Hallo,
habe bei Widerspruch zu meiner Leistungsberechnung erhoben, der abgewiesen wurde, da Zahlung nicht innerhalb des Bemesseungszeitraumes ist.
Folgendes:
War 7 Jahre berufstätig, Unternehmensschließung folgte und in den letzten 1 1/2 Monate war ich krank. Sprich 1 1/2 Monate keine beitragspflichtige Summe erhalten. Letzter Beschäftigungsmonat war März 2011. Habe zwar kein Gehalt mehr vom AG im März bezogen, jedoch noch meine jährliche Bonuszahlung für das letzte Jahr erhalten. Ausszahlung war stets einmal jährlich im März. Diese Summe ist "beitragspflichtig" und bezieht sich auf ein Jahr, da Jahreszahlung und nicht auf einen Monat. Das Arbeitsamt interessiert es jedoch nicht und berücksichtigt diese Summe trotz meines Widerspruches nicht, wobei es eine beitragspflichtige Summe ist und die Auszahlung innerhalb meines Beschäftifungsverhältnisses erfolgte. Das interessiert das Arbeitsamt aber nicht, da die Kasse krankheitsbedingt ab Mitte Februar gezahlt hat.
Scheinbar bleibt mir nur noch das Sozialgericht. Soll wohl kostenfrei sein, bzw. wenn ich ohne Anwalt dort eine Klage einreiche. Stimmt das und habt Ihr vielleicht noch einen Tip zu einen §, den ich unbedingt in meiner Klageschrift mit berücksichtigen sollte?
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"Fragen zu Gewährleistung/Garantie? Nur zu! "
-- Editiert am 03.06.2011 15:21
-- Editiert am 03.06.2011 15:23
Jahres Boni nicht berücksichtig bei ALG1
3.6.2011
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Frage vom 3.6.2011 | 15:18
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 26x hilfreich)
Jahres Boni nicht berücksichtig bei ALG1
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#1
Antwort vom 3.6.2011 | 19:16
Von
Status: Unbeschreiblich (30450 Beiträge, 16411x hilfreich)
Hi,
ja, ohne Anwalt ist das Verfahren vor dem SG gebührenfrei. Was mich wundert: Wenn Sie anderthalb Monate krank waren, haben Sie doch Lohnfortzahlung erhalten, und die IST beitragspflichtig. Erst NACH sechs Wochen endet die LFZ.
Gruß vom mümmel
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#2
Antwort vom 3.6.2011 | 22:01
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 26x hilfreich)
Ja das ich richtig, 6 Wochen waren mitte Februar vorbei.
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