Hilfe, Arbeitsagentur entscheidet nicht über meinen Antrag und macht mir das Leben schwer!

10. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.01.2023 15:23:28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe, Arbeitsagentur entscheidet nicht über meinen Antrag und macht mir das Leben schwer!

Guten Abend,

ich bin Akademiker und daher kein klassischer Arbeitsloser. Jedoch habe ich mich bewusst für den Januar arbeitslos gemeldet, damit die Arbeitsagentur die Umzugskosten quer durch die Republik übernimmt. Dies hat meine Vermittlerin / Betreuerin (sie ist die einzige, die ich direkt kontaktieren kann), auch schon genehmigt.

Nun wird jedoch mein eigentlicher Antrag auf Arbeitslosengeld nicht bearbeitet. Diesen habe ich vor über 2 Monaten online eingereicht. Es kommt keine Rückmeldung. Persönlich konnte ich maximal den Pförtner sprechen, telefonisch wird auf Nachfrage immer wieder im Rahmen der Salamitaktik was neues gefordert (zuletzt ein ärztliches Attest für die Eigenkündigung, obwohl dies nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg nicht notwendig ist, da ich ja bereits eine Folgebeschäftigung habe). Auch dieses Attest habe ich eingereicht. Eine Beschwerde bei Frau Nahles (die ich übrigens als Mensch und Politikerin grundsätzlich sehr schätze) sowie bei der örtlichen Leitung hat zu keinem Ergebnis geführt.

Was soll ich tun? Mit einer Untätigkeitsklage habe ich in der Vergangenheit sehr schlechte Erfahrungen gemacht (zumindest im Verwaltungsrecht, da warte ich seit über einem Jahr auf eine gerichtliche Entscheidung).



-- Editiert von User am 10. Januar 2023 19:20

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15 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31882 Beiträge, 5620x hilfreich)

Zitat (von Staatsopfer):
ich bin Akademiker und daher kein klassischer Arbeitsloser.
Sorry, dieser Satz ist leider total daneben.

Zitat (von Staatsopfer):
Dies hat meine Vermittlerin / Betreuerin (sie ist die einzige, die ich direkt kontaktieren kann), auch schon genehmigt.
Das wird die zuständige Arbeitsvermittlerin sein. WAS genau hat sie WANN geschrieben bzw. genehmigt?
A) Dass dein Umzug erforderlich/notwendig ist?
B) Dass die Kostenübernahme zugesichert wird?
C) Wird der § 44 SGB III---Vermittlungsbudget--- erwähnt?
Ab wann beginnt deine Folgebeschäftigung?
Hast du nicht selbst gekündigt, weil du bereits eine Folgebeschäftigung/Arbeitsvertrag hast?

Wer sich für den Januar/ab Januar arbeitslos meldet, dessen Antrag wird frühestens ab der Arbeitslosmeldung (vermutlich 2.1.23 ??) bearbeitet. Das wird nun wohl gemacht.
Ich kenne das Urteil des LAG nicht, aber das dürfte uU nicht für alle Fälle gelten.
Ich nehme an, dass die Leistungsbearbeitung eine Sperrzeit nach § 159 (1) SGB III wegen der Eigenkündigung prüfen will.
Zitat (von Staatsopfer):
Eine Beschwerde bei Frau Nahles (die ich übrigens als Mensch und Politikerin grundsätzlich sehr schätze) sowie bei der örtlichen Leitung hat zu keinem Ergebnis geführt.
Sie sind beide vermutlich noch nicht dazu gekommen.
Zitat (von Staatsopfer):
Mit einer Untätigkeitsklage
Die wäre zum jetzigen Zeitpunkt unzulässig. Hier gilt § 88 (1) SGG.

Ich kann hier keine Verzögerungen oder Beschwerdegründe erkennen.

-- Editiert von User am 10. Januar 2023 20:51

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12311.01.2023 15:23:28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig, die Umzugskosten wurden aus dem Vermittlungsbudget bewilligt. Und richtig, Eigenkündigung auf ärztlichem Rat, letzter Tag alter Job: 31.12.22, erster Tag neuer Job: 01.02.23.

