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Meine Tochter 24 ist Arbeitslos und hat Hartz 4 beantragt ...sie hat eine Ausbildung abgeschlossen...ich bin wiederverheiratet und meine Tochter lebt bei meinem Mann und mir. Nun sagt das Anmt ich muss Hartz 4 beantragen weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ich habe nur ein Einkommen von 120 Euro als Reinigungskraft..alles andere zahlt mein Mann mit seiner Rente...ist es richtig das meine Tochter keine Ansprüche hat?
Hilfe vom Amt zu Sozialleistung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatNun sagt das Anmt ich muss Hartz 4 beantragen weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben. :
Das hat es bestimmt nicht gesagt.
Aber interessanter ist, was genau schreibt das Amt? Und wem schreibt es was genau?
Zitatist es richtig das meine Tochter keine Ansprüche hat? :
Eventuell ja.
Was ist mit ALG I und anderen Leistungen?
@Karin Tepper:
Richtig ist zunächst, dass Deine Tochter - solange sie unter 25 ist - eine Bedarfsgemeinschaft mit Dir und Deinem Mann bildet, mit der Folge, dass Ihr eben alle zusammen einen Gesamtanspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Ausnahme vermutlich Dein Mann) habt, oder eben gemeinsam keinen Anspruch. Richtig ist auch, dass das Einkommen (Rente) Deines Mannes ebenso auf den Leistungsanspruch der BG angerechnet wird, wie Dein geringfügiges Einkommen.
Nicht richtig ist, dass Du den Antrag stellen musst. Den kann genau so gut auch Deine Tochter stellen, dann eben sie als Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft für Euch alle. Oder Du und Dein Mann verzichtet auf SGB II Leistungen. Dann kann Deine Tochter den Antrag auch für sich alleine stellen, muss aber dennoch Angaben zu Einkommen und Vermögen von Dir und Deinem Mann machen und belegen. Beides wird ggf. auf ihren Leistungsanspruch angerechnet.
Ob Deine Tochter einen SGB II Anspruch hat oder nicht, hängt also zum einen von ihrem eigenen Einkommen und/oder Anspruch auf vorrangige Leistungen wie z.B. ALG I ab, als auch von Deinem und dem Einkommen Deines Mannes.
Also mal bitte die Fragen von @Harry beantworten.
Und ergänzend:
Zitat:mein Mann mit seiner Rente.
Altersrente oder Erwerbsminderungsrente? Wenn Erwerbsminderungsrente, volle oder teilweise Erwerbsminderung? Befristet oder unbefristet?
Wann wird Deine Tochter 25?
Gruß,
Axel
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Kommt drauf an.Zitatist es richtig das meine Tochter keine Ansprüche hat? :
Nach abgeschlossener Ausbildung (wann?) könnte deine Tochter evtl. Arbeitslosengeld/ALG1 vom *Arbeitsamt*/Agentur f. Arbeit erhalten. Weiß deine Tochter das?
Das Jobcenter als vermutlicher Leistungsträger wird vielleicht mit Hartz-4-Leistungen ergänzen.
Je nachdem, wie hoch euer gemeinsames Einkommen ist.
Mal als Beispiel:
H-4-Regelbedarf für 3 Personen: 389+389+345 = 1.123,-
Wohnkostenbedarf: Miete + Betriebskosten + Heizkosten = zB 600,-
Gesamtbedarf : 1.723,-
Einkommen: 120 Lohn + zB 1.000 Rente = 1.120,-
evtl. ALG1 der Tochter zB. 300,-
Gesamteinkommen: zB 1.420,-
In diesem Beispiel würde das JC ergänzendes Hartz-4 für die Familie leisten...Etwa 480,-
Hat die Tochter keinen ALG1-Anspruch vom Arbeitsamt, würde es mehr vom JC geben.
Wenn du eure Zahlen für Miete und Einkommen einsetzt , könnte man hier sehr genau den Hartz-4-Betrag ausrechnen, den ihr als 3-Personen-BG bekommen würdet.
Sobald die Tochter 25 ist, würde die Rechnung anders gehen. Dann wird für die Tochter allein gerechnet.
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