JC stellt bewilligte Leistung mit Begründung des 45 SGB X wieder ein....

9. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tantchen79
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
JC stellt bewilligte Leistung mit Begründung des 45 SGB X wieder ein....

Ich bin derzeit bemüht, meine Hilfebedürftigkeit zu verringern. Im August bewarb ich mich um eine Erwerbstätigkeit, wobei sich herausstellte, dass es sich letztlich um eine selbständige Tätigkeit handelte, die bei regelmäßiger Ausübung einer Gewerbeanmeldung bedarf. Da es für mich schwierig ist, eine Tätigkeit zu finden, die sich mit der Kinderbetreuung vereinbaren lässt, war ich hierzu grundsätzlich bereit. Ich habe dann im August und bis Mitte September dort gearbeitet. Auf Nachfrage war mir erklärt worden, dass eine einmalige Rechnungstellung keiner Gewerbeanmeldung bedürfe. Ich hatte dann geplant, diese Tätigkeit ab November 2019 tatsächlich selbständig auszuführen und ein entsprechendes Gewerbe anzumelden. Hierzu kam es allerdings letztlich nicht, da ich erkrankte. Ich habe das Jobcenter über die Art und Dauer der im August und September erfolgten Tätigkeit informiert.

Dennoch wurde die zuvor bewilligte Leistung (Bescheid vom 10.10.) mit Begründung des § 45 SGB X am 21.10.2019 wieder aufgehoben.
Und ich wurde in einem mit gleichem Datum erstellten Schreiben gebeten bis 30.11.2019 Stellung zu der Selbstständigkeit zu nehmen. Ich reagiierte sofort darauf und erklärte wie oben beschrieben den Sachverhalt erneut.

Vorher wurde allerdings ein normaler Vertrag mit Soziailversicherung und einem Netto Gehalt für diesen Job von 800 € unterzeichnet. DIe Info das dies eine selbststtändige Tätigkeit ist und eine Gewerbeanmeldung von nöten wäre kam erst nach ca 3 Wochen. Nach dem schon mehrere Stunde gearbeitet wurden.

Das Jobcenter nimmt den vorliegenden Arbeitsvertrag als Grundlage das ich als Selbstständige jetzt ca 800 € im Monat verdienen würde. Das ist völlig aus der Luft gegriffen.

Mittlerweile liegt das beim Anwalt der einen Widerspruch dagegen eingelegt hat und auch schon beim Sozialgericht.

Nur wie lange dauert in der Regel so ein Verfahren?

Ich habe einen 3 jährigen Sohn und wir sind vollkommen mittellos.

Wichtige Anträge - konnte ich jetzt nicht stellen - da der eigentlich ALG2 Bescheid vom 10.10. ja unwirksam ist

Und wenn ich diesen verwende mach ich mich strafbar richtig?

Jetzt kam heute wieder ein Schreiben vom JC wo mir mitgeteilt wurde, das ich noch eine Nachzahlung für den Monat September erhalten würde , dass ist soweit ok. Im selben Schreiben steht aber auch drinnen das alle vorherigen Bescheide aufgehoben werden.
Muss ich das verstehen???
Was heisst das?


-- Editiert von Tantchen79 am 09.11.2019 03:55

-- Editiert von Tantchen79 am 09.11.2019 03:56

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21 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Was denn für wichtige Anträge?

Abgesehen davon haben wir es hier wohl mit einem komplexen Verfahren zu tun, welches sich letztlich aus einer Summe von Einzelfällen/Vorgängen zusammen setzt. Hinsichtlich dieser Einzelfälle gibt es jedoch keine substantiierten Angaben. Du bist anwaltlich vertreten. Dein Anwalt kennt die Akte(n) und auch die örtlichen Gerichte. Er weiss, wie lange ein Verfahren durchschnittlich dauert, er kann Dir auch Deine anderen Fragen beantworten.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Tantchen79):
Ich habe das Jobcenter über die Art und Dauer der im August und September erfolgten Tätigkeit informiert.
Das JC hat wahrscheinlich inzwischen die Tätigkeit von August+September als AN-Tätigkeit anerkannt--- und zahlt dir ergänzendes Alg2 noch nach.

