Hallo und guten Tag,
wir haben hier im Freundeskreis gerade das Thema Wohngeld. WIr würden uns sehr über eine Einschätzung in folgender Konstellation freuen.
Mutter A wohnt zusammen mit ihrem Baby C (< 1 Jahr) zur Miete in einer Kommune der Mietstufe I. Der Vater B, mit der Mutter A eine intakte Ehe führt, wohnt nicht im Haushalt von A & C, da er aus sittlichen Gründen eine Angehörige als Pflegeperson pflegt. B ist nicht im Mietvertrag aufgeführt, kommt nur kurz und selten als Besucher, die Familie sieht sich regelmäßig an einem dritten Ort in der Mitte der Distanz oder A & C besuchen den B ebenfalls als Besucher.
Mutter A möchte nun Wohngeld beantragen, da Ihre Ersparnisse sich immer mehr dem Ende neigen.
Mutter A hat monatliches Einkommen aus Kindergeld, Elterngeld, selbstständiger Tätigkeit (die sie im Home-Office von zu Hause tätigen kann, weil sie sich die Zeit frei einteilen kann) von insgesamt 850 Euro / mtl.
Bisher ergänzte Mutter A das Einkommen aus Ersparnissen. Im möglichen Wohngeldbezugzeitraum würde ein naher Verwandter (Opa D) A & C mtl. mit 450 Euro unterstützen. Diese Unterstützung könnte in bar gegen Quittung oder notfalls auch als Überweisung erfolgen, auch wenn Opa D die Barzahlung bevorzugen würde.
Die Gesamteinnahmen ohne Wohngeld würden also 1300 Euro betragen, sofern die Unterstützung durch Opa D als Einkommen gewertet würde.
Mutter A bewohnt mit Kleinkind C eine Wohnung, die 500 Euro warm kostet (350 Euro kalt + Nebenkosten)
Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung würden durch den Elterngeldbezug nicht entstehen, da Mutter A kostenfrei versichert ist.
Der Regelsatz wäre ja 563 Euro, für das Kleinkind (<1 Jahr)der Regelbedarfsatz von 357 Euro, so dass nach unserer Rechnung 563+357+500 Euro erreicht werden sollten, also 1420 Euro, mit 80% Regelung wären es dann 1136 Euro.
Zu den Fragen in der vorliegenden Konstellation:
1. Stimmt die Rechnung unsererseits soweit, dass es in der Praxis mit Wohngeld klappen sollte?
2. Muss der Großvater D gegenüber der Kommune formlos bestätigen, dass er zukünftig die mtl. Zahlungen leisten wird?
3. Die Unterstützung des Großvaters würde unser Erachtens auf die beiden Haushaltsmitglieder Mutter A und Kleinkind C verteilt, so dass auf Beide je 225 Euro anfallen würden. Müsste die Mutter A dann für das Kleinkind die Unterstützung auch in einer Steuererklärung für Kleinkind C aufführen? Mutter A müsste die Unterstützung ja in ihrer Steuererklärung angeben.
4. Kann Großvater D die Unterstützung in seiner Steuererklärung als Unterstützung Bedürftiger mit Aussicht auf Erfolg angeben?
5. Hat die 80% Regelung hier Aussicht auf Erfolg oder hilft es hier mehr, wenn Mutter A angibt, dass Sie aus Ersparnissen noch mtl. 130 Euro beisteuern kann, so dass Sie den Regelsatz auch komplett erreichen würde. Müssen die Ersparnisse dann auch mit Kopie der Aufstellung nachgewiesen werden?
6. Gibt es einen anderen Ansatz, der hier bisher nicht gesehen wurde, wie die Mutter A dennoch zum Wohngeld kommen kann?
Danke im Voraus für Antworten und Einschätzungen zum vorliegenden Konstrukt und den aufgeworfenen Fragen
WerweißhierRat
-- Editiert von User am 20. Dezember 2024 02:10
Ist es möglich den Wohngeldanspruch durch ergänzende mtl. Unterstützung (Familie) sicherzustellen?
Allem vorangestellt ist B unterhaltspflichtig gegenüber C und A und hat deren Bedarf zu decken. B kann sich insbesondere gegenüber C auch nicht darauf berufen, dass er einen Angehörigen pflegt, da alle Unterhaltspflichten, auch sittlicher Art, dem Anspruch von C nachrangig sind. Entsprechende Bemühungen sind beim Wohngeldantrag nachzuweisen, ansonsten kann Selbiger schon allein aus diesem Grund abgelehnt werden.
Insoweit D hier die Verpflichtung von B übernimmt, wäre das sinnvollerweise mal irgendwo festzuhalten, z.B. in einer vollstreckbaren Urkunde. Diese kann dann auch zur Nachweisführung gegenüber anderen Stellen verwendet werden. Eine bloße Zahlung könnte jeden Monat eingestellt werden.
Dann gibt es 2 Haushaltsangehörige. Vermutlich geht aber für B die sittliche Verpflichtung, Frau und Kind zu unterhalten, vor... bevor der Staat eintritt.Zitat :Mutter A möchte nun Wohngeld beantragen,
Das könnte ganz schnell nicht mehr so sein.Zitat :Im möglichen Wohngeldbezugzeitraum würde ein naher Verwandter (Opa D) A & C mtl. mit 450 Euro unterstützen.
Aber B ist seinem Kind und seiner Frau weiter unterhaltspflichtig, uU würde Unterhaltsvorschuss vom JA für das Kind gezahlt. Das wäre Einkommen.
Ich bezweifle, dass die Wohngeldbehörde das Opa-Geld als *Einkommen* berücksichtigen würde.
Ausführliche Vorschriften und Anwendungsbeispiele zum WoGG gibt es hier:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
Hat man schon mal den Wohngeldrechner im Netz bemüht?
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php
Ob die Wohngeldbehörde überhaupt den Regelbedarf nach SGB II für ihre Prüfung zugrunde legt, bezweifle ich.Zitat :Der Regelsatz
zu 1: Eher nicht.
zu 2: Die Kommune/Wohngeldstelle entscheidet, ob die sowas fordert.
zu 3: Ohne Wohngeldbewilligung muss man sich keine Gedanken um die Steuererklärung machen.
zu 4: Das frage der Opa sein Finanzamt. Ich tippe auf --nein--, weil A+C nicht wirklich bedürftig sind.
zu 5: 80% ist keine starre Zahl. Und Ersparnisse könnten schon übermorgen aufgebraucht sein.
zu 6: Nein, zu Wohngeld kommt man vermutlich nicht. Aber ohne Opa und mit Erhalt der Ersparnisse vermutlich zu Bürgergeld. Als Ergänzung zum Einkommen.
Allerdings würden mE beide Behörden auf beide Ehepartner abstellen, was die Einkommens-und Vermögensfrage betrifft.
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@smogmans Antwort entspricht der Rechtslage. Unterstützungsleistungen von Familienmitgliedern sind Einnahmen iSd gesetzlichen Regelungen. Unabhängig davon sind aber auch die gesetzlich festgelegten Unterhaltsansprüche (hier gegen B) zu berücksichtigen. Die fließen ebenfalls in die Berechnung mit ein. Es stimmt mich schon sehr nachdenklich, wenn man offensichtlich den primär Verpflichteten (B) so konsequent von seinen Verpflichtungen entlasten und auch einer Überprüfung der Situation entziehen will.
wirdwerden
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