Job Annahme ab 1.7.23

18. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.06.2023 16:47:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Job Annahme ab 1.7.23

Guten Abend
Ab 1.7.2023 einen Job so meine Fallmanagerin hat es gleich an die Leistungsabteilung weiter getragen bevor ich es konnte,Freitag kamm der Anruf Leistung werden eingestellt für Juli was ja normal ist.Meine Frage habe ich die Möglichkeit das mit das Überbrückungsdahrlehnen gewährt wird weil meine Kosten laufen ja weiter wei mein erstes Gehalt kommt erst ja 30-31.7 vielleicht hat ja jemand Erfahrung.Den der Vermieter hat angekündigt er wird nicht den Monat aufs Geld warten Strom Fahrkarte und so muss ich ja trotzdem zahlen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30520 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von RaimoF):
Ab 1.7.2023 einen Job
Glückwunsch.

Zitat (von RaimoF):
Freitag kamm der Anruf
Warum führst du Telefonate mit dem JC?
Ob du für Juli ein solches Ü-Darlehen erhältst, erfährst du, wenn du möglichst zeitnah und vor allem schriftlich einen Antrag stellst.
§ 42 a SGB II
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__42a.html

Du solltest auch gleich (per Kontoauszug) nachweisen, dass du bis zur ersten Lohnzahlung kein verfügbares Vermögen hast.

Hier die Vorschrift, nach welcher das JC zu entscheiden hat:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-42a_ba015877.pdf

Danach ist es eine Ermessensleistung oder eine Pflichtleistung :
-§ 24 Absatz 4 (Darlehen bei voraussichtlichem Einkommenszufluss) - Ermessensleistung
- § 24 Absatz 5 (Leistungen als Darlehen - kein sofortiger Verbrauch oder keine Verwertung von Vermögen möglich) - Pflichtleistung

Vermieter, Strom, Fahrtkosten--- kann man als Begründung anführen, dürfte das JC aber nicht besonders interessieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12318.06.2023 16:47:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich bei Job Aufnahme es mitteilen muss außerdem hat meine Fallmanagerin es weitergeleitet wenn ich zbs der Leistungsabteilung nicht mitteile dann wird es mir nicht zum Vorteil ausgelegt steht auch über all drinnen Arbeitsaufnahme ist sofort den Jobcenter mitzuteilen.Den Job habe ich ja auch erst Bescheid bekommen 13.6 habe ich das ja vom Pflegeheim bekommen

-- Editiert von User am 18. Juni 2023 16:46

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32416 Beiträge, 17080x hilfreich)

wenn ich zbs der Leistungsabteilung nicht mitteile Anami wollte auch nicht wissen, warum Sie das mitteilen - er wollte wissen, warum Sie das telefonisch (und damit nicht beweisbar) tun...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30520 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von guest-12318.06.2023 16:47:08):
steht über all drinnen Arbeitsaufnahme ist sofort den Jobcenter mitzuteilen.
Deine Arbeitsaufnahme ist doch erst am 1.7.--- erst nächste Woche.
Zitat (von guest-12318.06.2023 16:47:08):
Den Job habe ich ja auch erst Bescheid bekommen 13.6
Ja, na und? Auch da steht drin, dass dein Job erst am 1.7. beginnt.

Nun stell den Antrag auf das Darlehen, mach das schriftlich und nachweisbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13018 Beiträge, 4428x hilfreich)

Zitat:
Vermieter, Strom, Fahrtkosten--- kann man als Begründung anführen, dürfte das JC aber nicht besonders interessieren.


Selbstverständlich hat das Jobcenter sich für diese Begründung zu interessieren und wird das auch tun. Stichwort "Ermessensreduzierung auf Null". Allerdings dürften gerade diese Punkte bei Darlehensanträgen bei Jobaufnahme wohl immer zur Begründung herangezogen werden. Zu Recht.

@TE_

Zur Bestätigung:

Schriftlichen Antrag stellen und schauen was passiert. Kontoauszüge beifügen ist auf jeden Fall sinnvoll. Wenn bei Euch noch die Möglichkeit besteht, auch ohne Termin, direkt mit einem Leistungssachbearbeiter zu sprechen, am besten persönlich abgeben und Abgabe quittieren lassen.

Anonsten digital einreichen, wenn Du bei Jobcenter Digital angemeldet bist. Geht schneller als die Post und der Zugang ist nachweisbar.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30520 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Stichwort "Ermessensreduzierung auf Null".
mW aber nur, wenn die Angabe zum verfügbaren Vermögen mit ---hab keins-- beantwortet und per Kontoauszug nachgewiesen wird.

@abgemeldeter TE

Den Antrag auf das Darlehen möglichst sofort, vor dem 22.6. einreichen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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