Hilfe wegen Arge

16. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Stefanie1989
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe wegen Arge

Hallo (ich hoffe dieses mal bin ich im richtigen forum),

ich habe ein Problem mit der Arge ich wurde von meiner Mutter rausgeworfen was nicht das erste mal ist aber dieses mal scheint es endgültig zu sein da ich den Schlüssel abgeben musste. Zurzeit wohne ich bei einem Bekannten und bin auf der Suche nach einer eigenen Wohnung. Jetzt wo ich bei der Arge war MUSSTE ich einen Eingliederungsvertrag unterschreiben das ich für die nächsten 3 Wochen Kostenlos arbeiten gehen soll obwohl ich einen 400€ job habe, ist das überhaupt so rechtens das, dass so abläuft??? Sollte ich der Arbeit nicht nachkommen bekomme ich erstmal eine Sperre für 3 Monate. Jetzt noch zu meiner Person ich bin 20 Jahre alt und arbeite zur Zeit auf 400€.

Danke im voraus.

MFG Stefanie

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1 Antwort
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Stefanie:

quote:
3 Wochen Kostenlos arbeiten gehen soll


Tatsächlich arbeiten, oder handelt es sich dabei um eine Qualifizierungsmaßnahme? Was und wo genau sollst Du tun?

Nach § 10 SGB II bist Du verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Eine Arbeit gilt nicht allein deshalb als unzumutbar, weil Du dafür eine andere (schlechter bezahlte) Arbeit aufgeben musst. Gleiches gilt auch für Eingliederungsmaßnahmen.

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II bist Du allerdings auch verpflichtet, alles zu tun, um Deine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Deshalb kannst Du m.E. nur dann zur Aufgabe Deines 400 Euro Jobs gezwungen werden, wenn Du mit einem anderen Job/einer Maßnahme mindestens genau so viel verdienst, oder zumindest ganz konkret in Aussicht steht, dass Du am Ende dieser Maßnahme, für einen entsprechenden Lohn eingestellt wirst.

Sollte allerdings dieses "kostenlose Arbeiten" zeitlich so gestaltet sein, dass Du das neben Deinem Job machen kannst, dann spricht m.E. grundsätzlich nichts dagegen.

Also bitte genauere Angaben zu dem, was da geplant ist.Wann soll diese "Arbeit" beginnen? Steht das nur in der Eingliederungsvereinbarung, oder gibt es eine seperate Zuweisung? Was genau steht darin über die Art und den zeitlichen Umfang der Tätigkeit sowie die Bezahlung? Gibt es eine Rechtsfolgenbelehrung und was steht da genau drin? Oder gibt es diese Aufforderung sogar nur mündlich? Werden Rechtsgrundlagen für diese Aufforderung genannt?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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