Job Center Hausbesuche was steht mir zu was dürfen sie

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Dimitra
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Job Center Hausbesuche was steht mir zu was dürfen sie

Hallo ich hatte heute das Job Center vor der Eingangs Türe sie waren sehr Freundlich zu mir und ich habe ein gutes gefühl. Da ich aktuell schwanger bin 8 Monat und ich mega wenig Stress gebrauchen kann und ich leider wirklich schlimme Dinge gehört habe über so Hausbesuche bestand ich drauf das sie sich Ankündigen und ich eine 2 Person dabei haben möchte von meiner Seite aus. Es soll geprüft werden ob ich mit meinem ex Partner zusammen lebe weil ich angeben hab das er mir jeden Tag hilft. Ich hab damals vom Job Center eine Erstausstattung angefordert und habe für die 2 Schwangerschaft auch noch ein paar Euros bekommen … meine Wohnung ist schön eingerichtet weil ich damals auch sehr viele Geschenke bekommen habe, meiner Tochter fehlt es an nichts sie hat ein schönes Zimmer mit viel Pampers und feuchte Tücher und Spielsachen. Kann das Job Center wegen der Einrichtung was sagen was habe ich für rechte was dürfen sie alles am Donnerstag ich wollte mich ein wenig vorbereiten. Mein ex wohnt nicht bei mir aber hatte bedenken weil meine Wohnung schön ist mit einem stauroboter oder einem dyson Staubsauger man weis ja nie ob die da vielleicht nach hacken woher ich das Geld habe um sowas zu kaufen

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34980 Beiträge, 5977x hilfreich)

Zitat (von Dimitra):
Job Center Hausbesuche was steht mir zu was dürfen sie
Was für ein Chaos.

1. Sie kommen nicht aus Langeweile, sondern weil du angegeben hast, dass der Ex dir häufig hilft. Sie dürfen vermuten, dass er bei dir wohnt und sollen das prüfen.
2. Ob die Mitarbeiter des JC etwas zur Einrichtung und zu den vielen Pampers und feuchten Tüchern sagen, kannst du abwarten. Daran ist nicht Verdächtiges, ist alles erlaubt, keiner kauft einzelne Windeln. Du erhältst vermutlich einen Mehrbedarf von ca 180,- mtl--- davon kannst du viel kaufen. Bist ja alleinerziehend.

Zitat (von Dimitra):
was habe ich für rechte
Dein 1.Recht hast du schon verbraucht, du hast sie wieder weggeschickt. Als 2. Recht kannst du am Do eine 2. Person dabei haben, dein Ex ist nicht zu empfehlen. Der kann sonst was für Bedenken haben. Niemand mit Sozialleistungen muss in einer *** Wohnung wohnen.
Es ist dein Recht, einen Stauroboter oder einen d**Staubsauger und Markenpampers und eine schöne Wohnung zu haben, das interessiert das JC nicht.

Man will prüfen, ob eine BG mit deinem Ex besteht. Wenn der Ex dort nicht wohnt, nur ab und an zu Besuch kommt, ist dein Gedankenchaos völlig umsonst.

Hast du auch schon mal was Gutes zum JC gehört? zB, dass Geschenke (kein Geld, sondern Sachen) erlaubt sind? Dir könnte jemand durchaus ab und an mal den Kühlschrank füllen... oder eben Pampers mitbringen....
Das steht dir alles zu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125849 Beiträge, 40543x hilfreich)

Neben der Erkenntnis, das Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen, sollte man sich statt Luxuswaren eventuell auch mal einen einfachen Duden schenken lassen...



Zitat (von Dimitra):
Job Center Hausbesuche was steht mir zu was dürfen sie

Da ich mir die hingezimmerte Textwand nicht angetan habe, hier mal ein paar allgemeine Hinweise.
So ein Hausbesuch findet sich z.B. in §§ 20, 21 SGB X geregelt.
Das Amt hat eine Ermittlungsbefugnis, die aber ihre Grenzen darin findet, was Wohnungsinhaber und / oder Antragsteller / Leistungsempfänger gestatten.
Grundsätzlich darf der Mitarbeiter also nur das tun, was ihm vom Wohnungsinhaber und / oder Antragsteller / Leistungsempfänger erlaubt wird. Das wären dann z.B. nur dann kommen wenn ein Termin vereinbart wird, nur Räume betreten bei denen man es gestattet, nur Schränke öffnen bei denen man es gestattet etc.
Ebenso steht es einem zu, den Hausbesuch des Mitarbeiters jederzeit zu beenden.

