In der Probezeit erkrankt

5. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sachsenweib
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
In der Probezeit erkrankt

Und zwar folgender Sachverhalt:
Mein Bruder bedindet sich in einem Arbeitsverhältnis welches länger als 4wochen besteht. Jetzt hatte er einen Unfall und ist auf unbestimmte zeit arbeitsunfähig. Er bekommt zum Lohn aufstockend H4 und einstiegsgeld. Wie wird das jetzt gehandhabt wenn er krankengeld bekommt? Aufstockung und einstiegsgeld weg?
Und darf er während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden? In der Probezeit bestimmt oder? Wenn er noch kein Krankengeld bekommt muss er es trotzdem dem jobcenter melden das er krank ist?
Hoffe man blickt halbwegs durch.

Danke für eure Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34466 Beiträge, 17813x hilfreich)

In der Probezeit kann er ohnehin jederzeit gekündigt werden, und zwar ohne Angabe eines Grundes, so daß sich die Frage nach einer Kündigung wegen der Erkrankung erübrigt. Wenn er Krankengeld bekommt, fällt die Aufstockung keineswegs weg - zumindest hat hier bei Frag-einen-Anwalt ein Anwalt erklärt, Krankengeld sei wie Erwerbseinkommen zu behandeln, d. h., es gibt Freibeträge: http://www.frag-einen-anwalt.de/Minderung-des-Alg-II-wg-Krankengeld---f51589.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Sachsenweib
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die info. Also würde er 90% seines netto bzw 70% seines bruttos bekommem sein alg2 teil u das einstiegsgeld? Wie ist das wenn er sofort nach einer Woche krankheit gekündigt wird?

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13284 Beiträge, 4520x hilfreich)

@muemmel:

Der etwa 5 Jahre alte Beitrag des Rechtsanwaltes entspricht leider nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. Auf Lohnersatzleistungen wie Krankengeld gibt es leider keine Freibeträge, mit Ausnahme der Versicherungspauschale (vgl. BSG, Urteil vom 27.09.2011, Az.: B 4 AS 180/10 R ).

@Sachsenweib:

Wie bereits geschrieben, werden auf das Krankengeld - mit Ausnahme der Versicherungspauschale von 30,- € - keine Freibeträge gewährt, sodass sich der ergänzende ALG II Anspruch zumindest reduzieren, möglicherweise sogar vollständig entfallen wird.

Gruß,

Axel



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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#4
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Sollte ihm nicht gekündigt werden, muss er weiter noch bedenken.
Das die Probezeit pro Krankheitstag verlängert wird.
Also 2 Wochen Krank, 2 Wochen längere Probezeit.

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#5
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 143x hilfreich)

Monopolist So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört. Eine Krankheit verlängert nicht die Probezeit. Auf welche §§ beziehst du dich da?

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