Hilfe! Übernahme der Miete/Kaution durch das Sozialamt?

12. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb421217-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Hilfe! Übernahme der Miete/Kaution durch das Sozialamt?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Ich bin seit dem 14.07.2015 arbeitslos und beziehe ALG1. Die Agentur für Arbeit hat mir zum 31.07.2015 lediglich 310 Euro überwiesen, da ich - wie schon erwähnt - bis 13.07. in einem Arbeitsverhältnis stand. Vom 01.07. bis 13.07.2014 erhielt ich Krankengeld (ersten 4 Wochen eines neues Jobs) in Höhe von 300 Euro. Mein Mietvertrag endete zum 31.07.2015. Aufgrund meiner nicht mehr abheilenden Mandelentzündung (deshalb auch die Krankschreibung), musste ich am 29.07.2015 operiert werden und lag folglich für längere Zeit im Krankenhaus (bis 07.08.2015). Für die neue Wohnung hatte ich, kurz bevor ich ins Krankenhaus kam, bereits mündlich zugesagt. Soweit ich weiß, ist auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag gültig, wenn es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis handel - was der Fall ist. Darüber hinaus brauche ich die Wohnung ja auch unbedingt, da ich sonst obdachlos wäre... Ich schlafe zurzeit bei einem Freund.

Ich habe aufgrund meines KH-Aufenthaltes (mein neuer Vermieter war darüber in Kenntnis gesetzt) den Mietvertrag erst heute erhalten. Nun weiß ich aber leider nicht, wie ich die 285 Euro Miete (eigtl. ein richtiges Schnäppchen und das in MÜNCHEN) sowie die 830 Euro Kaution aufbringen soll (ALG1 620 Euro, aber erst ab September; für August - wie erwähnt - nur 310 EURO).

Meine Frage jetzt an euch:

Um die Obdachlosigkeit zu vermeiden, benötige ich nun kurzfristig (!) finanzielle Hilfe (Übernahme der Miete für August sowie für die Kaution). Kann ich diese Gelder beim Sozialamt einfordern?


P.S.: Mein Vermieter ist Anwalt (Dr. jur.) und ich möchte mir das wirklich nicht mit ihm verscherzen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo,

ich bin nicht soo die Expertin und hoffe, Dir antworten noch andere.
Aber das ALG I, das Du erhalsten hast (310 Euro) war für Juli. ALG I wird wie Lohn rückwirkend gezahlt. Das heißt: Ende August bekommst Du rückwirkend für August Dein volles ALG I.
Das das sehr gering ist, würde ich an Deiner Stelle mich erkundigen wegen Wohngeld oder ob Du mit ALG II aufstocken kannst.

Das ist allerdings alles etwas kompliziert. Ich würde daher mit dem Vermieter reden. Die Miete sollte doch drin sitzen? Du hast doch für August insgesamt 610 Euro zur Verfügung - oder hab ich da was falsch verstanden? Und die Kaution. Bekommt man meines Wissens leider nur, wenn man sich den Umzug vorher hat bewilligen lassen.
Aber wie gesagt, da werden hier hoffentlich noch andere antworten, die sich besser auskennen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb421217-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Hallo,
ich bin nicht soo die Expertin und hoffe, Dir antworten noch andere.
Aber das ALG I, das Du erhalsten hast (310 Euro) war für Juli. ALG I wird wie Lohn rückwirkend gezahlt. Das heißt: Ende August bekommst Du rückwirkend für August Dein volles ALG I.
Das das sehr gering ist, würde ich an Deiner Stelle mich erkundigen wegen Wohngeld oder ob Du mit ALG II aufstocken kannst.
Das ist allerdings alles etwas kompliziert. Ich würde daher mit dem Vermieter reden. Die Miete sollte doch drin sitzen? Du hast doch für August insgesamt 610 Euro zur Verfügung - oder hab ich da was falsch verstanden? Und die Kaution. Bekommt man meines Wissens leider nur, wenn man sich den Umzug vorher hat bewilligen lassen.
Aber wie gesagt, da werden hier hoffentlich noch andere antworten, die sich besser auskennen.


Vielen Dank für deine Antwort.

ALG1 wird immer rückwirkend (wie Lohn) gezahlt, sprich ich habe das Geld aus Juli erst zum 31.07. erhalten. Und das waren eben nur 310 Euro. Im Klartext: Ich habe für den ganzen August 310 Euro zum Leben. Ich werde auf jeden Fall einen Antrag auf ergänzende Leistungen stellen (wahrscheinlich Aufstockung durch Hartz IV), aber die Bearbeitung dauert bekanntlich einige Wochen...

