Integrationskurs verpflichtend

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Michi2904
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Integrationskurs verpflichtend

Hallo ihr Lieben,

Meine Schwiegermutter ist aus der Ukraine zu uns geflüchtet und muss nun neben einem Sprachkurs auch an einem Integrationskurs teilnehmen. Sie ist 57 Jahre und in der Ukraine seit kurzem berentet.
Muss sie dennoch am Integrationskurs teilnehmen, obwohl nun nicht mehr das Jobcenter sondern Sozialamt für sie zuständig ist?

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22 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29815 Beiträge, 5361x hilfreich)

Zitat (von Michi2904):
und muss nun neben einem Sprachkurs auch an einem Integrationskurs teilnehmen.
Wer schreibt das und was genau schreibt man ? Im Wortlaut bitte.
Welche Aufenthaltserlaubnis hat sie von der Ausländerbehörde/ABH erhalten?
Wer zahlt für den Sprachkurs und was für eine *Schule* bietet den an?
Zitat (von Michi2904):
sondern Sozialamt für sie zuständig ist?
Warum und seit wann sollte das Sozialamt zuständig sein? Mit 57 kann sie nach deutschem Recht noch lange nicht zum Sozialamt verortet werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8047x hilfreich)

Würde mich wundern, wenn man in der Ukraine mit 57 berentet ist und von Deutschland finanziert wird, dass man dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Als Deutsche müßte Ihre Schwiegermutter noch 10 Jahre arbeiten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Michi2904
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer schreibt das und was genau schreibt man ? Im Wortlaut bitte.

Bisher haben wir nur mündlich die Aussage vom Sozialamt, dass sie nur am Sprachkurs teilnehmen muss und nicht am Integrationskurs.
Von der VHS, wo Sprachkurs und Integrationskurs angeboten werden, haben wir die gegensätzliche mündliche Aussage, dass der Integrationskurs verpflichtend sei.



Zitat (von Anami):
Warum und seit wann sollte das Sozialamt zuständig sein? Mit 57 kann sie nach deutschem Recht noch lange nicht zum Sozialamt verortet werden.
Signatur:

Seit ein paar Monaten hat sie den Rentenbescheid aus der Ukraine (dort geht man aufgrund der massiv geringeren Lebenserwartung früher. Außerdem gab es bei ihr Härtefallregelungen wegen einer Tätigkeit auf einer Infektionsstation). Seitdem sie diesen hat wurde sie dem Sozialamt zugeteilt. Sie bezieht also kein Bürgergeld sondern Sozialhilfe.

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#4
 Von 
Michi2904
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Würde mich wundern, wenn man in der Ukraine mit 57 berentet ist und von Deutschland finanziert wird, dass man dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Als Deutsche müßte Ihre Schwiegermutter noch 10 Jahre arbeiten.

Signatur:


Eben das ist die Frage, ob ein Rechtsanspruch auf den Status einer Rentnerin in der Ukraine auch hier geltend gemacht werden kann oder nicht.
Hast du da zufällig einen Gesetzestext?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8047x hilfreich)

Habe dazu gerade nur einen Hinweis in den "Informationen und Unterstützung für Geflüchtete und Helfende" gefunden. Da steht, dass das örtliche Sozialamt zuständig ist, wenn Altersrente bezieht. Also alles richtig bisher.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37279 Beiträge, 13751x hilfreich)

Gut, damit haben wir die Zuständigkeit für den zur Zahlung Verpflichteten. Das sagt aber m.E. nichts darüber, an welchen Maßnahmen sie teilnehmen muss, um sich in Deutschland einzuleben. Was spricht denn gegen einen Integrationskurs? Das erschließt sich mir nicht so ganz, ebenso wenig, wieso sie nicht zumindest eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte.

wirdwerden

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#7
 Von 
Michi2904
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was spricht denn gegen einen Integrationskurs? Das erschließt sich mir nicht so ganz, ebenso wenig, wieso sie nicht zumindest eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte.


Prinzipiell spricht nichts gegen einen Integrationskurs und ich bin auch dafür, dass Flüchtlinge sich integrieren müssen. Es geht uns eher darum, dass der Kurs etwas später stattfinden könnte damit meine Frau und ich (beide Vollzeit berufstätig) noch in den Genuss einer Betreuung für unsere Tochter kommen, wenn die Kita mal wieder dicht sein sollte.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3191 Beiträge, 502x hilfreich)

Zitat (von Michi2904):
Es geht uns eher darum, dass der Kurs etwas später stattfinden könnte damit meine Frau und ich (beide Vollzeit berufstätig) noch in den Genuss einer Betreuung für unsere Tochter kommen, wenn die Kita mal wieder dicht sein sollte.

