Hilfestellung bei Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt, zwecks Mietschulden.

19. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go611515-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Hilfestellung bei Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt, zwecks Mietschulden.

Guten Tag alle miteinander,

Ich suche dringend nach Unterstützung, um meinen Einspruch gegen einen Ablehnungsbescheid des Sozialamtes, aufgrund meiner Mietschulden, zu erstellen.

Ich habe den Ablehnungsbescheid geschwärzt mit angefügt und werde es zunächst kurz halten, da der Antrag fast vier Monate in der Bearbeitung lag. Dies ist wirklich dringend.



Zitat:
Ein ernsthafter Wille zur Selbsthilfe ist u. a. nicht
erkennbar, wenn trotz Leistungsfähigkeit die laufende Miete nicht bzw. nicht vollständig gezahlt
wird, wenn vorrangige Leistungen nicht beantragt oder zweckentfremdet eingesetzt werden,
wenn unwirtschaftliches Verhalten zu Rückständen führt...


Meiner Ansicht nach liegt keine Leistungsfähigkeit vor und ich hätte die Miete selbstverständlich gezahlt, wenn es mir möglich gewesen wäre.
Ich habe die vorrangige Leistung beantragt, aber es lief mit den Ämtern nicht ganz reibungslos, wie jetzt beim Sozialamt.
Ich finde es sehr persönlich und unangebracht, zweckentfremdet einzusetzen und unwirtschaftliches Verhalten vorzuwerfen.


Zitat:
...oder mietwidriges Verhalten vorliegt...


Aus diesem Grund lege ich besagten Antrag vor, da ich die Miete nicht bezahlen konnte und somit offenkundig ein Mietverstoß vorliegt.


Zitat:
...aber auch wenn Sie Aufforderungen der Fachstelle Wohnungssicherung im Sozialamt nicht
folgen und somit lhrer Mitwirkungspflicht gemäß §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB l)
nicht nachkommen...


Ich habe jede Aufforderung pflichtbewusst befolgt, jeden Brief noch am selben Tag eingeworfen, alle Anrufe entgegengenommen und jede Nachricht beantwortet, sowie stets meinen E-Mail-Kontakt mit dem Sozialamt gepflegt.

Zitat:
...ln Wiederholungsfällen, wenn bereits mehrfach Miet- und Energierückstände aufgetreten sind,
sollte im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung kritisch geprüft werden, ob die
Hilfesuchenden ihren Mitwirkungs- und Selbsthilfepflichten hinreichend nachkommen. Nur dann
wäre ei ne Rückstandsübernah me gerechtfertigt...


Es wurde eine Genehmigung für meinen Antrag über die Energiekosten erteilt, jedoch hat das Sozialamt nicht die gesamte Summe übernommen. Daher war es notwendig, eine Zahlungsvereinbarung mit dem Versorger zu treffen und die restlichen Zahlungen über monatliche Abrechnungen zu begleichen. Dies hat es mir nicht ermöglicht, die Raten an das Sozialamt zu bezahlen. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, dass der Stromanschluss nicht unterbrochen wird, vor allem wegen meiner Kinder.
Ich finde, dass die Anwendung des Ermessens bei einer kritischen Prüfung zu restriktiv formuliert wurde und nicht in die existenzielle Bearbeitung eines Bitten einer Familie einbezogen werden sollte.


Zitat:
...Sofern sich trotz gewährter Hilfen die
Notlage, wie in lhrem Fall, wiederholt und kein Einsatz der Selbsthilfemöglichkeiten zu erkennen
ist, ist die Übernahme von rückständigen Mieten in Abwägung der Umstände des Einzelfalles in
der Regel auch dann abzulehnen, wenn als Konsequenz der Verlust des Wohnraumes eintritt...


Ich denke, es ist nicht ein wiederkehrendes Problem, sondern eine weiterführende Situation. Wäre es möglich, selbst Abhilfe zu leisten, gäbe es keinen Anlass, einen Antrag zu stellen, was ich überflüssig zu erwähnen finde.
Mein Hausarzt, Facharzt und das Schlafzentrum stellten fest, dass meine Krankheit (Schlafapnoe) meine Ausübung des Berufs als Kurierfahrer gefährdete und somit auch die Gesundheit anderer. Dies stellte mich vor die Herausforderung, mir eine neue Arbeit zu suchen, obwohl die Diagnose mich in eine schwere Depression gestürzt hatte. Es war ein harter Weg, aber schließlich schaffte ich es, meine Lebensgeister zurückzugewinnen.


Zitat:
...Das Resultat aus lhren vergangenen Miet- und Energieschuldenangelegenheiten hätte sein
müssen, dass Sie aus diesen Situationen ,,gelernt" haben und sich selbstständig bemühen,
solche Notlagen in Zukunft zu vermeiden. Das heißt lhrer Zahlungspflicht rechtzeitig gegenüber
lhrem Vermieter nachkommen...


Es wird mir suggeriert, dass ich nicht lernfähig bin. Mir wird ein Eindruck von Größe vermittelt, den ich nicht von einer Behörde erwartet hätte.


Zitat:
...ln der Zeit der Schuldenentstehung erzielten Sie unterschiedliche Einnahmen. So erhielten Sie
Krankengeld oder Arbeitslosengeld l, Zusätzlich wurde lhnen Wohngeld und Arbeitslosengeld-ll
bewilligt, wenn die vorgenannten Einkommen nicht zur Deckung lhres Bedarfs ausgereicht
haben...


