Jobcenter Antrag Übernahme Klassenfahrtkosten

11. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)
Jobcenter Antrag Übernahme Klassenfahrtkosten

Hi ich mach es mal kurz. Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft 2 Erwachsene 1 Kind wir erhalten Alg2 Leistungen.Nun kam unser Kind von der Schule und brachte ein Schreiben mit, Klassenfahrt steht an Dauer der Klassenfahrt 3 Tage datiert ist das schreiben Anfang Mai. Klassenfahrt ist Mitte Mai.. das Geld soll bitte Mitte Mai dem Lehrer in bar übergeben werden super dachten wir.und waren auch gleich etwas verdutzt. Wir sind nun beim Jobcenter vorstellig gewesen man gab uns ein Formular (Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe) ein teil müssen wir ausfüllen mit Name, Konto Nr... und ein teil die Schule.
Bearbeiter vom Jobcenter sagten uns noch nicht in Vorkasse gehen sonst verfällt der Anspruch, ist das richtig?.



Im Schreiben von der Schule steht nun das Geld ist direkt dem Klassenlehrer zu übergeben hatten dann Rücksprache mit der Schule gehalten das wir das ungewöhnlich finden warum man den Betrag nicht auf ein Konto überweisen kann, Schule meint das wird immer so gehandhabt.

Die Schule hat auf dem Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe vermerkt das Geld wird direkt bei Ankunft der Klassenfahrteinrichtung in bar bezahlt,.
Die Zeit wird nun natürlich sehr knapp, ich gab das Schreiben beim Jobcenter persönlich ab Ich gab an dass das Klassenfahrtgeld in bar entrichtet werden muss also keine Konto Nr. der Schule vermerkt ist Jobcenter meinte die brauchen sie aber..Antrag wurde zur Bearbeitung abgegeben

Wir sind nun etwas ratlos das Jobcenter wird darauf bedacht sein das Geld direkt der Schule zu überweisen oder wie ist der Werdegang kennt sich hier jemand aus,?
Kann der Antrag deshalb abgelehnt werden?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Kann der Antrag deshalb abgelehnt werden?

Zitat (von Scrooge):
Bearbeiter vom Jobcenter sagten uns noch nicht in Vorkasse gehen sonst verfällt der Anspruch, ist das richtig?.


Nein, aber alles was von Schema 0815 abweicht, überfordert und verzögert.
Der Antrag wurde gestellt (Kopie und Abgabebestätigung hoffentlich vorhanden). Wenn der Anspruch besteht ist entweder direkt zu leisten oder zu erstatten.

Zitat (von Scrooge):
oder wie ist der Werdegang kennt sich hier jemand aus,?


Das soll bitte die Schulleitung zusammen mit der Stadt und dem Jobcenter klären. Ist ja nicht so, als ob die Leistungen dieses Jahr neu eingeführt wurden.

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#2
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Danke für die Antwort @Tasti123

Eine Kopie vom Antrag Bildung und Teilhabe hab ich gemacht leider ist der Antrag bei persönlicher Abgabe nicht Abgestempelt/unterschrieben vom Jobcenter.
Kann ich das jetzt unter eigenes Pech abhaken was die Übernahme der kosten anbelangt?

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#3
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Ist meine frage zu komplex?

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Kann ich das jetzt unter eigenes Pech abhaken was die Übernahme der kosten anbelangt?

Zitat (von Scrooge):
Ist meine frage zu komplex?


Nein, beides nicht. Würde das Formular nochmal per Fax und Begleitschreiben hinschicken. Und mal die Schule fragen, welche Erfahrungen die mit BuT-Leistungen haben.

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#5
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Das ist unglaublich.

Ich brauche nochmal dringend euren Rat. Nun sagt die Schule das es eigentlich üblich ist dort im Antrag Bildung und Teilhabe auch eine Konto Nr. anzugeben vom Lehrer/Schule warum das im Antrag nicht gemacht wurde kann man sich nicht erklären.
.
Was mach ich denn nun, brauche dringend Rat?

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#6
 Von 
Kylsea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Bankverbindung ist nicht zwingend notwendig. Wenn das bar abgegeben werden soll und du das vorstrecken kannst, lass dir die Barzahlung quittieren. Auf dem BuT-Antrag ist dann zu vermerken, dass die Leistung DIR erstattet wird und nicht der Schule. Soll es nun aber doch aufs Konto der Schule, so hat diese dir die Bankdaten mitzuteilen, schriftlich. (Sekretariat evtl?)

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#7
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Hi eben nicht, das Jobcenter beharrt darauf das Geld der Schule zu überweisen und nicht mir also auf mein Konto.

-- Editiert von Scrooge am 14.05.2018 10:43

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#8
 Von 
Kylsea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Und das steht dem Jobcenter gar nicht zu. Sie haben dir die Leistungen auch zu erstatten.