Andere Familien müssen so etwas auch anders regeln. Die Schwiegermutter lebt hier, bekommt soziale Leistungen und hat somit neben Rechten auch Pflichten.
Wenn ihr Kind mal nicht zur Kita kann, erhalten Eltern doch Kinderkrankengeld für ca. 30 Tage pro Elternteil.
Somit ist die Versorgung doch gewährleistet.

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#9
 Von 
smogman
Status:
Student
(2566 Beiträge, 836x hilfreich)

Zitat (von Michi2904):
Eben das ist die Frage, ob ein Rechtsanspruch auf den Status einer Rentnerin in der Ukraine auch hier geltend gemacht werden kann oder nicht.
Hast du da zufällig einen Gesetzestext?
Ich wüsste nicht auf welcher Basis hier das Sozialamt tätig werden sollte, wenn es um eine ausländische Altersrente (und nicht um eine Erwerbsminderungsrente) geht. Die Rechtsgrundlagen für die Grundsicherung im Alter ergeben sich aus §§ 41 ff. SGB XII (für Ausländer in Verbindung mit § 23 SGB XII). Maßgebend ist dabei nicht etwa ein Rentenbezug, sondern das Erreichen einer gesetzlich normierten Altersgrenze. Und diese liegt bei einer heute 57-jährigen Person bei 67 Jahren. Ich vermag keine Ausnahmeregelung zu finden, die dies nur wegen eines systemfremden ausländischen Rentenbezuges anders beurteilen würde.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29815 Beiträge, 5361x hilfreich)

Zitat (von Michi2904):
Es geht uns eher darum, dass der Kurs etwas später stattfinden könnte
Der Sprachkurs bis A1/A2 genügt. Hier hat das Sozialamt Recht. I-Kurs ist nicht verpflichtend zu absolvieren.
Zitat (von Michi2904):
Eben das ist die Frage
NÖ. Ist doch geklärt. Wenn sie schon Sozialhilfe nach SGB XII bezieht, ist ihr Anspruch lt. Gesetz erfüllt. Die Rente, die ihr hoffentlich bald zufließt, ist ihr Einkommen und auf die Sozialhilfe anzurechnen. Dann wird nur noch ergänzend gezahlt.

Zitat (von wirdwerden):
Was spricht denn gegen einen Integrationskurs?
Nichts, aber eben nicht verpflichtend. Die Aussage der VHS war falsch/falsch verstanden.
*Verpflichten* könnte eh nur die zuständige Ausländerbehörde/ABH oder das BAMF.
Zitat (von wirdwerden):
wieso sie nicht zumindest eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte.
Weil sie nun als Altersrentnerin vom Sozialamt geführt wird.

Zitat (von Loni12):
bekommt soziale Leistungen und hat somit neben Rechten auch Pflichten.
Stop. Falsch. Sozialhilfebezieher nach 4. Kap. SGB XII haben solche Pflichten nicht.
Zitat (von Loni12):
Somit ist die Versorgung doch gewährleistet.
Unsinn. Wenn das Kind nicht zur Kita kann, ist die Oma da. Wenn es Ki-Krankengeld gibt, ist noch längst keine Versorgung, oder Betreuung gewährleistet. Was soll das denn?

Ganz allgemein: Ein Integrationskurs hat außer den Sprachmodulen (von A1 bis C1,2) einfach auch noch den sog. Test *Leben in Deutschland*, auch Einbürgerungstest genannt, im Programm.
Diesen Test LiD könnte man (wenn man will oder sich einbürgern lassen will) auch später und separat absolvieren. Ganz freiwillig und preiswert.
Damit ist nicht gesagt, dass man dann integriert ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Michi2904
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die differenzierte Antwort @Anami.

Ich finde es schade, dass die restlichen Kommentare eher politisch denn juristisch argumentieren.
Wie schon gesagt bin ich auf für den Grundsatz fördern und fordern, aber das war hier eigentlich nicht die Fragestellung.

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#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3191 Beiträge, 502x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Unsinn. Wenn das Kind nicht zur Kita kann, ist die Oma da. Wenn es Ki-Krankengeld gibt, ist noch längst keine Versorgung, oder Betreuung gewährleistet. Was soll das denn?

