Ich brauche ganz dringend Hilfe

4. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
April_Heart
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich brauche ganz dringend Hilfe

Kann mir bitte jemand helfen?
Habe ich mich wirklich schuldig gemacht? Und was kann ich jetzt machen?
Ich bin aufgrund von Krankheit seit April auf Leistungen des Jobcenters angewiesen. Mein unbefristeter Arbeitsvertrag ruht derzeit.
Meine Sachbearbeiterin forderte bei der Antragstellung immer wieder Unterlagen die entweder schon mehrfach eingereicht wurden oder die einfach nicht an existieren.
Nicht existent Angaben zu meinem EX-Ehemann. Ich war nie verheiratet Dies Habe ich der Dame mehrfach mitgeteilt.
Mehrfach eingereicht wurden Kontoauszüge von meiner Tochter und mir. Sie konnte einfach nicht veerstehen, daß die erste Kontobewegung bei meiner Tochter erst am 15. stattfand.Oben stand das Datum 1.3.
Dies hat sie einfach überlesen. Deswegen kam es erst im Juli zur ersten Auszahlung.
Im Juli trat ich eine Reha an (600km von meinem wohnort entfernt). Ich beantragte Übergangsgeld bei der Rentenversicherung und dieses wurde bewilligt. Die Rentenversicherung teilte dies dem JC mit und forderte dieses Gleichzeitig auf mitzuteilen
wieviel mir innerhalb des Anspruchzeitraums gezahlt wurde. Die Rentenversicherung wollte diese Leistungen ans JC zurückzahlen und mir den Reast auszahlen.
Am 25.8. stellte ich einen Weiterbewilligungsantrag. Zu diesem Zeitpunkt war mein Antrag auf Übergangsgeld noch in Bearbeitung.
Auf meine Nachfrage bei der Rentenversicherung wann ich denn mit der Auszahlung rechnen kann bekam ich immer die Antwort, daß das Jobcenter noch nicht angegeben hat was sie mir gezaht haben.
Beim Jobcenter konnte ich niemanden telefonisch erreichen. Im November wurde mir dann endlich das Übergangsgeld ausgezahlt.
Ab Dezember zahlte das Jobcenter nicht mehr. Auch ein Bescheid ging nicht bei mir ein. Im Februar dann plützlich Forderung nach Kontoauszügen und letzte Woch dann der Vorwurf, daß ichg meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wäre.
Mein Übergangsgeld wird als Einkommen auf 6 Monate verteilt. Mir und meiner Tochter werden jetzt nur noch 200€ pro Monat ausgezahlt und ich soll die zu viel geleisteten Zahlungen zurückzahlen.Mein Übergangsgeld habe ich zum grössten Teil verbraucht um Rückstände aus der Zeit April bis Juli auszugleichen.
Mein Vermieter droht mir mit Kündigung weil ich jetzt erstmalig mit einer miete im Rückstand bin. Ich wohne hier seit 13 Jahren0.
Zusätzlich zu dem ganzen ist mir noch etwas Merkwürdiges aufgefallen. Das Jobcenter hat den Vater meiner Tochter aufgefordert den Unterhalt direkt ans Jobcenter zu zahlen. Gleichzeitig rechnet mir das Jobcenter diesen Unterhalt als Einkommen an.
Er wird also von unserem Regelbedarf abgezogen obwohl er nachweislich nicht bei mir eingeht.

Bitte ich brauche dringend Rat und vermutlich auch rechtlichen Beistand. Aber wie finde ich diesen?
Ich weiß wirklich nicht weiter.
Das JC spricht sogar von absichtlicher Unterschlagung.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catslove
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von April_Heart):
. Im November wurde mir dann endlich das Übergangsgeld ausgezahlt.


Wann hast du dem Jobcenter die Auszahlung mitgeteilt?

Zitat (von April_Heart):
Ab Dezember zahlte das Jobcenter nicht mehr. Auch ein Bescheid ging nicht bei mir ein.


