Guten Tag an die Community,
ich habe mich hier registriert, weil wir ein riesen großes Problem haben. Meine Mutter und Schwester haben wohl zu viel Geld erhalten vom Jobcenter.
Meine Mutter (verwitwet) und meine Schwester haben am 30.08 eine Zahlungsaufforderung erhalten, von Inkasso Recklinghausen (gehört wohl zum Jobcenter).
Insgesamt liegen die Forderungen bei ca. 740 €. Meine Mutter > Forderung Bescheid August 2018, 150€ UND Forderung Bescheid Januar 2019, 190€.
Meine Schwester > Forderung Bescheid Januar 2019, 400€.
Den Bescheid von Januar 2019 hat meine Mutter außerdem noch gar nicht und bekommt den glaube ich im September oder Oktober da wird ein neuer Antrag gestellt.
Wir sind vier Geschwister und leben alle noch bei Mama, ich habe 2016 mit meiner Ausbildung begonnen und bin immer noch in der Lehre, zwei von denen mitunter meine Schwester haben dieses Jahr begonnen. Meine Mutter arbeitet nicht und bekommt in letzter Zeit immer weniger Geld vom Jobcenter, weil eben Weihnachtsgeld von mir und Urlaubsgeld etc. angerechnet wird. Mein kleiner Bruder ist noch auf der Schule. Soweit so gut, aber meine Mutter kann niemals zu viel bzw. eine Überzahlung vom Jobcenter erhalten haben und sie sagte mir, dass sie wohl auch kein Darlehen etc. in Anspruch genommen hat.
Mich wundert es sehr und das Geld soll innerhalb 2 Wochen überwiesen werden, ansonsten Mahnung, Vollstreckung, das Übliche.
Ich verstehe die Welt nicht mehr, zwischenzeitlich haben Mutter und Schwester nichts erhalten, weder Mahnung vom Jobcenter, oder sonstige zwischenzeitliche Rückforderungen.
Meine Mutter ist in Tränen ausgebrochen, weil wir ohnehin viel zu wenig Geld bekommen und wir als Azubis die Hälfte unseres Geldes an unsere Mutter abdrücken, mehr können wir nicht geben, es demotiviert mich auf die Arbeit zu gehen. Kindergeld und Waisenrente gibt es auch noch, aber nicht mal das reicht aus für ein normales, menschliches Leben.
Bei uns ist nichts zu holen, sollte es zu einer Vollstreckung kommen, außer ein paar kleine Wertgegenstände, die ich mit eigener Tasche gezahlt habe und mir gehören.
Was sollen wir nun machen ?
Können meine Wertgegenstände mitgenommen werden, obwohl von MIR nichts gefordert wird, weil Bedarfsgemeinschaft ?
Hat man gute Chancen, wenn man dagegen was unternimmt, wie z.B Widerspruch etc ?
Meine Mutter wird am Montag ihren Anwalt kontaktieren, um weitere Schritte einzuleiten.
Ich freue mich vorab über jede Hilfe von euch, vielen Dank.
-- Editiert von Sandkasten am 31.08.2019 16:44
Inkasso in Recklinghausen fordert im Auftrag des Jobcenters, offene Forderungen - wofür ?
31. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 31. August 2019 | 16:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso in Recklinghausen fordert im Auftrag des Jobcenters, offene Forderungen - wofür ?
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#1
Antwort vom 31. August 2019 | 18:01
Von
Status: Unbeschreiblich (109331 Beiträge, 38286x hilfreich)
ZitatMeine Mutter wird am Montag ihren Anwalt kontaktieren, um weitere Schritte einzuleiten. :
Wenn man die betreffenden Bescheide nicht erhalten hat, würde ich das erst mal schriftlich reklamieren und Kopien einfordern. Dazu braucht es keinen Anwalt.
#2
Antwort vom 31. August 2019 | 23:57
Von
Status: Philosoph (12906 Beiträge, 4387x hilfreich)
@Sandkasten:
Zitat:Meine Mutter (verwitwet) und meine Schwester haben am 30.08 eine Zahlungsaufforderung erhalten, von Inkasso Recklinghausen (gehört wohl zum Jobcenter).
Nö. Der Inkasso Service gehört zur Bundesagentur für Arbeit als einem der Träger der gemeinsamen Einrichtung, zu der darüber hinaus die jeweilige Kommune gehört. Diese gemeinsame Einrichtung nennt sich dann Jobcenter und das Jobcenter hat den Bundesagentur für Arbeit mit dem Forderungseinzug beauftragt. Ist aber im Kern alles nicht so wichtig (jedenfalls jetzt noch nicht).
Zitat:Den Bescheid von Januar 2019 hat meine Mutter außerdem noch gar nicht und bekommt den glaube ich im September oder Oktober da wird ein neuer Antrag gestellt.
Was willst Du damit sagen, dass Deine Mutter noch keinen Bewilligungsbescheid für Januar 2019 hat? Auf welcher Grundlage erhält sie dann monatlich Geld vom Jobcenter?
Oder meinst Du, sie hat keinen Rückforderungsbescheid erhalten? Der hat allerdings mit dem Weiterbewilligungsantrag nichts zu tun.
Zitat:Meine Mutter arbeitet nicht und bekommt in letzter Zeit immer weniger Geld vom Jobcenter, weil eben Weihnachtsgeld von mir und Urlaubsgeld etc. angerechnet wird.
