Insolvenzgeld Rückforderung nach 11 Jahren

11. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
pa478619-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzgeld Rückforderung nach 11 Jahren

Hallo werte Anwälte.
Mir flog heute ein Brief ins Haus von der Agentur für Arbeit. Dabei macht das Amt Forderungen geltend die fällig waren am 01.02.2015 in Höhe von 1326,25 EUR. Diese stammen aus der Zahlung von Insolvenzgeld vom 01.06.2013 - 15.07.2013. Es wird ein Anspruchsübergang erwähnt vom AA Saarland am 21.02.2014 Der Ursprungsbetrag sei 1352,27 EUR und obiger Betrag der Restbetrag. Irgendwie liest sich das als hätte da wer was geschrieben und wusste nicht was. Ich habe folgendes an die Agentur geantwortet:

"Ich habe einen Brief von Ihnen erhalten, indem Sie gezahltes Insolvenzgeld zurückfordern.
Die Forderung war laut Ihrem Schreiben fällig am 01.02.2015
Laut §50 Sozialgesetzbuch X können Zahlungen von Ihnen maximal 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres zurückgefordert werden.
Bei von mir vorsätzlich oder grob fahrlässigen Angaben sogar 10 Jahre. Die Forderung ist nun aber 11 Jahre her und wäre damit verjährt.
Davon abgesehen, habe ich tatsächlich damals eine Privatinsolvenz angemeldet und durchlaufen. Der Arbeitnehmer, der die Leistungen erhalten hat ist mittlerweile verstorben und kann keine Angaben mehr dazu machen. Ich glaube aber nicht grob fahrlässig noch vorsätzlich falsch gehandelt oder Angaben gemacht zu haben, sondern den Mitarbeiter nur das beantragt was ihm laut SGB damals zustand. Quasi als Schutz. Das Geld wurde übrigens 2013 gezahlt wo ich auch Insolvenz anmeldete. Wie es zu einer Fälligkeit erst 2015 kommt, ist mir schleierhaft.
Daher denke ich, ich muss keine Rückzahlung vornehmen. Wenn Sie andere Belege oder Hinweise haben, die eine Rückzahlung rechtfertig, können Sie mir diese auf diesem Weg zukommen lassen."

Es ist also so, dass ich Arbeitgeber war und mit meiner Firma eine Pleite hinlegte. Ich riet meinem Mitarbeiter Insolvenzgeld zu beantragen, da ich damals auch den freiwilligen Beitrag für Insolvenzgeld an den Fiskus abführte. Bis ich zahlungsunfähig wurde eben. Ich weiß leider nicht wie lange, aber geschätzt ein Jahr. Also sollte Anspruch bestanden haben. Es ist schwierig solche Daten noch nachzuschauen, da ich mittlerweile alles vernichtet habe diesbezüglich.

-- Editiert von Moderator topic am 11. Februar 2026 22:08

-- Thema wurde verschoben am 11. Februar 2026 22:08




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3525 Beiträge, 1359x hilfreich)

Bitte auch hier, trotz Anwaltsanfrage, weiter berichten, wie es ausging!

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 33x hilfreich)

Unfug editiert

-- Editiert von Moderator am 11. Februar 2026 22:44

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#3
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von pa478619-7):
Laut §50 Sozialgesetzbuch X können Zahlungen von Ihnen maximal 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres zurückgefordert werden.

Das steht nicht im 50 SGB X.


Zitat (von pa478619-7):
Die Forderung ist nun aber 11 Jahre her und wäre damit verjährt.