Ich bekam Krankengeld und später Arbeitslosengeld I, aber mit Sperrzeiten, die fast die Hälfte der Bewilligungsdauer ausmachten. Wohngeld wurde mir bis Dezember gegeben, aber vom ALG II abgezogen. Die Behörden stellten sich gegenseitig in Rechnung und kürzten mir das Geld entsprechend. In einer Zeitspanne von ca. drei Monaten bekam ich manchmal sogar zwei Bescheide am Tag.


Zitat:
...Weiterhin erzielten Sie mit Privatverkäufen im November 2022 Einnahmen in Höhe von ca
2300,00 EUR...


Es wurde berechnet, wie viele Geldeingänge es gab, aber man hat nicht beachtet, dass ein Teil davon als Erstattung zurückgegeben werden muss. Meine Familie musste schließlich von etwas leben und es gab noch andere wichtige Rechnungen zu begleichen. Durch die Miete und die damit verbundene Kündigung des Mietvertrages, war es sprichwörtlich so, dass ich das Kind schon in den Brunnen hatte fallen lassen. Es mussten Autoraten und Versicherungen bezahlt, Kita-Aufwendungen getätigt und leider auch Rechnungen an die Justiz beglichen werden. Die Kosten, die für eine vierköpfige Familie entstehen können, sind enorm. Man kann den Notstand erkennen, wenn man sein Hab und Gut veräußert, um diese Kosten zu begleichen.


Zitat:
...Die von lhnen begehrte Sozialleistung erhält nicht, wer sich vor allem aus seinem Einkommen
und Vermögen selbst helfen kann; das heißt, dass dei Hilfesuchende sein Einkommen und
Vermögen zuerst zur Bestreitung seines notwendigen Bedarfes einzusetzen hat, auch wenn der
sich dadurch außerstande setzt, andenrveitig bestehende Verpflichtungen zu erfüllen. Handelt er
diesem Selbsthilfegebot zuwider, sind seine freiwillig vorgenommenen Dispositionen nicht zu
berücksichtigen, da es nicht Aufgabe der Sozialhilfe ist, letztlich für diese aufzukommen...


Demnach ist es nur möglich, die Bewilligung zu erhalten, wenn man für mehrere Monate überhaupt kein Geld besessen hätte?


Zitat:
...Eine Übernahme von Schulden kann dann nicht gerechtfertigt sein, wenn die Leistung ,,als
positiver Verstärker nicht enruünschten Verhaltens" wirken würde. Beispielsweise liegt dieses vor,
wenn ein Leistungsberechtigter sein Einkommen einsetzt, ohne den notwendigen
Lebensunterhalt zu sichern (hier die Miete oder den Energiekostenabschlag), im Vertrauen
darauf, dass der Sozialleistungsträger diese übernimmt.
Gerechtfertigt ist eine Übernahme von Mietrückständen nur, wenn sie geeignet ist, die Unterkunft
dauerhaft zu sichern. Daran fehlt es, wenn die Umstände, die für die aufgelaufenen
Mietrückstände verantwortlich gewesen sind, trofz Übernahme der Mietschulden nicht zu
beseitigen sind, Das ist insbesondere anzunehmen, wenn das Verhalten des Schuldners die
Prognose erlaubt, dass auch in Zukunft rechtzeitige Mietzahlungen weder mit der erforderlichen
Regelmäßigkeit zu enruarten sind noch andenrveitig sichergestellt werden können und damit nahe
liegende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass auch in Zukunft trotz Übernahme der Mietschulden
die Unterkuntt nicht zu sichern ist. Aufgrund lhres vergangenen Zahlungsverhaltens ist
anzunehmen, dass es auch zukünftig wieder zu Rückständen kommen könnte, die den Vermieter
berechtigen einen Räumungstitel zu enrvirken...


Ich verstehe nicht, wie mir eine behördliche Genehmigung in meiner derzeitigen finanziellen Lage von Nutzen sein soll. Das Ausnutzen von Richtlinien und Vorschriften durch staatliche Stellen hat mein Vertrauen in diese erschüttert. Ich würde mir wünschen, dass es einfachere Wege geben würde, um durch die schwere Zeit zu kommen, aber die Gesetze und Einrichtungen sind nicht da, um diejenigen zu unterdrücken, die Hilfe benötigen. Es ist beunruhigend, wie Menschen, die sich gerade in einer schwierigen Zeit befinden, von einer Organisation, die sich als sozial bezeichnet, auf ähnliche Weise bewertet und analysiert werden, wie es von privaten Unternehmen wie der Schufa getan wird.


Zum Schluss möchte ich euch eine geschwärzte Version des vorher genannten Bescheids zeigen und hoffe, dass ihr mir ein wenig bei meinem Widerspruch behilflich sein könnt.

Vielen Dank für eure Unterstützung.


Bescheid Seite 1 https://ibb.co/MR6SvsF
Bescheid Seite 2 https://ibb.co/8DcSWGz
Bescheid Seite 3 https://ibb.co/FY5B8vs

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 00:44

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von go611515-40):
Meine Familie musste schließlich von etwas leben und es gab noch andere wichtige Rechnungen zu begleichen.

Die Reihenfolge sollte sein
- Miete
- Strom
- Wasser
- Heizung
- Nahrung
- der Rest ...



Zitat (von go611515-40):
Es mussten Autoraten und Versicherungen bezahlt, Kita-Aufwendungen getätigt und leider auch Rechnungen an die Justiz beglichen werden.