Das kann so nicht sein, bzw. wäre jedenfalls rechtswidrig. Gut denkbar, dass Du mit Deiner Ausbildungsvergütung, Kindergeld und Halbwaisenrente ein Einkommen hast, welches oberhalb Deines individuellen Bedarfes, also Deiner Regelleistung + dem auf Dich entfallenden Anteil an den Unterkunftskosten hast. Dann wird der Teil des Kindergeldes, den Du nicht für Deine eigene Bedarfsdeckung benötigst, auf Deine Mutter übertragen und dort angerechnet. Beispiel:
Deine eigener Bedarf ist 500,- €, Dein Gesamteinkommen (inkl. Kindergeld), z.b. 600,- €. Dann werden von deinem Kindergeld 100,- € bei Deiner Mutter angerechnet. Den Rest benötigst Du selbst. Liegt Dein Einkommen insgesamt bei z.B. 800,- €, wird das gesamte Kindergeld in Höhe von 204,- € bei Deiner Mutter angerechnet. Aber mehr als das Kindergeld darf von Deinem Einkommen nicht bei Deiner Mutter angerechnet werden.
Zusätzlich musst Du allerdings für den auf Dich entfallenden Teil der Unterkunftskosten, also 1/5, tragen. Um diesen Betrag wird der Leistungsanspruch Deiner Mutter reduziert.
Zitat:Mich wundert es sehr und das Geld soll innerhalb 2 Wochen überwiesen werden, ansonsten Mahnung, Vollstreckung, das Übliche.
Von den 2 Wochen mal bitte nicht in Panik versetzen lassen.
Auf der Rückseite des Inkassoschreibens steht aufgelistet, auf Grundlage welcher Bescheide die Forderung bestehen soll. Ich habe Dich so verstanden, dass weder Deine Mutter, noch Deine Schwester diese Bescheide vom Jobcenter erhalten haben. Wenn dem so ist, kann auch die Forderung derzeit nicht geltend gemacht werden.
Deine Mutter und Deine Schwester sollten (in getrennten Briefen) an das Jobcenter schreiben, die Zahlungsaufforderung des Inkasso-Service in Kopie beifügen und mitteilen, dass sie die darin genannten Bescheide nicht erhalten haben. Zugleich sollten Sie um Übersendung entsprechender Zweitschriften der Bescheide nebst Zustellnachweisen bitten. Solange das Jobcenter nicht nachweisen kann, dass die Bescheide ordnungsgemäß zugestellt wurden, ist die Forderung quasi nicht existent. Eine Kopie dieses Schreibens bitte jeweils an den Inkasso Service, mit der Bitte, vorerst auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten.
Sollte das Jobcenter tatsächlich die Rückforderungsbescheide, aber keine Zustellnachweise zusenden, kann ab dem Tag der Zustellung innerhalb eines Monats dagegen Widerspruch eingelegt werden.
Sollten auch entsprechende Nachweise der Zustellung vorgelegt werden, sollte mit dem Inkasso Service eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Das wahrscheinlichste Prozedere ist allerdings, dass das Jobcenter auf dieses Schreiben gar nicht reagiert. Ihr solltet dann entsprechend hartnäckig erinnern und zu gegebener Zeit notfalls eine negative Feststellungsklage erheben. Dafür solltet Ihr dann allerdings tatsächlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gruß,
Axel
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#3
Antwort vom 1. September 2019 | 01:47
Von
Status: Schlichter (7427 Beiträge, 3069x hilfreich)
Zitatund wir als Azubis die Hälfte unseres Geldes an unsere Mutter abdrücken, mehr können wir nicht geben, es demotiviert mich auf die Arbeit zu gehen :
Nur mal so nebenbei - wenn Sie später eine eigene Wohnung haben, sich kleiden, ernähren und Internet, Telefon, etc haben wollen, was glauben Sie, bleibt dann zum Verjubeln übrig? "Demotiviert" Sie das dann auch?
#4
Antwort vom 1. September 2019 | 13:44
Von
Status: Unbeschreiblich (27318 Beiträge, 5048x hilfreich)
Das gesamte Inkasso-Schreiben nochmal lesen. Dort steht nämlich, was ihr tun könnt.ZitatWas sollen wir nun machen ? :
Dort steht nix von Anwalt und auch nix von bevorstehender Vollstreckung.
Dort findet sich aber immer der Hinweis Mitte Seite 1:
Ist Ihnen eine rechtzeitige Zahlung nicht möglich, setzen Sie sich bitte mit dem vom JC beauftragten Inkasso-Service unter Rufnummer xxx in Verbindung.
DAS wäre für mich das erste, nachdem ich fertig geheult hätte. ANRUFEN beim Inkasso . Dort erklären, dass man mit dem JC versucht, eine Klärung für die wohl falsche Forderung zu erreichen. Dann setzt Inkasso erstmal auf *abwarten*. Die Einziehung/Vollstreckung wird dann zunächst zeitlich ausgesetzt.
DAS kann deine Mutter schon morgen telefonisch erreichen.-----
Das denkt sich nicht der Inkasso-Service aus.ZitatInsgesamt liegen die Forderungen bei ca. 740 €.. :
Das dürfte falsch sein. Denn Geld bekommt sie offenbar, oder? Also bitte den Bescheid von Januar suchen.ZitatDen Bescheid von Januar 2019 hat meine Mutter außerdem noch gar nicht :
Die Forderungen sind doch auch schon alt. Das JC mahnt nicht--- das JC lässt das weitere eben vom Inkasso erledigen.Zitatweder Mahnung vom Jobcenter, oder sonstige :
Es wäre zur (Er)Klärung evtl. hilfreich, wenn du mal schreibst, wie viel deine Mutter monatlich noch vom JC bekommt.
Und wie viel deine Schwester bis zum Ausbildungsbeginn (wann?) noch bekam?
Wie teuer eure Miete ist
Wie alt ihr Kinder seid.
Und zur ersten Beruhigung. Niemand wird euch irgendwas wegnehmen.

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