Hallo,
ich hatte hier schon mal gefragt ob die Anlage KDU abgegeben werden muss. Ich hatte die Info Nein, wollte aber nochmal im Forum nachfragen ob das tatsächlich so ist. Die Antwort hier lautete Nein, wenn kein Kreuz im Hauptantrag gemacht wurde. Das wäre für mich auch logisch.
Nun sagt das Jobcenter es wäre egal ob auf dem Hauptantrag ein Kreuz für KDU gemacht wurde oder nicht. Auch wenn keine Kosten der Unterkunft und Heizung entstehen muss die Anlage KDU immer ausgefüllt und unterschrieben werden.
Kann das sein?
Jobcenter Anlage KDU ausfüllen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatDie Antwort hier lautete Nein, wenn kein Kreuz im Hauptantrag gemacht wurde. :
Wenn kein Kreuz bei Nummer 8 gemacht wurde, wird auch keine Anlage KDU benötigt.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtyx/~edisp/l6019022dstbai378191.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378194
Falls die sich dort dämlich anstellen, kann man ja eine unterschriebene aber sonst leere Anlage abgeben.
ZitatAuch wenn keine Kosten der Unterkunft und Heizung entstehen muss die Anlage KDU immer ausgefüllt und unterschrieben werden. :
Hat das Amt dafür auch eine Rechtsgrundlage genannt?
Oder nur das übliche "wir haben ein Foarmular dafür also muss da auch ausgefüllt werden"?
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ZitatHat das Amt dafür auch eine Rechtsgrundlage genannt? :
Oder nur das übliche "wir haben ein Foarmular dafür also muss da auch ausgefüllt werden"?
Keine Rechtsgrundlage, nur die Forderung der Anlage KDU, unterschrieben und ausgefüllt (mit dem Hinweis: auch wenn keine Kosten entstehen). Dazu gleich noch zwei Anlagen HG und VE die bisher nicht gefordert wurden.
Ich wohne umständehalber derzeit mietfrei bei einem Kumpel (nutze ein Zimmer) der in zwei Jahren von einem Auslandsaufenthalt zurückkommt (wenn der zurückkommt suche ich eine ein anderes Zimmer). Mir entstehen also keine Kosten der Unterkunft. Bin also alleine und Single. Das sollte doch aus Sicht der Jobcenter Mitarbeiter nicht "verboten" sein.
@radolfo:
Eine Notwendigkeit die Anlage KDU auszufüllen, wenn keine KDU geltend gemacht werden, besteht sicherlich nicht. Die Frage ist jetzt, willst Du aus Prinzip darauf bestehen, die Anlage nicht einzureichen und damit das Risiko eingehen, dass Dein Antrag zunächst mal abgelehnt, bzw. ein Versagungsbescheid erlassen wird? Dann wirst Du Dich für das Widerspruchs- und ggf. einstweilige Rechtsschutzverfahren auf einige Wochen, oder sogar Monate, ohne Leistungen einstellen müssen.
Der Weg des geringstens Widerstandes wäre sicher der, das Formular auszufüllen - eben mit "0" bei den Kosten - und abzugeben. Oder gibt es einen Grund, weshalb Du das Formular nicht ausfüllen möchtest? Beispielsweise, weil Du dort Angaben zu eventuellen Mitbewohnern machen müsstest und befürchtest, dass aus Dir und einem Mitbewohner eine Bedarfsgemeinschaft konstruiert wird?
Wie ist denn Deine Wohnsituation? Warum und bei wem wohnst Du kostenfrei?
Gruß,
Axel
ZitatDer Weg des geringstens Widerstandes wäre sicher der, das Formular auszufüllen - eben mit "0" bei den Kosten - und abzugeben. :
Nicht aus Prinzip, sondern weil ich es so aufgefasst habe, dass dazu keine Erfordernis besteht. Der Punkt "lautet": Mir entstehen KDU, dann Anlage KDU ausfüllen". Dort steht nicht, wenn keine KDU entstehen, trotzdem KDU ausfüllen.
ZitatOder gibt es einen Grund, weshalb Du das Formular nicht ausfüllen möchtest? Beispielsweise, weil Du dort Angaben zu eventuellen Mitbewohnern machen müsstest und befürchtest, dass aus Dir und einem Mitbewohner eine Bedarfsgemeinschaft konstruiert wird? Wie ist denn Deine Wohnsituation? Warum und bei wem wohnst Du kostenfrei? :
Weil ich meinem Kumpel (übrigens Eigentümer der Wohnung, deshalb kostenfrei) keine Schwierigkeiten mit dem Jobcenter machen will. Nur deswegen. Und ich befürchte, dass ich oder besser gesagt er dann noch weitere Angaben, Auskünfte etc. zu seiner Person machen muss. Bis der dann wieder kommt, bin ich wieder weg (habe dann sicher etwas in Aussicht).
@radolfo:
Verstehe ich das richtig, dass Du mit dem Eigentümer der Wohnung befreundet bist, der diese normalerweise selbst nutzt, jetzt aber für längere Zeit abwesend ist und Du lediglich in dieser Zeit die Wohnung nutzt, damit diese nicht leersteht? Und wenn Dein Kumpel wieder da ist, musst Du ausziehen?
Dann solltest Du genau das dem Jobcenter als Begründung dafür mitteilen, dass Dir keine KdU entstehen und Du deshalb keine Veranlassung siehst, die Anlage KdU auszufüllen.
Zitat:sondern weil ich es so aufgefasst habe, dass dazu keine Erfordernis besteht.
Das ist auch nach wie vor richtig.
Zitat:Nur deswegen. Und ich befürchte, dass ich oder besser gesagt er dann noch weitere Angaben, Auskünfte etc. zu seiner Person machen muss.
Die Befürchtung ist wohl auch nicht ganz unberechtigt, obwohl dazu eigentlich keinerlei Veranlassung und erst Recht keine Verpflichtung Deines Kumpels besteht.
Gruß,
Axel
ZitatVerstehe ich das richtig, dass Du mit dem Eigentümer der Wohnung befreundet bist, der diese normalerweise selbst nutzt, jetzt aber für längere Zeit abwesend ist und Du lediglich in dieser Zeit die Wohnung nutzt, damit diese nicht leersteht? Und wenn Dein Kumpel wieder da ist, musst Du ausziehen? :
Ja, wir kennen uns seit unserer Kindheit. Er hilft mir in meiner jetzigen Situation.
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