Hast du diesbezüglich mittlerweile Nachticht erhalten?

Zitat (von April_Heart):
Im Februar dann plützlich Forderung nach Kontoauszügen und letzte Woch dann der Vorwurf, daß ichg meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wäre.


Auf was genau bezieht sich das Jobcenter?

Zitat (von April_Heart):
Mein Übergangsgeld wird als Einkommen auf 6 Monate verteilt. Mir und meiner Tochter werden jetzt nur noch 200€ pro Monat ausgezahlt und ich soll die zu viel geleisteten Zahlungen zurückzahlen


Das ist korrekt, dass das Geld angerechnet wird und du zurückzahlst, indem, dass du nur noch 200 ausbezahlst bekommst.

Zitat (von April_Heart):
Mein Übergangsgeld habe ich zum grössten Teil verbraucht um Rückstände aus der Zeit April bis Juli auszugleichen.


Das ist natürlich schlecht

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27319 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von April_Heart):
seit April auf Leistungen des Jobcenters angewiesen.
Vermutlich seit April 2021?? Hast du das Kreuz an der richtigen Stelle im Antrag gemacht? Und WIE hast du das mehrfach mitgeteilt?

Schriftlich war es dir auch nicht möglich, wenn dort keiner ans Telefon geht?

Ich kann nur erkennen:

Das ALG2 für die Zeit, wo du Übergangsgeld von der DRV erhalten hast, fordert das JC zurück. Das ist korrekt. Dafür bieten sich evtl. später Ratenrückzahlungen an.
Zuerst musst du aber mitwirken, damit weiter ALG 2 gezahlt wird!!

Zitat (von April_Heart):
Im Februar dann plützlich Forderung nach Kontoauszügen und letzte Woch dann der Vorwurf, daß ichg meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wäre.
Dann solltest du jetzt schnellstens deiner Mitwirkung nachkommen, die fehlenden Kontoauszüge dem JC vorlegen. Das ist WICHTIG. Hältst du die genannte Frist nicht ein, zahlt das JC nichts mehr.

Die erste JC-Auszahlung im Juli 21 betrug aber doch bestimmt die Summe für 4 Monate (April-Juli21)?

Zitat (von April_Heart):
Gleichzeitig rechnet mir das Jobcenter diesen Unterhalt als Einkommen an.
Du kannst jetzt einen Überprüfungsantrag für diesen Bescheid stellen. Für Widerspruch ist es sicher zu spät.

Erhältst du denn vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss für dein Kind? Wie alt ist dein Kind?
Hast du ab April 21 kein Krankengelderhalten? Auch nicht 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG?

Du kannst das Chaos jetzt noch in gerade Bahnen und Zahlungen bringen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
April_Heart
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann solltest du jetzt schnellstens deiner Mitwirkung nachkommen, die fehlenden Kontoauszüge dem JC vorlegen. Das ist WICHTIG. Hältst du die genannte Frist nicht ein, zahlt das JC nichts mehr.

fristgerecht erledigt

Zitat (von Anami):
Du kannst jetzt einen Überprüfungsantrag für diesen Bescheid stellen. Für Widerspruch ist es sicher zu spät.

Wurde bereits im August gestellt JC sagt alles wäre rechtens. Hatte während der Reha engen Kontakt mit der Sozialberatung.

Der Kontakt mit der BA lief von Anfang an schwierig. Ich liste jetzt einfach mal auf:

Krankengeld bis 13.04.20 )´(ausgesteuert)
Antrag ALG1 Ende 01/20
Erste Auszahlung 07/20
20.03.21 Bescheid Aufhebung ALG1 vorzeitig zum 31.03. (angeblich fehlende Mitwirkung)
Ich konnte die Reha im Oktober 20 nicht antreten. Nicht Rehafähig. Atteste an alle mitwirkenden Stellen per Einschreiben mit Rückschein versandt. Widerruf eingereicht und Recht bekommen.
Direkt nach Erhalt des Aufhebungsbescheides Antrag bei JC gestellt.
Nachzahlung ALG1 kam am 10.06.21 und Alg 2 am 12.07.

