ja das Geld wohl auf 1168€ im November rutscht (80€ ü.E.) und im Dezember wohl auf 795€ und somit im Dezember ohne Öl bereits Anspruch hätten auf 293€ wäre doch aber auch im Dezember das angesparte Öl alle. Oder etwa nicht.

Außerdem wurde mir noch von den Angehörigen mitgeteilt, das Sie ja eigentlich auch noch Steuerlast hätten ansparen müssen laut Bekannten (Steuerberater) von mtl. rund 133€, denn die Nachzahlung kommt auch noch Anfang 2023.

Darlehn wurde wohl angefragt, hatte wohl keine Aussicht eben wegen übersteigenden Einkommen.
Wenn wenigstens das gemacht wurde hätten Sie bei weiten kein so großes Problem, nach deren Aussage. Weil sie dann ein Heizkonto anlegen würden.

Ich sehe das anders. Denn wenn sie für ein Jahr Heizöl im Wert von zB 3725€ und davon die Hälfte sofort also 1862.50€ (als Darlehn) bezahlen müssen, haben sie zwar Öl müssen dann aber laut Lieferant 310€ zahlen und zusätzlich das ans Jobcenter. Und da diese 310€ für die nächsten 12 Monate schon im Tank sind, würde das Amt diese ja nicht in die Berechnung ab Dezember aufnehmen und das müsste dann alles von den 808€ Regelsatz bezahlt werden, oder etwa nicht. Und so würde sich das auch immer weiter verschleppen.

Ich habe irgendwie das Gefühl, dass ich die Situation nicht richtig darstellen kann und man mich dadurch vielleicht auch nicht richtig versteht.

Trotzdem lieben Dank für die Antworten und auch für die vielleicht noch kommenden.

Gruß Google-Freak

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12906 Beiträge, 4387x hilfreich)

Zitat:
Ich persönlich würde es pauschal erstmal mit Nein beantworten, mit der Begründung, es zählt der Monat der Hilfebedürftigkeit.


Mit diesem einen Satz ist eigentlich alles gesagt, denn genau darauf kommt es tatsächlich an.

Der Kauf von Heizöl kann auch bei zuvor nicht hilfebedürftigen Menschen im Monat der Fälligkeit des Kaufpreises zur Bedürftigkeit führen, mit der Folge, dass das Jobcenter die Kosten ganz oder teilweise zu erstatten hat. Der Verweis auf Ansprarmöglichkeiten ist als Ablehnungsgrund unzulässig. Ob tatsächlich 2.500 ltr. berücksichtigt werden oder weniger, ist eine Einzelfall- und Ermessensentscheidung des Jobcenters. Es sollte also rechtzeitig vor der Bestellung mit dem Jobcenter Kontakt aufgenommen und die Zusicherung zur Kostenübernahme eingeholt werden.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Googlefreak1984
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hoffe Sie nehmen mir das jetzt nicht übel Axel, aber ich würde gerne für mein Verständnis gerne Beispiele anführen wollen aus o.b. Fall heraus ohne Details um sicher zu gehen, das ich Ihr Wort nicht falsch verstanden habe.

Oktober (Heizperiodenbeginn) möchte jemand Heizöl bestellen und hat da 1500€ Netto aus Alg1 für 2 Personen und der Bedarf läge bei 808€ Regelbedarf zzgl. 225€ für alles anrechenbare ohne Heizkosten und Heizstrom. Wären also 1033€ und somit 467€ zuviel. Der Heizmittelbedarf würde in diesen Monat 365€ betragen, blieben noch 102€ Netto übrig und der Antrag würde wohl abgelehnt werden.

Kommt das hin ?

Selbes Beispiel für November, hier jedoch nur 1165€ Netto durch ALG 1 und selbe Kosten für Zwei Personen, also 1165€ - 808€ Regelbedarf - 225€ anrechenbares ohne Heizkosten, also 32€ zuviel Netto. Auch hier würde der selbe Heizmittelbedarf von 365€ bestehen und somit eine Differenz von 333€ bestehen.

Auf die Anspruch bestehen könnte ?

Und nun noch für die jeweiligen Monate Dezember bis ca Februar mit 795€ aus nur noch einen ALG 1 mit 808€ Regelsatz zzgl. 225€ anrechenbares zzgl. 365€ Heizkosten mit zusammen 1.398€ minus 795€ also mit einer Differenz von 603€.

Auf die Anspruch bestehen könnte ?

Und wenn gar keine Einkünfte da sind ab März 808+225+365€ = die 1398€

Kommt das hin ?

Wenn das soweit stimmen würde, könnte das ganz schön helfen, zu November Öl zu bestellen.
Ende Oktober ALG 1 mit 1500€ und Anfang November ALG 2 mit 333€ und dann für 500€ (Mindestbestellwert) bestellen und dann Ende November 1165€ Alg1 und Anfang Dezember 603€ Alg2 und damit wieder Öl bestellen und so weiter.