Statt also das wichtigste zu zahlen (Miete, Strom, ...) hat man anderen Ausgaben den Vorzug gegeben.

Wenn man dann dem Auto den Vorzug gibt, ist das durchaus ein Problem.
Beiträge zur KiTa und "Rechnungen an die Justiz" kann man stunden lassen, genau wie Rückzahlungen an das Amt.
Andere Ausgaben wie Handyverträge, DSL etc. müssen dann hinten anstehen.

Derartig suboptimale Priorisierung bei den Ausgaben werden von Staat in der Regel nicht aufgefangen.



Es ist ein Widerholungsfall, es wäre also zum einen wichtig substantiiert darzulegen welche Maßnahmen und Strategien man nach dem ersten Fall entwickelt hatte, um Wiederholungen zu vermeiden.

Dann wäre substantiiert darzulegen, warum konkret das nicht gegriffen hat.

Und es wäre substantiiert darzulegen, welche Maßnahmen und Strategien man jetzt entwickelt hat, um Wiederholungen zu vermeiden.





-- Editiert von User am 19. Februar 2023 01:02

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go611515-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ersteinmal vielen Dank für die Teilnahme.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Reihenfolge sollte sein
- Miete
- Strom
- Wasser
- Heizung
- Nahrung
- der Rest ...


Ist auch so. Nur war die Kündigung bereits ausgesprochen.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man dann dem Auto den Vorzug gibt, ist das durchaus ein Problem.
Beiträge zur KiTa und "Rechnungen an die Justiz" kann man stunden lassen.


Das Auto läuft über die Bank und auch die Versicherung sind Verträge die wichtig sind. Ohne Auto, keine Arbeit...

Zitat (von Harry van Sell):
Leider nicht leserlich ...


War mein erster Upload Versuch, nun geht es.

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist ein Widerholungsfall, es wäre also zum einen wichtig substantiiert darzulegen welche Maßnahmen und Strategien man nach dem ersten Fall entwickelt hatte, um Wiederholungen zu vermeiden.


Nein, immer noch die selbe Situation.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre substantiiert darzulegen, warum konkret das nicht gegriffen hat.

Und es wäre substantiiert darzulegen, welche Maßnahmen und Strategien man jetzt entwickelt hat, um Wiederholungen zu vermeiden.


Läuft derzeit wieder alles seinen richtigen Gang, aber ich verstehe was du meinst.

Lg

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 01:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von go611515-40):
auch die Versicherung sind Verträge die wichtig sind

Welche wären das konkret?
Haftpflicht, ja ok. Kostet auch nicht die Welt.



Zitat (von go611515-40):
Ohne Auto, keine Arbeit...

Das wäre dann durchaus darzulegen, weshalb das so sein sollte ... angesichts der Existenz von anderen Fortbewegungsmitteln und von zahlreichen Arbeitsangeboten für "Homeoffice" könnte das schwer fallen ...



Zitat (von go611515-40):
Nur war die Kündigung bereits ausgesprochen.

Bedeutet es war vor dem ersten Problemfall nicht so? Das ist in der Regel kein Problem, einen Fehlschuss hat man ja mal.
Aber dann gab es wohl keine Umstellung der Priorisierung, was nun zum zweiten Problemfall führte. Und das sieht die Behörde - durchaus berechtigt - als Problem.



Zitat (von go611515-40):
War mein erster Upload Versuch, nun geht es.

Hab es gerade gesehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go611515-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche wären das konkret?
Haftpflicht, ja ok. Kostet auch nicht die Welt.


Haftpflicht auch ja, Vollkasko auch (ist vorgeschrieben von der Bank, zwecks des Kredites für das Auto). Sind immerhin 230€ alle 3 Monate.

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre dann durchaus darzulegen, weshalb das so sein sollte ... angesichts der Existenz von anderen Fortbewegungsmitteln und von zahlreichen Arbeitsangeboten für "Homeoffice" könnte das schwer fallen ...


Ich bin jetzt Kassierer bei Netto und muss in einem sehr großen Radius zur Verfügung stehen für eine Reihe an Filialen. Hinzu kommt das die Ärzte für die Kinder sehr weit entfernt sind und hier keine neuen aufgenommen werden.
Ich hatte auch schon überlegt, zwecks Fahrkarten, aber zum Kinderarzt würde ich mit den öffentlichen zwischen 4-9 Stunden fahren und das wäre für die Kids nicht zumutbar mit 1&2 Jahren. Teuer für zwei Erwachsene sind die zudem auch noch.

Ich habe das Gefühl, als hätte ich immer eine Ausrede parat, aber ich habe mich nun für die Situation selbst zu verantworten. Ich möchte das Geld ja auch nicht geschenkt haben, aber wir haben in Deutschland für Geld für so viele unsinnige Dinge, wie Waffen, Bankenrettung etc. Da ist auch oft eine Selbstverschuldung der Grund. Und da wird nichts zurück bezahlt, im Gegenteil es wird nach noch mehr geschrien. Ich möchte auch keine Millionen. Ich möchte nur das man meiner Familie und auch dem Vermieter hilft. Ihm steht das Geld ja auch zu. Er ist auch nur ein privat Vermieter mit zwei Eigentumswohnungen und kann nicht einfach so das Geld raushauen. Ich will es ja zudem auch schnellst möglich zurück bezahlen.