Meine Tochter wird am 07. Juli 18. Unterhaltsvorschuss bekam ich bis 07/21 und der wurde auch richtig vom Jc angerechnet. Das Jugendamt schrieb den Kindsvater an, daß er das Geld was er bis dahin ans Jugendamt gezahlt hat mir überweisen soll. Wenig später kam die Kopie des Anschreibens vom Jc an meinen Ex = Er soll nicht an mich sondern ans Jc zahlen. Mein Ex und ich haben keinen Kontakt mehr.
Ich habe eine Krankentagegeldversicherung. Während der Reha hatte ich ein monatliches Nettohaushaltseinkommen von ca 2400€. Also definitiv nicht Leistungsberechtigt. Ich habe irgendwie mit einem Abmeldebescheid gerechnet/darauf gewartet. Ich dachte auch fälschlicherweise das mir Überbrückungsgeld zustehen würde. Ein Antrag auf berufliche Reha wurde gestellt. Im Juni nehme ich an einer Arbeitsfindung/Leistungserprobung teil.
01/21 entfiel mein Anspruch laut dem Bescheid vom JC. Das sehe ich genauso.
Aber die letzte Leistung die ausgezahlt wurde war für November. Für 12/21 und 02/22 - 06/22 wird das Übergangsgeld (+Krankentagegeld) als Einkommen angerechnet. jeweils über 1000€ pro Monat werden abgezogen.
Man kann glaube ich nachvollziehen, daß ich während der Zeitzäume ohne Einkommen Rückstände aufgebaut habe Dispo/Kreditkarte....
Auch wurde vom ALG2 direkt ca 300€ monatlich abgezogen wegen der Nachzahlung ALG1.
Ich habe kein Geld mehr um jetzt noch einmal monatlich mit fast nichts auszukommen.
Ich habe einen Darlehensantrag beim JC gestellt um meine Miete zahlen zu können. Wie lange dauert das wohl?
Widerspruch habe ich eingelegt.
Einen Anhörungsbogen muss ich noch ausfüllen. Frist läuft bis morgen. Ich weiß nicht was ich da reinschreiben soll.
Das hiesige JC ist geschlossen wegen Hochwasserschaden. Alles geht nur online, per Post oder telefonisch. Telefonisch aber nie erreichbar. Erst Warteschleife und irgendwann kommt die Ansage man soll es später versuchen und raus. Telefontermin online buchen=Wartezeit ca 14 Tage.
Wie würdet ihr jetzt vorgehen?

Danke Catslove und Anami
Ich hoffe mit diesen zusätzlichen Angaben könnt ihr was anfangen


-- Editiert von April_Heart am 06.04.2022 17:01

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27319 Beiträge, 5048x hilfreich)

Ich muss das nochmal sortieren um Lücken/Zeiträume ohne Zahlung zu finden. Sonst kann ich kein weiteres Vorgehen empfehlen.

1. UH-Vorschuss vom Jugendamt wird bis max. 18 gezahlt. Warum hat das Jugendamt nur bis 07/21 gezahlt? Den Vorschuss muss der Vater ans Jugendamt/Landesstelle zurückzahlen. NICHT ans JC und NICHT an dich. Unterhalt müsste das Kind selbst beim Vater anfordern, weil volljährig.
Ist für dich erledigt.

2. Frage: Sind folgende Angaben richtig, was die Zeitangabe betrifft?

2.1. Im Oktober 20 konntest du die Reha nicht antreten.
2.2. Im Juli 21 hast du die Reha angetreten. Dafür Übergangsgeld von der DRV bekommen.
2.3. Im Juni 21/ oder 22 war/ist eine Arbeitsfindung/Leistungserprobung .
2.4. Die letzte volle ALG2- Zahlung war im November 21.
Richtig bis hierhin?

