Jemand zieht aus der wg aus und die Wohnung ist etwas teurer, welche Möglichkeiten gibt es ?

27. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Reaper85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jemand zieht aus der wg aus und die Wohnung ist etwas teurer, welche Möglichkeiten gibt es ?

Hallo ihr lieben, ich habe folgendes Problem und hoffe mir kann jemand helfen.
Ich bin Mitte Dezember nach einer Therapie und Obdachlosigkeit mit jemand anderes aus der Therapie in eine Wohnung gezogen und es klappte überhaupt nicht daher zieht er aus zum 31.07.2025, die Wohnung ist
40qm
Miete 380€
Nebenkosten 151,28€
Heizkosten 100€
Ich habe gelesen auch auf der Jobcenter Wuppertal Seite das die Miete da wenn er ausgezogen ist ja zu teuer, für 6 Monate weiter bezahlt wird, macht das Jobcenter das auf jeden Fall ?
Was ist nach den 6 Monaten, die Mietobergrenze liegt hier für Miete und Nebenkosten bei 466€, die Wohnung liegt 65€ drüber, übernimmt das Jobcenter nachher trotzdem weiter die volle Miete?
Wenn nicht kann ich die Differenz dann von meinem Bürgergeld zahlen damit ich hier wohnen bleiben kann ?

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42870 Beiträge, 14796x hilfreich)

Wie hier im Einzelfall gerechnet wird, das kann ich nicht abschätzen. Ist ja auch unterschiedlich von Ort zu Ort. Aber, natürlich kannst Du den Differenzbetrag selbst aufbringen. Das dürfte überhaupt kein Problem sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40853 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Reaper85):
das die Miete da wenn er ausgezogen ist ja zu teuer, für 6 Monate weiter bezahlt wird, macht das Jobcenter das auf jeden Fall ?
Ja, nicht nur JC Wuppertal macht das so. Sonst würde jemand ja gleich wieder wohnungslos werden...
Es gilt § 22 (1) SGB II
Das JC würde dir Anfang August ein sog. Kostensenkungs-Aufforderungs-Schreiben schicken... wo sich das mit der gesetzl. Regelung findet.

Zitat (von Reaper85):
kann ich die Differenz dann von meinem Bürgergeld zahlen damit ich hier wohnen bleiben kann ?
Ja, das kannst du machen.
Das machen übrigens Tausende Bürgergeldbezieher auch, deren *angemessene KdU* etwas höher sind.

Hoffentlich habt ihr einen Mietvertrag, in dem diese 2. Person allein kündigen kann?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13287 Beiträge, 4520x hilfreich)

Zitat:
Ich bin Mitte Dezember nach einer Therapie und Obdachlosigkeit mit jemand anderes aus der Therapie in eine Wohnung gezogen


Demnach bist Du wohl erstmal noch bis Mitte Dezember 2025 in der Karenzzeit, sodass die Kostensenkungsfrist erst mit Ablauf der Karenzzeit beginnt. Es dürfte demnach darauf hinauslaufen, dass Du bis ca. Juni 2026 safe bist, was die KdU-Übernahme betrifft. Vorausgesetzt natürlich, dass Jobcenter handelt korrekt.

Eine dauerhafte Übernahme der vollen KdU wirst Du aber allenfalls dann durchsetzen können, wenn Du nachweisen kannst, dass es Dir unmöglich oder unzumutbar ist, Deine Kosten zu senken.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.964 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.040 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.