Guten Abend, hier einmal direkt mein zweiter Beitrag heute.
Ich habe ein Problem, und zwar:
Ich bin seit Oktober im Leistungsbezug, Krankengeld wird vom Jobcenter aufgestockt.
Nun wurde mir wegen Eigenbedarf gekündigt. Eine neue Wohnung habe ich letzte Woche gefunden, den neuen Mietvertrag bereits bekommen (ich habe noch nicht unterschrieben)
Der neue Mietvertrag wäre ab dem 01.05. Ich habe Donnerstag alle Unterlagen, auch einen Antrag auf Kautionsübernahme und Umzug eingereicht und eine Frist bis Montag zur Bearbeitung gesetzt.
Nachdem ich Montag keine Antwort bekommen habe, habe ich bei der Leistungsabteilung angerufen die meinte, die Miete wäre angemessen und ich kriege eine Bestätigung.
Heute die Mail in der es hieß, dass ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe (Mein Leistungsbezug lief bis 31.03, habe nie Post mit Antrag bekommen) und ich erst das machen muss damit sie meine Unterlagen für den Umzug bearbeiten kann. Im Anhang war ein umfassender Antrag.
Ich hab angerufen und die Dame meinte, ich muss einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ich habe argumentiert, dass das Gesetz nun vorsieht, dass Leistungen automatisch weiterbewilligt werden müssen. Sie meinte, das geht erst ab dem 01.05. Sie hat dann mit einer Kollegin gesprochen und mir dann gesagt, ich brauche doch keinen Antrag. Sie meinte, ich kann den Mietvertrag schon unterschreiben.
Da ich aber direkt dachte, es ist eine Falle (Damit die nicht Kaution und Umzug zahlen müssen wenn ich ohne offizielle Zustimmung unterschreibe) habe ich gesagt, dass ich davor Angst hätte. Sie meinte daraufhin nur, dass sie es heute nicht mehr schafft, meinen Fall zu bearbeiten.
Auf die Nachfrage ob sie es morgen macht, meinte sie, sie weiß es nicht.
Ahh ich weiß nicht was ich tun soll, falls die es jetzt einfach nicht bearbeiten bzw zu spät. Ich habe nur 670 Euro Krankengeld im Monat und kann daraus niemals die Kaution zahlen.
Hat jemand einen Rat wie ich vorgehen sollte?
Jobcenter, Weiterbewilligung, Wohnung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Kommt immer schlecht an. Erst recht bei Corona.Zitatund eine Frist bis Montag zur Bearbeitung gesetzt. :
Das muss das JC auch nie machen. Es ist reine Freundlichkeit. Die Zeiträume sind stets 6 Monate.Zitatlief bis 31.03, habe nie Post mit Antrag bekommen) :
Richtig. Das mit der automatischen WB dürfte korrekt sein. Es sollte auch auf der Website deines JC zu finden sein.Zitatich muss einen Weiterbewilligungsantrag stellen. :
Den MV unterschreiben.ZitatAhh ich weiß nicht was ich tun soll, :
Warum sollte das JC eine Falle stellen?
Mit Angst kann man auch den WBA noch ausfüllen (ohne die Anlagen) und beim JC einwerfen. Oder per e-mail schicken. Gilt ja dann so oder so ab dem 1.4.