Ich benötige also Leistungen der Arbeitsagentur für lediglich einen einzigen Monat.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7083 Beiträge, 1478x hilfreich)

Zitat (von Staatsopfer):
ich bin Akademiker und daher kein klassischer Arbeitsloser.


ahja

Zitat:
Jedoch habe ich mich bewusst für den Januar arbeitslos gemeldet, damit die Arbeitsagentur die Umzugskosten quer durch die Republik übernimmt.


Und wieso? wenn man doch Akademiker und kein klassischer Arbeitsloser ist?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Bimi53
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Staatsopfer):
Eine Beschwerde bei Frau Nahles (die ich übrigens als Mensch und Politikerin grundsätzlich sehr schätze) sowie bei der örtlichen Leitung hat zu keinem Ergebnis geführt.

Dann macht man da auch telefonisch druck und erinnert schriftlich an dem Antrag vom und lässt sich nicht abwimmeln ....
Das sind Versicherungsleistung eingezahlt . Man hat Anspruch drauf . Die Aussage ich bin Akademiker kein klassischer arbeitsloser ist total daneben . Du bist als Mensch kein Stück besser nur weil du Akademiker bist

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Staatsopfer):
Was soll ich tun?
Staatsopfer? Damit erübrigen sich doch alle Antworten.

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#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
obwohl dies nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg nicht notwendig ist, da ich ja bereits eine Folgebeschäftigung habe)
Das ist totaler Unfug.

Durch die Eigenkündigung haben Sie sich eine Sperrzeit eingehandelt, die grundsätzlich 12 Wochen ab Beginn der Arbeitslosigkeit beträgt. Demnach gäbe es grundsätzlich für den gesamten Januar, mindestens aber wohl für weite Teile des Januars kein Arbeitslosengeld.

Nun behaupten Sie, dass die Eigenkündigung aus medizinischen Gründen unbedingt notwendig gewesen sei. Da kann die Arbeitsagentur sich natürlich nicht auf Ihre eigene Einschätzung verlassen, sondern benötigt einen Nachweis dafür.

Zitat:
Was soll ich tun?
Den Nachweis einreichen, wenn es diesen denn überhaupt gibt.

Es reicht ja nicht aus, dass (mittelfristig) ein Wechsel des Arbeitsplatzes aus medizinischen Gründen angezeigt gewesen ist. Notwendig ist ja auch, dass die Kündigung sofort erfolgen musste und ein Abwarten bis zum 31. Januar (was die Arbeitslosigkeit vermieden hätte) nicht möglich gewesen ist. War das so? Das ist bei "Akademikerberufen" tendenziell etwas zweifelhaft, zumal ja offenbar auch genug Zeit gewesen ist, um mit dem 31. Dezember ein "rundes" Kündigungsdatum zu wählen.

Sie irgendwie alles ein wenig danach aus, als hätten Sie gerne einen Monat für Umzug usw. gehabt und als würden Sie sich diesen gerne von der Allgemeinheit (den "klassischen" Arbeitnehmern) finanzieren lassen.

Hatten Sie noch Urlaubsanspruch? Dieser würde den Anspruch auf Arbeitslosengeld natürlich auch kürzen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31882 Beiträge, 5620x hilfreich)

Zitat (von Staatsopfer):
Ich benötige also Leistungen der Arbeitsagentur für lediglich einen einzigen Monat.
letzter Tag alter Job: 31.12.22, erster Tag neuer Job: 01.02.23.


Dann wundert mich die *Genehmigung* bzw. Zusage zur Übernahme der Umzugskosten. Leider beantwortest du meine Fragen dazu nicht. Im Zweifel benötigst du was Schriftliches, wenn du dich irgendwann auf Zusagen/Genehmigungen berufen willst.

Du benötigst also ALG für Januar und die Umzugskosten querbeet--D ?