Hast du für 12 Monate ALG1-Anspruch?
Ich zähle ich 3,5 +8 +x Nachzahlung = 12 Monate.

Ab 04/21 Alg2 beantragt und bis 11/21 erhalten. = 8 Monate.
Dann Anrechnung deiner diversen Einkommen ( Ü-Geld, KT-Geld, ALG1, Kindergeld).
Alle Einkommen sind dir (entweder pro Monat oder im Batzen als Nachzahlung) zugeflossen, deshalb muss das JC sie anrechnen.

Rest zum Bedarf zahlt das JC.

Zitat (von April_Heart):
Ich habe einen Darlehensantrag beim JC gestellt um meine Miete zahlen zu können. Wie lange dauert das wohl?
Man sollte 4-6 Wochen einplanen.
Widerspruch gegen was jetzt? Eine Anhörung wozu? Zu welchem Sachverhalt?

Geschlossen sind die JC auch wegen der Pandemie, schon seit 2 Jahren. Es geht per E-Mail, weil sie doch trotzdem arbeiten. Es geht per Post, weil die Post zum JC findet.
So ist es bei uns, obwohl kein Hochwassergebiet.
Wozu willst du einen Termin beim JC?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
April_Heart
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
1. UH-Vorschuss vom Jugendamt wird bis max. 18 gezahlt. Warum hat das Jugendamt nur bis 07/21 gezahlt? Den Vorschuss muss der Vater ans Jugendamt/Landesstelle zurückzahlen. NICHT ans JC und NICHT an dich. Unterhalt müsste das Kind selbst beim Vater anfordern, weil volljährig.
Ist für dich erledigt.

In 3 Monaten wird sie volljährig aber das ist ja schon fast

Zitat (von Anami):
2.1. Im Oktober 20 konntest du die Reha nicht antreten.
2.2. Im Juli 21 hast du die Reha angetreten. Dafür Übergangsgeld von der DRV bekommen.
2.3. Im Juni 21/ oder 22 war/ist eine Arbeitsfindung/Leistungserprobung .
2.4. Die letzte volle ALG2- Zahlung war im November 21.


2.1 ja Atteste wurden eingereicht und von RV akzeptiert. Das Arbeitsamt warf mir im März vor, daß ich den Antrag garnicht gestellt hätte.
2.2 Ja
2.3 Juni 22
2.4 Zahlungseingang war am 29.10.

Meine medizinische Reha endete am 22.10.21

Zitat (von Anami):
Hast du für 12 Monate ALG1-Anspruch?
Ich zähle ich 3,5 +8 +x Nachzahlung = 12 Monate.

Ich denke schon bin bei meinem Arbeitgeber seit 2009 beschäftigt 90% Stelle Also fast Vollzeit

Zitat (von Anami):
Ab 04/21 Alg2 beantragt und bis 11/21 erhalten. = 8 Monate.
Dann Anrechnung deiner diversen Einkommen ( Ü-Geld, KT-Geld, ALG1, Kindergeld).
Alle Einkommen sind dir (entweder pro Monat oder im Batzen als Nachzahlung) zugeflossen, deshalb muss das JC sie anrechnen.

Ja aber die Rentenversicherung hat das Jc mindestens 3ma langeschrieben und dort mitgeteilt, daß sie zahlt. Sie wollten wissen wieviel das Jc seit 13.07.21 gezahlt hat um es dem jc zu erstatten. (wurde mir am telefon von der RV mitgeteilt als ich nachgefragt habe / September)
Das Jobcenter reagierte nicht und deshalb bekam ich das Übergangsgeld erst im November (Vermutung meinerseits)
Zitat (von Anami):
Man sollte 4-6 Wochen einplanen.

Mein Vermieter hat schon mit Kündigung gedroht. Die Februar Miete konnte ich nicht zahlen März und April habe ich gezahlt
Ende März kam eine kleine Nachzahlung vom Jc ca 300€ Dezember, Februar und März
Im Januar hatte ich ja keinen Anspruch Wegfall der Hilfebedürftigkeit.
Die Hilfebedürftigkeit wird noch für mindestens einen weiteren Monat wegfallen. Das Jobcenter wusste von einer Krankentagegeldzahlung noch nichts. Die habe ich aber jetzt mit eingereicht.

