Hallo werte Anwälte.
Mir flog heute ein Brief ins Haus von der Agentur für Arbeit. Dabei macht das Amt Forderungen geltend die fällig waren am 01.02.2015 in Höhe von 1326,25 EUR. Diese stammen aus der Zahlung von Insolvenzgeld vom 01.06.2013 - 15.07.2013. Es wird ein Anspruchsübergang erwähnt vom AA Saarland am 21.02.2014 Der Ursprungsbetrag sei 1352,27 EUR und obiger Betrag der Restbetrag. Irgendwie liest sich das als hätte da wer was geschrieben und wusste nicht was. Ich habe folgendes an die Agentur geantwortet:
"Ich habe einen Brief von Ihnen erhalten, indem Sie gezahltes Insolvenzgeld zurückfordern.
Die Forderung war laut Ihrem Schreiben fällig am 01.02.2015
Laut §50 Sozialgesetzbuch X können Zahlungen von Ihnen maximal 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres zurückgefordert werden.
Bei von mir vorsätzlich oder grob fahrlässigen Angaben sogar 10 Jahre. Die Forderung ist nun aber 11 Jahre her und wäre damit verjährt.
Davon abgesehen, habe ich tatsächlich damals eine Privatinsolvenz angemeldet und durchlaufen. Der Arbeitnehmer, der die Leistungen erhalten hat ist mittlerweile verstorben und kann keine Angaben mehr dazu machen. Ich glaube aber nicht grob fahrlässig noch vorsätzlich falsch gehandelt oder Angaben gemacht zu haben, sondern den Mitarbeiter nur das beantragt was ihm laut SGB damals zustand. Quasi als Schutz. Das Geld wurde übrigens 2013 gezahlt wo ich auch Insolvenz anmeldete. Wie es zu einer Fälligkeit erst 2015 kommt, ist mir schleierhaft.
Daher denke ich, ich muss keine Rückzahlung vornehmen. Wenn Sie andere Belege oder Hinweise haben, die eine Rückzahlung rechtfertig, können Sie mir diese auf diesem Weg zukommen lassen."
Es ist also so, dass ich Arbeitgeber war und mit meiner Firma eine Pleite hinlegte. Ich riet meinem Mitarbeiter Insolvenzgeld zu beantragen, da ich damals auch den freiwilligen Beitrag für Insolvenzgeld an den Fiskus abführte. Bis ich zahlungsunfähig wurde eben. Ich weiß leider nicht wie lange, aber geschätzt ein Jahr. Also sollte Anspruch bestanden haben. Es ist schwierig solche Daten noch nachzuschauen, da ich mittlerweile alles vernichtet habe diesbezüglich.
-- Editiert von Moderator topic am 11. Februar 2026 22:08
-- Thema wurde verschoben am 11. Februar 2026 22:08
Insolvenzgeld Rückforderung nach 11 Jahren
Bitte auch hier, trotz Anwaltsanfrage, weiter berichten, wie es ausging!
Unfug editiert
-- Editiert von Moderator am 11. Februar 2026 22:44
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Zitat :Laut §50 Sozialgesetzbuch X können Zahlungen von Ihnen maximal 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres zurückgefordert werden.
Das steht nicht im 50 SGB X.
Zitat :Die Forderung ist nun aber 11 Jahre her und wäre damit verjährt.
Ich lese in dem Brief nichts von der *Einrede der Verjährung*? Wo hat man die gemacht?
@Chrominanz
Muss man das genau so schreiben ? Einrede der Verjährung
Ich habe doch erwähnt, dass der Anspruch verjährt wäre. Ich habe am Ende erwähnt, dass ich nicht der Ansicht bin Zahlung leisten zu müssen. Ist das nicht ausreichend ? Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Agentur einen Titel hat oder so etwas in der Art. Wovon ich aber nichts weiß. Dann wäre die Verjährung 30 Jahre. Leider kommt wegen der Sache immer wieder mal ein Inkasso-Dienst angeschissen und meint Kohlen & Reibach machen zu können. Hier ist es halt der Staat. Ich hoffe die geben mir Akteneinsicht. Müssten sie eigentlich.
Ich bin echt froh, dass ich keinerlei Konten, Vermögen oder Einkommen in Deutschland mehr habe. Und das wird auch so bleiben.
Zitat :Muss man das genau so schreiben ? Einrede der Verjährung
Es wäre günstiger weil eindeutiger.
Zitat :Ich habe am Ende erwähnt, dass ich nicht der Ansicht bin Zahlung leisten zu müssen. Ist das nicht ausreichend ?
Als Einrede der Verjährung würde ich da nicht ausreichend ansehen.
Zitat :Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Agentur einen Titel hat oder so etwas in der Art. Wovon ich aber nichts weiß.
Eine andere Möglichkeit wäre das die Verjährung durch andere Handlungen unterbrochen / gehemmt wurde.
Zitat :Ich bin echt froh, dass ich keinerlei Konten, Vermögen oder Einkommen in Deutschland mehr habe
Auch keine Drittschuldner? Und das andere alles außerhalb der EU?
Dann würde ich mir künftig das Porto für Antworten sparen und mich entspannt zurücklehnen.
Evtl. ist es zielführender, wenn du mal genau schreibst, was die Arbeitsagentur DIR schrieb?Zitat :Irgendwie liest sich das als hätte da wer was geschrieben und wusste nicht was.
Oder kannst du hier den Bescheid verlinken?...das geht mit einem üblichen Bilderdienst...dann hochladen, dann Name und Ort anonymisieren und dann hierher verlinken.?
Nützt nichts, wenn ein Titel existiert und dich deshalb schon xmal ein Inkasso ***.Zitat :Ich habe doch erwähnt, dass der Anspruch verjährt wäre.
Das ist egal. lnsolvenzgeld nach § 165 SGB III hat nichts mit deiner Privatinsolvenz zu tun.Zitat :Davon abgesehen, habe ich tatsächlich damals eine Privatinsolvenz angemeldet und durchlaufen.
Man schreibt doch DIR und nicht einem verstorbenen AN.Zitat :Der Arbeitnehmer, der die Leistungen erhalten hat...
Nun ja... Das erklärt vieles. Der Gläubiger ist nicht der Staat, sondern die Arbeitsagentur.Zitat :Leider kommt wegen der Sache immer wieder mal ein Inkasso-Dienst angeschissen
Was soll das nützen?Zitat :Ich bin echt froh, dass ich keinerlei Konten, Vermögen oder Einkommen in Deutschland mehr habe.
Zitat :Was soll das nützen?
Schon mal gehört von *Pfändung*?
Danke für Eure Ratschläge bisher. Ein Anwalt hat auch schon geantwortet auf meine eingestellte Frage. Ich warte jetzt mal was das Arbeitsamt antwortet. Zahlen werde ich allerdings nicht, bis ich Akteneinsicht hatte. Dann bewerte ich das Ganze neu und schreibe auch hier was dazu.
Selbstverständlich. Und was soll dem Gläubiger das hier nützen?Zitat :Schon mal gehört von *Pfändung*?
Zitat :Und was soll dem Gläubiger das hier nützen?
Ersetze Gläubiger durch Schuldner und es wird ein Schuh draus....
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