Zitat (von Tantchen79):
Mittlerweile liegt das beim Anwalt der einen Widerspruch dagegen eingelegt hat und auch schon beim Sozialgericht.
Kommt drauf an, was der Anwalt gemacht hat.
Es klingt wie Widerspruch beim JC, Antrag auf Eilrechtsschutz beim Sozialgericht.

Du hast sicher die Kopien seiner Schreiben erhalten. WANN hat er an das JC + Sozialgericht geschrieben?

Wie ist denn dein Status jetzt?
noch arbeitsunfähig?
ohne Gewerbeanmeldung?
ohne Beschäftigtenverhältnis?

welches Einkommen hast du außer dem Kindergeld?

Und WAS GENAU schreibt das JC dir in der heutigen Post?

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#3
 Von 
Tantchen79
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

@ wirdwerden sicherlich hast du recht aber der Anwalt ist so überlastet das man ihn Tagelang nicht erreicht

Zitat:
Was denn für wichtige Anträge?

Kindergartenbeitrag Befreiung, BuT für Essensgeld das muss ich jetzt alles zahlen
ohne Geld sozusagen

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#4
 Von 
Tantchen79
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami

Zitat:
Das JC hat wahrscheinlich inzwischen die Tätigkeit von August+September als AN-Tätigkeit anerkannt--- und zahlt dir ergänzendes Alg2 noch nach.


das war der Bescheid den ich jetzt gestern bekommen habe da ich keine 400 € wie angeblich angegeben verdient habe bekomm ich jetzt noch eine Rückzahlung

Nein das Jobcenter hat die Leistungen komplett aufgehoben

Zitat:
Es klingt wie Widerspruch beim JC, Antrag auf Eilrechtsschutz beim Sozialgericht.
Du hast sicher die Kopien seiner Schreiben erhalten. WANN hat er an das JC + Sozialgericht geschrieben?

genau das wurde am 1.11. dort hin gesandt

Wie ist denn dein Status jetzt?
noch arbeitsunfähig? JA seit Mitte September bis auf weiteres
ohne Gewerbeanmeldung? ohne Gewerbeanmeldung
ohne Beschäftigtenverhältnis? ohne Beschäftigungsverhältnis

welches Einkommen hast du außer dem Kindergeld? Unterhaltvorschuss (150 €)

Und WAS GENAU schreibt das JC dir in der heutigen Post?

Das ich eine Nachzahlung für den Monat September erhalte da ich nicht wie angegeben 400 € (es waren aber 800) verdient habe noch eine Rückzahlung erhalte

dann steht oben im ersten Satz dass sämtliche vorherigen Bescheide aufgehoben werden



https://www.bilder-upload.eu/bild-97e9e6-1573307598.jpg.html

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Dass die älteren Bescheide aufgehoben wurden, braucht dich nicht stören.

Nun wird lt. diesem neuem Bescheid für die Zeit von August bis Oktober monatlich 821,07 +140,87 = 961,94 € als dir zustehende Leistung genannt. Nix wird aufgehoben.
Für den Monat September gibt es eine Leistung an Zahlungsempfänger xxx in Höhe von 216,90. Also einmal.

Und was hast du am 31.10. für November vom JC erhalten?
Für die folgenden Monate wirst du die volle Leistung vom JC bekommen. Angerechnet wird nur Kindergeld und UHV
Ist denn heute auch der Berechnungsbogen mit dabei?
Wie viel zahlst du für Wohnkosten/KdU?
Euer Alg2-Bedarf ist 424,- + 152,64 + 245,- + evtl. WW-MB +KDU.
Euer Einkommen ist 204,- + 150,-

Zitat (von Tantchen79):
aber der Anwalt ist so überlastet das man ihn Tagelang nicht erreicht
Der hat doch schon das wichtige gemacht--- schon am 1.11.

