Ich bin mit meiner Freundin jetzt Ex von Baden Württenberg nach Köln gezogen ca 300 km wir sind alle beide Harz 4 Empfänger wir haben zusammen ein Kind und eines hab noch ich. Ok das Amt und uns vor 4 monaten die Kaution vorgegeben wo mir abbezahlen müßen sie hat kein bock mehr auf die Bezihung will einfach zurück nach Baden Württenberg zu ihren Eltern. und lässt mich mit Whg und allem einfach so sitzen. Das kann doch nicht so einfach sein mit harz 4 einfach noch lust und beliben hin und her zu ziehn blos weil sie keine lust mehr hat. sie muß doch mit mir gemeinsam die 3 moante miete bezahlen bis zur Küdnigung oder nicht kann sie so einfach den standort wechseln
Hilfe was kann ich tun
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
habt ihr beide den mietvertrag unterschrieben?
m.
ja wir haben ihn gemeinsam unterschriben
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dann haftet ihr beide gesamtschulderisch für die miete bis zum auszug. das bedeutet, wenn einer von euch beiden nicht zahlt, haftet der andere dafür. wenn deine freundin also nichtmehr zahlt, musst du bezahlen. allerdings hast DU dann einen Anspruch gegen deine Freundin.
will sagen: du musst erstmal zahlen und kannst es dann von deiner freundin wieder einklagen (was aber für die katz sein dürfte, wenn sie kein geld hat).
Ich würde euch raten, bis zum ablauf der kündigungsfrist noch in der wohnung zu bleiben, denn nur wenn ihr auch dort wohnt, gibt´s die miete vom amt ...
m.
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