JobCenter nimmt Unterlagen nicht merh an

12. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)
JobCenter nimmt Unterlagen nicht merh an

Hier geht es um kein persönliches Problem, sondern darum, dass unser Jobcenter keine Unterlagen mehr entgegen nimmt. Alles muss in einen großen Briefkasten neben der Info. Es gibt also keine Eingangstempel mehr. Jetzt kann das JobCenter jeder Zeit ganz problemlos Unterlagen verschwinden lassen, ganz nach belieben.

Wo kann man solche Missstände melden?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Jetzt kann das JobCenter jeder Zeit ganz problemlos Unterlagen verschwinden lassen, ganz nach belieben.


Also von "verschwinden lassen" will ich jetzt mal nicht reden, die sind hatl sehr schlampig und können nun dementsprechend agieren.

Briefe per Einwurf-Einschreiben schicken, das hilft.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
JobCenter nimmt Unterlagen nicht merh an

Das wäre in der Tat rechtswidirg. Aber zum Glück machen die das ja nicht.



Zitat (von Andre83):
Wo kann man solche Missstände melden?

Welche denn?



Zitat (von Andre83):
Jetzt kann das JobCenter jeder Zeit ganz problemlos Unterlagen verschwinden lassen, ganz nach belieben.

Wieso? Man stellt einfach gerichtsfest zu und fertig.




-- Editiert von Harry van Sell am 12.01.2019 23:42

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Es ist bereits alles gesagt. Wenn Sie Misstrauisch sind, schicken Sie Ihre Post per Einschreiben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Oder bringen den Brief gemeinsam mit einem Zeugen zum Briefkasten. Lassen SIe den Zeugen vorher Kenntnis vom Inhalt des Schreibens nehmen, werfen ihn gemeinsam ein und machen bestenfalls noch ein Foto wie der Brief eingeworfen wird.

Signatur:

3113

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Oder bringen den Brief gemeinsam mit einem Zeugen zum Briefkasten. Lassen SIe den Zeugen vorher Kenntnis vom Inhalt des Schreibens nehmen, werfen ihn gemeinsam ein und machen bestenfalls noch ein Foto wie der Brief eingeworfen wird.


Nun das wird wenig bringen (ich habe dies als Zeuge mal begleitet), davon hat sich das JC nicht beeindrucken lassen. Einwurf-Einschreiben, oder auch Einschreiben-Rückschein erscheinen mir am sinnvollsten, wobei das erstgenannte die preiswertere Alternative darstellt.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Warum sollte das ein Missstand sein?
Man hat sich daran gewöhnt, Unterlagen persönlich gegen Quittung abzugeben.
Das JC ändert nun lediglich die Zustellungsmöglickeiten im eigenen Haus.
Warum sollte das JC Unterlagen verschwinden lassen.?
Das mit dem Eingangsstempel war reine Freundlichkeit deines JC. Das gibt es längst nicht überall.

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#7
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Das ist es doch, ich war gestern da, meinen weiterberilligungsantrag abgeben. Da muss ich immer noch eine Anlage VE ausfüllen. Als ich den Antrag abgeben wollte, sagte die Dame "in den Briefkasten hier um die Ecke" Ich sagte dann "keinen eingangstempel????" Sie "nein, das machen wir nicht mehr, alles nur noch in den Briefkasten"

Dass Anlage VE fehlt musste ich ihr selbst sagen, denn darauf hingewiesen wird man auch nicht. Also musste sie den briefkasten auf machen und mich die Anlage noch anheften lassen.

Mich wundert nur, dass die so dreist sagen, dass es keinen Eingangstempel mehr gibt und der Briefkasten bewusst um die Ecke steht. Sonst könnte man wohl sagen, dass sie selbst ja gesehen haben das man eingeworfen hat.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Dass Anlage VE fehlt musste ich ihr selbst sagen, denn darauf hingewiesen wird man auch nicht.