Wann hast du es eingereicht? Eine Frist zu setzen in der aktuellen Zeit mit Corona wird nicht viel bringen. Die Jobcenter sind überlastet und bearbeiten die Fälle nach und nach ab. Rechne also nicht damit dass du am Dienstag eine Antwort hast.Zitatund eine Frist bis Montag zur Bearbeitung gesetzt. :
Jeder ALG II-Bezieher muss sich selber darum kümmern. Manche Jobcenter sind nur so freundlich & schicken einen WBA ca. 4 Wochen vor Ablauf einem zu. Alternativ druckt man diesen einfach online aus oder macht auf der Seite der Bundesagentur einen Online-WBA.ZitatHeute die Mail in der es hieß, dass ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe (Mein Leistungsbezug lief bis 31.03, habe nie Post mit Antrag bekommen) und ich erst das machen muss damit sie meine Unterlagen für den Umzug bearbeiten kann. :
1.) Sieht das Gesetz nur vor, dass Leistungen nur solange zu gewähren sind, wie auch der Bewilligungszeitraum ist. Ein Blick in deinen Leistungsbescheid offenbart wann dieser ausläuft & im Umkehrschluss muss also SELBER rechtzeitig ein neuer WBA gestellt werden.ZitatIch habe argumentiert, dass das Gesetz nun vorsieht, dass Leistungen automatisch weiterbewilligt werden müssen. Sie meinte, das geht erst ab dem 01.05. Sie hat dann mit einer Kollegin gesprochen und mir dann gesagt, ich brauche doch keinen Antrag. Sie meinte, ich kann den Mietvertrag schon unterschreiben. :
2.) Solche Aussagen ohne schriftliche Bestätigung sind immer ein Wagnis. Später heißt es dann "Kann mich nicht erinnern, wurde nie gesagt" ... deswegen immer alles sich schriftlich bestätigen lassen.
WBA stellen, um schriftliche Bestätigung bitten dass die Kosten angemessen sind & übernommen werden (gerne per Mail), dann Unterschreiben. Wie gesagt, die Jobcenter sind völlig überlastet. Ansonsten bleibt nur abzuwarten.ZitatHat jemand einen Rat wie ich vorgehen sollte? :
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@Anami, @DStein:
Schön das Ihr Euch einig seit. Falsch sind Eure Aussagen in wesentlichen Teilen dennoch.
Zitat:und eine Frist bis Montag zur Bearbeitung gesetzt.
Kommt immer schlecht an. Erst recht bei Corona.
Zitat:Eine Frist zu setzen in der aktuellen Zeit mit Corona wird nicht viel bringen. Die Jobcenter sind überlastet und bearbeiten die Fälle nach und nach ab.
Das Gesetz verlangt von den Leistungsberechtigten, vor Unterschrift des Mietvertrages die Zusicherung zur Übernahme künftiger Unterkunftskosten, Umzugskosten und Mietkaution einzuholen. Hinsichtlich Umzugskosten und Mietkaution ist die vorherige Zusicherung Anspruchsvoraussetzung. Die Zusicherung muss schriftlich erfolgen.
Üblicherweise bleibt zwischen der Wohnungsbesichtigung und der Unterschrift des Mietvertrages nur sehr begrenzt Zeit, weil der Vermieter natürlich möglichst schnell wieder vermieten und dafür eine verbindliche Zusage zur Anmietung der Wohnung haben will. Aus diesem Grunde ist über derartige Anträge vom Jobcenter umgehend zu entscheiden, was in den allermeisten Fällen auch problemlos zu machen ist. Eine Fristsetzung von nur wenigen Tagen ist in diesen Fällen demnach geradezu unumgänglich. Auch in Zeiten von Corona.
Zitat:ief bis 31.03, habe nie Post mit Antrag bekommen)
Das muss das JC auch nie machen. Es ist reine Freundlichkeit.
Zitat:Jeder ALG II-Bezieher muss sich selber darum kümmern. Manche Jobcenter sind nur so freundlich & schicken einen WBA ca. 4 Wochen vor Ablauf einem zu.
Die weit überwiegende sozialgerichtliche Rechtsprechung sieht das allerdings anders. Zwar entbindet die Nichtzusendung des Antrages nicht von der Verpflichtung, einen solchen zu stellen, führt aber regelmäßig dazu, dass verspätet gestellte WBA's so zu behandeln sind, als wären sie rechtzeitig gestellt worden. Bei der regelmäßigen Zusendung, die im Übrigen Standard ist (die Nichtzusendung ist eher die Ausnahme) handelt es sich demnach um deutlich mehr, als reine Freundlichkeit.
@Anami:
Zitat:Die Zeiträume sind stets 6 Monate.
Falsch. Der Regelbewilligungszeitraum beträgt bereits seit 3 1/2 Jahren 1 Jahr. Gründe, davon abzuweichen, sind gesetzlich geregelt (§ 41 SGB II).
Zitat:Den MV unterschreiben.
