Hallo
Ich bin 60 Jahre alt und möchte zum Jahresende 2026 meinen Job selbst kündigen.
Ich habe dann 41 Jahre ohne Unterbrechung in Angestelltenverhältnissen steuer- und sozialversicherungspflichtig gearbeitet.
In 2027 möchte ich ein Jahr Pause machen - ohne Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
und mit selbst finanzierter freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
Ab 2028 möchte ich mich dann arbeitslos melden und ALG I beantragen,
um ab Mitte 2029 mit 63 in Rente (mit 14,4% Abschlägen) zu gehen.
Aktuell hätte ich Anspruch auf rund 2.000 Euro ALG 1.
Wie muss ich vorgehen, um nach Ablauf meines „Sabbat"-Jahres in den Genuss des ALG 1 in aktueller Höhe zu kommen? Muss ich mich zum 01.01.2027 bereits arbeitslos melden? Aber dann würde das Jobcenter versuchen, mich zu vermitteln.
Hmm.
Kann jemand helfen?
Job - Pause - ALG - Rente
Ich würde so vorgehen:Zitat :Hmm.
- Fristgerecht kündigen.
- Zeitgleich mit der Kündigung --arbeitsuchend--- bei der Arbeitsagentur melden.
- Während der Pause in 2027 sicherstellen, dass evtl. Mitteilungen der Arbeitsagentur angenommen werden, man also *postalisch erreichbar* ist und reagieren könnte.
- Anfang 2028 ---arbeitslos--- bei der Arbeitsagentur melden und ALG beantragen.
- Eine Sperrzeit von 12 Wochen nach § 159 SGB III (wegen Eigenkündigung) hinnehmen.
- Eine von der Arbeitsagentur anzubietende Eingliederungsvereinbarung verhandeln.
- Erst nach Ende der ALG-Anspruchsdauer in die Abschlagsrente gehen. Mit > 60 hat man 24 Monate ALG-Anspruch, 3 Monate Sperrzeit wären abzuziehen. In Rente dann ab 04/ 30.
Falsche Frage für deinen Plan. Das Jobcenter wäre für dich gar nicht zuständig.Zitat :Aber dann würde das Jobcenter versuchen, mich zu vermitteln.
Ob die Arbeitsagentur dich vermitteln wollen würde, hängt vor allem davon ab, wie begehrt ältere Personen mit deinem Berufsbild angefragt werden. Das erkennst du erst, wenn dir Vermittlungsvorschläge postalisch zugehen. Erst dann müsstest du reagieren. Evtl. bewerben oder nicht. Häufig kommen nur Vermittlungsvorschläge aus dem *Archiv*, oft auch ohne Rechtsfolgenbelehrung. Sind häufig unbrauchbare bzw. unzumutbare Vorschläge oder eben nur Stelleninformationen.
Mit > 60 hat man 24 Monate ALG-Anspruch, 3 Monate Sperrzeit wären abzuziehen. Nö - innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten hat man 18 Monate gearbeitet. Das ergibt einen Alg-Anspruch von 8 Monaten, von denen 3 Monate Sperrfrist abzuziehen sind.
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Uups, das stimmt. Sorry.Zitat :Nö - innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten hat man 18 Monate gearbeitet.
Dann also doch besser so vorgehen:
-Fristgerecht kündigen zum Jahresende 26.
-Zeitgleich mit der Kündigung ---arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur melden.
-am 4.1.27 persönlich ---arbeitslos melden--- und ALG beantragen.
-Sich im ALG-Antrag für mind. 15 Wochenstunden der Vermittlung zur Verfügung stellen.
-Die Sperrzeit von 12 Wochen hinnehmen.
-Den ALG-Restanspruch ab Anfang 2027 *verbrauchen*.
- Hoffen, dass die Arbeitsagentur keine passenden oder nur unzumutbare Vermittlungsvorschläge zusendet.
- Die in einer Eingliederungsvereinbarung evtl. festgeschriebenen Eigenbemühungen *erfüllen*.
- Die Höhe des ALG dürfte sich nicht ändern, es ging hier um die Dauer...
ODER... es gibt noch andere Varianten...
Wie war das noch mal beim Sabbatjahr bzw. einer 1jährigen Weltreise?
https://www.geh-mal-reisen.de/weltreise-planen/weltreise-abmeldung-arbeitsamt/
@Abetemarco, es ist schon viel zu deinem Vorhaben geschrieben worden. Deshalb nur das von mir:
Eine Sperrzeit bei Eigenkündigung dauert zwar nur 12 Wochen. Es wird aber mindestens 1/4 der Alg-Anspruchsdauer abgezogen (§ 148 SGB III). In deinem Fall wären das 6 Monate.
Andererseits gibt es zwar eine Sperrzeit, die Minderung des Alg-Anspruchs unterbleibt aber, wenn man sich erst nach Ablauf von einem Jahr bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet.
Dringend zu empfehlen: Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die werden dir diese Möglichkeit erklären. Natürlich kannst du nicht fragen, wie du danach ein Arbeitsangebot vermeiden kannst. Siehe hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-i-14_ba023945.pdf.
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