Jobcenter Antrag auf einstweilige Anordnung

12. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter Antrag auf einstweilige Anordnung

Hallo liebe Forum Mitglieder,

ich benötige dringenden Rat in einer schwierigen Situation.

Kurz zu meinem Fall:
Ich lebe seit Ende Februar mit meinem 10 jährigen Sohn alleine und habe im April aus diesem Grund meinen Job verloren. Dadurch war ich gezwungen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Der Antrag wurde am 16.4. online gestellt, am 29.4. wurden alle geforderten Unterlagen nachweislich hochgeladen und am 21.5. habe ich Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen beim Jobcenter beantragt, da ich seit April über keinerlei Einkommen verfüge und mich somit in einer finanziellen Notlage befinde.
Am 3.6. hatte ich einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter wo ich nochmals alle Unterlagen vorgelegt habe und er diese in meinem Beisein überprüft hat. Er sicherte mir zu das nun alles erledigt sei und spätestens in 2 Tagen die Zahlung und der Bescheid rausgehen würden.
Als ich 3 Tage später bei der Hotline angerufen habe um zu fragen wie der Stand der Dinge ist, sagte man mir das der Antrag noch in Prüfung ist und es voraussichtlich noch ein paar Wochen dauern wird. Ich habe nochmals meine Notlage geschildert, um Rückruf gebeten usw.
Bis heute kam jedoch keine Reaktion und der Antrag wurde auch nicht weiter bearbeitet.
Da ich mittlerweile diverse offene Rechnungen habe, das Geld zum Leben zu knapp ist und mir der Vermieter die Kündigung angedroht hat, bin ich heute Vormittag zum Sozialgericht gegangen und habe Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.
Hierauf bekam ich ca 2 Stunde später dann einen Anruf vom Sachbearbeiter des Jobcenters der mir mitteilte das er vom Gericht über meinen Antrag informiert und um Stellungnahme gebeten wurde. Er sagte mir das ich den Antrag umgehend zurück ziehen sollte, da er die Leistungen sonst nicht bewilligen kann und es sich so noch weiter in die Länge ziehen würde bis ich das Geld bekommen würde. Wenn ich den Antrag jetzt sofort zurück nehmen würde dann würde es bald kommen.
Schriftlich könne er es mir aber nicht geben, ich müsse ihm da schon vertrauen. Aber am Ende sei es ja meine Entscheidung wie lange ich noch warten möchte.. das war sein Abschlusssatz bevor er auflegte.

Das in Kürze zu meinem Problem.

Ich weiß nun nicht was ich tun soll und bin wirklich verzweifelt. Ich bin auf eine schnelle Bearbeitung und Zahlung angewiesen da ich sonst nicht weiß wie ich den Lebensunterhalt für meinen Sohn und mich sicherstellen kann, habe Angst die Wohnung zu verlieren und leider absolut keine Ahnung was ich machen soll.


Vielen Dank vorab für eure Antworten




61 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42452 Beiträge, 14738x hilfreich)

Alles etwas wirr. Man verliert keinen Job wegen eines 10-jährigen Kindes. Wirklich nicht. Und wenn man kündigt, wegen privater Belange, dann mag es eine Sperre für ALG I geben, für maximal drei Monate, und dann fließt doch das Geld. So, zur nächsten Baustelle. Gibt es denn Unterhalt für das Kind? Hat man, falls das noch nicht geklärt ist, sich insoweit Hilfe gesucht, etwa beim Jugendamt, es gibt auch die Unterhaltsvorschusskasse, die da einspringt. So, und nach alledem kommt dann das JC ins Spiel. Ob das Ansprüche bestehen, und wenn ja in welcher Höhe, das ist jetzt zu prüfen.

Keine Ahnung, wer da jetzt angerufen hat. Jedenfalls sollte man jetzt die Entscheidung des Gerichts abwarten. Und vorher nichts tun, gar nichts. Wenn denn zu Unrecht Leistungen verweigert worden sind, dann wird das Gericht das sehr schnell feststellen. Eilverfahren haben es an sich, dass sie sehr schnell ergehen und eben nicht zu einer Verzögerung führen, sondern zu einer Beschleunigung. Also warten, wie das Gericht entscheidet. Und wenn man verliert, dann weiß man zumindest, woran es liegt und kann seine Zukunftsplanung darauf einstellen.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)

Er sagte mir das ich den Antrag umgehend zurück ziehen sollte, da er die Leistungen sonst nicht bewilligen kann Quatsch - natürlich kann er Leistungen bewilligen.
Ich weiß nun nicht was ich tun soll Weitermachen - dass es ohne den Antrag auf EA nicht klappt, haben Sie ja hinreichend gesehen.
Aber am Ende sei es ja meine Entscheidung wie lange ich noch warten möchte.. Allein wegen dieser versuchten Nötigung, die schon hart am Rand der Strafbarkeit sein dürfe, sollten Sie zumindest Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Herrn einlegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden danke erstmal für deine Antwort.

Ich konnte die Arbeitszeit nicht mehr einhalten weil das Kind noch nicht allein zur Schule gehen kann und da ich noch in der Probezeit war gab's die Kündigung vom Arbeitgeber. Ist traurig aber leider wahr.

Anspruch auf ALG1 besteht nicht.

Unterhaltsvorschuss wurde beantragt und wird gezahlt, aber die 299€ reichen auch in Kombination mit dem Kindergeld leider nicht mal für die Miete.

