In betreutes wohnen gezwungen werden?

3. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 0x hilfreich)
In betreutes wohnen gezwungen werden?

Wenn man Mieter einer Wohnung ist, man hat eine raumungsklage, die Gegenseite schreibt gewisse negative Dinge damit man vor Gericht schlecht da steht.
Der Richter sagt bei der Verhandlung "betreutes wohnen"?
Kann man in betreutes wohnen oder eine sonstige Art "gezwungen" werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Also, wir haben schon ein Gerichtsverfahren. Da geht es nur um den jetzigen Mietvertrag bzw. die Beendigung des Mietverhältnisses. Wenn der Richter allerdings den Eindruck hat, dass Du nicht mehr allein zurecht kommst, aus was für Gründen auch immer, dann kann er die Akte an das Betreuungsgericht weitergeben mit der Bitte, zu überprüfen, ob Du einen Betreuer benötigst. Und der kann dann durchaus entscheiden (sofern er auch über Deinen Aufenthalt betimmen darf), dass in Zukunft betreut gewohnt wird.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Also, wir haben schon ein Gerichtsverfahren. Nicht nur dass - vor nicht allzulanger Zeit hat der TE schon betreut gewohnt und sich hier beschwert, dass man ihn dort herauswerfen wolle... https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Sozialrecht-und-staatliche-Leistungen-__f546442.html
Und der kann dann durchaus entscheiden (sofern er auch über Deinen Aufenthalt betimmen darf), dass in Zukunft betreut gewohnt wird. Kann er grundsätzlich - die Behörden, die für derlei aufkommen (oder auch nicht), müssen das allerdings auch noch sinnvoll finden und die Kosten dafür übernehmen. Aber in der Vergangenheit war das ja auch der Fall...

-- Editiert von muemmel am 03.05.2020 20:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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