In wie fern müssen mich meine Eltern "durchschleifen"?

5. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)
In wie fern müssen mich meine Eltern "durchschleifen"?

Hallo Allerseits,

und zwar läuft am 23.02.06 mein Anspruch auf ALG1 aus und dann gehts ab mit ALG2. Ich weiss aber ehrlich gesagt nicht, wie ich das mit der Wohnung anstellen soll und was ich da beachten muss. Und zwar lebe ich noch bei meinen Eltern. Somit scheinen wir eine BG zu sein. Problem ist aber, dass meine Eltern für mich nicht aufkommen können, da meine Mutter Hausfrau ist und mein Stiefvater auch nicht die Welt verdient. Soll oder besser gesagt "kann" ich mit meiner Mutter einen Untermietvertrag aufsetzen? Den Antrag auf ALG2 habe ich noch nicht eingereicht.
Unter ALG1 habe ich lediglich ca. 280 Euro im Monat bekommen. Davon konnte ich nicht leben bzw. mich vernünftig um Arbeit kümmern (Bewerbungen, vernünftige Kleidung etc.). Ich möchte nicht ein Leben lang vom Staat leben

Jetzt einfach mal die Fragen:

Bekomme ich überhaupt ALG2? Wenn ja, könnte ich dann mit meiner Mutter einen Untermietvertrag aufsetzen? Wenn ja, muss dann unser Vermieter zustimmen?

Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiter helfen.

Vielen Dank im Vorraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30227 Beiträge, 9507x hilfreich)

Wie alt sind Sie denn?

Ein Untermietvertrag ist natürl. von Vorteil, wenn sie wollen, daß ein Teil der Miete übernommen wird. Ob der eigentl. Vermieter zustimmen muß, ist eine Frage des jetzigen Mietvertrages.

Unbedingt notwendig ist ein Untermietvertrag nicht, denn als volljähriger stellen Sie ihre eigene 'Bedarfsgemeinschaft' dar. Auch innerhalb des Haushaltes.

Prinzipiell haben Sie Anspruch auf ALG II

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#2
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort,

ich bin mittlerweile 24 Jahre alt. Das Problem beim Mieter ist, dass dies unsere Stadt ist (Eigentum der Stadt) und es keine Mietverträge gibt. Mein Stiefvater ist Angestellter im Öffentlichen Dienst.
Könnte ich denn zum Beispiel die Abgaben (Kostgeld) an meine Eltern geltend machen? Oder wenn ich mir jetzt eine eigene Wohnung suchen, wird das dann bezahlt?
Nicht dass Sie mich falsch verstehen, ich will unseren Staat nicht ausnehmen. Doch je mehr Geld ich bekomme, umso mehr kann ich für Weiterbildungsmaßnahmen und Seminare (welche ja nicht mehr vom Staat bezahlt werden) ausgeben. Das Geld sollte ja eigentlich dann Lebensunterhalt sein, ich finde es aber sinnvoller, es in meiner Beruflichen weiterbildung zu stecken, sofern es mir möglich ist.
Weiterbildungsmaßnahmen + Bewerbungen + Vernünftiges Aussehen usw. waren mit ca. 280,00 Euro nicht machbar.

Ich hoffe auf Ihre Hilfe

Vielen vielen Dank

und einen lieben Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Weiss wirklich keiner weiter?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8057x hilfreich)

Es ist immer hilfreich, Kontakt zu einer Sozialberatungsstelle aufzunehmen, um sich im Einzelfall beraten zu lassen. Schauen Sie mal unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx nach, da finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Ansonsten hat streetworker ja richtigerweise schon angemerkt, dass Sie rechtlich gesehen eine eigene Bedarfsgemeinschaft sind. Vom Kostgeld geltend machen würde ich abraten, das erweckt ja wieder den Eindruck, Sie würden doch zusammen mit Ihren Eltern wirtschaften.

Für die Bewerbungskosten sollten Sie einen Antrag stellen, bis zu 260,-€ können Ihnen dafür zusätzlich bewilligt werden.

0x Hilfreiche Antwort

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