Alle Unterlagen liegen dem Jobcenter vor ein Anspruch besteht da ich wie gesagt außer Unterhaltsvorschuss und Kindergeld kein Einkommen habe, Vermögen, Wertgegenstände oä habe ich auch nicht.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40183 Beiträge, 6548x hilfreich)

Zitat (von go719034-56):
Am 3.6. hatte ich einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter
Darf ich fragen, ob das der Arbeitsvermittler war? Ansonsten sind die Leistungs-Sachbearbeiter diejenigen, die man als Antragsteller eigentlich nicht zu Gesicht bekommt und die den Bürgergeldanspruch aufgrund der Unterlagen ermitteln. Wenn was fehlt, schrieben die dir...Mitwirkungspflicht, weil dies+das fehlt.
Wenn du deine Unterlagen online versendet hast, landen die idR beim richtigen Leistungs-SB.
Der lädt idR auch nicht zu Terminen ein.

Oder ist das eine Optionskommune/JC?

Das Sozialgericht war auf deinen mündlichen Antrag auf EA gleich so hilfsbereit, beim JC nachzufragen?
Das ist auch selten. idR geht der Antrag in Schriftform in die Geschäftsstelle und dann weiter zum zuständigen Richter. Eigentlich will das SG auch mind. einen Bescheid (ablehnenden Bescheid oder abl. Widerspruchsbescheid) sehen.

Die Hotline weiß idR nicht, ob es Tage oder Wochen dauert, bis ein Bewilligungsbescheid rausgeschickt und gleichzeitig Geld angewiesen wird. Das entscheidet der Leistungs-SB durch *Klick*---> Drucken-Eintüten-Versenden-Anweisen/Überweisen.
Zitat (von go719034-56):
Er sagte mir das ich den Antrag umgehend zurück ziehen sollte
Das kann ich fast nicht glauben. Und da es am Telefon war, wirst du das auch keinem Teamleiter oder dem GF des JC nachweisen können.

Aber wenn das nun doch so alles war, könntest du zum Geschäftsführer des JC vordringen, dort die Sache darstellen.

Einige Fragen zum Verständnis:
- kein Anspruch auf ALG von der Arbeitsagentur ?
- den Job verloren wegen Sohn, der zumindest vormittags in der Schule betreut wird?
- Keinerlei Familienangehörige oder Freunde, die für Betreuung oder für leihweise Geld einspringen?
- den Vermieter informiert, dass die Miete ausnahmsweise mal später kommt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@muemmel danke. Ich sehe es auch so und will den Antrag ungern zurückziehen. Aber meine Sorge ist das es dadurch dann jetzt noch länger dauert als ohnehin schon. Der Vermieter droht mit Kündigung, Strom und Gasrechnung ist offen, Krankenkasse hat mir mitgeteilt das sie mich auf Selbstzahler umstellen müssen, Schule/OGS fordert Geld für's Mittagessen usw..

Habe heute mit einem Anwalt telefoniert welcher mir gesagt hat das es auf jeden Fall 4 Wochen dauern kann bis das Gericht eine Entscheidung trifft und danach dann auch erstmal noch nicht gesagt ist das das Jobcenter direkt zahlt..
Umso mehr ich mich im Netz durchlese um so verunsicherter werde ich.

Das mit der Beschwerde ist auch richtig, aber momentan will ich einfach nur das die Sache irgendwie gelöst wird und habe Angst das es dadurch noch schlimmer wird.

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#6
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Darf ich fragen, ob das der Arbeitsvermittler war?


Der Termin war beim Leistungssachbearbeiter und dieser hat auch heute angerufen.
Bin mit ihm beim Termin alle Unterlagen durchgegangen und er sagte das ihm alles nötige vorliegt. Daher verstehe ich ja auch nicht warum es nicht weiter ging.

Ich habe den Antrag bei der Rechtsantragstelle des Sozialgerichts zu Protokoll aufgegeben und die Dame sagte mir auch das es heute noch zum Richter geht und dieser dann das Jobcenter zur Stellungnahme auffordern würde.

Nein, ich habe leider keine Familie oder Freunde welche mir helfen können und der Vermieter hat mir klargemacht das er nicht länger als zum 15.6. wartet. Danach gibt es die Kündigung.

Das Kind geht zur Schule und ist dort von 8 bis 14 Uhr betreut. Meine Arbeitszeit vorher lag aber zwischen 6 Uhr morgens bis 15 Uhr und er kann definitiv nicht alleine sich fertig machen und zur Schule gehen. Eine andere Option oder Änderung der Arbeitszeit gab's leider nicht.

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#7
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oder ist das eine Optionskommune/JC?


Hab's gerade gegoogelt und ja, das zuständige Jobcenter hier ist eine Optionskommune.
Kannte das Wort vorher gar nicht.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40183 Beiträge, 6548x hilfreich)

Zitat (von go719034-56):
Der Vermieter droht mit Kündigung,
Dann dauerts noch, bis er kündigt. Und noch viel länger, falls du tatsächlich raus musst.
Zitat (von go719034-56):
Strom und Gasrechnung ist offen,
Da wird auch erst erinnert, dann gemahnt, dann gedroht/angekündigt.
Zitat (von go719034-56):
Krankenkasse
Die teilt mit, dass du Beitragsschulden hast und die möglichst umgehend ausgleichen sollst. Oder was soll das für ne KK sein, die dir nach 2 Monaten sowas schreibt?
Zitat (von go719034-56):
will ich einfach nur das die Sache irgendwie gelöst wird
Irgendwie??