Mal am Rande eine Zusatzfrage.
Kann bzw. darf das Jobcenter Darlehen für Steuerschuld bewilligen und wenn ja gibt es hier eine max. Hohe und wie hoch wäre die Rückzahlungsrate ?

Gruß Google-Freak

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12906 Beiträge, 4387x hilfreich)

@Googlefreak:

Du hast einen entscheidenden Denkfehler. Es interessiert nicht der monatliche Heizkostenbedarf (der wohl aus einem Jahresbedarf : 12 ermittelt wurde?), sondern der Bedarf im Monat der Fälligkeit. Wenn Du also z.B. Heizöl im Wert von 1.500 Euro (wie gesagt, die Menge sollte mit dem Jobcenter abgestimmt werden) bestellst und diese 1.500 Euro im Oktober fällig sind, dann erhöht sich der Bedarf einmalig im Oktober um diese 500 Euro. Der Bedarf beträgt also 1.033 Euro plus 1.500 Euro Heizkosten = 2.533 Euro - 1.500 Euro Einkommen = 1.033 Euro einmaliger Bedarf im Oktober.

In den übrigen Monaten sind die Werte entsprechend auszutauschen, die Berechnung ansich bleibt identisch. Nicht berücksichtigt habe ich dabei, dass vom jeweiligen Einkommen noch die Versicherungspauschale von 30 Euro abzuziehen ist.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Googlefreak1984
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke Ihnen Axel für die Aufklärung. Und ich denke ich habe den Denkfehler erkannt.

Habe aber durch Ihre Ausführung leider noch eine Frage bzgl. der angemessenen Wohnfläche.

Wenn die Wohnfläche tatsächlich 110qm beträgt und die angemessene für ein eigenes Haus 85qm beträgt, wären es ja 25qm zuviel (Richtig ?). Was passiert mit denen, gibt es dafür vielleicht etwas zusätzlich im Sinne von, dass die Rohre nicht einfrieren ? Ich Frage das mit den Hintergrund, weil wenn nicht müsste das ja durch das reguläre Heizmittel ausgeglichen werden was bedeutet es wäre schneller wieder leer.

Ach und wonach richtet sich das Jobcenter wie viel Heizöl für ein Jahr angemessen ist, oder wonach müssen Sie sich richten.

Haben Sie vielleicht auch noch eine Antwort zu meinen vorangegangenen Fragen aus den letzten Post bzgl. Darlehn ?

Lieben Dank

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27321 Beiträge, 5048x hilfreich)

Wenn Person1 bis November ALG1 bezieht und Person 2 bis Februar, dann wäre frühestens ab November Hilfebedürftigkeit mit ALG2 zu erkennen.
Ich habe die Zahlenkolonnen nicht verfolgt.

Zitat (von Googlefreak1984):
der Kunde würde das Heizmittel gerne zu Oktober also zu Beginn der Heizperiode bestellen, da es dann wohl leer ist
Na, dann sollte er besser im Oktober als im November bestellen. Leerer Tank im November ist übel. Die Preise werden nicht sinken. Keiner weiß heute, --- ob das hinkommt---.

Man kann nicht centgenau in die Zukunft rechnen.
Wenn der Bedarf nicht gedeckt ist, kann man ALG2 beantragen. zB auch als ergänzende Leistung zum ALG1.

Zitat (von Googlefreak1984):
Zudem denke ich Mal gelesen zu haben, das Ansparung nicht für die Dinge der Grundsicherung gelten sondern nur für die des alltäglichen Bedarf wie Kühlschrank, Waschmaschine, Kleidung sowas etwa.
Was sind denn Dinge der Grundsicherung? Die Grundsicherung besteht aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt UND aus dem Bedarf für Unterkunft und Heizung. Tag für Tag.

Zitat (von Googlefreak1984):
Darf das Jobcenter Heizmittel Ansparungen verlangen ?
Für Zeiten VOR dem Beginn des Leistungsbezugs? Nö.
Da müsste ja jeder jetzt mal schon langsam anfangen...
Zitat (von Googlefreak1984):
darf das Jobcenter Darlehen für Steuerschuld bewilligen
Ja. Darf. Rückzahlung max. 10 % des maßg. Regelbedarfs LU pro Person.

Zitat (von Googlefreak1984):
Darlehn wurde wohl angefragt,
Bei wem/welcher Behörde?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12906 Beiträge, 4387x hilfreich)

Zitat:
Wenn Person1 bis November ALG1 bezieht und Person 2 bis Februar, dann wäre frühestens ab November Hilfebedürftigkeit mit ALG2 zu erkennen.


Unsinn. Wie Du eigentlich selbst wenige Sätze weiter schreibst:

Zitat:
Wenn der Bedarf nicht gedeckt ist, kann man ALG2 beantragen. zB auch als ergänzende Leistung zum ALG1.


Ergänzende Leistung kann auch für nur einen Monat beantragt werden.

Zitat:
Ja. Darf.


Und auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Gewährung von Darlehen kommt nur für Mietkautionen (§ 22 Abs. 6 SGB II), Miet-/Strom-/Energiekostenschulden (§ 22 Abs. 8 SGB II) oder für unabweisbare Bedarfe, die eigentlich von der Regelleistung umfasst sind (§ 24 Abs. 1 SGB II) in Betracht.