Und meine alte Wohnung hatte ich schon gekündigt, wo ich noch in einem Arbeitsverhältnis stand (ich konnte ja nicht wissen, dass ich ein paar Wochen später wg. Krankheit gekündigt werde). Allerdings ist die neue Wohnung in der selben Stadt, also kein Ortswechsel.

Lieben Gruß und Danke noch mal. :)



Ups, sorry. Habe nicht richtig gelesen. Du hast mit dem "rückwirkend" und "aufstocken" ja bereits erwähnt. ;-) :-P



-- Editiert von fb421217-100 am 12.08.2015 18:26

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Aber wo ist denn Dein Krankengeld hin? Das hast Du doch auch noch zusätzlich zu den 310 Euro.

Ich denke, Dir steht ALG II zu. In meiner Stadt dauert der Antrag nur so zwei Wochen.
Die Kaution ist aber noch mal was anderes. Da könntest Du vielleicht einen Antrag auf ein Darlehen stellen. Ob der bewilligt wird - keine Ahnung, leider.

Aber ich würde so oder so mit dem Vermieter reden. Denn binnen einer Woche bekommst Du sicherlich von keiner Stelle 830 Euro für die Kautionszahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb421217-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Aber wo ist denn Dein Krankengeld hin? Das hast Du doch auch noch zusätzlich zu den 310 Euro.
Ich denke, Dir steht ALG II zu. In meiner Stadt dauert der Antrag nur so zwei Wochen.
Die Kaution ist aber noch mal was anderes. Da könntest Du vielleicht einen Antrag auf ein Darlehen stellen. Ob der bewilligt wird - keine Ahnung, leider.
Aber ich würde so oder so mit dem Vermieter reden. Denn binnen einer Woche bekommst Du sicherlich von keiner Stelle 830 Euro für die Kautionszahlung.



Auch an Dich ein Dankeschön. Naja, wo soll das Geld schon hin sein? Habe natürlich auch Kosten jeden Monat (Handy/Telefon, Versicherungen etc.).

Es gibt noch das Fachamt für Wohnungsnotfälle... Da werde ich morgen vorstellig. Vielleicht können die mir helfen... Ich meine, ich habe ne Wohnung am Start. Kann und will mir nicht vorstellen, dass einem das verwehrt, bzw. dass einem da nicht geholfen wird und man lieber in Kauf nimmt, dass man (ich) obdachlos wird (werde).

Mir ist die Situation auch sehr unangenehm, muss ich sagen. Ich war noch nie in solch prekärer Lage. Kann man mal sehen, wie schnell so etwas gehen kann... Gut, dass es sowas gibt.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb421217-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

nachdem ich heute beim Sozialamt und bei der Arge vorstellig wurde, habe ich folgende Neuigkeiten für euch:

Die Arge übernimmt die Kaution KURZFRISTIG! :-) Die Miete muss ich allerdings selbst irgendwie aufbringen. Aber das ist doch mal erfreulich, oder?

Vielen Dank für eure Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es ist mir nicht nachvollziehbar, wieso sich das Jobcenter für die Kaution für zuständig hält aber nicht für die Miete.
Das erscheint auf den ersten Blick willkürlich.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@altona:

Zitat:
Es ist mir nicht nachvollziehbar, wieso sich das Jobcenter für die Kaution für zuständig hält aber nicht für die Miete.


Mir auf den ersten Blick auch nicht. Ich vermute allerdings, dass das Jobcenter wahrscheinlich auf die Beantragung von Wohngeld verwiesen hat und mit ALG I (620,- €) plus Wohngeld für August von bedarfsdeckendem Einkommen ausgeht, was wohl nicht völlig abwegig ist. Problem ist halt den Monat August bis zur ersten Zahlung des vollen ALG I zu überbrücken.

@fb:

Zitat:
Die Arge übernimmt die Kaution KURZFRISTIG! :-) Die Miete muss ich allerdings selbst irgendwie aufbringen.


Das bräuchten wir mal bitte etwas genauer. Wie hat man beim Jobcenter begründet, dass die Miete nicht übernommen wird? Hast Du ausdrücklich ergänzendes ALG II beantragt? Bist Du auf die Möglichkeit hingewiesen worden, zur Überprückung des Monats August, bis zur ersten vollen ALG I Zahlung, ein Darlehen zu erhalten? Hast Du Dich schonmal wegen Wohngeld informeirt, bzw. das beantragt? Die von Dir genannte Miete von 285,- €, ist das der Gesamtbetrag oder kommen da noch Heiz- und Betriebkosten dazu? Wenn ja, in welcher Höhe?

Gruß,

Axel

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