Dass mal Sand im Getriebe ist, kommt vor, allerdings scheint hier irgendwie gar nichts wie üblich zu sein.
Dass ein JC 6 Wochen braucht, bis Geld fließt, wenn alle Unterlagen vorliegen, ist jedenfalls *normal*.
Dann kommt es am Monatsletzten für den Folgemonat. (zB am 30.6. für Juli.) und es würde nachgezahlt ab dem 1.4.
Aber diese Sache hier löst sich nicht von allein. Du weißt nicht, was der JC-SB nun macht. Das SG wartet auf dessen Stellungnahme, das ist üblich und es gibt auch ne Frist. Vorher macht das SG nichts. Falls es dann entscheiden sollte, dass das JC den Bescheid erteilen soll... haben wir Juli. Und man weiß nicht, was in dem Bescheid steht.
Der Anwalt hat dir nichts Falsches gesagt. So geht es idR.

Ob du dich zum GF des JC traust---keine Ahnung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ob du dich zum GF des JC traust---keine Ahnung

Mit trauen hat es nichts zu tun, aber wie soll ich an diesen dran kommen.?
Man kommt hier ohne Termin nichtmal durch die Eingangstür des Gebäudes und wird von der Security weggeschickt. Anrufen kann man nur bei der Hotline und online kann man Termine für die Eingangszone (Info) buchen, nicht für Sachbearbeiter oder höhere Ebenen. Davon abgesehen, nächstmöglicher Termin laut Onlineportal ist der 30.6. (stand jetzt).

Wenn es mit dem Eilantrag (EA) auch vor Juli nichts werden kann, wie Du schreibst, dann weiß ich nicht wofür ich ihn gestellt habe. Bis dahin kommen wir definitiv nicht über die Runden, von den offenen Rechnungen ganz zu schweigen..

Ist dann vielleicht doch besser den Antrag auf einstweilige Anordnung morgen zurück zu nehmen und zu hoffen das der Sachbearbeiter sich dann erbarmt. Wenn nicht bin ich am gleichen Punkt wie jetzt auch..

Weiß echt nicht mehr weiter und verstehe nicht wie es sein kann das es gar keinen Weg gibt..

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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13258 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zuerst von meiner Seite der dringende Rat:

Auf gar keinen Fall den ER-Antrag zurücknehmen.

Wer garantiert Dir denn, dass der SB dann tatsächlich schnell entscheidet und Geld anweist? Er hatte Dir das schonmal für innerhalb 2 Tagen angekündigt und sich nicht daran gehalten.

Auch wenn Du das nicht wirst nachweisen können und der Sachbearbeiter das ziemlich sicher abstreiten wird, ich würde umgehend das Gericht über den Anruf und den Inhalt des Telefonats informieren.

Zum allgemeinen Ablauf beim Jobcenter:

Es ist bei vielen Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen von Agentur für Arbeit und Kommune) durchaus üblich, dass bei Erstanträgen die Antragsteller vom Leistungssachbearter zur Antragsbesprechung eingeladen wurden. Vermutlich der der Anteil derjenigen Antragsteller die eingeladen werden bei den Optionskommunen noch höher sein.

Das Nachzahlungen erst am Monatsende - zusammen mit den Leistungen für den Folgemonat - ausgezahlt werden, ist Unsinn. Wenn ein Leistungsanspruch rückwirkend per Bescheid festgestellt wird, erfolgt auch unmittelbar die Zahlungsanweisung; egal ob jetzt gerade der 1. der 15. oder der 30. des Monats (oder irgendwas dazwischen) ist.

Das ein Sachbearbeiter versucht, einen Antragsteller zur Rücknahme eines Widerspruchs, einer Klage oder eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz zu bewegen mit der Argumentation, dass nur dann eine schnelle Bewilligung möglich ist, ist jetzt nicht typisch, aber auch kein Einzelfall. Du solltest Dich aber nicht auf derartige Spielchen einlassen.

Dein Jobcenter ist eine Optionskommune, also eine Kommune (Stadt oder Landkreis), die in alleiniger Zuständigkeit die Angelegenheiten nach dem SGB II regelt. Anstelle des Geschäftsführers (wenn es den hier überhaupt gibt) könntest Du die politische Ebene einschalten. Also den Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat. Es gibt keine Garantie, dass das hilft, aber dort hast Du Menschen auf der anderen Seite, die in ein Amt gewählt worden sind und vermutlich wieder gewählt werden wollen. Schlechte Presse mögen die in der Regel gar nicht.

Zum Ablauf beim Sozialgericht:

Auch hier ist es völlig normal, dass ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz noch am gleichen Tag dem Richter vorgelegt und über diesen an das Jobcenter weitergeleitet wird. Spätestens am Folgetag wird das geschehen. Läuft heute alles auf elektronischem Wege und ist in Sekundenschnelle beim Empfänger. Und ja, dem Jobcenter wird vom Gericht eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Diese Frist beträgt im ER-Verfahren üblicherweise 3 Tage bis max. 1 Woche.