Achje, jetzt sind die auch noch daran schuld, das man nicht alle Unterlagen vollständig abgibt? Ist das jetzt echt deren Problem wenn der Antragsteller de Antrag schlampig abarbeitet?

Im übrigen wird man da durchaus drauf hingewiesen. Aber von den Leuten die dafür zuständig sind.



Zitat (von Andre83):
Sonst könnte man wohl sagen, dass sie selbst ja gesehen haben das man eingeworfen hat.

Ja, genau deshalb. Weil die Leute sich ja auch über Monate genau merken wann welcher der 32.142 Antragsteller die das Amt besuchten da was eingeworfen hat ...

Wobei die Aussage, das ein Umschlag unbekannten Inhaltes eingeworfen wurde schlicht wertlos wäre. Und damit sämtliche Formen von Einschreiben übrigens auch schon mal ausscheiden würden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

So isses. Ich empfehle immer noch eine ganz einfache gerichtsfeste Methode: auf der ersten Seite der eigenen Ablichtung bestätigt der Zeuge handschriftlich mit Datum und Unterschrift, wann er die Stellungnahme in den Hausbrifkasten geworfen hat. Und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von AltesHaus):
Nun das wird wenig bringen (ich habe dies als Zeuge mal begleitet), davon hat sich das JC nicht beeindrucken lassen
Und weiter? Es muss letztenendes nicht das Jobcenter beeindrucken, sondern gegenüber Gericht glaubhaft gemacht werden. Nur darum geht es.


Es dauert unendlich Zeit bis ein Verfahren in Gang kommt. Die meisten Bezieher haben diese Zeit nicht und sind darauf angewiesen, dass die Dinge zeitnah bearbeitet werden. Bei dem Briefkasten "imAmt" kann man sich noch rausreden, dass der Brief nicht angekommen wäre (ist passsiert, obwohl ich als Zeuge beim Einwurf dabei war), bei der Zustellung per Einwurf-Einschreiben ist das Bestreiten des Zugangs ungleich schwieriger.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Nö, bei einem Einschreiben weiss man doch nicht, was im Briefumschlag drinne war. Zugang, einfach, preiswert, so wie ich gesagt bzw. geschrieben habe dokumentieren und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Das ist es doch.
...
Dass Anlage VE fehlt musste ich ihr selbst sagen, denn darauf hingewiesen wird man auch nicht. Also musste sie den briefkasten auf machen und mich die Anlage noch anheften lassen.

Nö. Das ist kein Missstand. Das ist neu.
Dass du die Anlage VE nicht vor dem Einwurf verlangt und ausgefüllt und angeheftet hast, ist deine Vergesslichkeit. Warum sollte diese Mitarbeiterin wissen, welche Anlagen du einreichen musst?
Das ist einfach ungewohnt für dich. Weiter nichts.

Verrate mir mal bitte, warum Mitarbeiter X von der Info dem Mitarbeiter Y in der Leistungsabteilung sagen sollte, dass DU etwas eingeworfen hast. Und die anderen 150 Personen ?

Wenn ich WBA abgebe ( in den Briefkasten des Hauses werfe), ist niemals eine Anlage VE dabei.
Was sagste nu?
Bewilligungsbescheid kommt trotzdem. Kommt spät, kommt fehlerhaft, aber kommt.
Die Fehler passieren drinnen im Hause. Nach der Briefkastenleerung. Aber ankommen tut alles.
Kannste glauben. :sad:



0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich wollt jetzt keinen neuen Thread aufmachen aber zum Thema Unterlagen durfte meine Frau, die hin und wieder Bekannte zum JC als Zeugin begleitet, sich heute folgendes anhören:

1.
JC muss den Eingang von Unterlagen per Stempel nicht bestätigen. Wenn man was bestätigt haben möchte, dann muss man eben die Schriftstücke per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

2.
Der Kunde ist beweispflichtig, dass die Unterlagen eingereicht wurden. Zeugen für den Einwurf von Schriftstücken würden nichts bringen, da hätte man Erfahrung, die würde man vor Gericht so ausquetschen, dass sie am Ende nichts mehr bestätigen würden.