Für den ALG1-Anspruch für Januar wollte man das ärztliche Attest haben. Ob das (Privatarzt)-Attest ausreicht,
von einer Sperrzeit abzusehen, weiß ich nicht. Was ich aber weiß, dass die Agentur durchaus prüfen wird, warum du nun krankheitshalber diesen Job gekündigt hast und schon längst einen anderen Job fix hast und beginnst. Möglich ist das immerhin, kommt auf die Jobs an.

Insgesamt kann ich nach wie vor keine Verzögerungen oder Gründe für Beschwerden sehen.
Frühestens am 2.1. begann die Bearbeitung deines ALG-Antrages. Heute ist der 11.1. Das sind 8 Werktage und Anträge zu Leistungen von nichtklassischen Arbeitslosen werden im Bereich Leistungsbearbeitung nicht anders bearbeitet.
Dass du nur einen Pförtner gefunden hast, ließ mich schon gestern irgendwie an deiner Opferrolle zweifeln. Ist aber nicht relevant.
-----------------
Zitat (von Bimi53):
Dann macht man da auch telefonisch druck und erinnert schriftlich an dem Antrag vom und lässt sich nicht abwimmeln ....
Soll das lustig sein? :augenroll:
Definitiv arbeitslos war das Opfer ab dem 1.1.23.
Als ob Frau Nahles sich um solche Opfer kümmert und dann etwa noch so kurzfristig. Wie blauäugig muss man denn sein?
Niemand zweifelt am grds. Anspruch auf ALG1, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob das so ist, wird jetzt geprüft. Ganz normale Sachbearbeitung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 30x hilfreich)

Die Bearbeitungsdauer eines Alg-Antrages dauert, wenn alles komplett vorliegt, nur wenige Tage.

ABER: Die Agentur soll so bewilligen, dass der Antragsteller sein Alg rechtzeitig zum ersten Termin erhält. Das wäre der 31.01.2023. Wenn also viele Anträge vorliegen (Jahresende - Feiertage) kann es sein, dass eben noch nicht fällige Anträge zurückgestellt werden können. Würde die Frau Nahles hier durchgreifen, würde ihr vermutlich die entsprechende interne Vorschrift vor die Nase gehalten.
Nachtrag: Hier bspw. unter Pkt. 11.

-- Editiert von User am 16. Januar 2023 16:53

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119283 Beiträge, 39706x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Würde die Frau Nahles hier durchgreifen

Und wie sollte sie das machen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von guest-12311.01.2023 15:23:28):
Eine Beschwerde bei Frau Nahles ...... hat zu keinem Ergebnis geführt.

Zitat (von Harry van Sell):
Und wie sollte sie das machen?

Garnicht. Die hat auch die Beschwerde sicher nicht zu Gesicht bekommen.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31882 Beiträge, 5620x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Die Bearbeitungsdauer eines Alg-Antrages dauert, wenn alles komplett vorliegt, nur wenige Tage.
Das mag richtig sein, es kommt aber nicht jeder Antrag auch unmittelbar *dran*mit der Bearbeitung.
Zitat (von Frieder01):
Die Agentur soll so bewilligen, dass der Antragsteller sein Alg rechtzeitig zum ersten Termin erhält. Das wäre der 31.01.2023.
Wo kann man das im Gesetz nachlesen? Die Weisung ist recht geduldig. Außerdem möchte der TE am 1.2.23 an fernem Ort mit neuem Job beginnen. Er wird vermutlich bei ganz korrekter und weisungs-einhaltender Bearbeitung seines Antrages weder Umzugskosten noch einen Monatsbetrag ALG am 31.1. auf seinem Konto sehen.
Zitat (von Frieder01):
kann es sein, dass eben noch nicht fällige Anträge zurückgestellt werden können
Das sehe ich nicht so. Die Arbeitsagenturen haben zwar Weisungen en masse, leider aber sehr oft und weitverbreitet viel zu wenig Bearbeitungs-Personal in den Leistungs-Bearbeitungs-Bereichen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Die Agentur soll so bewilligen, dass der Antragsteller sein Alg rechtzeitig zum ersten Termin erhält. Das wäre der 31.01.2023.
Ein überaus berechtigter Hinweis. Da zumindest das laufende Arbeitslosengeld (bzw. die eine Zahlung für den Januar) derzeit so oder so noch nicht eingegangen wäre, lässt sich von einer Trödelei der Arbeitsagentur noch gar nicht sprechen. Gegenwärtig liegt (was die Leistungsgewährung betrifft) noch nicht einmal eine Verzögerung um auch nur einen Tag vor. Die Arbeitsagentur hat hierfür noch circa 2 Wochen Zeit. Das reicht aus aus. Voraussetzung ist nur, dass der Threadersteller (im eigenen Interesse!) auch mitspielt und die offensichtlich notwendigen Unterlagen (die wiederum nur für eine Entscheidung zugunsten des Threaderstellers benötigt werden)! bald einreicht. Eher nicht zielführend in diesem Sinne ist es, wenn nun der Threadersteller darüber entscheiden möchte, welche Unterlagen notwendig sind und welche nicht.