Ob danach vom Richter sofort eine Entscheidung getroffen wird, oder weitere Ermittlungen notwendig sind, ist nicht vorhersehbar. Tatsache ist, dass bei den meisten Sozialgerichten auch im Eilverfahren Verfahrensdauern von 4 bis 8 Wochen leider normal und deutlich kürzere Dauern bis zu einer gerichtlichen Entscheidung eher die Ausnahme sein dürften. Hier spricht aber einiges dafür, dass das Jobcenter recht schnell einlenken und mindestens einen Vorschuss zahlen wird. Auf dieses Einlenken des Jobcenters (ggf. auf Druck durch das Gericht) bist Du ein Stück weit auch angewiesen. Denn, dass Gericht wird Dir im Eilverfahren Leistungen maximal ab Tag der Antragstellung bei Gericht zusprechen. Die Leistungen für die Vergangenheit sind im Hauptsacheverfahren (Antragsverfahren und ggf. Widerspruchs- und Klageverfahren) zu klären.

Der RA hat Dich darauf hingewiesen, dass auch nach einem positiven gerichtlichen Beschluss nicht sicher ist, dass sofort Geld fließt. Dass ist grundsätzlich auch richtig. Allerdings ist eine einstweilige Anordnung oder auch ein Anerkenntnis oder Vergleich vollstreckbar.

Fazit:

1. Auf keinen Fal den Antrag zurücknehmen.
2. Leider etwas Geduld haben. In der Zeit den Vermieter, Stromversorger, Gasversorger, Schule, Krankenkasse etc. offen über die Situation informieren und darauf hinweisen, dass Du alles mögliche tust, um schnell zu einer Lösung und damit auch zur Nachzahlung offener Zahlungen zu kommen.
3. Überlegen, und entscheiden, ob Du Dich tatsächlich an den Geschäftsführer und/oder die politische Entscheidungsebene wenden möchtest. Dafür musst Du auch nicht ins persönliche Gespräch gehen. Eine E-Mail dürfte erstmal reichen.

Gruß,

Axel

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42452 Beiträge, 14738x hilfreich)

Axel, Deine Empfehlung deckt sich ja mit meiner. Noch in Ergänzung: es besteht kein Auszahlungsverbot/Bearbeitungsverbot für das JC, weil Klage eingereicht oder ein Eilverfahren angeschubst wurde. Das JC kann durchaus den Fall weiter bearbeiten, muss es m.E. auch tun, denn die Antragstellerin hat einen Anspruch auf eine zügige Bearbeitung. Wenn jetzt zügig entschieden wird, dann wird das Gerichtsverfahren für erledigt erklärt und gut ist.

Etwas off topic, trotzdem: ich wundere mich immer wieder, wie oft Sachbearbeiter eine Akte (sei es elektronisch oder auch tatsächlich) in die Hand nehmen, ohne etwas zu entscheiden. Hier hatte der Sachbearbeiter beim Besuch der Fragestellerin alles vorliegen, es war offensichtlich auch der Entscheidungsträger (intern), wieso ist diese Akte ohne Entscheidung wieder in den Umlauf gekommen? Um sich nach einigen Wochen neu einzulesen? Verstehe ich nicht, denn es geht auch anders.

wirdwerden

-- Editiert von User am 13. Juni 2025 08:04

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#12
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das JC kann durchaus den Fall weiter bearbeiten, muss es m.E. auch tun, denn die Antragstellerin hat einen Anspruch auf eine zügige Bearbeitung. Wenn jetzt zügig entschieden wird, dann wird das Gerichtsverfahren für erledigt erklärt und gut ist.

So dachte ich es eigentlich auch und hab dem Sachbearbeiter gestern auch gesagt das, wenn er es jetzt bewilligt / Zahlung anweist und dies dem Gericht mitteilt doch alles erledigt ist. Aber er meinte das es so nicht möglich wäre. Es müsse dann jetzt auch über das Gericht laufen und er muss dessen endgültige Entscheidung abwarten bevor er irgendwas machen kann. Ohne den Antrag bei Gericht wäre es nicht so und er hätte es jetzt direkt fertig machen können.
Nur hat er das ja vorher auch schon gesagt und nicht gemacht, sonst wäre ich ja nicht zum Gericht gegangen..

Zusätzlich hat er mir noch gesagt das er jetzt Stundenlang mit dem Schreiben ans Gericht beschäftigt sei und in dieser Zeit andere Termine draußen warten und andere Familien wegen mir nun länger auf ihr Geld warten müssen wenn ich es nicht zurück nehme.

Ich denke auch das eine Beschwerde über den Sachbearbeiter angebracht wäre, aber wo / wie kann ich diese Stellen und sorgt es nachher dann evtl für eine noch längere Bearbeitung und noch mehr Probleme für mich.?

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42452 Beiträge, 14738x hilfreich)

Also so viel geballtes dummes Zeug, wie der Sachbearbeiter da von sich gegeben hat, schon dolle. Bitte, bitte folge @Axels und meinem Rat.

Ich nehme gleich noch ausführlich Stellung, ich will nur nicht, dass Du jetzt was unüberlegtes tust.

wirdwerden

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#14
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Bitte, bitte folge @Axels und meinem Rat.

Das werde ich machen. Werde den Antrag auf jeden Fall nicht zurück nehmen und hoffe dass es nicht mehr allzu lange dauert bis zumindest ein Teil der Leistung gezahlt wird um die wichtigsten Kosten zu decken.

