Job, nebenbei selbstständig-geht das??

1. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
lieschenmüller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Job, nebenbei selbstständig-geht das??

Hallo,
ich arbeite seit Juni 06 bei einer Zeitarbeitsfirma,verdiene dort 600 Euro bei einer 30 Std Woche und bekomme unterstützend ALG2. Die bewilligung läuft am 31.03.08 aus.
ich habe durch meine Arbeit bei der ZA Firma einige Familien kennen gelernt, die mich gerne privat-auf Rechnung-beschäftigen möchten.
damit ich vom ALG2 wegkomme, möchte ich bei meiner ZA Firma die Stunden auf 15/Woche reduzieren, den Rest dann privat machen. das wären dann ab April aber ca 20/Woche-also deutlich mehr da ich noch Familien dazu suche.jetzt habe ich nur 2 Familien, die ab sofort möchten.
Nun meine 1. Frage:
ist es egal,ich meine für die Sozialabgaben, wenn ich selbstständig mehr Stunden arbeite und auch mehr verdiene? Oder kommt irgendwann einer von der LVA oder vom Arbeitsamt und sagt, ich müßte nachzahlen??
ich werde eh nicht viel verdiene,nur kann ich so vom ALG 2 weg.
Ganz selbstständig kann ich mir nicht leisten weil der freiwillige KV Betrag schon 300 Euro ist-die gehen immer davon aus das man mindestens 1800 euro/Moant verdient.
Eine Förderung durch die ArGe ist auch unwahrschienlich,weil ich erst ein Existenzgründerschulung machen soll bei der Grone Schule und das geht nicht weil ich ja arbeiten muß.Es ist auch egal das ich garkeine Räume mieten muß, keine Möbel brauche etc- die ArGe will zuerst den Business Plan, eine Tragfähigkeitsbescheinigung etc. ich war schon da und hab gefragt.
Was kann ich machen? Die Familien brauchen mich jetzt und warten nicht:-)Die ZA Firma wäre mit einer reduzierung einverstanden.
Frage 2:
wenn ich der ArGe am Monatsende die Abrechnung der ZA Firma vorlege PLUS die Rechnungen die ich geschrieben habe (wird dann insgesamt im ersten Monat bei 700 Euro liegen,so wie jetzt) können die mir dann die Leistung verweigern oder zurückfordern weil ich 2 Tätigkeiten habe? Ich werde ja nicht sofort mehr verdienen als jetzt und will alles ehrlich abgeben.
hat jemand eine Idee?



Danke!!!!!!


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Die Frage nach der Relevanz der Arbeitszeitverteilung für die Sozialabgaben kann ich Dir nicht beantworten. Da wird sich vielleicht noch jemand anderes zu melden.

Zur Förderung durch die ARGE: Die einzige Fördermöglichkeit bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist meines Wissens das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II . Dieses beträge in der Regel 50% des Regelsatzes und wird zusätzlich zum ALG II gewährt, für maximal 24 Monate (die ARGE'n zahlen aber meistens nur 12 Monate und ab dem 7.ten Monat schon reduziert).

Für den Antrag auf Einstiegsgeld brauchst Du einen Businessplan (kannst Du selber schreiben) nebst Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan. Außerdem die sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung, die z.B. ein Steuerberater ausstellen kann. Darin enthalten ist auch eine Bestätigung darüber, ob die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit vorliegen. Damit erübrigt sich m.E. das Existenzgründerseminar. Dieses darf m.E. auch nicht zur Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen gemacht werden. Das es ggf. dennoch sinnvoll sein kann, steht auf einem anderen Blatt.

Zur Vorgehensweise bei der Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit solltest Du dringend mit der ARGE sprechen. Hier gibt es seit Anfang diesen Jahres eine neue Verordnung, die die Ermittlung des Einkommens neu regelt und den ARGE'n dabei ganz erhebliche Kompetenzen einräumt. Von daher kann aber im Moment noch niemand so richtig sagen, wie das zukünftig gehandhabt wird, zumal zu befürchten ist, dass hier wieder jede ARGE ihr eigenes Süppchen kochen wird.

Wenn Du von der ARGE weitere Informationen dazu hast, welche Unterlagen die von Dir bezüglich des Einkommens haben wollen und wie genau dieses dann ermittelt wird, dann meld Dich hier nochmal bitte. Erstens, weil mich die Vorgehensweise interessiert, und zweitens weil m.E. viele Regelungen der neuen Verordnung, bzw. die daraus folgende Umsetzung durch die ARGE'n rechts- und verfassungswidrig sind.

Gruß,

Axel

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