Und damit - aufgrund der fehlenden Zusicherung - das Risiko eingehen, keine Mietkaution und keine Umzugskosten zu erhalten, zumindest aber diese nicht kurzfristig durchsetzen zu können und auf unbestimmte Zeit verauslagen zu müssen? Sollte man sich gut überlegen.
Zitat:Warum sollte das JC eine Falle stellen?
Ob es sich um eine bewußte Falle handelt sei mal dahingestellt. Dass ein Jobcenter-Sachbearbeiter an selektivem Gedächtnisverlust leidet, erlebt man leider immer wieder.
@DStein:
Zitat:1.) Sieht das Gesetz nur vor, dass Leistungen nur solange zu gewähren sind, wie auch der Bewilligungszeitraum ist. Ein Blick in deinen Leistungsbescheid offenbart wann dieser ausläuft & im Umkehrschluss muss also SELBER rechtzeitig ein neuer WBA gestellt werden.
Diese Regelung ist aktuell, aufgrund der Corona-Pandemie und sicher auch zur Entlastung der Jobcenter, ausgesetzt. Endet ein Bewilligungszeitraum zwischen dem 31.03.2020 und dem 31.08.2020, ist ein Weiterbewilligungsantrag nicht erforderlich (§ 67 Abs. 5 SGB II).
Zitat:WBA stellen,
Unnötig. Siehe oben.
Zitat:Ansonsten bleibt nur abzuwarten.
Und damit das Risiko eingehen die Wohnung nicht zu bekommen? Never.
@Mill***:
Zitat:Nun wurde mir wegen Eigenbedarf gekündigt.
Damit ist schonmal klar, dass der Umzug erforderlich ist.
Zitat:Der neue Mietvertrag wäre ab dem 01.05. Ich habe Donnerstag alle Unterlagen, auch einen Antrag auf Kautionsübernahme und Umzug eingereicht und eine Frist bis Montag zur Bearbeitung gesetzt.
Und welche Konsequenz bei Nichteinhaltung der Frist angekündigt?
Zitat:Heute die Mail in der es hieß, dass ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe (Mein Leistungsbezug lief bis 31.03, habe nie Post mit Antrag bekommen) und ich erst das machen muss damit sie meine Unterlagen für den Umzug bearbeiten kann. Im Anhang war ein umfassender Antrag.
Hast Du denn für April Geld vom Jobcenter erhalten?
Zitat:Hat jemand einen Rat wie ich vorgehen sollte?
Sofern nicht zwischenzeitlich eine schriftliche Zusicherung vom Jobcenter vorliegt, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim örtlich zuständigen Sozialgericht einreichen.
Wenn Du freundlich sein willst - ja, es besteht durchaus auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das schneller geht als der ER-Antrag - kannst Du der Sachbearbeiterin auch nochmal eine Mail schreiben, in der Du diesen Antrag ankündigst, wenn Du nicht bis Montag, 27.04.2020, vorab per Mail, die beantragten Zusicherungen erhälst.
Der einfachere und vor allem schnellere Weg wäre natürlich, Du unterschreibst den Mietvertrag und ziehst um. Voraussetzung dafür wäre, dass Du 100% sicher bist, dass die zukünfitgen Unterkunftskosten angemessen sind und das Du in der Lage bist, Umzugskosten und Mietkaution vorerst selbst zu stemmen. Die Umzugskosten kannst du dann auch nachträglich noch geltend machen, wenn zumindest die rechtzeitige Antragstellung nachweisbar. Die Mietkaution wirst Du allerdings, wenn diese erstmal bezahlt ist, vom Jobcenter nicht mehr bekommen, weil die ja ohnehin nur als Darlehen übernommen werden würde.
Hat der Vermieter sich irgendwie geäußert, wie lange er Dir die Wohnung frei hält und ob ggf. auch eine Verschiebung des Vertragsbeginns auf den 01.06. möglich ist? Kann man diesezüglich mit dem Vermieter reden? Zu wann wurde die derzeitige Wohnung gekündigt?
Gruß,
Axel
Warum es eine Falle sein könnte?