Zitat (von Tantchen79):
Nein das Jobcenter hat die Leistungen komplett aufgehoben
Wo steht das?

Zitat (von Tantchen79):
Das Jobcenter nimmt den vorliegenden Arbeitsvertrag als Grundlage das ich als Selbstständige jetzt ca 800 € im Monat verdienen würde. Das ist völlig aus der Luft gegriffen.
JETZT /ab heute ja wohl nicht mehr. JETZT ist es geklärt.

Zitat (von Tantchen79):
Kindergartenbeitrag Befreiung, BuT für Essensgeld das muss ich jetzt alles zahlen
ohne Geld sozusagen
Das verstehe ich nicht. Zunächst musst du die Anträge stellen. Dazu legst du den Bewilligungs-Bescheid vom 10.10. vor. Aber doch kein Geld.
Und wieso bist du völlig mittellos?

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#6
 Von 
Tantchen79
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das verstehe ich nicht. Zunächst musst du die Anträge stellen. Dazu legst du den Bewilligungs-Bescheid vom 10.10. vor. Aber doch kein Geld.


Die Anträge hätten ja nur verlängert werden müssen mit dem Bescheid vom 10.10.2019 hatte alles schon kopiert und Versandfertig und am 21. fällt denen ein alles komplett aufzuheben.

Zitat:
Und was hast du am 31.10. für November vom JC erhalten?


Nichts nada kein Geld weil der Bescheid vom 10.10.2019 komplett aufgehoben wurde mit Begründung des 45 SGB X.




https://www.bilder-upload.eu/bild-aa5fee-1573315919.jpg.html




-- Editiert von Tantchen79 am 09.11.2019 17:12

-- Editiert von Tantchen79 am 09.11.2019 17:14

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Tantchen:

Ich gehe davon aus, der Bescheid vom 10.10.2019 war der Bescheid, mit dem Leistungen ab dem 01.11.2019 bewilligt wurden. Der vorhergegangene Leisungszeitraum ging bis zum 31.10.2019. Korrekt? Davon ausgehend:

Das Jobcenter geht ausweislich des Bescheides vom 21.10.2019 weiterhin davon aus, dass Du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst. Vor diesem Hintergrund ist die Aufhebung grundsätzlich korrekt. Auch die Begründung, dass Leistungen lediglich vorläufig hätten bewilligt werden dürfen, ist korrekt. Allerdings hätte das Jobcenter zugleich eben einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erlassen müssen, was offensichtlich unterblieben ist. Ich gehe davon aus, genau das ist es, was Dein Anwalt mittels einstweiliger Anordnung durchzusetzen versucht, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch erfolgreich sein wird.

Was die Dauer das gerichtlichen Verfahrens angeht: In dieser Konstellation könnte ich mir gut vorstellen, dass das Jobcenter relativ schnell ein Anerkenntnis abgeben und Leistungen vorläufig bewilligen wird. Dann könnte sich das im Laufe der nächsten 1 bis 2 Wochen erledigt haben.

Wenn es zu einer streitigen Entscheidung durch das Gericht kommt, kann auch ein ER-Verfahren durchaus 6 bis 8 Wochen dauern. Das ist allerdings von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie klar der Sachverhalt und die Rechtslage sind.

Mir scheint, Dein Anwalt hat alles notwendige in die Wege geleitet. Du kannst im Augenblick nicht mehr tun, als abzuwarten, so leid es mir tut.