Zitat (von Harry van Sell):
Bedeutet es war vor dem ersten Problemfall nicht so? Das ist in der Regel kein Problem, einen Fehlschuss hat man ja mal.
Aber dann gab es wohl keine Umstellung der Priorisierung, was nun zum zweiten Problemfall führte. Und das sieht die Behörde - durchaus berechtigt - als Problem.


Nein, Miete und Strom konnten anfangs gar nicht bezahlt werden. Es gab kein Einkommen und wir haben alles mögliche getan um zu überleben. Jobcenter hat sich nicht verantwortlich gefühlt und wollte nicht helfen, weil Krankengeld Zustand und danach Aussicht auf ALG 1, sollte parallel dann trotzdem einen Antrag stellen. ALG 2 bewilligt worden und hat dann im Nachhinein Krankengeld angerechnet und ARGE hat dann ALG 1 bewilligt, aber mit dem Jobcenter aufgerechnet ohne die Aufrechnung des Krankengeldes durch des Jobcenters. Krankengeld wurde dann nach berechnet und alles ging von vorne los. Wohngeld musste dann zurück bezahlt werden was das Jobcenter ebenfalls angerechnet hatte. Dann gingen die Sanktionen los wegen mangelnder Mitwirkung. Dann die nächsten wegen zu verspäteter arbeitslosmeldung, weil ja das Krankengeld angepasst wurde und so kam es Monate lang kein Einkommen zu haben, bis auf das Elterngeld meiner Frau, was ja auch noch mit angerechnet wurde. Ich habe 3 große Ringordner nur mit bescheiden voll aus den paar Monaten.

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 01:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich bekam Krankengeld
Da Schlafapnoe und Depressionen nicht über Nacht verschwinden, waren Sie vermutlich lange Zeit arbeitslos und haben Krankengeld bezogen. Der anschließende Bezug von Arbeitlosengeld (mindestens sechs Monate?) kommt oben drauf.

Zitat:
Arbeitslosengeld I, aber mit Sperrzeiten, die fast die Hälfte der Bewilligungsdauer ausmachten.
Sperrzeiten fallen nicht einfach so vom Himmel. Namentlich die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe gibt es überhaupt nicht, wenn ein Arzt zu der Arbeitsaufgabe geraten hat bzw. die Arbeit aufgrund einer Erlrankung so gefährlich war. Wie Sie ohne Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe auf einer Gesamtdauer der Sperrzeit von (fast) 3-6 Monaten gekommen sind, ist erklärungsbedürftig.

Zitat:
Wohngeld wurde mir bis Dezember gegeben, aber vom ALG II abgezogen.
Das ALG II umfasst die Kosten der Unterkunft. Wie sind denn Mietschulden entstanden, wenn das Jobcenter doch Geld extra für die Miete überwiesen hat bzw. es entsprechend Wohngeld gab?

Zitat:
Meine Familie musste schließlich von etwas leben
Das gilt für jede Familie.

Zitat:
Demnach ist es nur möglich, die Bewilligung zu erhalten, wenn man für mehrere Monate überhaupt kein Geld besessen hätte?
Das schreibt die Behörde nicht.

Zitat:
Es mussten Autoraten und Versicherungen bezahlt, Kita-Aufwendungen getätigt und leider auch Rechnungen an die Justiz beglichen werden.
Da haben Sie dann ganz einfach die Prioritäten falsch gesetzt. Die genannten Zahlungen hätte man vielleicht mit einer Stundung oder Ratenvereinbarung aufschieben können. Notfalls hätte ich vielleicht eher diese Zahlungen ausfallen lassen als die Zahlung der Miete. Zudem kommt bei mir ein wenig der Verdacht auf, dass Sie sich mutwillig oder fahrlässig zusätzliche Kostenpositionen geschaffen haben.

Zitat:
Ohne Auto, keine Arbeit...
Auch ohne Auto kann man einer Arbeit nachgehen. Und Sie waren über längere Zeit hinweg sowieso arbeitlos. Die Kosten für ein wirklich notwendiges Auto übernimmt dann ggf. das Jobcenter.

Zitat:
Teuer für zwei Erwachsene sind die zudem auch noch.
Es muss ja auch nur einer zur Arbeit bzw. die Kinder zum Arzt begleiten. Benötigen die Kinder aus irgendwelchen Gründen mehr Arztbesuche als das durchschnittliche Kind?

Zitat:
zum Kinderarzt würde ich mit den öffentlichen zwischen 4-9 Stunden fahren
Ihre Stadt hat 90.000 Einwohner und entsprechend viele Kinderärzte. Mit dem Nahverkehr sind Sie in einer Stunde in Leipzig, Erfurt, Zwickau, Chemnitz, ...

Zitat:
Ist auch so. Nur war die Kündigung bereits ausgesprochen.
Dann wurde aber vor dieser Kündigung etwas falsch gemacht.

Zitat:
die Gesetze und Einrichtungen sind nicht da, um diejenigen zu unterdrücken, die Hilfe benötigen.
Sie werden nicht unterdrückt. Sowieso sind doch Sie es, der den Kontakt zum Staat gesucht hat und auch weiterhin sucht.

Zitat:
Es ist beunruhigend, wie Menschen, die sich gerade in einer schwierigen Zeit befinden, von einer Organisation, die sich als sozial bezeichnet, auf ähnliche Weise bewertet und analysiert werden, wie es von privaten Unternehmen wie der Schufa getan wird.
Beunruhigend fände ich es, wenn der Staat das Geld, das er seinen Bürgern im Wege der Steuererhebung usw. weggenommen hat, dann ohne gewissenhafte Prüfung an andere Menschen verschenken würde.