Zu viele Einschränkungen können sich denn allerdings auch kontraproduktiv in Bezug auf die zu empfangenden Leistungen auswirken (Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht).

Mitunter kommen die Mitarbeiter auch auf die "glorreiche" Idee mit Drohungen wie "Durchsuchungsbeschluss" o.ä. zu agieren.
So ein Durchsuchungsbeschluss wird in der Regel von einem Gericht erlassen und da reicht ein "wir durften nicht überall schauen" bzw. "wir wurden rausgeschmissen" nicht aus.



Zitat (von Dimitra):
man weis ja nie ob die da vielleicht nach hacken woher ich das Geld habe um sowas zu kaufen

Nö, Hacker werden die nicht einsetzen - bei Verdacht auf z.B. Leistungsbetrug haben die andere Mittel und Wege.
Aber wenn man in einer mit luxuriösen Einrichtung / Zubehör versehenen Wohnung wohnt, stellt sich immer schnell mal die Frage nach der tatsächlichen Bedürftigkeit, was dann zu weiteren Nachforschungen führen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13138 Beiträge, 4461x hilfreich)

Viel entscheidender als eine schön eingerichtete Wohnung mit großem Pampers und Feuchttüchervorrat sowie Marken-Haushaltsgeräten dürfte sein, ob die JC-Mitarbeiter belastbare Anhaltspunkte dafür finden, dass eine weitere Person (Dein Ex) in der Wohnung wohnt.

Das Jobcenter wird vorausssichtlich auch keine Anschaffungsbelege für die vorhandenen Geräte verlangen. Auch kann man einen Saugroboter und einen Markenstaubsauger so verstauen, dass die Geräte gar nicht erst gesehen werden. Du musst keine Schränke öffnen und ohne Deine ausdrückliche Zustimmung dürfen auch die JC-Mitarbeiter diese nicht öffnen. Vermutlich wird man Dich dennoch bitten, Schränke zu öffnen, um zu prüfen, ob sich Männerkleidung in Deiner Wohnung befindet. Ob Du das gestattest oder nicht, musst Du entscheiden. Aus einer Verweigerung dürfen zwar keine unmittelbaren negativen Schlüsse gezogen werden, je nachdem welche Anhaltspunkte dem JC für ein Zusammenleben mit Deinem Ex bereits vorliegen, wird man allerdings argumentieren können, dass Du durch die Verweigerung der Einsicht in Schränke diese Anhaltspunkte nicht wiederlegen konntest.

Fotos dürfen im Übrigen auch nur mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung gefertigt werden.

Den Zusammenhang mit einer irgendwann mal (wann war das eigentlich?) gewährten Erstausstattung sehe ich nicht wirklich. Das JC kann Belege dafür verlangen, dass das seinerzeit für die Erstausstattung gewährte Geld auch zweckentsprechend verwendet wurde. Ob das jetzt noch verlangt wird, scheint mir allerdings sehr fraglich und der Hausbesuch dürfte damit ja wohl nichts zu tun haben.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1143x hilfreich)

Die "Geschenke" könnten als Einkommen zu berücksichtigen sein und den Leistungsanspruch dann mindern, wenn sie ein bestimmtes Ausmaß erreicht oder die Üblichkeit überschritten haben.

Der Expartner ist der werdende Vater des Kindes? Haben Sie jeweils schon Vaterschaftsanerkennung bzw. die Zustimmung dazu erklärt? Wie sieht diese tägliche Hilfe aus und wo findet sie statt? Wie lange soll diese auch nach der Geburt noch erfolgen? Wo wohnt der Expartner?

Übernachtet der Expartner gelegentlich, häufig oder immer bei Ihnen?

Das Gesetz sagt:

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltspflichtig ist nicht, wer ... außerstande ist, ... den Unterhalt zu gewähren. Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel ... gleichmäßig zu verwenden.

Der Vater hat der Mutter ... vor und ... nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren.

Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft ... dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über diese Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.