Steuerschulden (oder sonstige Schulden soweit nicht zu den KdU/H gehörend) sind nicht von der Regelleistung umfasst. Eine Darlehensgewährung wäre mangels entsprechender Rechtsgrundlage unzulässig.

Zitat:
Wenn die Wohnfläche tatsächlich 110qm beträgt und die angemessene für ein eigenes Haus 85qm beträgt, wären es ja 25qm zuviel (Richtig ?). Was passiert mit denen, gibt es dafür vielleicht etwas zusätzlich im Sinne von, dass die Rohre nicht einfrieren ?


Die 25 qm mehr werden wohl keine Berücksichtigung finden.

Zitat:
Ach und wonach richtet sich das Jobcenter wie viel Heizöl für ein Jahr angemessen ist, oder wonach müssen Sie sich richten.


Die Jobcenter haben Erfahrungswerte, wieviel Heizöl eine 2-köpfige BG mit Wohneigentum in einer Heizperiode verbraucht. Daran orientiert wird eine bestimmte Menge Heizöl zum aktuellen Preis bewilligt. Wenn's dumm läuft, bewilligt das Jobcenter auch nicht eine bestimmte Menge, sondern nur einen - auf Erfahrungserten basierenden - Geldbetrag. Da wäre allerdings genau hinzuschauen, inwieweit die derzeitige Preisentwicklung da angemessen berücksichtigt ist. Vermutlich eher gar nicht.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Googlefreak1984
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Laut meiner Angehörigen wurde letzen Monat vorab telefonisch nach einen Darlehen für Heizöl gefragt. Dann würde nach den Durchschnittsgehalt Neben/ Betriebskosten der letzten 12 Monate gefragt was wahrheitsgemäß beantwortet sein soll. Und da wurde vom Jobcenter am Wohnort eben die ganz am Anfang benannte Antwort gegeben.

Nein. Sie hätten es sich bei den Nettoeinkommen ansparen können.

Es wurde auch das sinkende Einkommen angegeben, auch da wohl die selbe Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12906 Beiträge, 4387x hilfreich)

Schon die Frage nach einem Darlehen war falsch.

Im Übrigen gilt: Telefonisch wird vieles behauptet. Ob das dann in Form eines schriftlichen Bescheides ebenso entschieden werden würde, bliebe abzuwarten.

Google mal nach "KdU dein Wohnort". Mit etwas Glück findest Du da Angaben Deines Jobcenters/Deiner Kommune, wie viel Heizöl für Eigenheimbesitzer gewährt wird. Und dann kann schriftlich ein Antrag auf Erteilung einer Zusicherung zur Übernahme/Bezuschussung der Kosten für die Anschaffung von x ltr. Heizöl beantragt werden. Wenn sich im Internet keine entsprechenden Angaben finden, können einfach erstmal die 2.500 ltr. beantragt werden.

Je nach Antwort des Jobcenters sieht man dann weiter. Ggf. dann hier wieder melden.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Googlefreak1984
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mache ich gleich mit KdU suche.
Und wenn da nichts steht sollten sie es mit 2500ltr. versuchen, okay.

Ich wollte eben nur schnell nochmal erwähnt haben, dass die von mir benannten Steuerschulden, Einkommenssteuerschulden wären. Bei ALG 1 werden ja keine Einkommenssteuer abgeführt, daran haben meine Verwandten nicht gedacht.
1. Mal in Ihren Leben Alg1 und noch nie Krankengeld bezogen.

Wäre wenn dann nur der Versuch als unabweisbarer Bedarf möglich, da ja sonst mehr Schulden entstehen oder Pfändungen anstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12906 Beiträge, 4387x hilfreich)

Zitat:
Wäre wenn dann nur der Versuch als unabweisbarer Bedarf möglich,


Ein unabweisbarer Bedarf im Sinne des § 24 Abs. 1 SGB II kann nur für solche Bedarfe entstehen, die von der Regelleistung umfasst sind. Einkommensteuerzahlungen, egal ob laufende oder Schulden, sind nicht von der Regelleistung umfasst.

Mit der Begründung würde ich - wäre ich der zuständige SB - den Antrag ablehnen und mich dabei komplett auf der rechtlichen sicheren Seite fühlen.

Aber, es steht jedem frei, alle möglichen Anträge zu stellen. Ab und zu gibt es durchaus auch falsche Entscheidungen zu Gunsten der Antragsteller.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36322 Beiträge, 13530x hilfreich)

Axel, volle Zustimmung. Es ist nicht Aufgabe des Staates, (Steuer)Schulden von Bürgern zu regulieren bzw. ihnen das zu ermöglichen. Würde man das akzeptieren, dann würde ja genau genommen bei Steuerschulden der Staat seine eigenen Verbindlichkeiten bedienen. Das kann es ja wohl nicht sein. ALG II dient der Sicherung des Mindestbedarfs, nicht der Sanierung von Privathaushalten.

wirdwerden

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