Dass Sie Mietschulden haben, sollte auch nicht für die Übernahme durch den Staat ausreichend. Denn Sie haben selbst entschieden, dass die Schulden auf die Miete entfallen sollen. Die Übernahme der Mietschulden durch das Sozialamt würde damit im Ergebnis einer Übernahme Ihrer "Kosten für die Justiz" durch das Sozialamt bedeuten.

Zitat:
wir haben in Deutschland für Geld für so viele unsinnige Dinge, wie Waffen
Waffen sind vielleicht unsinnig, aber ganz sicher erforderlich. Möchten Sie Polizeivollzugsbeamte oder Soldaten mist rostigen Pistolen in den Einsatz schicken?

Zitat:
hoffe, dass ihr mir ein wenig bei meinem Widerspruch behilflich sein könnt.
Sie sollten sich an eine Sozialberatungsstelle wenden. Dort kann man Ihnen vielleicht helfen. Hier im Forum geht das nicht.

Sie haben Kinder. Was ist mit Ihrer Frau? Wohnt die mit Ihnen im Haushalt? Ist Sie berufstätig? Wenn nein, warum nicht und wofür wird dann der Kindergartenplatz benötigt?

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 02:05

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von go611515-40):
Ich habe das Gefühl, als hätte ich immer eine Ausrede parat,

Naja, da musss man schon differenzieren...


Zitat (von go611515-40):
Ohne Auto, keine Arbeit...

Ausrede ...


Zitat (von go611515-40):
Ich bin jetzt Kassierer bei Netto und muss in einem sehr großen Radius zur Verfügung stehen für eine Reihe an Filialen. Hinzu kommt das die Ärzte für die Kinder sehr weit entfernt sind und hier keine neuen aufgenommen werden.
Ich hatte auch schon überlegt, zwecks Fahrkarten, aber zum Kinderarzt würde ich mit den öffentlichen zwischen 4-9 Stunden fahren und das wäre für die Kids nicht zumutbar mit 1&2 Jahren.

Recht gute Begründung (durchaus realitätsnah und glaubwürdig)



Zitat (von go611515-40):
Dann gingen die Sanktionen los wegen mangelnder Mitwirkung. Dann die nächsten wegen zu verspäteter arbeitslosmeldung,

Bereits dort hätte man wohl schon anders agieren müssen ...



Zitat (von Zuckerberg):
Das ALG II umfasst die Kosten der Unterkunft. Wie sind denn Mietschulden entstanden, wenn das Jobcenter doch Geld extra für die Miete überwiesen hat bzw. es entsprechend Wohngeld gab?

Es kam wohl kein ALG II und als es kam wurde von dem Geld für die KdU wohl nichts an den Vermieter gezahlt.



Zitat (von go611515-40):
Und da wird nichts zurück bezahlt, im Gegenteil es wird nach noch mehr geschrien.

Ja, diese Schmarotzer von Investoren die Galeria betreiben sollte man ...



Aber generell scheint es ja so zu sein, das die Ausgaben jetzt und auch künftig höher sind als die Einnahmen, bedeutet man stünde in kurzer Zeit wieder genau so da ... das ist aber nicht der Sinn und Zweck und so vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Also wie will man das Problem angehen, was ist da die Strategie?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go611515-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Da Schlafapnoe und Depressionen nicht über Nacht verschwinden, waren Sie vermutlich lange Zeit arbeitslos und haben Krankengeld bezogen. Der anschließende Bezug von Arbeitlosengeld (mindestens sechs Monate?) kommt oben drauf.


Nein, Miete und Strom konnten anfangs gar nicht bezahlt werden. Es gab kein Einkommen und wir haben alles mögliche getan um zu überleben. Jobcenter hat sich nicht verantwortlich gefühlt und wollte nicht helfen, weil Krankengeld Zustand und danach Aussicht auf ALG 1, sollte parallel dann trotzdem einen Antrag stellen. ALG 2 bewilligt worden und hat dann im Nachhinein Krankengeld angerechnet und ARGE hat dann ALG 1 bewilligt, aber mit dem Jobcenter aufgerechnet ohne die Aufrechnung des Krankengeldes durch des Jobcenters. Krankengeld wurde dann nach berechnet und alles ging von vorne los. Wohngeld musste dann zurück bezahlt werden was das Jobcenter ebenfalls angerechnet hatte. Dann gingen die Sanktionen los wegen mangelnder Mitwirkung. Dann die nächsten wegen zu verspäteter arbeitslosmeldung, weil ja das Krankengeld angepasst wurde und so kam es Monate lang kein Einkommen zu haben, bis auf das Elterngeld meiner Frau, was ja auch noch mit angerechnet wurde. Ich habe 3 große Ringordner nur mit bescheiden voll aus den paar Monaten.

Zitat (von Zuckerberg):
Wohngeld wurde mir bis Dezember gegeben, aber vom ALG II abgezogen.


Gab es leider nur einen Monat, der Rest wurde auch wieder aufgerechnet vom der Arge. Am Ende hatte ich 139€ erhalten vom Jobcenter je Monat.

Zitat (von Zuckerberg):
Da haben Sie dann ganz einfach die Prioritäten falsch gesetzt. Die genannten Zahlungen hätte man vielleicht mit einer Stundung oder Ratenvereinbarung aufschieben können. Notfalls hätte ich vielleicht eher diese Zahlungen ausfallen lassen als die Zahlung der Miete. Zudem kommt bei mir ein wenig der Verdacht auf, dass Sie sich mutwillig oder fahrlässig zusätzliche Kostenpositionen geschaffen haben.