Vielen Dank an dich und Axel für euren Rat

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#15
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Auch wenn Du das nicht wirst nachweisen können und der Sachbearbeiter das ziemlich sicher abstreiten wird, ich würde umgehend das Gericht über den Anruf und den Inhalt des Telefonats informieren.


Habe ich auch schon überlegt.. Aber an wen soll ich mich diesbezüglich wenden.? Wieder an die Rechtsantragstelle wo ich gestern war, direkt an den Richter wenn das möglich ist, oder an wen und wie komme ich an diesen dran.?

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42452 Beiträge, 14738x hilfreich)

Weiter geht es.

1. Du bist nicht für die Organisation des JC zuständig. Abgesehen davon, dass Deinem SB wohl kaum die Betreuung des gerichtlichen Verfahrens obliegt, ist das mit den Stunden absoluter Blödsinn. Wenn er wirklich auch für die Betreuung des Verfahrens zuständig ist, dann weiß er aus der Fülle der Erfahrung doch, wie so etwas läuft. Das Verfahren muss mit oder ohne Gericht bearbeitet werden, das alles noch in einem Schriftsatz zu gießen, das dürfte dann doch vom Zeitaufwand her das Geringste zu sein. Vielleicht 30 Minuten.

2. Wenn er bei Dir durch Zusagen in der ersten Besprechung nicht Erwartungen geweckt hätte, dann wäre es ja nie zu dem Verfahren gekommen. Ganz sicherlich kann die Bearbeitung dauern, damit habe ich kein Problem. Aber ganz gewaltig damit, in einem Gesprächstermin völlig falsche Infos weiter zu geben.

3. Ich grüble immer noch, warum der Sachbearbeiter so massiv auf Dich Einfluss nimmt bzw. es versucht. Kann sein, dass er ohnehin schon Probleme hat. Jedenfalls weiß mit Zugang Deines Antrags auch der Vorgesetze von diesem Verfahren. Und - ich kenne kein Gesetz (ich kenne ganz viele), welches es einem Sachbearbeiter verbietet, weiter einen Fall einer Lösung zuzuführen, nur weil ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Falls der Mitarbeiter nochmals anruft, bitte mit genauer Zeitangabe mitschreiben, was da gesagt wird. Das nicht irgendwann später tun, sondern sofort. Und wenn dann mal wieder so eine Aussage hinsichtlich Deiner Verpflichtungen, Deiner Nachteile, die Du zu vertreten hast, kommt, ganz sanft fragen "Wo steht das?"

wirdwerden

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#17
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden Danke erstmal für deine ausführliche Antwort und Erklärung.

Axel hatte mir empfohlen das Gericht über den Anruf in Kenntnis zu setzen.. Wie siehst du das und kannst du mir vielleicht sagen wie und an wen ich mich dazu wenden soll.?

Das Sozialgericht ist hier heute noch bis 13 Uhr erreichbar, würde mich dann direkt noch da melden. Wenn es Sinn macht..

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42452 Beiträge, 14738x hilfreich)

Nun, heute wird mit Sicherheit nichts mehr passieren. Auch in Eilverfahren wird erst entschieden, wenn der Fall unter den besonderen Regelungen der Eilbedürftigkeit entscheidungsreif ist.

Es sind ja inzwischen mehrere Anrufe. Ich würde die unter sauberer Angabe von Zeit und Inhalt dem Gericht zur Kenntnis bringen, und das schriftlich.

wirdwerden

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#19
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es sind ja inzwischen mehrere Anrufe. Ich würde die unter sauberer Angabe von Zeit und Inhalt dem Gericht zur Kenntnis bringen, und das schriftlich.


Es ist nur der eine Anruf von gestern erfolgt, in dem der Sachbearbeiter die genannten Äußerungen gemacht hat. Habe es hier nur im Nachtrag geschrieben, daher sah es wohl so aus als wären es mehrere Anrufe gewesen.

Soll ich also erstmal auf Post vom Gericht warten und wann werde ich hier vorraussichtlich erstmals was erhalten.?
Aktuell habe ich ja noch kein Aktenzeichen oä, nur die Ausfertigung des Antrags den die Dame in der Rechtsantragstelle aufgesetzt und unterzeichnet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40183 Beiträge, 6548x hilfreich)

Zitat (von go719034-56):
bis zumindest ein Teil der Leistung gezahlt wird um die wichtigsten Kosten zu decken.
Ich sehe nicht, warum nur ein Teil gezahlt werden sollte.
Du hast jetzt mtl. 554,- für das Nötigste.
Noch liegt keine Kündigung vor.
Noch liegt keine Sperrankündigung für Strom und Gas vor.

Auf das AZ für deinen EA- Antrag solltest du warten. Der kommt hoffentlich nächste Woche vom Gericht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich sehe nicht, warum nur ein Teil gezahlt werden sollte.
Du hast jetzt mtl. 554,- für das Nötigste.
Noch liegt keine Kündigung vor.
Noch liegt keine Sperrankündigung für Strom und Gas vor.


Verstehe nicht wie Du das genau meinst..
Soll heißen es gibt eigentlich keinen Grund etwas zu zahlen da ich ja mit den 554€ Kindergeld und Unterhaltsvorschuss klarkommen muss oder wie meinst du das.?

