Guten Tag alle miteinander,
Ich suche dringend nach Unterstützung, um meinen Einspruch gegen einen Ablehnungsbescheid des Sozialamtes, aufgrund meiner Mietschulden, zu erstellen.
Ich habe den Ablehnungsbescheid geschwärzt mit angefügt und werde es zunächst kurz halten, da der Antrag fast vier Monate in der Bearbeitung lag. Dies ist wirklich dringend.
Zitat:Ein ernsthafter Wille zur Selbsthilfe ist u. a. nicht
erkennbar, wenn trotz Leistungsfähigkeit die laufende Miete nicht bzw. nicht vollständig gezahlt
wird, wenn vorrangige Leistungen nicht beantragt oder zweckentfremdet eingesetzt werden,
wenn unwirtschaftliches Verhalten zu Rückständen führt...
Meiner Ansicht nach liegt keine Leistungsfähigkeit vor und ich hätte die Miete selbstverständlich gezahlt, wenn es mir möglich gewesen wäre.
Ich habe die vorrangige Leistung beantragt, aber es lief mit den Ämtern nicht ganz reibungslos, wie jetzt beim Sozialamt.
Ich finde es sehr persönlich und unangebracht, zweckentfremdet einzusetzen und unwirtschaftliches Verhalten vorzuwerfen.
Zitat:...oder mietwidriges Verhalten vorliegt...
Aus diesem Grund lege ich besagten Antrag vor, da ich die Miete nicht bezahlen konnte und somit offenkundig ein Mietverstoß vorliegt.
Zitat:...aber auch wenn Sie Aufforderungen der Fachstelle Wohnungssicherung im Sozialamt nicht
folgen und somit lhrer Mitwirkungspflicht gemäß §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB l)
nicht nachkommen...
Ich habe jede Aufforderung pflichtbewusst befolgt, jeden Brief noch am selben Tag eingeworfen, alle Anrufe entgegengenommen und jede Nachricht beantwortet, sowie stets meinen E-Mail-Kontakt mit dem Sozialamt gepflegt.
Zitat:...ln Wiederholungsfällen, wenn bereits mehrfach Miet- und Energierückstände aufgetreten sind,
sollte im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung kritisch geprüft werden, ob die
Hilfesuchenden ihren Mitwirkungs- und Selbsthilfepflichten hinreichend nachkommen. Nur dann
wäre ei ne Rückstandsübernah me gerechtfertigt...
Es wurde eine Genehmigung für meinen Antrag über die Energiekosten erteilt, jedoch hat das Sozialamt nicht die gesamte Summe übernommen. Daher war es notwendig, eine Zahlungsvereinbarung mit dem Versorger zu treffen und die restlichen Zahlungen über monatliche Abrechnungen zu begleichen. Dies hat es mir nicht ermöglicht, die Raten an das Sozialamt zu bezahlen. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, dass der Stromanschluss nicht unterbrochen wird, vor allem wegen meiner Kinder.
Ich finde, dass die Anwendung des Ermessens bei einer kritischen Prüfung zu restriktiv formuliert wurde und nicht in die existenzielle Bearbeitung eines Bitten einer Familie einbezogen werden sollte.
Zitat:...Sofern sich trotz gewährter Hilfen die
Notlage, wie in lhrem Fall, wiederholt und kein Einsatz der Selbsthilfemöglichkeiten zu erkennen
ist, ist die Übernahme von rückständigen Mieten in Abwägung der Umstände des Einzelfalles in
der Regel auch dann abzulehnen, wenn als Konsequenz der Verlust des Wohnraumes eintritt...
Ich denke, es ist nicht ein wiederkehrendes Problem, sondern eine weiterführende Situation. Wäre es möglich, selbst Abhilfe zu leisten, gäbe es keinen Anlass, einen Antrag zu stellen, was ich überflüssig zu erwähnen finde.
Mein Hausarzt, Facharzt und das Schlafzentrum stellten fest, dass meine Krankheit (Schlafapnoe) meine Ausübung des Berufs als Kurierfahrer gefährdete und somit auch die Gesundheit anderer. Dies stellte mich vor die Herausforderung, mir eine neue Arbeit zu suchen, obwohl die Diagnose mich in eine schwere Depression gestürzt hatte. Es war ein harter Weg, aber schließlich schaffte ich es, meine Lebensgeister zurückzugewinnen.
Zitat:...Das Resultat aus lhren vergangenen Miet- und Energieschuldenangelegenheiten hätte sein
müssen, dass Sie aus diesen Situationen ,,gelernt" haben und sich selbstständig bemühen,
solche Notlagen in Zukunft zu vermeiden. Das heißt lhrer Zahlungspflicht rechtzeitig gegenüber
lhrem Vermieter nachkommen...
Es wird mir suggeriert, dass ich nicht lernfähig bin. Mir wird ein Eindruck von Größe vermittelt, den ich nicht von einer Behörde erwartet hätte.
Zitat:...ln der Zeit der Schuldenentstehung erzielten Sie unterschiedliche Einnahmen. So erhielten Sie
Krankengeld oder Arbeitslosengeld l, Zusätzlich wurde lhnen Wohngeld und Arbeitslosengeld-ll
bewilligt, wenn die vorgenannten Einkommen nicht zur Deckung lhres Bedarfs ausgereicht
haben...