Habe ich versucht, aber keine Chance. Die Autoversicherung hat mir nur die Mahngebühren erlassen. Die Bank hat gedroht das Auto abzuholen, sollten die Raten nicht getilgt werden.

Zitat (von Zuckerberg):
Auch ohne Auto kann man einer Arbeit nachgehen. Und Sie waren über längere Zeit hinweg sowieso arbeitlos. Die Kosten für ein wirklich notwendiges Auto übernimmt dann ggf. das Jobcenter.


Damit ich ist die Therapie (105km entfernt), die suche nach neuer Arbeit und die Arbeitsaufnahme gemeint. Ich hatte ja auch nicht die Ahnung das es sich so lange hinzieht.

Zitat (von Zuckerberg):
Dann wurde aber vor dieser Kündigung etwas falscg gemacht.


Nein, ich habe ja mit offenen Karten gespielt und dem Vermieter meine Situation dargelegt.


Zitat (von Zuckerberg):
Sie werden nicht unterdrückt. Sowieso sind doch Sie es, der den Kontakt zum Staat gesucht hat und auch weiterhin sucht.


Naja ich verlangte ja vor dem Hilfegesuch, als Steuerzahler auch nicht beweise was mit dem Geld angestellt wird. Ich sage immer, auch der beste Koch kann sich Mal schneiden und muss sehen wie es weiter geht, auch wenn es blutet und weh tut.

Zitat (von Zuckerberg):
Beunruhigend fände ich es, wenn der Staat das Geld, das er seinen Bürgern im Wege der Steuererhebung usw. weggenommen hat, dann ohne gewissenhafte Prüfung an andere Menschen verschenken würde.


Sollten das Thema lassen. ☺ Das würde jetzt zu weite Ausschweifungen haben und wäre total offtopic. 777 Mio. Euro für doppeltes Bundeskanzleramt, 425.000 Euro Warmmiete für eine Abschiebungshafteinrichtung, Gästehaus der Regierung in Brandenburg kostet 5 Millionen im Jahr usw.

Wie gesagt. Ich will das ja nicht geschenkt haben.

Zitat (von Zuckerberg):
Sie sollten sich an eine Sozialberatungsstelle wenden. Dort kann man Ihnen vielleicht helfen. Hier im Forum geht das nicht.


Ja ich habe auch überlegt, aber das ist bei uns hier ja das Sozialamt. Ich habe schon telefoniert und soll mir ein Beratungsschein Anwaltliche Kostenhilfe, sowie evtl anfallende Prozesskostenhilfe geben lassen. Wenn es aber über beide Instanzen geht, kostet es den Steuerzahler das doppelte, als die Summe die ich ja nur überbrückend bräuchte. Insofern kein Widerspruch durch geht. Hinzu kamen noch einmal die Kosten für die Verhandlung zwecks einer Räumung. Das ist alles nicht schön.

Zitat (von Zuckerberg):
Sie haben Kinder. Was ist mit deren anderen Elternteil? Wohnt der mit Ihnen im Haushalt? Zahlt er Unterhalt? Ist er berufstätig?


Wohnen alle zusammen und bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Zum Zeitpunkt der Entstehung der Mietschulden bezog sie Elterngeld was angerechnet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go611515-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber generell scheint es ja so zu sein, das die Ausgaben jetzt und auch künftig höher sind als die Einnahmen, bedeutet man stünde in kurzer Zeit wieder genau so da ... das ist aber nicht der Sinn und Zweck und so vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Also wie will man das Problem angehen, was ist da die Strategie?


Also die Einnahmen sind derzeit so, das wir alles was übergelaufen ist und sich gütlich einigen ließ. Abzahlen können. Sprich: Alle Rechnung können bezahlt werden, auch neue entstandene Raten.
Steuererstattung war auch im Briefkasten und damit kann ich schon einmal dem Vermieter wenigstens 1400 in die Hand geben und erstmal wird nichts neues angeschafft, außer was die Kinder benötigen. Strom konnten wir auch die Abschläge um 35% senken, dank eines neuen Tarifs. Also eigentlich ist alles in Butter. Bis auf das die Räumung im Raum steht. Uns geht es finanziell genau so stabil wie vor der Erkrankung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Wie hoch sind die Mietschulden aktuell?

Wie hoch ist die Miete? Kaltmiete? Kalte Nebenkosten und Heizkosten?

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 03:37

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Nein, ich habe ja mit offenen Karten gespielt und dem Vermieter meine Situation dargelegt.
Sie sind nicht ansatzweise einsichtsfähig.

Fakt ist, dass Sie durchgehend mindestens durch ALG II bgesichert waren. Dieses enthält die Kosten für die Unterkunft. Ob diese sofort ausgezahlt wurden oder wegen späterer Bewilligung dann nachgezhalt wurden, spielt keine Rolle. Jedenfalls haben Sie das Geld nicht (wie vorgesehen) an den Vermieter weitergeleitet, sondern sich damit lieber weiter Ihr Auto finanziert und somit Ihr Vermögen anwachsen lassen.

Wenn Sie meinen, dass Sie zeitweise kein (oder nur reduziertes) ALG II bezogen haben, weil nur deshalb, weil Sie für den jeweiligen Beweilligungszeitraum noch (mindestens) eine andere Sozialleistung bezogen haben. Im Ergebnis standen Sie dann genau so gut dar wie ein "normaler" ALG II-Bezieher. Eher standen Sie noch besser dar.