Hier Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit.
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37279 Beiträge, 13751x hilfreich)

smogman, ich bin nach dem Hinweis von @altona davon ausgegangen, dass es für Ukraineflüchtlinge eine Sonderregelung gibt. Normalerweise prüfen ja die Ämter auch als allererstes sehr gründlich, ob sie zuständig sind.

@Michi: wie lange will man die Integration der Schwiegermutter hinausschieben? Bis zur Schulzeit der Kinder, oder bis sie in xy Jahren so weit sind, dass sie auch alleine zu Hause sein können, also ohne Aufsichtsperson?

Ich hab mir mal ein paar Angebote in "meiner" Stadt angeschaut. Die gehen durch die Bank weg nur halbtags, mit unterschiedlichen Präsenzzeiten, da kann man sich ja vielleicht einen Kurs aussuchen, bei dem sich private und verpflichtende Belange vereinbaren lassen. Nur, bitte hab auch ein wenig Verständnis für unsere Haltung. Wir müssen diese Menschen integrieren, sie in die Lage versetzen, für sich selbst sorgen zu können. Das ist doch auch in ihrem ureigenem Interesse.

wirdwerden

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#14
 Von 
Michi2904
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur, bitte hab auch ein wenig Verständnis für unsere Haltung. Wir müssen diese Menschen integrieren, sie in die Lage versetzen, für sich selbst sorgen zu können. Das ist doch auch in ihrem ureigenem Interesse.


Prinzipiell bin ich damit ja einverstanden, jedoch ist dies eine politische Diskussion und nicht Gegenstand einer Rechtsberatung in einem Forum.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37279 Beiträge, 13751x hilfreich)

Nö, man sollte sich darauf einstellen, dass diese politische Diskussion die Basis der Gesetze ist. Und dass die Ämter gehalten sind, die zügige Integration zu gewährleisten und damit auch dafür Sorge zu tragen. Es wird sehr schnell eine Aufforderung kommen, die Voraussetzungen für den Verbleib in der BRD zu erfüllen.

wirdwerden

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#16
 Von 
smogman
Status:
Student
(2566 Beiträge, 836x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
smogman, ich bin nach dem Hinweis von @altona davon ausgegangen, dass es für Ukraineflüchtlinge eine Sonderregelung gibt. Normalerweise prüfen ja die Ämter auch als allererstes sehr gründlich, ob sie zuständig sind.
Ich habe in der Zwischenzeit herausgefunden, dass auch bei Deutschen, die vorzeitig in Altersrente gehen, statt der Grundsicherung im Alter nach Kapitel 4 Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 gewährt werden kann. War mir nicht klar.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37279 Beiträge, 13751x hilfreich)

Müssen wir ja auch nicht wissen. Nur, ich frage mich natürlich auch, was mit der Rente in der Ukraine passiert. Aber, wieder eine andere Baustelle.
Letztlich kommt es doch hier darauf an, wie schnell die Oma die Kurse absolvieren muss; und das ergibt sich aus den Bescheiden, die sie erhält.

wirdwerden

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29815 Beiträge, 5361x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Hier Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit.
Das hat absolut nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Du schreibst... die Versorgung ist dann gewährleistet. Das ist doch ganz einfach Unsinn. Weder lässt sich mit dem Ki-KrG die Versorgung eines Kita-Kindes sicherstellen noch eine Betreuung.
Eine ukr. Rentnerin, die bereits ergänzende Sozialhilfe bezieht, darf gut und gern ihr Enkelkind betreuen.
Ein Sprachkurs an der VHS ist außerdem keine Vollzeitbeschäftigung.

Zitat (von wirdwerden):
wie lange will man die Integration der Schwiegermutter hinausschieben?
Sorry, aber was ist das denn? :augenroll:
Wer als Ausländer einen sog. Integrationskurs verpflichtend nachweisen muss, ist damit noch lange nicht integriert. Der erhält lediglich einen Zettel/das Zertifikat, wenn er x Punkte erreicht hat.

Trotzdem kann jemand aus xy Gründen gut und voll integriert sein (sogar ohne Kurse), und hier erst recht, weil die Frau bereits in der Familie lebt und dort ihre Integration erfährt.
Dein #15 ist leider vollkommen daneben.