... auf die Frage der Gattin, wie man das denn zu tung gedenke ... war die Antwort: "Na wenn Sie zB Lohnbescheinigungen "angeblich" eingeworfen haben wollen, dann frage ich im Gerichtstermin einfach welches genaue Datum die denn hätten, darauf weiß niemand eine Antwort und so ist der Zeuge raus" ..

---

Meine Frau war entsetzt über diese Aussage. Wir sind allerdings der Meinung, dass es ausreichend ist ,wenn der Zeuge sagt, die Bescheinigung XYZ für den Monate XYZ waren dem Schreiben vom ... beigefügt.

Die "Findigkeit" einer Behörde hier aktiv gegen angebliche Kunden zu arbeiten ist schon höchst erstaunlich.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ich bleibe bei meiner Version. Ist die einfachste, eben durch Zeugen auf der Ablichtung bestätigen, für die eigene Akte, das ist gerichtsfest. Hat sich über Jahrzehnte bewährt, ist bisher in meinen Fällen von allen Gerichten anerkannt worden, ausnahmslos. Das gilt für Sozialgerichte, Familiengerichte, Arbeitsgerichte, Oberlandesgerichte, eben für alle.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich bleibe bei meiner Version. Ist die einfachste, eben durch Zeugen auf der Ablichtung bestätigen, für die eigene Akte, das ist gerichtsfest.


Ja das ist mit Sicherheit nah am Ideal, aber nicht immer denkt man daran. Id Vergangenheit war allerdings die Aussage, dass man beim Einwurf des Briefes mit dem Inhalt xyz am Tage 1 anwesend war durchaus ausreichend.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
JC muss den Eingang von Unterlagen per Stempel nicht bestätigen.

Stimmt.



Zitat (von AltesHaus):
Wenn man was bestätigt haben möchte, dann muss man eben die Schriftstücke per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Nö, man benötigt nur einen gerichtsfesten Zustellnachweis.
Der Gerichtsvollzieher hat allerdings mit 99,8% die beste Quote dabei.



Zitat (von AltesHaus):
Der Kunde ist beweispflichtig, dass die Unterlagen eingereicht wurden.

Korrekt.



Zitat (von AltesHaus):
Zeugen für den Einwurf von Schriftstücken würden nichts bringen,

Falsch.



Zitat (von AltesHaus):
da hätte man Erfahrung, die würde man vor Gericht so ausquetschen, dass sie am Ende nichts mehr bestätigen würden.

Oder das diese unglaubwürdig werden.



Zitat (von AltesHaus):
Wir sind allerdings der Meinung, dass es ausreichend ist

Wenn man das Glück hat, das man vor einem Gericht steht, welches derselben Meinung ist, ist ja alles paletti. Wenn nicht ...



Zitat (von wirdwerden):
eben durch Zeugen auf der Ablichtung bestätigen, für die eigene Akte, das ist gerichtsfest.

Eine sehr sichere Sache.
Aber auch da habe ich zwar auch schon mal einen Zeugen abserviert, in dem ich seine Glaubwürdigkeit auf 0 reduzierte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ist wirklich kein Prblem. Wenn der Zeuge das bestätigen kann, was er schriftlich niedergelegt hat, dann dauert das ganze 5 Minuten. Und das wars.

Harry, wenn der Zeuge natürlich nicht weiss, wo das Amt ist, nicht weiss, wie es innen aussieht, u.s.w. dann wird es natürlich problematisch. Aber normalerweise ein absolut sicheres Verfahren. Und das jemand täuscht, das gibt es doch immer. Das kann man doch nicht ausschließen. Gegen kriminelle Energie kann man sich nun mal nicht abslut absichern. Auch nicht gegen Schlamperei innerhalb der Behörde. Letzteres passiert aber auch mit Zustellung durch GV oder nach stempeln eines Einganges.

wirdwerden

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