Der Eintritt einer Sperrzeit setzt jeweils versicherungswidriges Verhalten des Arbeitlosen voraus. Wenn Sie es geschafft haben, mindestens (fast) drei Monate an Sperrzeiten zu sammeln, dann müssen Sie sich da schon richtig Mühe gegeben haben. Selbst schuld. Warum sollte der Sozialstaat jetzt für das Verhalten aufkommen, welches das Gesetz gerade nicht von Ihnen sehen wollte?

Zitat:
Die Bank hat gedroht das Auto abzuholen, sollten die Raten nicht getilgt werden.


Zitat:
ich verlangte ja vor dem Hilfegesuch, als Steuerzahler auch nicht beweise was mit dem Geld angestellt wird.
Doch. Sämtliche öffentliche Träge schulden dem Steuerzahler und der übrigen Öffentlichkeit Nachweise dafür, wo das Geld gelandet ist. Im Übrigen ist es offensichtlich, was der Staat so alles mit den Steuern finanziert. Zum Beispiel finanziert er die Sozialleistungen, von denen Sie immer mehr wollen.

Außerdem zahlen Sie doch ganz sicher keine Steuern, bei denen sie es der Rechtslage nach nicht tun müssen. Steuerzahler haben die Möglichkeit, gegen die Bescheide der Finanzämter usw. Rechtsmittel einzulegen und prüfen zu lassen, ob wirklich eine Zahlungspflicht besteht. Genau so prüft nun auch der Staat, ob eine Zahlungspflicht für ihn besteht.

Zitat:
425.000 Euro Warmmiete für eine Abschiebungshafteinrichtung
Sie können dem Staat ja eine günstigere Abschiebehafteinrichtung zur Verfügung stellen, die den hohen Anforderungen an solche Einrichtungen dennoch gerecht wird und ausreichende Kapazitäten bietet. Oder wollen Sie etwa, dass durch mangelhafte Billig-Einrichtungen die die rechtlich geschützten Interessen der Allgemeinheit, der Bediensteten und der Häftlinge gefährdet werden sollten?

Im Übrigen sind 425.000 Euro für eine solche Angelegenheit ein Witz. Insbesondere handelt es sich um eine Investition, die sich lohnen dürfte. Deutlich teurer wäre es womöglich für den Staat, wenn die Häftlinge einfach in Deutschland verbleiben würden.

Zitat:
aber das ist bei uns hier ja das Sozialamt.
Nein. Es gibt unzählige sonstige Beratungsstellen. Ich musste nur 3 Sekunden bei Google aufbringen um die Adresse solcher Beratungsstellen in Ihrer Nähe zu erfahren.

Zitat:
sowie evtl anfallende Prozesskostenhilfe geben lassen. Wenn es aber über beide Instanzen geht, kostet es den Steuerzahler das doppelte
Sie bekommen ganz einfach gar keine Prozesskostenhilfe, wenn Ihre Aussichten auf Erfolg nicht vorhanden sind.

Zitat:
Wohnen alle zusammen und bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Zum Zeitpunkt der Entstehung der Mietschulden bezog sie Elterngeld was angerechnet wurde.
Das beantwortet meine Fragen nicht. Offenbar wurde aber auch das Elterngeld nicht zur Zahlung der Miete verwendet.

Geht die Frau jetzt arbeiten oder nicht? Wie viele Stunden pro Woche und warum nicht mehr? Wofür wird der Kindergartenplatz benötigt?

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 04:51

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von go611515-40):
Zitat (von Zuckerberg):
Sie sollten sich an eine Sozialberatungsstelle wenden. Dort kann man Ihnen vielleicht helfen. Hier im Forum geht das nicht.
Ja ich habe auch überlegt, aber das ist bei uns hier ja das Sozialamt. Ich habe schon telefoniert und soll mir ein Beratungsschein Anwaltliche Kostenhilfe

Diakonie oder Caritas könnten auch behilflich sein, da kostet es nichts.

Zitat (von go611515-40):
ch habe das Gefühl, als hätte ich immer eine Ausrede parat

Auch derzeit, alle gen. Kosten für Kanzleramt usw, sind für sie unwichtig, weil andere Baustellen. Es gibt nicht nur Sozialausgaben, der Staat hat auch noch andere Verpflichtungen und aus wichtigem Grund gehören derzeit auch Waffen dazu.
Das es so ist, wie es derzeit ist, liegt in ihrer Verantwortung, Termine nicht wahrnehmen usw. führten zur derzeitigen Situation. Wenn Geldknappheit vorhanden ist, sollte man sich an Gesetze halten, damit keine Forderungen von der Justiz kommen.
Nicht andere oder der Staat sind an ihrer Misere schuld.
Lassen sie sich einer bei o. gen. Einrichtungen einen Termin geben.
Schuldnerberatungsstelle wäre für sie eine Anlaufstelle gewesen, die hätten eher mit der Bank eine Reduzierung der Autoraten ermöglichen können.


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go611515-40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
Wie hoch sind die Mietschulden aktuell?

Wie hoch ist die Miete? Kaltmiete? Kalte Nebenkosten und Heizkosten?