Danke @smogman für deine Korrektur in #16

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
Michi2904
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nö, man sollte sich darauf einstellen, dass diese politische Diskussion die Basis der Gesetze ist. Und dass die Ämter gehalten sind, die zügige Integration zu gewährleisten und damit auch dafür Sorge zu tragen. Es wird sehr schnell eine Aufforderung kommen, die Voraussetzungen für den Verbleib in der BRD zu erfüllen.

Nö, als Ersteller des Threads ist mir die politische Diskussion völlig egal. Sonst würde ich die Frage ja wohl nicht in einem Forum für Rechtsberatung stellen, sondern woanders.
Es wird scheinbar gar nichts kommen, da wir heute auch frisch die Info vom Jobcenter haben, dass der Integrationskurs nicht verpflichtend ist.
Die Dame von der VHS scheint also schlecht informiert zu sein.

Ich habe bei dir auch eher das Gefühl, dass der (politische) Wunsch der Vater des Gedankens ist und weniger substanzielle Kenntnisse der Rechtslage. Kann das sein?

-- Editiert von User am 14. September 2023 21:54

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29815 Beiträge, 5361x hilfreich)

Zitat (von Michi2904):
Es wird scheinbar gar nichts kommen, da wir heute auch frisch die Info vom Jobcenter haben, dass der Integrationskurs nicht verpflichtend ist.
Warum fragt man beim JC nach? Zuständig ist hier NUR die Ausländerbehörde/ABH.
Darf ich doch nochmal nachfragen, die Politdebatte ist ja erledigt.

1. Von wem erhält deine Schwiegermutter jetzt die Leistungen?
a) Sozialhilfe wäre vom Sozialamt.
b) Bürgergeld wäre vom Jobcenter.
2. Bietet die VHS nicht den sog. *Starterkurs* an, der von allen dt. VHS besonders für Geflüchtete aus der Ukraine angeboten wird ? Der umfasst weniger Stunden als der reguläre A1/A2-Sprachkurs oder I-Kurs.

https://www.volkshochschule.de/bildungspolitik/ukraine/hilfe-fuer-gefluechtete.php
Diverse Bundesländer fördern/zahlen die Kursgebühren.

Zitat (von Michi2904):
Die Dame von der VHS scheint also schlecht informiert zu sein.
Falls sie es ---gesagt--hat, hättet ihr oder deine Schwiegermutter es hoffentlich nur falsch verstanden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
Michi2904
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum fragt man beim JC nach? Zuständig ist hier NUR die Ausländerbehörde/ABH.
Darf ich doch nochmal nachfragen, die Politdebatte ist ja erledigt.


Da der Rentenantrag erst vor einigen Wochen bewilligt wurde lief sie vorher über das Jobcenter und erhielt Bürgergeld. Vom Jobcenter hat sie die Aufforderung ("Verpflichtung") zum Integrationskurs erhalten. Da sie jetzt aber beim Sozialamt Sozialhilfe bezieht haben wir beim Jobcenter nachgefragt, ob dies noch gilt und die meinten bei Sozialhilfe nein. Ich gehe mal davon aus, dass die so etwas wissen sollten.
Du hast aber Recht und ich frage morgen bei der Ausländerbehörde nach.

Zitat (von Anami):
2. Bietet die VHS nicht den sog. *Starterkurs* an, der von allen dt. VHS besonders für Geflüchtete aus der Ukraine angeboten wird ? Der umfasst weniger Stunden als der reguläre A1/A2-Sprachkurs oder I-Kurs.


Sie hat eine Einladung zu einem A1-Kurs an der VHS erhalten und möchte da teilnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29815 Beiträge, 5361x hilfreich)

Zitat (von Michi2904):
Sie hat eine Einladung zu einem A1-Kurs an der VHS erhalten und möchte da teilnehmen.
Danke für das update. Also nur A1-Sprachkurs. Alles klar. Alles freiwillig.

Zitat (von Michi2904):
ich frage morgen bei der Ausländerbehörde nach.
Das dürfte völlig unnötig sein.
Wenn, dann gab es die Verpflichtung von der ABH oder vom BAMF gleich nach Einreise und findet sich in den Papieren. Durch den Wechsel zum Sozialamt hat sich das aber eh erledigt.

Und zwecks Integrations-Spaß könnt ihr zu Hause zu dritt mal den Test *Leben in Deutschland* üben. Geht online...Viele Deutsche fallen durch--- :grins:

Alles Gute!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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