Job Center fordert Kinderzuschlag ein

6. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)
Job Center fordert Kinderzuschlag ein

Hallo zusammen.Wir beziehen als BG bis 31.12.2020 Aufstockung von Hartz 4.

Im Juni haben wir ein Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag gestellt,der am 02.12.2020 bewilligt wurde beides .

Es gibt eine Nachzahlung ab Juni 2020.Das Job Center hat für beides ein Erstattungsanspruch geltend gemacht,was ja auch ok ist .

Das heisst sie fordern ab Juni 460 Euro Wohngeld was bewilligt wurde ,sowie den Kinderzuschlag in Höhe von Monatlich 550 ab Juni ein.

Nur stellt sich mir die Frage wieso sie den Kinderzuschlag in voller Höhe haben wollen.

Laut Erklärung haben sie es in der Zeit gezahlt,was so aber leider nicht stimmt.JC zahlt Monatlich 900 Euro ink Miete und Heizung,und fordert insgesamt pro Monat 1100 zurück.

Das doch so nicht ganz richtig oder?
Und ist es in der Tat so das Kinderzuschlag voll zurück gezahlt werden muss,wenn man es zuvor bis heute noch nie gezahlt bekommen hat?

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von kixa):
sie fordern ab Juni 460 Euro Wohngeld was bewilligt wurde ,sowie den Kinderzuschlag in Höhe von Monatlich 550 ab Juni ein.
Was steht denn im Schreiben des JC? Was genau?

Ob der KiZu für Erstbezieher nicht komplett erstattet werden muss, weiß ich nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was steht denn im Schreiben des JC? Was genau?

Ob der KiZu für Erstbezieher nicht komplett erstattet werden muss, weiß ich nicht.



Es ist nur eine Kopie von dem was an die Familienkasse gegangen ist.

Mit folgendem Text

Wie telefonisch besprochen
Erstattungsanspruch für den oben genannten Zeitraum 01.06-31.12 in Höhe von 3884 Euro parag.40 Absatz 1 Satz 1 und 40a sgb II i.v.m
Paragrafen.104 SGB X i.V.m parag.34c SGB II

Dann Berechnungen Erstattung und Bisherige Leistungen.

Laut Aussage JC wurde der Kinderzuschlag von den jeden Monat berücksichtigt und gezahlt.Nur geht dies ja gar nicht da sie a nix zahlen und b nix in der Berechnung steht.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von kixa):
in Höhe von 3884 Euro
Das sind Erstattungsansprüche des JC gegen die Famkasse für 7 Monate.
3.884€ : 7M = 554,86€ pro Monat.
KiZu für 3 Kinder ca. 555,- pro Monat.

Und es besteht auch ein Erstattungsanspruch des JC gegen die Wohngeldzahlung.
3.220€ : 7M = 540,-€ pro Monat

Zitat (von kixa):
da sie a nix zahlen und b nix in der Berechnung steht.
Das JC hat von Juni-Dezember 2020 monatlich 900,- Aufstockung geleistet. Das findet sich im vorigen Bescheid.

Das JC hat a) vorher nix von der Bewilligung Wohngeld/KiZu gewusst und b) lässt sich nun von der FK/Wohngeldstelle erstatten, was seit Juni als Alg2 gezahlt wurde.

Vielleicht wissen andere hier, wie das mit dem Rü des KiZu (nicht komplett) ist--- woher weißt du das denn? Ich habe dazu leider nichts gefunden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@kixa:

Grundsätzlich ist die Anmeldung der Erstattungsansprüche berechtigt und rechtmäßig. Aber, das Jobcenter darf sich selbstverständlich nicht mehr erstatten lassen, als es selbst an Leistungen erbracht hat.

Ausgehend von den genannten Zahlen hat das Jobcenter monatlich 900 Euro gezahlt. Der KiZu-Anspruch beträgt monatlich 555 Euro der Wohngeldanspruch monatlich 540 Euro, insgesamt also 1.095 Euro und damit monatlich 195 Euro mehr als das Jobcenter gezahlt hat. Diese monatlich 195 Euro, insgesamt also 1.365 Euro stehen Dir zu.

Zur Abwicklung gibt es m.E. zwei Möglichkeiten:

1. Möglichkeit: Das Jobcenter beziffert seine Erstattungsansprüche zuerst gegen die eine Behörde (z.B. Wohngeldstelle), erhält von dor die gesamte Nachzahlung und beziffert dann die Erstattungsansprüche gegen die andere Behörde (Bemilienkasse) in entsprechend geringerer Höhe. Die Familienkasse zahlt dann den Erstattungsbetrag an das Jobcenter und den Rest der Nachzahlung an Dich.

2. Möglichkeit: Das Jobcenter lässt sich von beiden Behörden die gesamte Nachzahlung erstatten und zahlt den Differenzbetrag zwischen selbst erbrachten Leistungen und erhaltener Erstattung an Dich aus.

Sollte das Jobcenter die Erstattung von der Wohngeldstelle bereits erhalten haben, wäre die Bezifferung des Anspruchs gegen die Familienkasse falsch. Das solltest Du dann der Familienkasse auch so mitteilen und der Auszahlung an das Jobcenter in der gesamten Höhe widersprechen. Überhaupt sollte in dem Fall gegen den Bescheid der Familienkasse, in dem mitgeteilt wird, dass die Nachzahlung zunächst nicht ausgezahlt wird, wegen des zu erwartenden Erstattungsanspruchs, fristgerecht widersprochen werden. Nur so kannst Du Deine Rechte wahren. Das Schreiben des Jobcenters an die Familienkasse ist kein Verwaltungsakt und ein Widerspruch dagegen unzulässig.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal für die beiden Antworten.
In der Tat wurde an beide Stellen gleichzeitig ein Erstattungsanspruch gestellt.

Wohngeld ab 01.06.2020 Monatlich mit 415 Euro.Da Die Wohngeldstelle 447 Euro Monatlich zahlt,gehen 218 Euro Rest an mich.

Bei dem Kiz ist die Monatliche Zahlung 555 und bewilligt rückwirkend ab 01.08.2020
Da in der Tat nehmen sie 554,80 Monatlich,was sie zurück haben möchten.

Also WG 415x7= 2905 Rest 218 an mich

Kiz 5x554,80=2774 rest 0,08 an mich.

So die Mitteilung heute per Post noch mal an mich ,vom JC

Ich werde dann mal vorsichtshalber bei der FK einen Wiederspruch einlegen.

Beim WG ist denke ich mal alles ok.Danke noch mal .

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von kixa):
In der Tat wurde an beide Stellen gleichzeitig ein Erstattungsanspruch gestellt.
Das ist üblich und nicht rechtswidrig.
Was bleibt?
Mehr, als ihr vom JC erhalten habt, darf insgesamt nicht rückgefordert bzw. als Erstattung geltend gemacht werden. Es sind nicht je 7 Monate.

Zitat (von kixa):
Ich werde dann mal vorsichtshalber bei der FK einen Wiederspruch einlegen.
Widerspruch gegen was? Das JC *holt* sich doch von der Famkasse--- und nicht von dir.
Die Erstattungsansprüche des JC gegen die Famkasse für 5 Monate sind mE mit 2.774,30 korrekt.

-- Editiert von Anami am 09.12.2020 16:38

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