Den Widerspruch habe ich wegen dem angerechneten Unterhalt gemacht und auch gebeten den Antrag nochmal komplett zu Überprüfen

Die Anhörung ist weil ich das krankentagegeld und das Übergangsgeld nicht gemeldet habe.
=== Ich dachte ich wäre aus dem ALG2 Bezug raus. Warum hätte ich dann das Krankentagegeld melden müssen? Übergangsgeld wurde von der Rentenversicherung gemeldet und der Bewilligungsbescheid von der Sozialbearbeiterin in der Reha ans jc gefaxt.
Im Dezember bekam ich außerdem ein Guthaben aus der Heiz-Nebenkostenabrechnung. Diese hatte ich natürlich auch noch nicht gemeldet. Ich hatte ja noch keine Nachricht vom Jobcenter und es wurde auch kein Geld überwiesen.

Ich habe noch nie mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen. Ich hätte ihr gerne in einem persönlichen Gespräch erklärt wie ich meinen Fall sehe. Ich bin der Meinung, daß ich nach der Leistungserprobung durch die RV je nach Ergebnis entweder eine Weiterbildung/Umschulung oder Wiedereingliederung machen werde oder in EM-Rente gehen muss. Ich bin Krankenschwester. Da ich bis jetzt nicht als erwerbsunfähig gelte denke ich eher mal berufliche Reha. Aber damit endet dann auch mein Bezug von ALG2.

Bitte nicht falsch verstehen. Ich möchte damit keine Sonderbehandlung erzielen nach dem Motto
"winkt gefälligst alles durch weil ihr nicht lange zahlen müsst"
Auf keinen Fall. Ich sehe den Sinn der Überprüfungen
Ich möchte auch gerne die Leistungen für November und Dezember zurückzahlen. Meinetwegen auch noch für Februar wenn mir dann für die Zeit danach nicht auch noch das Einkommen angerechnet wird.
Ich ging wie gesagt davon aus, daß ich sowieso einen neuen Antrag müsste und hatte dies nur noch nicht gemacht weil mir keine Berscheide vom Jc vorlagen bezüglich abmeldung oder so etwas

-- Editiert von April_Heart am 06.04.2022 21:24

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#6
 Von 
April_Heart
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

[

-- Editiert von April_Heart am 06.04.2022 21:05

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27319 Beiträge, 5048x hilfreich)

1. Bekommst du jetzt auf dein Konto mtl. UH-Vorschuss? 314,-€?
2. Bekommst du jetzt mtl. Kindergeld von der Familienkasse? 219,-€

Mindestens 2 Monate Mietrückstand müssten erstmal auflaufen. Drohen ist nicht kündigen.
Du kannst in der Anhörung (Extrablatt liegt vor?) --- JA, der Sachverhalt trifft zu--- ankreuzen.
Und Kurztext mit Entschuldigung, weil du dachtest, die Hilfebedürftigkeit sei entfallen.

Was nach der RV-Leistungserprobung wird, DAS ist Zukunft.

Zitat (von April_Heart):
Ich möchte auch gerne die Leistungen für November und Dezember zurückzahlen.
DAS ist Zukunft. Das kommt, wenn ein konkreter Rückforderungsbescheid vom JC vorliegt.

Zitat (von April_Heart):
Ich hätte ihr gerne in einem persönlichen Gespräch erklärt
Das kannst du vergessen. Die Mitarbeiter der Leistungsabteilung müssen das nicht und machen es meist ganz generell nicht, egal ob einfach/kompliziert/chaotisch/richtig oder falsch.