Gruß,

Axel

-- Editiert von AxelK am 09.11.2019 17:50

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#8
 Von 
Tantchen79
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Axel

Zitat:
Ich gehe davon aus, der Bescheid vom 10.10.2019 war der Bescheid, mit dem Leistungen ab dem 01.11.2019 bewilligt wurden. Der vorhergegangene Leisungszeitraum ging bis zum 31.10.2019. Korrekt?



korrekt

Zitat:
Das Jobcenter geht ausweislich des Bescheides vom 21.10.2019 weiterhin davon aus, dass Du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst


die es ja so nie gab

Zitat:
Auch die Begründung, dass Leistungen lediglich vorläufig hätten bewilligt werden dürfen, ist korrekt. Allerdings hätte das Jobcenter zugleich eben einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erlassen müssen, was offensichtlich unterblieben ist.


genau der kam nicht


Zitat:
Ich gehe davon aus, genau das ist es, was Dein Anwalt mittels einstweiliger Anordnung durchzusetzen versucht, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch erfolgreich sein wird.


genau das habe ich auch so verstanden


Zitat:
Mir scheint, Dein Anwalt hat alles notwendige in die Wege geleitet. Du kannst im Augenblick nicht mehr tun, als abzuwarten, so leid es mir tut.


herzlichen Dank für Eure Einschätzung i

Generell wollte ich nochmal klären ob da nicht ein vorläufiger Bescheid hätte kommen müssen ne. Aber scheinbar schon . Und Geld hätte auch ausbezahlt werden müssen rein therotisch oder?


Was ich aber noch immer nicht verstehe warum wird mir eine Frist zum 30.11. gesetzt Stellung dazu zu nehmen und Unterlagen dazu einzureichen..

Es kamen nämlich 4 verschiedene Schreiben datiert vom 21.10.
am 22. 10 erst das Schreiben mit der sog Anhörung bzw Stellungnahme - hab ich sofort erledigt
am 24. kam die neue Eingliederungsvereinbarung .
und am 25. kam die komplett Einstellung

warum wird da nicht die Stellungnahme abgewartet oder auf die Belege gewartet, aus denen ja klar keine Selbstständigkeit hervorgeht


-- Editiert von Tantchen79 am 09.11.2019 18:00

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Tantchen79):
Es kamen nämlich 4 verschiedene Schreiben datiert vom 21.10.
am 22. 10 erst das Schreiben mit der sog Anhörung bzw Stellungnahme - hab ich sofort erledigt
am 24. kam die neue Eingliederungsvereinbarung .
und am 25. kam die komplett Einstellung
Na, das wird jetzt so langsam übersichtlich und erklärbar.

Die Jobcenter teilen sich die Aufgaben: Bereich Leistung (alles mit Geld)
Und Bereich Job/Vermittlung.
Beide Bereich arbeiten parallel so für sich hin. Und ein MA aus der Leistung weiß nicht, was der MA in der Vermittlung macht. Oft interessiert die es auch nicht.
Dass du am 24.10. die neue EGV bekommen hast, hat mit den Leistungsbescheiden nichts zu tun.

Da dein Anwalt am 1.11. alles nötige gemacht hat, wird es in kurzer Zeit dafür führen, dass ein neuer Leistungsbescheid und eine Nachzahlung für November bei dir ankommt.
Falls du die Zeit bis dahin nicht finanziell (aus dem Schonvermögen) überbrücken kannst--- am Montag zum JC und die fällige Leistung zur Auszahlung fordern.

Die fertigen Anträge kannst du jetzt trotzdem abgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
am Montag zum JC und die fällige Leistung zur Auszahlung fordern.


Naja, das kann sie ja gerne versuchen. Aktuell gibt es allerdings keine wirksame Leistungsbewilligung und damit auch keine fällige Leistung. Da muss sie schon auf viel guten Willen treffen, um eine direkte Auszahlung erwirkt zu bekommen. Dazu bedarf es zunächst einmal eines Anerkenntnisses des Jobcenters, das natürlich auch außerhalb des gerichtlichen Verfahrens abgegeben werden kann.