Die Idee der Arbeitsagentur, hier die ärztliche Bescheinigung zu verlangen, kann ich nachvollziehen. Das ist auch wohl keine Idee irgendeines durchgeknallten Sachbearbeiters, sondern scheint mir auf den ersten Blick genau so den Weisungen der Behördenleitung zu entsprechen. In gewisser Weise handelt die für den Threadersteller zuständige Arbeitsagentur also auf ausdrückliche Anordnung von Frau Nahles. Dementsprechend muss man sich bei dieser auch nicht über das Vorgehen der zuständigen Arbeitsagentur beschweren. Aus Perspektive von Frau Nahles zumindest macht die Arbeitsagentur alles richtig.

Ich sage es nicht oft: Hier scheinen Frau Nahles und ich derselben Meinung zu sein.

Ich befürchte ein anderes Problem: Der Threadersteller kann die gewünschte ärztliche Bescheinigung nicht vorlegen. Die Kündigung hat er allein aus persönlichen, nicht schützenswerten Interessen erklärt. Daher gibt es für die planmäßig herbeigeführte Arbeitslosigkeit im Januar auch kein Geld. Jedenfalls kein Arbeitslosengeld.

Statt weiter über die Arbeitsagentur zu schimpfen, würde ich im eigenen Interesse Anträge auf Wohngeld oder Bürgergeld in Betracht ziehen. Unter Umständen gibt es hier ein paar Euro zu holen.

Wenn der "Akademiker" vorher im Universitätsbetrieb beschäftigt gewesen sein sollte und dort (wie so oft) keine 100%-Stelle gehabt haben sollte, dann hat er vermutlich sowieso nicht sooo viel in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und würde folglich dann auch nicht sooo viel Arbeitslosengeld erhalten. Eventuell wäre das Bürgergeld sogar höher.

Verschiedene Rechner im Netz sagen mir: Wer eine 50%-Stelle an der Uni hatte, der bekommt grundsätzlich nur 936 Euro Arbeitslosengeld. Da sind wir in Bereichen, in denen es zumindest realistisch ist, dass Bürgergeld höher ausfallen würde.

Zitat:
ich bin Akademiker und daher kein klassischer Arbeitsloser
Dieser Satz bringt mich einerseits noch immer zum Schmunzeln, andererseits lässt er auf eine Anschauung schließen, die ich etwas traurig finde. Noch trauriger finde ich allerdings, dass eine solche Anschauung allgemein in der Bevölkerung verbreitet ist und teilweise auch durch Politik und Medien vorgelebt wird.

Ich könnte hier stundenlang darüber schreiben, wie falsch ich die solchen Aussagen wohl zugrundeliegenden Annahmen eigentlich sind. Und wie gefährlich für unser Land.