Damit das JC die Kaution und Umzugskosten nicht übernehmen muss und somit das Budget schont vielleicht. Vielleicht ist es keine Falle, mir kommt es mittlerweile jedenfalls so vor.
Als ich den Montag mit der Dame telefoniert hatte, da ich keine Antwort bezüglich meiner Anträge bekommen habe sagte sie unter anderem, dass ich um die Kaution als Darlehen gewährt zu bekommen einen unterschriebenen Mietvertrag einreichen muss damit sie sehen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Und dass ich die Zustimmung für den Umzug bekommen werde. Und unterschreiben kann.
Wenn ich nicht eine Freundin hätte, die Erfahrungen mit dem Jobcenter hat hätte ich das vermutlich so gemacht und unterschrieben.
Nachdem die Diskussion über den WBA Antrag lief und ich letzendlich doch keinen Antrag stellen musste -
(Ich hatte schon mit meinem Antrag auf Zusicherung alle Unterlagen um mein Vermögen zu prüfen eingereicht. Meine Freundin meinte außerdem, dass sie immer einen Brief vom JC bekommt wenn der Bewilligungszeitraum ausläuft, habe ich nicht bekommen. Und da die Nachrichten damit voll waren, dass Bewilligungen die am 31.03 auslaufen automatisch weiterbewilligt werden, habe ich mich eben darauf verlassen und in meiner ersten Email lediglich vorbeshalber geschrieben, dass ich außerdem die WBA beantrage. Ich hatte gelesen, dass wenn die Bewilligung an einem anderen Datum ausläuft wo es nicht automatisch weiterbewilligt wird man auch einen formlosen Antrag mehr Telefon oder E-Mail stellen kann.
)
- habe ich am Tag nach meinem Beitrag hier eine Email bekommen mit der Zusicherung der Unterkunftskosten bekommen im Anhang in der dann unter anderem auch stand, dass ich einen gesonderten Antrag für Kautionsübernahme stellen muss und dafür einen nicht unterschriebenen Antrag einreichen muss. (Hä?! Warum diese permanente Widersprüchliche Verwirrung von ein und derselben Person?!)
Ich habe dann nochmal eine Mail geschickt und geschrieben, dass ich hiermit nochmals einen Antrag auf Kautionsübernahme stelle und anschließend nochmal angerufen und gefragt, was nun der nächste Schritt ist da ich sehr verwirrt bin.
Sie sagte dann, dass ich ja schon einen Antrag auf Kautionsübernahme gestellt hatte am Anfang mit Antrag auf Zusicherung und Umzugskosten zusammen. Und dass ich jetzt den Mietvertrag unterschreiben kann. Was sie mir schon mehrmals davor gesagt hatte.
Gestern habe ich dann auch noch einmal eine Mail bekommen, dass mir die Zusicherung ja vorliegt und die nun ein unterschriebenen Mietvertrag benötigen um das Darlehen zu gewähren.
Ich hätte die Kaution und die Umzugskosten niemals aus eigener Tasche zahlen können, da ich wie sich herausgestellt hat viel zu wenig Geld vom JC bekommen habe (monatlich hätte ich ca 400€ mehr bekommen müssen) und ich dachte ich muss von diesem wenigen Geld leben. Somit wäre ein Umzug nicht möglich gewesen, da ich ein Umzugsunternehmen benötige was nicht grade günstig ist und da ich in SH am Meer wohne (erst seit einem halben Jahr ca) und hier nur einen Bekannten habe und meine Freunde aus Niedersachsen nicht nach SH einreisen dürfen um zu helfen.
Ich kann aufgrund vieler Operationen an der Schulter nach einem Unfall und Behandlungsfehler nichts tragen.
Mein jetziger Vermieter hat außerdem auch schon die Räumungsklage angekündigt, sollte ich nicht fristgerecht zum 30.04 die Wohnung übergeben.
Ist es nicht so, dass man die Wohnung spätestens am Morgen danach übergeben muss und da der 01.05 Feiertag, 02&03. Wochenende ich somit die Wohnung erst am 04.05 übergeben muss?
Jedenfalls wären hier erhebliche Kosten auf mich zugekommen die ich nicht stemmen könnte wenn mein Vermieter tatsächlich eine Räumungsklage eingereicht hätte weil das Jobcenter so überbelastet ist und es nicht schafft, mir rechtzeitig eine Zusicherung zu erteilen.
