Hörgerät für Werkstattmitarbeiter

13. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ma.Lau
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Hörgerät für Werkstattmitarbeiter

Einer unserer Werkstattmitarbeiter benötigt ein Hörgerät, dass er beim Amt beantragen möchten. Ohne diesem Hörgerät könnte er seine Tätigkeit nicht ausführen.
Wir möchten ihn unterstützen. Gibt es evtl. Schreiben oder Paragraphen (arbeitsrechtlich), auf die man sich beziehen kann, wenn wir dem Amt mitteilen, dass er dieses Hörgerät unbedingt für seine Arbeit in der Werkstatt benötigt und ohne dieses Gerät seine Arbeit verlieren würde?
Die Frage ist vielleicht etwas seltsam gestellt aber vielleicht kann doch jemand helfen. Danke.

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"Marion"

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6 Antworten
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#2
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

wenn er arbeitet ist er doch krankenversichert?? und den rest soll er drauflegen so wie es jeder arbeiter/angestellte tut ...
verstehe nicht was das amt damit zu tun hat ...

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wenn er sich die Zuzahlung nicht leisten kann, muss eventuell die Krankenkasse diese übernehmen. Erst wenn auch das nicht so ist, kommt das Arbeitsamt prinzipiell in Frage, wobei die Möglichkeiten für Sonderbedarf mit Einführung des ALG2 (Anhebung der Sätze bei Streichung einiger Möglichkeiten zusätzlicher Mittel mit Zweckbindung) eingeschränkt wurde.

-- Editiert von danielB am 15.09.2005 03:03:10

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Ich denke es handelt sich um einen behinderten Mitarbeiter in einer Werkstatt für Behinderte?

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#5
 Von 
randalf
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
er muß zuerst zum HNO Arzt, dort wird sein Hörverlust festgestellt.
Der HNO Arzt schreibt ihme eine Hörgeräteverordnung aus.
Mit dieser Verordnung geht er zu einem Hörgeräte Akustiker und lässt sich beraten und beginnt eine Testphase in der er mehrere Hörgeräte ausprobiert, 4-8 Wochen.
Hat er sich entschieden welches Gerät am ehesten seinen Hörverlust ausgleicht und mit dem er bei der Arbeit zurecht kommt bekommt er vom Hörgeräte Akustiker einen Kostenvoranschlag.
Mit dem KV geht er zu seiner Krankenkasse und beantragt dort Kostendeckeung!!!, wird aber nur einen Zuschuss von ca. 2 * 400 Euro erhalten.
Den Rest von ca. 3000 Euro muß er als Arbeitnehmer bei seinem Rentenversicherungsträger einreichen mit dem Formular zur Teilhabe am Arbeitsleen.
Bei Ablehnung Einspruch einlegen.
Sie als Arbeitgeber sollten ein Schreiben beifügen in dem Sie darauf aufmerksam machen dass der Arbeitsplatz und somit die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers ohne Hörgeräte gefährdet ist.
Lassen sie Ihrem Arbeiter Zeit sich an die Geräte zu gewöhnen, es ist am Anfang nicht einfach für Ihn.
Auch die Beste Elektronik ersetzt nicht ein gesundes Gehör!!!, er wird immer hörbehindert bleiben.

Gruss
Randalf

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#6
 Von 
marylou1948
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Randalf, ich habe es so gemacht: KK-Zuschuss noch Ende 2003 von 500,-- € bekommen. Einen Teil vom Arbeitgeber dazu bekommen.
Habe viele Hörgeräte sage und schreibe 1 Jahr getestet für Null. So konnte ich die Zeit damit rauszögern, weil mein Eigenanteil auch etwa 1.000 € betrug.
Glaube, Kasse bezahlt nix mehr dazu.

Mein Arbeitgeber war daran interessiert, dass ich wieder auf ihn höre:)) marylou

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