Frau Nahles darf sich nach 10 Jahren Germanistikstudium übrigens auch als "Akademikerin" bezeichnen. Bis zum Amtsantritt bei der Bundesagentur für Arbeit war sie mehr oder weniger auch viele Jahre lang eine Arbeitslose, nur ebenfalls nicht auf die "klassische" Weise.

:wink:

Zitat:
Wo kann man das im Gesetz nachlesen?
Das ergibt sich recht unmissverständlich daraus, dass die Arbeitsagentur das Geld bis zum Monatsende zu überweisen hat und andernfalls (grundsätzlich) in Verzug gerät.

Zitat:
kann es sein, dass eben noch nicht fällige Anträge zurückgestellt werden können

Das sehe ich nicht so. Die Arbeitsagenturen haben zwar Weisungen en masse, leider aber sehr oft und weitverbreitet viel zu wenig Bearbeitungs-Personal in den Leistungs-Bearbeitungs-Bereichen.
Das ist aber offensichtlich eine Tatsache und diese Vorgehensweise ist och wohl überaus naheliegend und sinnvoll. trotz "zu wenig" Personal (wie bei jeder anderen Behörde auch) scheinen mir die Arbeitsagenturen vergleichsweise flink zu sein.

Und gerade wenn man davon ausgeht, dass es "zu wenig" Personal ist, dann macht das eine Rückstellung nicht dringlicher Anträge doch nur noch naheliegender bzw. ist das dann ganz zwangsläufige Folge.

-- Editiert von User am 17. Januar 2023 10:00

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31882 Beiträge, 5620x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Die Arbeitsagentur hat hierfür noch circa 2 Wochen Zeit.
Oder länger. Da wahrscheinlich noch nicht alle Voraussetzungen für eine schnelle Bewilligung/Auszahlung vorliegen, und es auch keine laufenden Geldleistungen (evtl. nur nach §44 SGB III) sind, braucht der 31.1. 23 auch nicht der Zuflußtag sein. Es gibt im Gesetz keine Regelung für *rechtzeitig zum ersten Termin*.
Ich meine auch, dass das Thema *Attest* derzeit wohl eine Rolle bei der Bearbeitung des Antrages spielt.
Evtl. zusätzlich noch der online- Antrag von vor 2 Monaten.
Evtl. auch eine nur mündliche Kostenübernahme-Zusage für die Umzugskosten, die evtl. obsolet ist.
Zitat (von Zuckerberg):
Das ergibt sich recht unmissverständlich daraus,
Es ergibt sich verständlich aus dem Gesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__337.html

Frau Nahles hat das ganz sicher nicht erfunden, denn dieses Gesetz ist schon etwas älter. Da man aber hier den *Einwurf* des @Bimi53 nutzt, könnte man sich dessen geschilderte Probleme und mal zuführen und entspr. werten..
Zitat (von Zuckerberg):
dann macht das eine Rückstellung nicht dringlicher Anträge doch nur noch naheliegender
Das Beispiel des TE ist scheinbar naheliegend sehr dringend. Aber eben nur scheinbar und auch nur aus Sicht des TE.

Man sollte sich entscheiden. Entweder soll/muss die Zahlung des ALG nachträglich zum Monatsletzten verfügbar sein oder es ist nicht so dringlich, dann kann/darf nach hinten geschoben werden?
Wer soll entscheiden, was dringlich ist ...oder wer noch warten kann?

Zitat (von Zuckerberg):
Statt weiter über die Arbeitsagentur zu schimpfen,
Der TE schimpft längst nicht mehr. Dem ging es nicht um die Höhe seines einmaligen Monats-ALG.
Das wurde ihm mE spätestens im #6 deutlich, woraufhin der TE sich verabschiedete. :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119283 Beiträge, 39706x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Bis zum Amtsantritt bei der Bundesagentur für Arbeit war sie mehr oder weniger auch viele Jahre lang eine Arbeitslose

Also bestens qualifiziert für den Job ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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