Zitat:
Die fertigen Anträge kannst du jetzt trotzdem abgeben.


Zustimmung. Der Bewilligungsbescheid muss dann eben nachgereicht werden.

@Tantchen:

Zitat:
Was ich aber noch immer nicht verstehe warum wird mir eine Frist zum 30.11. gesetzt Stellung dazu zu nehmen und Unterlagen dazu einzureichen..


Fristsetzungen des Jobcenters sind mit Logik nicht immer zu erklären. Auch das sonstige Handeln nicht (immer).

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tantchen79
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Anami

Zitat:
Die Jobcenter teilen sich die Aufgaben: Bereich Leistung (alles mit Geld)
Und Bereich Job/Vermittlung.
Beide Bereich arbeiten parallel so für sich hin. Und ein MA aus der Leistung weiß nicht, was der MA in der Vermittlung macht. Oft interessiert die es auch nicht.
Dass du am 24.10. die neue EGV bekommen hast, hat mit den Leistungsbescheiden nichts zu tun.


wenn dem nur so wäre.
es war ein und derselbe Sachbearbeiter

aber **** happens da muss ich jetzt irgendwie durch

Zitat:
Die fertigen Anträge kannst du jetzt trotzdem abgeben.


reicht leider nicht
muss erstmal alles selbst bezahlen

da es keine neuen Anträge sind , die brauchen nur den Bescheid zur Verlängerung und der ist unwirksam . Wurde alles schon abgeklärt

aber gut ich danke Euch erstmal
so weiss ich das alles im grossen und ganzen richtig zu laufen scheint


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#12
 Von 
Tantchen79
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen

eine kurze Frage, ist es üblich das das Sozialgericht auch eine Vermögensauskunft für den PKH Antrag von einem 3 jährigen fordert??? Und auch möchte das der Widerspruch bzw der Eilantrag in seinem Namen erfolgt? Also finde das völlig klar das dies auch in seinem Namen erfolgt aber warum eine Vermögensauskunft von einem 3 jährigen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Tantchen79):
aber warum eine Vermögensauskunft von einem 3 jährigen?

Weil PKH halt nur Bedürftigen (="Vermögenslosen") gewährt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Tantchen79):
aber warum eine Vermögensauskunft von einem 3 jährigen?


Kommt in unseren Regionen und im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen beim Sozialgericht und PKH wohl äußerst selten (nie) vor, aber es gibt durchaus 3 Jährige, die über erhebliches Vermögen verfügen, auch wenn keine persönliche Verfügungsgewalt darüber vorliegt.

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#15
 Von 
Tantchen79
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr lieben,

kleiner Zwischenstand
ich habe heute Geld vom Jobcenter erhalten zwar nicht den vollen Betrag
leider aber noch keinen neuen Bescheid
Ich weiss jetzt nicht ob das eine Entscheidung des Sozialgerichts war das sie zahlen müssen oder ob es von denen aus gerafft wurde, dass sie ja alle Unterlagen haben und gar nicht hätten einstellen dürfen - laut Anwalt.

Warte jetzt mal die Post ab, ob sich darin ein neuer Bescheid befindet.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Tantchen:

Zitat:
Warte jetzt mal die Post ab, ob sich darin ein neuer Bescheid befindet.


Gute Idee.

Aber bitte umgehend, also schon jetzt, Deinen Anwalt über den Zahlungseingang informieren, also Datum und genaue Summe.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Tantchen79
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das habe ich getan.
Nach dem ich ihm geschrieben habe kurze Zeit spät kam ein Schreiben von ihm der Beschluss vom Sozialgericht . Das Jobcenter wurde erstmal dazu verpflichtet weiter zu zahlen.

Sozialgericht sieht den Fehler ganz klar beim JC und fordert sie auch dazu auf sofort eine neue Berechnung zu erstellen. Beschluss ist vom 18.11.2019.