JETZT ist ganz wichtig:
1. Vorwurf des Leistungbetrugs ausräumen, d.h. diese Anhörung zum JC per Mail mit der BG-Nr. im Betreff,
2. immer mitwirken, wenn *Aufforderung zur Mitwirkung* verlangt wird.
3. damit Leistungen vom JC sicherstellen. Vermutlich für dich und deine Tochter. Damit die Wohnung erhalten bleibt und euer Lebensunterhalt gesichert ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
April_Heart
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
1. Bekommst du jetzt auf dein Konto mtl. UH-Vorschuss? 314,-€?

Nein
Zitat (von Anami):
2. Bekommst du jetzt mtl. Kindergeld von der Familienkasse? 219,-€

ja

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27319 Beiträge, 5048x hilfreich)

Warum bekommst du für dein Kind keinen UH-Vorschuss, obwohl es erst im Juli 18 wird?
Liegt dir ein Aufhebungsbescheid vom Jugendamt vor?
Hattest du im Juli 21 dem Jugendamt erklären müssen, wie dein Einkommen zu dieser Zeit war?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
April_Heart
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde aufgrund des ALG2-bezugs eingestellt. Aufhebungsbescheid habe ich erhalten.
Das JA hat dann für mich den Kindsvater aufgefordert die 160€ die er bis dahin monatlich ans JA überwiesen hat an mich zu überweisen. Entsprechende Vollmacht hatte ich dem JA erteilt.
Das JC hat ihn daraufhin angeschrieben und aufgefordert dies 160€ ans JC zu überweisen.

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#11
 Von 
April_Heart
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich leide seit 2019 unter einer Komplextraumatisierung und Depression. Dadurch ist auch meine alte Essstörung zurückgekommen. Anorexie restriktiver Typ. Ich habe die Briefe vom JC, JA und so weiter immer nur gelesen und irgendwo abgelegt. Wenn es zwingend nötig war habe ich natürlich auch darauf reagiert aber die Briefe eben trotzdem nicht ordentlich abgeheftet. Deshalb finde ich viele Schreiben nicht mehr.
Ich weiß nicht ob man das nachvollziehen kann, aber jede Kleinigkeit war für mich mit grosser Anstrengung verbunden. Die Erkrankung beeinträchtigt mich auch weiterhin

Zitat (von April_Heart):
Es wurde aufgrund des ALG2-bezugs eingestellt. Aufhebungsbescheid habe ich erhalten.
Das JA hat dann für mich den Kindsvater aufgefordert die 160€ die er bis dahin monatlich ans JA überwiesen hat an mich zu überweisen. Entsprechende Vollmacht hatte ich dem JA erteilt.
Das JC hat ihn daraufhin angeschrieben und aufgefordert dies 160€ ans JC zu überweisen.

Damals sollte eine Schulbescheinigung und so eingereicht werden. Aufgrund von Corona war das damals nicht sofort möglich. Als dann die Schule wieder startete haben meine Tochter und ich es einfach vergessen.
Infolgedessen und wegen dem ALG2 Bezug kam es zur Einstellung des Unterhaltvorschusses

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27319 Beiträge, 5048x hilfreich)

Das mit dem Jugendamt/Vorschuss ist also geklärt. Die 160,- musste das JC als Einkommen anrechnen.

Nun ist abzuwarten, was das JC dir antwortet.

Ist deine Tochter mit fast 18 in der Lage, einen geringen Beitrag zum Lebensunterhalt zu leisten?
Ein kleiner Minijob mit 100,- monatlich würde gar keiner JC-Anrechnung unterliegen.
Viele Schüler machen das, um einfach ihr Taschengeld aufzubessern, ganz ohne ALG2-Bezug.

Ist deine Tochter jetzt noch Schülerin?
Wenn nicht, sollte sie beim JC als ausbildungsuchend gemeldet sein (damit weiterhin das Kindergeld geleistet wird).

Gute Besserung!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
April_Heart
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist noch Schülerin. Ich werde ihr das mal sagen und mal sehen was sie sagt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
April_Heart
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist noch Schülerin. Ich werde ihr das mal sagen und mal sehen was sie sagt.

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