Denn es läuft oft so das es dann plötzlich ganz schnell gehen muss (keine Ahnung warum Schulen das nicht früher hinbekommen-ich kenne das Problem) und ich hatte noch nie Probleme bei der Erstattung auf mein Konto.

Ansonsten wie schon erwähnt: dann ab zum Lehrer/Sekretariat und dir die Bankverbindung geben lassen.

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#9
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Okay Lehrer /Sekretariat meint.. die geben mir die Konto Nr. die könnte ich schnellstens dem Jobcenter Mitteilen.

Das werde ich aber Zeitlich nicht mehr gebacken kriegen spätestens Mittwoch ist das Geld fällig, werde in Vorkasse gehen müssen. oder sollte ich dem Jobcenter die Konto Nr. Mitteilen in der Hoffnung das die die Überweisung noch hinbekommen?

Ach ist das alles eine sch....was sollte ich tun.

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#10
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von Scrooge):
Kann ich das jetzt unter eigenes Pech abhaken was die Übernahme der kosten anbelangt?

Zitat (von Scrooge):
Ist meine frage zu komplex?


Nein, beides nicht. Würde das Formular nochmal per Fax und Begleitschreiben hinschicken. Und mal die Schule fragen, welche Erfahrungen die mit BuT-Leistungen haben.




Vielen Dank das du mir doch noch geantwortet hast. @Tasti123

Könntest du mir freundlicherweise sagen wie ich das Begleitschreiben formulieren soll (Muster)?

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#11
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

So bin nun in Vorkasse gegangen, die Schule hat mir eine Quittung gegeben ich gab die Quittung persönlich beim Jobcenter ab.

Man betonte nochmal, dass das eine Ausnahmeregelung ist das man mir das Geld überweist auf mein Konto.

Ich musste die Quittung von der Schule im Original abgeben, bekam eine Unterschriebene Kopie der Quittung. , nun meine Frage ist das der normale Werdegang?

Ich hoffe hier ließt noch jemand mit und kann mir helfen???

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#12
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Liest denn hier kein Spezialist mit der sich damit auskennt und mir helfen kann?????

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Eventuell wenn man mehr als 14 Minuten Geduld aufbringen würde.....

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#14
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Der normale Werdegang ist, dass man eine Kontonummer hat, auf die das Geld überwiesen wird. Zumindest lief es bei den Kindern die ich kenne immer so. Wenn das Jobcenter dir jetzt das Geld erstattet ist doch alles gut.
Was ich aber sehr merkwürdig finde ist, dass die Klassenfahrt angeblich erst 15 Tage vor Bezahlung bekannt gegeben wurde. Das habe ich noch nie gehört. Normalerweise wird sowas am Elternabend zum Beginn des Schuljahres besprochen. Es können sich auch nicht alle Eltern die keine Leistungen vom Jobcenter bekommen mal eben so eine KLassenfahrt leisten. Daher wird sowas normalerweise rechtzeitig bekannt gegeben. Hat die Schule das verpennt oder sind euch da Infos durch die Lappen gegangen?
Denn eigentlich hat man immer genug Zeit den Kram zu klären.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Scrooge:

Zuerst mal möchte ich Dich darauf hinweisen, dass das hier ein Laienforum ist, in dem die User freiwillig, ehrenamtlich und in ihrer Freizeit versuchen, aufgrund ihrer Kenntnisse und eigener Erfahrungen, anderen User zu helfen. Da finde ich Deine schlecht versteckte Erwartungshaltung, dass hier doch bitteschön irgendein Spezialist immer mitliest und sofort antwortet schon ein wenig dreist, um nicht zu sagen, unverschämt.

Darüber hinaus verstehe ich allerdings auch Dein ganzes Problem nicht. Wobei bitte brauchst Du denn noch Hilfe? Du hast den notwendigen Antrag gestellt und Du hast - mit Vorlage der Quittung - den Nachweis erbracht, dass Du in Vorleistung gegangen bist.Ergo hast Du nun einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Jobcenter, den Du auch angemeldet hast. Vielleicht gibst Du dem Jobcenter jetzt auch einfach mal ein paar Tage Zeit, Deinen Antrag zu bearbeiten, bevor Du weiter nach Hilfe (wobei überhaupt?) suchst.

Und ob der Werdegang bei Deinem Jobcenter normal ist oder nicht, ist doch völlig egal. Fakt ist jedenfalls, dass das Jobcenter bisher noch nichts, aber auch gar nichts, entschieden hat. Und erst wenn eine Entscheidung in Form eines Bescheides vorliegt kann man sagen, der ist korrekt, oder eben auch nicht.

Gruß,

Axel

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