Einen neuen Bescheid gab es bis heute noch nicht.
Jobcenter wird sich wohl Zeit lassen und den Widerspruch erstmal nach ganz unten im Stapel legen also wieder warten.





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#18
 Von 
Tantchen79
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiss ihr seit kein Blog oderso
aber es hat sich noch immer nichts gross getan in der Geschichte
ich bekomme zwar Leistungen vom Jobcenter aber nur weil das Sozialgericht sie dazu aufgefordert hat.

Unseren Widerspruch gegen die Aufhebung hat das Jobcenter als unbegründet abgewiesen so dass mein Anwalt nun Klage vorsichtshalber beim Sozialgericht eingereicht hat.

Jetzt wollte das Sozialgericht eine Schweigerechtsentbindung für meine Ärzte auf meine Nachfrage was das mit dem Verfahren zu tun hat warte ich heute noch.

Ich glaube ich hab den falschen Anwalt. Empfehlungen für einen anderen kann man auch nicht geben hier oder?

Eigentlich kann das Jobcenter alles von heute auf morgen wieder einstellen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Tantchen79):
ich bekomme zwar Leistungen vom Jobcenter aber nur weil das Sozialgericht sie dazu aufgefordert hat.
Nö. Das Gericht hat beschlossen, dass das JC zu zahlen hat. Und es zahlt doch auch.

Zitat (von Tantchen79):
Beschluss ist vom 18.11.2019.
Den hast du vom Anwalt bekommen.
WAS hat das SG denn beschlossen? Bitte mal genau. Du kannst das doch mit dem Einstellen von anonymisierten Dokumenten.

Zitat (von Tantchen79):
dass mein Anwalt nun Klage
Wann hat er das gemacht?
Zitat (von Tantchen79):
Ich glaube ich hab den falschen Anwalt.
Das glaube ich nicht. Der Anwalt kann weder den Verfahrensgang beim SG beschleunigen noch kann er das JC zur Schnelligkeit verdonnern.

Es dauert durchaus viele Monate, um solche Wirrwarrs aufzudröseln und das Boot wieder in richtige Fahrt und Ziel zu bringen...
Für Alg2-Bezieher ist es wichtig, dass Leistungen gezahlt werden--- das ist hier zumindest der Fall.

Zitat (von Tantchen79):
Eigentlich kann das Jobcenter alles von heute auf morgen wieder einstellen oder?
Nö. Eigentlich nicht.

Hast du seit Ende November keinen Bescheid vom JC erhalten, egal mit welchem Inhalt?
Zitat (von Tantchen79):
Kindergartenbeitrag Befreiung, BuT für Essensgeld
Ist das geklärt ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Tantchen79):
Vorher wurde allerdings ein normaler Vertrag mit Soziailversicherung und einem Netto Gehalt für diesen Job von 800 € unterzeichnet.
Nochmal zurück zur Ausgangsthematik. Wenn hier ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde, muss doch auch Gehalt gezahlt worden sein? Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tantchen79
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Nochmal zurück zur Ausgangsthematik. Wenn hier ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde, muss doch auch Gehalt gezahlt worden sein? Oder?


Nein
dieser Mensch hat uns falschen Tatsachen und Behauptungen eingestellt
es gab nie eine Meldung an die Krankenkasse noch sonst wo.

Nach 3 Wochen hiess, ätschi bätsch wenn du dein Geld haben willst brauchst du ein Gewerbeschein. Er hatte X solche Verträge abgeschlossen er selbst hat niemand etwas bezahlt. Er war selbst wo angestellt und diese Dame hat uns dann einen Bruchteil des vereinbarten Geldes ausbezahlt statt 400 € für August nur 200 € nur als Beispiel.

Dies war eine einmalige Zahlung aus die das JC eine Selbstständigkeit gebastelt hat und mir die Leistungen komplett eingestellt hat

0x Hilfreiche Antwort

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