-- Editiert von User am 19. September 2023 00:16

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34980 Beiträge, 5977x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Das Gesetz sagt:
Und was hat das bitte mit der Prüfung einer BG/Wohnen bei der TE zu tun? :augenroll:
Zitat (von Zuckerberg):
Die "Geschenke" könnten als Einkommen zu berücksichtigen sein
Wenn du schon solche Nebelkerzen zündest, dann bitte im Detail. Ansonsten betreibst du hier die reine Verunsicherung. Die TE hat schon schlimmes gehört, du setzt dem noch die falsche Krone auf.
Zitat (von Zuckerberg):
Der Expartner ist der werdende Vater des Kindes? Haben Sie jeweils schon Vaterschaftsanerkennung bzw. die Zustimmung dazu erklärt? Wie sieht diese tägliche Hilfe aus und wo findet sie statt? Wie lange soll diese auch nach der Geburt noch erfolgen? Wo wohnt der Expartner? Übernachtet der Expartner gelegentlich, häufig oder immer bei Ihnen?
Was soll denn das? Wir sind hier nicht vor Gericht. :bang:
Wenn das JC Hinweise findet, die auf das Zusammenwohnen mit dem Ex hindeuten, wird das JC das protokollieren, dann der TE etwas schreiben, worauf sie hier gern nachfragen kann...usw.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125849 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was soll denn das?

Der Tellerrand ist halt nicht immer die Grenze ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34980 Beiträge, 5977x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Tellerrand ist halt nicht immer die Grenze ...
Auf dem Teller liegt zunächst nichts weiter als der (dummerweise) wieder weggeschickte Besuch der JC-Mitarbeiter.
Der kommt nun am Donnerstag. Dann liegt noch immer nicht mehr drauf als ein Hausbesuch. Und weit und breit ist hinter dem Tellerrand nichts zu sehen, was die TE (bis Donnerstag) ändern könnte.
Also weder die Vaterschaft noch die Häufigkeit der Hilfe oder wo der wohnt --- liegt da hinter dem Tellerrand.

Wenn die Herrschaften vom JC was *verdächtiges* finden wollen, und auch finden, dann ist es so.
Dann geht es NACH dem Hausbesuch weiter. Wie das JC eben dann so arbeitet.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125849 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auf dem Teller liegt zunächst nichts weiter als der (dummerweise) wieder weggeschickte Besuch der JC-Mitarbeiter.

Das man den unangekündigten Besuch wieder weggeschickt hat und sich über seine Rechte informiert, war überhaupt nicht dumm.

Klar wäre es besser gewesen sich schon vorher zu informieren, aber es ist nun mal wie es ist.


Zitat (von Anami):
Wenn die Herrschaften vom JC was *verdächtiges* finden wollen, und auch finden, dann ist es so.

Ja, es geht aber darum, was für Rechte man hat und auch darum irgendwelche Missverständnisse zu vermeiden. Die passieren bekanntermaßen mitunter schnell und gerne beim Amt ...



Zitat (von Anami):
Und weit und breit ist hinter dem Tellerrand nichts zu sehen, was die TE (bis Donnerstag) ändern könnte.

Zum einen wäre da ein Optiker empfehlenswert, zum andern haben diverse Antwortende durchaus langfristigere Problemfelder im Bick, die weit über Donnerstag hinausgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34980 Beiträge, 5977x hilfreich)

Dann bin ich mal gespannt, ob morgen, Donnerstag, nach dem Hausbesuch die TE hier eine kurze Rückmeldung gibt.

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 21. September 2023 16:43

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 191x hilfreich)

Zitat (von Dimitra):
ein ex wohnt nicht bei mir aber hatte bedenken weil meine Wohnung schön ist mit einem stauroboter oder einem dyson Staubsauger


Also nur weil man einen Dyson-Staubsauger und einen Staubsaugerroboter hat, heißt das ja nicht automatisch, dass die Wohnung schön ist, aber zumindest sauber wird sie höchstwahrscheinlich sein.

Abgesehen davon wird es beim Jobcenter bzw. im SGB (Sozialgesetzbuch) auch wohl kaum ein Verbot geben, dass eine Wohnung nicht schön sein darf, allein das dürfte also kein Problem darstellen.
Zitat (von Dimitra):
man weis ja nie ob die da vielleicht nach hacken woher ich das Geld habe um sowas zu kaufen


Und das wäre schlimm, wenn die da nachha(c)ken?

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