Hallo zusammen,
Meine Großmutter zieht ins Pflegeheim. Zum Finanzieren sind Sozialleistungen nötig, da Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Jetzt habe ich folgende Situation:
Ich kümmere mich um alle Angelegenheiten meiner Großmutter seit ca. 4 Jahren davor hat sich mein letztes Jahr verstorbener Vater um alles gekümmert.
Vor 7 Jahren wurde die Wohnung die meine Oma bewohnt hat Verkauft für 50.000 €. Das Geld ist aber nicht mehr vorhanden.
Aus der Zeit habe ich keine Unterlagen weshalb ich mir vom Käufer eine Kopie des Kaufvertrages habe machen lassen.
1. Problem:
Laut Kaufvertrag solle meine Oma Miete zahlen, jedoch wurde unterm Tisch auf Miete verzichtet und meine Oma zahlt nur Nebenkosten was mir der Vermieter (=Käufer der Wohnung) schriftlich bestätigt hat.
Kann es hier Probleme geben?
2. Problem:
Da ich keine Unterlagen habe, habe ich mir von der Bank Kontoauszüge aus dem Jahr des Verkaufs schicken lassen.
Hier habe ich feststellen müssen das mein verstorbener Vater das Konto meiner Oma mitverwendet hat und damit auch die 50.000 €.
Jetzt mache ich mir Sorgen wie das gewertet wird.
Geld ist über den Freibetrag von 10.000 € nichts mehr vorhanden.
Da mein Vater verstorben ist und Erbe ausgeschlagen wurde ist auch eine Rückzahlung nicht möglich, falls es wie eine Schenkung gewertet wird.
Meine Frage ist worauf ich einstellen muss.
Für den Antrag würde ich die Kontoauszüge mitsenden da ich sonst keine Unterlagen über den Verbleib des Geldes habe.
Freundliche Grüße
R.
Hilfe zur Pflege - Verbleib von Vermögen aus Wohnungsverkauf
14. Mai 2025
Thema abonnieren
Frage vom 14. Mai 2025 | 21:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe zur Pflege - Verbleib von Vermögen aus Wohnungsverkauf
#1
Antwort vom 14. Mai 2025 | 21:48
Von
Status: Unbeschreiblich (40883 Beiträge, 6605x hilfreich)
Ja, das kann sein.Zitat :Vor 7 Jahren wurde die Wohnung die meine Oma bewohnt hat Verkauft für 50.000 €. Das Geld ist aber nicht mehr vorhanden.
Das klingt so ähnlich wie Wohnrecht unter Zahlung der Nebenkosten. Ja, das kann auch sein.Zitat :Kann es hier Probleme geben?
Welches Problem sollte es da geben?
Dass dein Vater das Geld auch verwendet hat, kann auch sein. Nun ist es weg, verbraucht, ausgegeben.
Was weg ist, kann nicht erfolgreich zurückgefordert werden.
Nach der Antragstellung auf Sozialhilfe wird das Sozialamt fragen... wie immer.Zitat :Meine Frage ist worauf ich einstellen muss.
Dann kann man die Nachweise vorlegen.
#2
Antwort vom 15. Mai 2025 | 06:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Rückmeldung.
Meine Sorge war ob das Amt sagen kann, das aufgrund von meinem Vater der Verbleib vom Verkauf nicht eindeutig sei und ob deswegen etwas angerechnet werden kann.
Zumal ich außer den Kontoauszügen keinerlei Nachweise habe.
Zitat :Dass dein Vater das Geld auch verwendet hat, kann auch sein. Nun ist es weg, verbraucht, ausgegeben.
Was weg ist, kann nicht erfolgreich zurückgefordert werden.
Wenn aber das so "einfach" ist bin ich auf jeden Fall etwas beruhigter.
Dankeschön
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#3
Antwort vom 15. Mai 2025 | 12:50
Von
Status: Master (4487 Beiträge, 736x hilfreich)
Was der Vater mit dem Geld machte, ist unwichtig, er ist tot, das Erbe wurde ausgeschlagen.
Unten stehendes finde ich interessanter? Was heißt unterm Tisch, also schwarz erhalten?
Zitat :1. Problem:
Laut Kaufvertrag solle meine Oma Miete zahlen, jedoch wurde unterm Tisch auf Miete verzichtet und meine Oma zahlt nur Nebenkosten was mir der Vermieter (=Käufer der Wohnung) schriftlich bestätigt hat.
Kann es hier Probleme geben?
Das Sozialamt prüft die Kontoauszüge, daraus ist ersichtlich, welche Summe monatlich ausgegeben wurde.
Wenn im Vertrag eine monatliche Zahlung vereinbart wurde, selbige nirgends auftaucht, könnte der SB eine Mitteilung an das FA machen. Sofern Zeit dafür vorhanden ist.
Haben Sie eine Vorsorgevollmacht, wenn ja, stellen Sie den Antrag und schicken die erforderlichen Unterlagen mit.
#4
Antwort vom 15. Mai 2025 | 13:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Unten stehendes finde ich interessanter? Was heißt unterm Tisch, also schwarz erhalten?
Es wurde keine Miete Schwarz gezahlt.
Auf die Mieteinahmen wurde verzichtet weshalb meine Oma quasi Mietfrei gewohnt hat. Mit anderen Worten, es wurde keine Miete gezahlt und der Käufer hat auch keine Miete schwarz erhalten.
Es wurden lediglich Nebenkosten gezahlt, dies lässt sich auch aus der Nebenkostenabrechnung sowie den Bankauszügen nachvollziehen. Zusätzlich hat mir der Käufer schriftlich bestätigt, dass meine Oma mietfrei in der Wohnung gelebt hat.
Daher dürfte das dann kein Problem sein.
Zitat :Haben Sie eine Vorsorgevollmacht, wenn ja, stellen Sie den Antrag und schicken die erforderlichen Unterlagen mit.
Ja die Vorsorgevollmacht habe ich und den Antrag habe ich soweit vorbereitet.
Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung
#5
Antwort vom 15. Mai 2025 | 17:12
Von
Status: Unbeschreiblich (40883 Beiträge, 6605x hilfreich)
Nein, diese Sorge ist unnötig.Zitat :Meine Sorge war ob das Amt sagen kann, das aufgrund von meinem Vater der Verbleib vom Verkauf nicht eindeutig sei und ob deswegen etwas angerechnet werden kann.
Und mietfrei wohnen gegen Zahlung der Nebenkosten ist auch nichts problematisches.
Selbst, wenn der Vater nichts verbraucht hätte... und die Oma alles...
50.000 in 7 Jahren---macht ca 600,- pro Monat zum Verbrauch. Da sehe ich nichts problematisches.
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