Wenn die Kündigung vorliegt ist es ja zu spät, dazu sollte es ja nicht kommen. Oder muss man wirklich erst mit einem Bein auf der Straße landen damit etwas als eilig angesehen wird..?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40183 Beiträge, 6548x hilfreich)

Zitat (von go719034-56):
Soll heißen es gibt eigentlich keinen Grund etwas zu zahlen
Nein, das soll es NICHT heißen. Du hattest am 21.5. Vorschuss beantragt. Begründung..., dass ich seit April über keinerlei Einkommen verfüge und mich somit in einer finanziellen Notlage befinde.
Aber in deinem Bürgergeldantrag/Anlage EK steht, dein Einkommen aus 299+255.

Da auch gestern weder die Kündigung vorliegt noch Strom+Gas abgestellt wurden, sieht das JC wahrscheinlich auch am Montag keine Notlage. Du hast 554,- für das Nötigste zur Verfügung.
Die anderen müssen warten---d.h. Vermieter, Gas+Strom, KK.

Zitat (von go719034-56):
Wenn die Kündigung vorliegt ist es ja zu spät,
Nein, dann ist es nicht zu spät.
Es wurde dir empfohlen, dem Vermieter und den Energieversorgern die Behördenschuld oder -Schlamperei mitzuteilen... Und wenn der Vermieter trotzdem schriftlich kündigt, dann landest du weder ein-noch zweibeinig auf der Straße.
Von Sozialstaat hast du schon gehört, oder?
Aber EILIG und EILIG sind eben leider Ansichtssache. Dein Eilantrag liegt seit GESTERN beim SG und das JC ist seit gestern informiert.

Welchen Teil sollte das JC dir nun schnellstmöglich auszahlen?
Dein Anspruch auf Bürgergeld für dich und dein Kind wird 1x gesamt ermittelt und dann vorläufig monatlich überwiesen. Das sollten ungefähr und mindestens sein:
563,- für dich
+390,- für dein Kind
+202,80 Mehrbedarf wg. Alleinerziehung
+17,63 Mehrbedarf für Warmwasser über Gasboiler o.s.ä
+ Wohnkosten X €
abzüglich 554,- eigenes Einkommen
Dein Gesamt-Anspruch wäre dann 619,43 (ohne Miete, Gas und KK).

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welchen Teil sollte das JC dir nun schnellstmöglich auszahlen?


War wahrscheinlich etwas blöd ausgedrückt von mir, sorry
Ich meinte damit das sie wenigstens den mir für den laufenden Monat zustehenden Teil auszahlen sollten, inklusive Miete, Heizkosten usw..
Insgesamt sind mittlerweile ja 3 Monate nachzuzahlen und der nächste Monat ist auch nicht mehr weit weg..
Der Sachbearbeiter hatte es beim Termin auch alles so gesagt und berechnet anhand meiner Unterlagen, ab April.. War alles erledigt, weshalb ich ja auch absolut nicht kapiere was da danach dann noch so lange dauert..

Das mit dem "die anderen wie Vermieter, Strom, Gas usw. müssen warten.." ist ja in der Theorie super, aber die Realität sieht leider anders aus. Keiner der genannten Stellen / Personen interessiert sich für die Hintergründe.. das man nicht so schnell auf die Straße gesetzt werden kann ist ja irgendwo richtig, aber Strom wird irgendwann abgestellt und Gas auch und dann entstehen die nächsten Probleme.. Kind und kein Strom = Jugendamt schaltet sich ein usw..
Und wenn der Vermieter einmal gekündigt hat dann wird er es auch nicht mehr zurück nehmen. Klar fristlose Kündigung wegen offener Miete wird nach Zahlung abzuwenden sein, aber dann bleibt es idr bei einer fristgerechten Kündigung und wir müssen trotzdem raus.. und wieder neue Probleme..

Das alles nur weil es nicht möglich ist das das Jobcenter trotz aller nötigen Unterlagen und nachweislich bestehendem Anspruch einfach zahlt bzw zeitnah dazu aufgefordert wird..

Soviel zum Thema Sozialstaat - in der Theorie gut und schön aber in der Praxis doch irgendwie nicht so ganz wie es sein sollte...



-- Editiert von User am 13. Juni 2025 15:32

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42452 Beiträge, 14738x hilfreich)

Na ja, nenne mir mal einen Staat, in welchem mehr geleistet wird als bei uns. Wirst Schwierigkeiten haben, den zu finden. Das Problem ist doch, dass es völlig unmöglich ist, so viele Mitarbeiter "auf Vorrat" da zu haben, dass jeder Vorgang sofort bearbeitet wird. Das geht gar nicht. Und, mit Abstand der größte Ausgabeposten im Bundeshaushalt ist der Posten, aus dem Du jetzt finanziert wirst. Dazu kommen dann noch die Ausgabeposten des Landes dazu (Unterhaltsvorschusskasse) und der Kommune. Das JC stellt der Kommune nämlich die Wohnkosten in Rechnung.

Ich habe Dir hier bisher gerne geholfen, habe auch auf die Schwachstellen hingewiesen, was die Arbeitsorganisation des JC angeht. Aber das hat mit Sozialstaat und unsozialem Handeln so viel zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren, nämlich gar nichts.