Ich lese in dem Brief nichts von der *Einrede der Verjährung*? Wo hat man die gemacht?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#4
 Von 
pa478619-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Chrominanz
Muss man das genau so schreiben ? Einrede der Verjährung
Ich habe doch erwähnt, dass der Anspruch verjährt wäre. Ich habe am Ende erwähnt, dass ich nicht der Ansicht bin Zahlung leisten zu müssen. Ist das nicht ausreichend ? Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Agentur einen Titel hat oder so etwas in der Art. Wovon ich aber nichts weiß. Dann wäre die Verjährung 30 Jahre. Leider kommt wegen der Sache immer wieder mal ein Inkasso-Dienst angeschissen und meint Kohlen & Reibach machen zu können. Hier ist es halt der Staat. Ich hoffe die geben mir Akteneinsicht. Müssten sie eigentlich.
Ich bin echt froh, dass ich keinerlei Konten, Vermögen oder Einkommen in Deutschland mehr habe. Und das wird auch so bleiben.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129973 Beiträge, 41455x hilfreich)

Zitat (von pa478619-7):
Muss man das genau so schreiben ? Einrede der Verjährung

Es wäre günstiger weil eindeutiger.



Zitat (von pa478619-7):
Ich habe am Ende erwähnt, dass ich nicht der Ansicht bin Zahlung leisten zu müssen. Ist das nicht ausreichend ?

Als Einrede der Verjährung würde ich da nicht ausreichend ansehen.



Zitat (von pa478619-7):
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Agentur einen Titel hat oder so etwas in der Art. Wovon ich aber nichts weiß.

Eine andere Möglichkeit wäre das die Verjährung durch andere Handlungen unterbrochen / gehemmt wurde.



Zitat (von pa478619-7):
Ich bin echt froh, dass ich keinerlei Konten, Vermögen oder Einkommen in Deutschland mehr habe

Auch keine Drittschuldner? Und das andere alles außerhalb der EU?
Dann würde ich mir künftig das Porto für Antworten sparen und mich entspannt zurücklehnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40357 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von pa478619-7):
Irgendwie liest sich das als hätte da wer was geschrieben und wusste nicht was.
Evtl. ist es zielführender, wenn du mal genau schreibst, was die Arbeitsagentur DIR schrieb?
Oder kannst du hier den Bescheid verlinken?...das geht mit einem üblichen Bilderdienst...dann hochladen, dann Name und Ort anonymisieren und dann hierher verlinken.?

Zitat (von pa478619-7):
Ich habe doch erwähnt, dass der Anspruch verjährt wäre.
Nützt nichts, wenn ein Titel existiert und dich deshalb schon xmal ein Inkasso ***.

Zitat (von pa478619-7):
Davon abgesehen, habe ich tatsächlich damals eine Privatinsolvenz angemeldet und durchlaufen.
Das ist egal. lnsolvenzgeld nach § 165 SGB III hat nichts mit deiner Privatinsolvenz zu tun.

Zitat (von pa478619-7):
Der Arbeitnehmer, der die Leistungen erhalten hat...
Man schreibt doch DIR und nicht einem verstorbenen AN.

Zitat (von pa478619-7):
Leider kommt wegen der Sache immer wieder mal ein Inkasso-Dienst angeschissen
Nun ja... Das erklärt vieles. Der Gläubiger ist nicht der Staat, sondern die Arbeitsagentur.

Zitat (von pa478619-7):
Ich bin echt froh, dass ich keinerlei Konten, Vermögen oder Einkommen in Deutschland mehr habe.
Was soll das nützen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was soll das nützen?

Schon mal gehört von *Pfändung*?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pa478619-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Ratschläge bisher. Ein Anwalt hat auch schon geantwortet auf meine eingestellte Frage. Ich warte jetzt mal was das Arbeitsamt antwortet. Zahlen werde ich allerdings nicht, bis ich Akteneinsicht hatte. Dann bewerte ich das Ganze neu und schreibe auch hier was dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40357 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Schon mal gehört von *Pfändung*?
Selbstverständlich. Und was soll dem Gläubiger das hier nützen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13432 Beiträge, 4804x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und was soll dem Gläubiger das hier nützen?

Ersetze Gläubiger durch Schuldner und es wird ein Schuh draus....

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