Mein neuer Vermieter ist zum Glück sehr nett und verständnisvoll und hat sogar die Miete günstiger gemacht weil er bei mir ein gutes Gefühl hatte obwohl ich derzeit nicht arbeite und dementsprechend nicht so viel Geld habe.
Es hätte alles einfacher sein können, wenn das JC mir mal von Anfang an richtige Informationen gegeben hätte. Durch die ganze Verwirrung und den widersprüchlichen Aussagen hatte das alles nur zu Folge, dass das Jobcenter durch das häufige Kontaktieren und Nachfragen meinerseits noch mehr arbeiten mussten. Meiner Meinung nach.
Ich habe nun den unterschriebenen Mietvertrag eingereicht und hoffe, dass das JC nun alles zeitnah bearbeitet da der Umzug am 01.05 geplant ist...
Achja:
@AxelK. Nein, ich habe kein Geld für April bekommen, hab aber ehrlich gesagt erst kurz vor meiner Mail ans JC meine Kontoauszüge gecheckt
Und:
In der E-Mail wo ich die Zusicherung erhalten habe stand unter Voraussetzungen:
Die Zusicherung wird VOR Vertragsabschluss eingeholt.
Der Epilog.ZitatDie Zusicherung wird VOR Vertragsabschluss eingeholt. :
Da du aber viel weiter oben schon ganz anders geschrieben hattest (es wäre alles geklärt), habe ich geschrieben--- unterschreib den MV. Damit dir die Wohnung nicht verloren geht...
Zitat.... Was sie mir schon mehrmals davor gesagt hatte. :
Wenn du eine Freundin hast, die *Erfahrung* mit dem JC hat--- solltest du zukünftig auf Telefonate verzichten. Du hast es jetzt selbst gemerkt. Du kannst wunderbar schreiben. Das geht auch per e-mail und (wer hätte es gedacht) die mails kommen sogar an.
Du ziehst nach einem halben Jahr in S-H schon wieder um und sogar mit Androhung der R-Klage?
Zahlt das JC denn nicht deine Unterkunftskosten?
@Anami ich danke dir
Klar, das werde ich im Hinterkopf behalten. Aber sobald ich wieder gesund bin und Vollzeit arbeite bin ich das Jobcenter ja zum Glück wieder los. Natürlich gut, wenn einem im Notfall geholfen wird, keine Frage.. aber es ist dann doch sehr nervig.
Ja, es ist allerdings mit ziemlich großer Sicherheit nur ein vorgetäuschter Bedarf.
Mein Vermieter ist ein Katzenhasser und wollte nicht, dass ich meine Freigänger Katze draußen herumlaufen lasse und da ich mich widersetzt habe hat er seitdem alles mögliche versucht um mich hier rauszuekeln und mir auch mehrmals versucht einen Aufhebungsvertrag anzudrehen mit der Drohung, dass er schon noch einen Grund finden wird um mir zu kündigen. Ach und dass er die Kaution 6 Monate einbehalten wird, wenn ich nicht unterschreibe und dann irgendwann ausziehe. Hat sich während meiner Anwesenheit Zutritt zu meiner Wohnung verschafft, stalkt mich tagtäglich mit seiner Familie und wirft mit Sachen nach meiner Katze.. Ich bin echt froh, diesen Stress hier bald los zu sein. Ein wirklich ********er Vermieter..
Ich weiß zwar, dass die mit einer Räumungsklage eventuell keinen Erfolg hätten aber die können sich auf jeden Fall darauf gefasst machen, dass ich ihn auf Schadensersatz verklagen werde :-)
Falls irgendwer diese widersprüchliche Geschichte hören möchte, gerne melden. Ich will's nur im Augenblick nicht hier posten. Nicht, dass die Leute das dann noch in der Google Suche sehen und schnell alle Beweise die ich habe vernichten :D
Ich erhalte ca 670 Euro Krankengeld und das Jobcenter hat mir bisher immer nur 50 Euro gezahlt..
Und jetzt?
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