Ich habe mich bewusst der Kritik an Deinem planlosen Vorgehen enthalten. Niemand, wirklich niemand kann mir erzählen, dass man von jetzt auf gleich ohne jedwede Rücklage einen Job bei einem 10-jährigen Kind aufgeben muss, weil irgendwo ein paar Stunden der Betreuung fehlen. In so Notfällen hilft das Jugendamt, schnell und unkonventionell. Oder auch die Mutter/der Vater des besten Freundes, die eben das Kind noch in der kritischen Zeit mit zu sich nehmen. Nicht jede eigene Lebenskatastrophe kann auch der beste Sozialstaat abpuffern.

So, dass musste mal geschrieben werden. Bitte nimm es mir nicht übel.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40183 Beiträge, 6548x hilfreich)

Zitat (von go719034-56):
Keiner der genannten Stellen / Personen interessiert sich für die Hintergründe..
Ja, das ist so. Dafür gibt es Gesetze, Vorschriften, Anwälte, Gerichte. Die wollen auch beschäftigt werden.
Du wirst nicht auf der Straße landen, denn du kannst dich wehren. Hast du schon gemacht, obwohl du ganz allein auf der Welt bist, schon nach 8 Tagen ungeduldig zum SG gegangen.

Möchtest du jetzt konkret lesen, wann dir Strom und Gas gesperrt wird?
Sorry, aber du wickelst dich jetzt in eine negativ-Spirale ein, die 1. nicht hilft und 2. nicht eintreffen wird.
Den allerschlimmsten Fall an allen Fronten und zeitnah---sehe ich hier nicht.
Was du jetzt bringst, ist Lamento.

Zitat (von go719034-56):
Das alles nur weil es nicht möglich ist das das Jobcenter trotz aller nötigen Unterlagen und nachweislich bestehendem Anspruch einfach zahlt bzw zeitnah dazu aufgefordert wird..
NÖ.
In der Praxis dauert es seeehr häufig ca 6 Wochen, bis Bewilligungsbescheid und Zahlung erfolgen. Egal, was SB versprechen. UND: Es dürfte sehr viel länger dauern.

Nehmen wir deine Zeiten:
Theoretisch hatte das JC nun 30 Werktage Zeit für deinen Antrag. Damit sind wir noch längst nicht bei idR 6 Wochen oder der gesetzl. Frist.
Praktisch waren es wegen der Brückentage sogar nur 27 und nicht berücksichtigt ist Überbelastung, Krankheit, Urlaub...weil DAS darf keine Rolle spielen, sagt das Gesetz.
Also? Du verlässt dich auf Gesagtes!! was zwar unverschämt war, aber nichts in Richtung Geldfluss bewegt.

btw. Ich habe absolut keinen Grund, den SB zu verteidigen.
Ich kann dir nur schreiben, welche Erfahrungen ich für andere im Sozialstaat mache, die dringend Bürgergeld brauchen. Und was ich seit Jahren im Forum lese.
Deshalb ist es auch kein Unsinn, dass die vorläufige Bewilligung grundsätzlich dann ab dem 1. des Antragsmonats und zum letzten des lfd. Monats für den Folgemonat ausgezahlt wird.

Bei dir sollte spätestens am 30.6. das Bürgergeld für 4 Monate auf dem Konto sein.

Och. Auch in der Praxis funktioniert der Sozialstaat. Aber zieh dich warm an, jemand sägt schon.... :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#26
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Niemand, wirklich niemand kann mir erzählen, dass man von jetzt auf gleich ohne jedwede Rücklage einen Job bei einem 10-jährigen Kind aufgeben muss, weil irgendwo ein paar Stunden der Betreuung fehlen. In so Notfällen hilft das Jugendamt, schnell und unkonventionell. Oder auch die Mutter/der Vater des besten Freundes, die eben das Kind noch in der kritischen Zeit mit zu sich nehmen.


Ich verstehe das es schwer vorstellbar ist aber leider ist es in meinem Fall so. Es gab keine Möglichkeit die Stunden anzupassen und so Arbeit und Betreuung in Einklang zu bringen. Freunde welche zu der Zeit nicht selbst arbeiten habe ich nicht, Familie habe ich keine weil der letzte vor vielen Jahren verstorben, und der andere Elternteil wohnt nun in einer anderen Stadt.. das Jugendamt oder irgendwelche fremden als Betreuer sind für mich keine Option und zu der benötigten Uhrzeit wohl auch nicht so leicht zu finden. Hinzu kommt das das Kind etwas speziell ist und sehr an feste Abläufe gebunden, um es kurz zu erklären ohne näher auf das Thema einzugehen was hier nicht zur Debatte steht.. nicht böse gemeint..

PS ich nehme dir nichts übel, jeder hat seine Meinung und das ist auch in Ordnung. Nur manchmal ist es eben auch anders als üblich..

