Soviel ich gehört habe gibt es doch zwei Arten von Bafög.
Eines welches man zurckzahlen muß une eines das man geschenkt bekommt.
Liege ich da richtig ?
Und ist das welches man nicht zurückzahlen muß dann eine Sozialleistung ?
Bitte klärt mich mal auf.....
Danke !
silviareisker
Ist Bafög eine Sozialleistung ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Bafög wird bei Studenten meist komplett ausgezahlt, auch wenn es aus den zwei Bestandteilen besteht. Die werden jedoch in einer SUmme ausgezahlt. 50% davon sind 'geschenkt', die anderen 50% muss man zurückzahlen. Bei Schüler-Bafög kann diese Einteilung anders aussehen bzw. dann muss man gar nichts zurückzahlen.
Der nicht-rückzahlungspflichtige Teil nennt sich 'Zuschuss' und ist wohl als Sozialleistung zu qualifizieren.
Worauf wollen Sie mit Ihrer Frage eigentlich hinaus?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
... 50% davon sind 'geschenkt', die anderen 50% muss man zurückzahlen.
Gilt auch bei Teilleistungen 50:50 ?
Oder werden zuerst der 50% geschekte Anteil
angerechnet ?
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Nein, auch da gilt 50%/50%.
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