Ich bekam Krankengeld und später Arbeitslosengeld I, aber mit Sperrzeiten, die fast die Hälfte der Bewilligungsdauer ausmachten. Wohngeld wurde mir bis Dezember gegeben, aber vom ALG II abgezogen. Die Behörden stellten sich gegenseitig in Rechnung und kürzten mir das Geld entsprechend. In einer Zeitspanne von ca. drei Monaten bekam ich manchmal sogar zwei Bescheide am Tag.
Zitat:...Weiterhin erzielten Sie mit Privatverkäufen im November 2022 Einnahmen in Höhe von ca
2300,00 EUR...
Es wurde berechnet, wie viele Geldeingänge es gab, aber man hat nicht beachtet, dass ein Teil davon als Erstattung zurückgegeben werden muss. Meine Familie musste schließlich von etwas leben und es gab noch andere wichtige Rechnungen zu begleichen. Durch die Miete und die damit verbundene Kündigung des Mietvertrages, war es sprichwörtlich so, dass ich das Kind schon in den Brunnen hatte fallen lassen. Es mussten Autoraten und Versicherungen bezahlt, Kita-Aufwendungen getätigt und leider auch Rechnungen an die Justiz beglichen werden. Die Kosten, die für eine vierköpfige Familie entstehen können, sind enorm. Man kann den Notstand erkennen, wenn man sein Hab und Gut veräußert, um diese Kosten zu begleichen.
Zitat:...Die von lhnen begehrte Sozialleistung erhält nicht, wer sich vor allem aus seinem Einkommen
und Vermögen selbst helfen kann; das heißt, dass dei Hilfesuchende sein Einkommen und
Vermögen zuerst zur Bestreitung seines notwendigen Bedarfes einzusetzen hat, auch wenn der
sich dadurch außerstande setzt, andenrveitig bestehende Verpflichtungen zu erfüllen. Handelt er
diesem Selbsthilfegebot zuwider, sind seine freiwillig vorgenommenen Dispositionen nicht zu
berücksichtigen, da es nicht Aufgabe der Sozialhilfe ist, letztlich für diese aufzukommen...
Demnach ist es nur möglich, die Bewilligung zu erhalten, wenn man für mehrere Monate überhaupt kein Geld besessen hätte?
Zitat:...Eine Übernahme von Schulden kann dann nicht gerechtfertigt sein, wenn die Leistung ,,als
positiver Verstärker nicht enruünschten Verhaltens" wirken würde. Beispielsweise liegt dieses vor,
wenn ein Leistungsberechtigter sein Einkommen einsetzt, ohne den notwendigen
Lebensunterhalt zu sichern (hier die Miete oder den Energiekostenabschlag), im Vertrauen
darauf, dass der Sozialleistungsträger diese übernimmt.
Gerechtfertigt ist eine Übernahme von Mietrückständen nur, wenn sie geeignet ist, die Unterkunft
dauerhaft zu sichern. Daran fehlt es, wenn die Umstände, die für die aufgelaufenen
Mietrückstände verantwortlich gewesen sind, trofz Übernahme der Mietschulden nicht zu
beseitigen sind, Das ist insbesondere anzunehmen, wenn das Verhalten des Schuldners die
Prognose erlaubt, dass auch in Zukunft rechtzeitige Mietzahlungen weder mit der erforderlichen
Regelmäßigkeit zu enruarten sind noch andenrveitig sichergestellt werden können und damit nahe
liegende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass auch in Zukunft trotz Übernahme der Mietschulden
die Unterkuntt nicht zu sichern ist. Aufgrund lhres vergangenen Zahlungsverhaltens ist
anzunehmen, dass es auch zukünftig wieder zu Rückständen kommen könnte, die den Vermieter
berechtigen einen Räumungstitel zu enrvirken...
Ich verstehe nicht, wie mir eine behördliche Genehmigung in meiner derzeitigen finanziellen Lage von Nutzen sein soll. Das Ausnutzen von Richtlinien und Vorschriften durch staatliche Stellen hat mein Vertrauen in diese erschüttert. Ich würde mir wünschen, dass es einfachere Wege geben würde, um durch die schwere Zeit zu kommen, aber die Gesetze und Einrichtungen sind nicht da, um diejenigen zu unterdrücken, die Hilfe benötigen. Es ist beunruhigend, wie Menschen, die sich gerade in einer schwierigen Zeit befinden, von einer Organisation, die sich als sozial bezeichnet, auf ähnliche Weise bewertet und analysiert werden, wie es von privaten Unternehmen wie der Schufa getan wird.
Zum Schluss möchte ich euch eine geschwärzte Version des vorher genannten Bescheids zeigen und hoffe, dass ihr mir ein wenig bei meinem Widerspruch behilflich sein könnt.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Bescheid Seite 1 https://ibb.co/MR6SvsF
Bescheid Seite 2 https://ibb.co/8DcSWGz
Bescheid Seite 3 https://ibb.co/FY5B8vs
-- Editiert von User am 19. Februar 2023 00:44