Die Höhe beträgt 5200€

500€ beträgt die Miete Brutto kalt.
120€ Heizkosten

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32226 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ich behaupte, ein wie auch immer formulierter Widerspruch wird auch nur zu einer Ablehnung führen.
Für den Bescheid hier hatte das Amt max. 6 Monate Zeit, liegt also im grünen Bereich. Für einen ablehnenden Widerspruchsbescheid--- hätte das Amt max. 3 Monate Zeit. Der käme entweder ganz schnell oder evtl. erst Ende Mai.
Den Aufwand kannst du dir sparen.

Zitat (von go611515-40):
Ich finde, dass die Anwendung des Ermessens ....
Ich finde, das Amt hat sein pflichtgemäßes Ermessen mE ausgiebig und umfassend ausgeübt. Es hat alle alten und neuen Sachverhalte geprüft und bewertet und kommt deshalb zu dieser Ablehnung.
Zitat (von go611515-40):
Bis auf das die Räumung im Raum steht.
Wenn die Räumungsklage vom Gericht in deinem Briefkasten ist, hast du weitere Schritte zu tun.
Oder du einigst dich mit dem guten Vermieter auf ratenweise Zahlung der Mietrückstände.
--->Bezieht ihr derzeit aufstockende Leistungen vom JC?
Zitat (von go611515-40):
Wenn es aber über beide Instanzen geht, kostet es den Steuerzahler das doppelte,
Was für ein Quatsch. Und auch über Abschiebekosten solltest DU dir nicht den Kopf zerbrechen. Völlig unnötige und kontraproduktive Gedanken! DU hast anderes zu erledigen.
Beratungshilfe+ evtl. PKH für das Räumungsverfahren hat der Gesetzgeber für genau solche Fälle wie deinen vorgesehen.
Zitat (von go611515-40):
Also eigentlich ist alles in Butter.
Na, dann ....
Zitat (von go611515-40):
Ich habe 3 große Ringordner nur mit bescheiden voll aus den paar Monaten.
Daran ist erkennbar, dass sich alle möglichen Stellen, die zeitweise zu leisten hatten, auch geleistet haben und dann entspr. zurückgefordert haben oder eben aufgerechnet haben.
An dem Papierchaos bist du nicht unschuldig...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38467 Beiträge, 14009x hilfreich)

Mit anderen Worten, man zahlt schon recht lange keine Miete mehr. Ich habe mir auch noch mal den alten Thread angeschaut. Daraus ergibt sich der Eindruck, dass man schon seit langer Zeit mehr oder weniger erfolgreich versucht, alle sozialen Absicherungen abzugreifen. Das ist das gute Recht eines jeden Bürgers, der Denkfehler liegt woanders. Der Steuerzahler ist nicht dazu da, Gelder vorzuschießen, Rechnungen zu begleichen, die man aufgrund seiner eigenen Lebensweise nicht begleichen kann. Da ist, wie @Harry schon feststellte, einfach die Reihenfolge/Gewichtung falsch. Man zahlt nicht das, was man für seinen Lebensstandart meint unabdingbar zu benötigen, zuerst, und wenns nicht reicht, dann muss der Staat ran. Zunächst sind die unabdingbaren Sachen zu regulieren, dann kommt der Rest. Und ein PKW ist nicht unabdingbar, insbesondere dann nicht, wenn man nicht arbeitet und seinen Lebensunterhalt nicht finanzieren kann. Deutschland ist kein Mangelland. Man kann jederzeit bei Bedarf von jetzt auf gleich einen PKW käuflich erwerben. Muss man nicht auf Vorrat zu Hause rumstehen haben, wirklich nicht.

Ob die Wohnung zu halten ist, das kann ich nicht abschätzen. Ob da noch mit dem Vermieter zu reden ist, keine Ahnung. Nur eines weiß ich ganz sicher: man muss die Prioritäten überprüfen, umstellen. Vielleicht mal eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen. Und wirklich alles, alles auf den Prüfstand stellen. Anders kommt Ihr nie auf die Füße, finanziell.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von go611515-40):
Sprich: Alle Rechnung können bezahlt werden, auch neue entstandene Raten.
Steuererstattung war auch im Briefkasten und damit kann ich schon einmal dem Vermieter wenigstens 1400 in die Hand geben und erstmal wird nichts neues angeschafft, außer was die Kinder benötigen. Strom konnten wir auch die Abschläge um 35% senken, dank eines neuen Tarifs. Also eigentlich ist alles in Butter.

Ok, das sieht ja schon mal recht geordnet aus ...



Zitat (von go611515-40):
Bis auf das die Räumung im Raum steht.

Zitat (von go611515-40):
Die Höhe beträgt 5200€

Ob die Wohnung zu halten ist, hängt davon ab, ob noch mit dem Vermieter zu reden ist.

Wie ist denn der Plan die 5.200 EUR an den Vermieter zu zahlen? Also mal ohne amtliche Unterstützung gerechnet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38467 Beiträge, 14009x hilfreich)

Vor einem halben Jahr war auch schon mal alles in Ordnung und unter Kontrolle, das alles war doch schon da. Und jetzt kann man wieder nicht zahlen? Das finanzielle Gebaren ist doch völlig desolat. Unter Druck tut man was, saniert aber nicht grundsätzlich. Noch ein Hinweis: mehr als die Hälfte des Bundeshaushalts geht in soziale Belange, dazu kommen noch die Zuwendungen aus den Ländern und den Kommunen.

Und, es geht ja nicht nur um die Nachzahlung von den Rückständen, man muss gleichzeitig auch die laufende Miete zahlen. Mir fehlt jedwedes Konzept, welches wen auch immer überzeugen könnte.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.104 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.