Für deinen Rat und Hilfestellungen bin ich nach wie vor dankbar

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#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42452 Beiträge, 14738x hilfreich)

Es geht mitunter nicht um darum, was man selbst will, wie die Vorstellungen des Lebens mit den tatsächlichen Optionen übereinstimmen. Man muss nur zumindest in Übergangszeiten eben auch mal flexibel sein. Gerade, wenn man sich nichts anderes leisten kann. Glaub mir, ich weiß, wovon ich schreibe. Wirklich.

wirdwerden

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#28
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13258 Beiträge, 4512x hilfreich)

1. Du hast alles notwendige und mögliche in die Wege geleitet und musst jetzt ein klein wenig Geduld haben.
2. Vermieter und auch Energieversorger interessieren sich nach meiner Erfahrung sehr wohl dafür, warum jemand gerade seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt/nicht nachkommen kann. Und dann wollen sie sehen, was derjenige unternimmt, um seine Situation wieder zu verbessern. Sind ja schließlich auch alles Menschen, mit - zugegebenermaßen - mal mehr, mal weniger Verständnis. Darum der Rat, offen mit den entsprechenden Stellen zu kommunizieren bevor irgendwelche Kündigungen und/oder Versorgungssperren erfolgt sind.
3. Wenn tatsächlich alle notwendigen Unterlagen vorliegen und der Leistungsanspruch - so wie Du es hier darstellst - definitiv besteht, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das Jobcenter ein Anerkenntnis abgibt. Das hätte für Dich den großen Vorteil, dass Leistungen dann ab dem 1. des Antragsmonats nachgezahlt werden und nicht erst ab dem Tag des Antrags bei Gericht.
4. Das Gerichtsaktenzeichen kannst Du telefonisch beim Sozialgericht erfragen. Musst Dich halt zu der richtigen Stelle durchfragen. Und dann kommunizierst Du schriftlich und unter Angabe des Gerichts-Aktenzeichens.

Zwei Fragen noch:
1. Gibt es eigentlich bereits schriftliche Mahnungen vom Vermieter und/oder den Energieversorgungsunternehmen? Welche Konsequenzen werden darin angekündigt und welche Fristen gesetzt?
2. In welchem Bundesland lebst Du? Ich hoffe, es ist nicht gerade NRW.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
go719034-56
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Zwei Fragen noch:
1. Gibt es eigentlich bereits schriftliche Mahnungen vom Vermieter und/oder den Energieversorgungsunternehmen? Welche Konsequenzen werden darin angekündigt und welche Fristen gesetzt?
2. In welchem Bundesland lebst Du? Ich hoffe, es ist nicht gerade NRW.


Der Vermieter hat die Kündigung bisher nur mündlich angedroht. Vom Stromanbieter und von der Schule (OGS) habe ich schriftliche Mahnungen / Zahlungsaufforderung erhalten. Hab allen bereits mitgeteilt das ich auf Geld vom jc warte und der Antrag noch nicht fertig bearbeitet wurde. Der Vermieter interessiert sich nicht dafür und sagt nur das es nicht sein Problem ist, er will seine Miete und sonst kündigt er mir eben. Die anderen haben bisher nichts mehr geschrieben..

Ich lebe in Köln (also NRW). Warum fragst du bzw warum hoffentlich nicht NRW..? Gibt's hier andere Regelungen als im Rest des Landes..?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13258 Beiträge, 4512x hilfreich)

Ich weiß nicht, woher Du die Information hattest, aber das Jobcenter Köln ist keine Optionskommune. Insoweit sind die internen Strukturen sicher ebenso wie bei allen anderen sogenannten gemeinsamen Einrichtungen. Das bedeutet, dass der Leistungssachbearbeiter sicher nicht für die Bearbeitung des gerichtlichen Verfahrens zuständig ist. Ich gehe davon aus, dass der zuständige Sachbearbeiter der Rechtsbehelfsstelle beim Leistungssachbearbeiter nachgefragt hat, woran die Bewilligung bisher scheitert. Umso dreister, dass der dann als allererstes Mal versucht, Dich zur Rücknahme des ER-Verfahrens zu bewegen, anstatt seinen Job zu machen.

https://www.jobcenterkoeln.de/lob-und-kritik/

Das ist der Link zum Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Köln. Dort kannst Du Dir anhand Deines Nachnamens sogar den zuständigen Ansprechpartner raussuchen. Das Kundenreaktionsmanagement wärde der erste Ansprechpartner für eventuelle Beschwerden.

Vergiss übrigens alles, was ich zuvor über die politische Ebene geschrieben habe. Das basierte auf Deiner Auskunft, bei Dir würde es sich um eine Optionskommune handeln und trifft insoweit für gemeinsame Einrichtungen nicht zu.

Warum ich geschrieben habe, hoffentlich nicht gerade NRW, hat einen recht einfachen Grund. Es gelten zwar die gleichen gesetzlichen Regelungen (das SGB II ist ein Bundesgesetz) wie im Rest des Landes. Allerdings sind die Sozialgerichte in NRW, einschließlich des Landessozialgerichtes, sehr viel restriktiver in ihrer Rechtsprechung, was die Eilbedürftigkeit bezüglich der Kosten der Unterkunft betrifft. Eine Eilbedürftigkeit wird hier grundsätzlich erst dann gesehen, wenn ganz konkrete Wohnungslosigkeit droht. Diese wird erst dann gesehen, wenn mindestens die fristlose Kündigung bereits ausgesprochen ist. Einige Gerichte gehen sogar noch weiter und wollen eine anhängige Räumungsklage sehen. Allein die mündliche Ankündigung des Vermieters kündigen zu wollen, wird leider ziemlich sicher nicht ausreichen.

So leid es mir tut, aber die Wahrscheinlichkeit, dass im Falle eines gerichtlichen Beschlusses Dir nur die Regelleistungen (unter Anrechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss) aber keine Kosten der Unterkunft zugesprochen werden, ist leider ziemlich hoch. Umso mehr solltest Du versuchen, ein Anerkenntnis des Jobcenters zu erreichen und dafür könnte eine Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement durchaus hilfreich sein.

Gruß,

Axel

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